Bargeld – Freiheit – Privatsphäre – PUNKT! Keine Obergrenze für Barzahlungen. – Wehret der schleichenden Abschaffung des Bargelds und eines weiteren Schritts hin zum Überwachungsstaat

Ohne Debatte – umgekehrtes Verfahren –

 

I. Sachverhalt

Laut Medienberichten plant das Bundesfinanzministerium die Einführung einer Obergrenze für Bargeldgeschäfte i. H. v. 5000 Euro für Deutschland. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, früher durchaus vertraut mit der Handhabung größerer Bargeldsummen, möchte ein europaweites einheitliches Limit für Bargeldtransaktionen gesetzlich festschreiben. Die EU-Finanzminister haben am 12.02.2016 im Rahmen eines Treffens des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) die Europäische Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für eine europaweit einheitliche Obergrenze für Bargeldzahlungen vorzulegen.

Wie schon bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung wird die Terrorgefahr von der schwarz-roten Bundesregierung instrumentalisiert, um durch eine Bargeldobergrenze einen erneuten Angriff auf elementare Bürger- und Freiheitsrechte zu starten.

Der nordrheinwestfälische Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans, der bereits im letzten Jahr eine Obergrenze für Bargeld-Transaktionen i. H. v. 2000 bis 3000 Euro gefordert hatte, spricht sich in der Süddeutschen Zeitung vom 10.02.2016 ebenfalls für eine Einschränkung der Bargeldnutzung aus, um die organisierte Kriminalität, Steuerbetrug und Geldwäsche angeblich wirkungsvoller bekämpfen zu können.

Parallel dazu gibt es starke Bestrebungen in der EZB den 500 Euroschein abzuschaffen, ebenfalls mit Verweis auf die Bekämpfung organisierter Kriminalität.

Die organisierte Kriminalität und der internationale Terrorismus sind längst auf elektronische Zahlungsmethoden umgestiegen. Insbesondere die Verfechter der Bargeldobergrenze zur internationalen Terrorismusbekämpfung verkennen, dass sie es mit Verbrechern zu tun haben, die sich um eine Bargeldobergrenze nicht scheren. Eine Bargeldobergrenze ist zudem ein Konjunkturprogramm für neue kriminelle Geschäftsfelder wie Kreditkartenbetrug oder Hackerangriffe auf elektronische Zahlungssysteme.

Zudem zeigen auch Berechnungen des Ökonomen Friedrich Schneider von der Universität Linz, dass durch eine Obergrenze für Bargeldtransaktionen i. H. v. 5000 Euro die Schwarzarbeit in Deutschland nur um rd. ein Prozent reduziert würde. Auch die vollständige Abschaffung des Bargelds würde nach seinen Berechnungen den Schattensektor um allenfalls zwei bis drei Prozent absenken.

Dafür beschneidet eine Bargeldobergrenze die Zahlungsgewohnheiten sämtlicher Bürger in Deutschland. So zeigt eine repräsentative Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), dass eine große Mehrheit der Bevölkerung (58 Prozent) eine Obergrenze für Bargeldgeschäfte ablehnt. Eine überwältigende Mehrheit von 91 Prozent der Bürger lehnt die Abschaffung von Bargeld kategorisch ab. Laut einer repräsentativen Umfrage der Bundesbank aus dem Jahr 2014 werden 79 Prozent aller Bezahlvorgänge und 53 Prozent aller Umsätze in Deutschland mit Bargeld abgewickelt.

Die Abschaffung des Bargeldes erfolgt schleichend. Scheibchenweise sollen die Menschen an die Einschränkung von Bargeldzahlung und -haltung gewöhnt werden.

Die Folgen für die Menschen werden dafür aber umso einschneidender sein. Denn früher oder später wird es Rufe nach der Ausweitung der Einschränkungen geben, d.h. immer mehr Behörden bekämen Zugriff auf die elektronischen Zahlungsbewegungen oder es träte eine weitere Absenkung der Obergrenze für Barzahlungen in Kraft.

„Geld ist geprägte Freiheit“, sagte bereits der russische Schriftsteller Fjodor Dostojewski. Mit Bargeld zu bezahlen war schon jeher ein Ausdruck bürgerlicher Freiheit, Privatheit und Unabhängigkeit. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier stufte das Beschränken von Bargeldzahlungen als verfassungswidrig ein. „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, erklärte Papier gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 09.02.2016.

Die schleichende Abschaffung des Bargeldes, an deren Ende ein vollständiges Bargeldverbot stehen wird, ist ein massiver Eingriff in die Freiheits- und Eigentumsrechte der Bürger. Gesetzliche Einschränkungen von Bargeldzahlungen heben die Unschuldsvermutung auf und stellen sämtliche Bürger unter Generalverdacht. Wenn die Abwicklung von Zahlungsvorgängen nur noch ausschließlich auf elektronischem Weg erlaubt wird bzw., wenn Menschen, um nicht in den Verdacht der Illegalität zu gelangen, kein Bargeld mehr benutzen, ist jede Konsumentscheidung für den Staat, für Institutionen und für Unternehmen nachvollziehbar und kontrollierbar. Spätestens seit Edward Snowden wissen wir, dass einmal erfasste Daten verarbeitet, verwendet und auch weitergegeben werden.

Eine Bargeldobergrenze erleichtert die Erstellung von Konsumentenprofilen. In diesem „Orwellschen Alptraum“ haben staatliche Stellen und Unternehmen Zugriff auf privateste Daten über intimste Konsumgewohnheiten. So gelangen Konsumprofile von Einzelhandelsunternehmen über Banken zu Versicherungsgesellschaften. Fettreiche Ernährung, der Konsum von Alkohol oder Zigaretten hätten dann für den betroffenen Bürger eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge zur Folge.

Eine Bargeldobergrenze bzw. ein Bargeldverbot negiert ein freies, selbstbestimmtes Einkaufen. Letztlich müssten Bürger ihr Konsumverhalten anpassen, um Sanktionsmaßnahmen zu entgehen, vor allem dann wenn der „gute Staat“ zum „bösen Staat“ wird. Diese Gefahr erscheint zunächst abstrakt.

Beobachtet man allerdings die gegenwärtige Entwicklung in Europa, den zunehmenden Erfolg von rechtspopulistischen und rechtsradikalen Parteien, so scheint es nur eine Frage der Zeit bis antiliberale Kräfte an den Regierungen beteiligt sein werden oder Regierungshandeln maßgeblich beeinflussen werden. Der liberale Rechtsstaat befindet sich Europaweit auf dem Rückzug und auch in Deutschland ist die rechtsradikale AfD bereits heute bundesweit drittstärkste politische Kraft.

Mit der Vorratsdatenspeicherung und einer Einschränkung des Bargeldzahlungsverkehrs, bzw. gar einer Abschaffung des Bargelds, gäbe man einem antiliberalen Staat mächtige „Tools“ an die Hand, um das Konsumverhalten seiner Bürger zu beeinflussen und zu kontrollieren. In der Folge müssten sich die Menschen moralisierenden Konsumvorstellungen und paternalistischen Restriktionen eines „bösen Staates“ unterwerfen mit gravierenden Auswirkungen auf ihre private Lebensführung.

Die Einschränkung des Bargeldverkehrs, die früher oder später in einem kompletten Bargeldverbot münden wird, beschneidet aber nicht nur die Privatsphäre der Bürger, sie schafft auch die technischen Voraussetzungen für einen tiefen Eingriff in die Eigentumsrechte der Menschen.

In einer unheiligen Allianz arbeiten Finanzminister und Notenbanker in Europa an der Einführung von Negativzinsen. Ihr Ziel ist es, die Durchschlagskraft der Geldpolitik zu erhöhen und gleichzeitig die Staaten auf Kosten ihrer Bürger zu entschulden. Schon heute liegt der Einlagenzins in der Euro-Zone bei minus 0,3 Prozent, was bedeutet, dass die Banken einen Strafzins für Einlagen bei der Zentralbank zahlen müssen.

Bisher gibt der Bankensektor diese Negativzinsen noch nicht an seine Privatkunden weiter, da er fürchtet, dass die Bankkunden dann ihr Konto auflösen und das Geld zu Hause horten werden. Der Mittelstand wird aber neuerlich bereits mit sog. „Guthabengebühren“ belastet, was nichts anderes ist als eine Weitergabe von Negativzinsen, mit denen Banken belastet werden.

Ein Bargeldverbot hätte zur Folge, dass die Bürger nicht länger in Lage wären ihr Erspartes von der Bank abzuheben und zu horten. Auch nur eine Einschränkung der Bargeldhaltung in Form der Abschaffung des 500 Euroscheins oder eine Obergrenze für Bargeldzahlungen erschwert das Horten von Bargeld und schränkt die freie Verfügbarkeit der Bürger über ihr Geld ein. Bei der Einführung von Negativzinsen bzw. der Weitergabe von Strafzinsen an die Bankkunden, wären die Bürger gezwungen, um den Negativzinsen für ihr Geldvermögen auf den Sparkonten zu entgehen, ihr Geld auszugeben. Sie würden also indirekt genötigt zu konsumieren, in Sachwerte zu investieren oder Staatsanleihen zu kaufen.

Eine Abschaffung des Bargeldes in Verbindung mit Negativzinsen wäre der Traum für Notenbanker mit geldpolitischen Allmachtsfantasien. Endlich könnten sie durch eine Negativzinspolitik die Nachfrage der Wirtschaftssubjekte steigern, die Inflationsrate erhöhen und den Außenwert des Euros reduzieren. Für europäische Finanzminister wäre ein Bargeldverbot in Verbindung mit Negativzinsen attraktiv, weil so die Nachfrage nach Staatsanleihen erhöht würde, also sich die Refinanzierungskosten für staatliche Verschuldung reduzierten. Vor allem aber ermöglicht eine Welt ohne Bargeld bzw. eine Erhöhung der Kosten für Bargeldhaltung, dass die EZB in der Lage wäre, den Leitzins immer tiefer in den Negativbereich abzusenken. Dann könnten sich die hochverschuldeten Staaten auf Kosten der Bürger und Sparer zügig zum Nulltarif entschulden. Bargeldbeschränkungen und Negativzinsen stellen damit einen tiefen Einschnitt in die Eigentumsrechte der Menschen dar.

Bei einer Bankenkrise könnten Bürger zudem nicht länger ihr Geld von den Sparkonten abziehen. Eine Bargeldobergrenze erleichtert damit die Enteignung der der Bürger durch die ins straucheln geratenen Banken oder durch den Staat.

Negativzinsen, deren flächendeckende Einführung durch eine Bargeldobergrenze begünstigt würde, hätten Blasen an den Immobilien- und Aktienmärkten mit verheerenden Auswirkungen für die Gesamtwirtschaft zur Folge.

 

II. Der Landtag Nordrhein-Westfalen stellt fest

  1. Uneingeschränkte Haltung von Bargeld und uneingeschränkter Zahlungsverkehr mit Bargeld sind elementare Voraussetzungen für die Wahrung der finanziellen Privatsphäre der Menschen in Deutschland und Europa.
  1. Die Einführung von Bargeldobergrenzen verhindert keinen Terroranschlag.
  1. Kriminelle Organisationen finden andere „geeignete“ Wege zur Eigen- und Fremdfinanzierung von Verbrechen trotz Bargeldobergrenzen innerhalb Deutschlands und Europas.

III. Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschließt

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf allen nationalen und internationalen (europäischen) Ebenen gegen jedwede Obergrenze für Bargeldgeschäfte zu positionieren.

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Schutzsuchende aufnehmen, nicht abwehren: NRW lehnt das Asylpaket II ab

I. Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 eindeutig festgestellt, dass „für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat die Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen“ muss (BVerfGE 94, 115). Die Bundesregierung will dennoch Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere“ Herkunftsländer festlegen. Die Sicherheit für bestimmte Menschen aus diesen Ländern ist nicht gegeben. In Marokko steht Homosexualität unter Strafe und aus allen drei oben genannten Ländern gibt es zahlreiche Berichte über gravierende Verstöße gegen die Pressefreiheit, die Meinung- und Versammlungsfreiheit.

Die Einrichtung von „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ – unter anderem für Personen aus „sicheren Herkunftsländern“ sowie Folgeantragstellern – führt dazu, dass abgelehnte Asylsuchende innerhalb von einer Woche gegen eine Abschiebung klagen und einen Eilantrag stellen müssen. Sie unterliegen dabei auch der Residenzpflicht, d.h. das Aufsuchen von Anwälten und/oder Asylverfahrensberatungsstellen ist auf dem Land häufig nicht möglich. Ein seriöser Rechtsschutz in der kurzen Zeit von einer Woche, ist zudem nahezu unmöglich.

Die geplanten Einschränkungen beim Familiennachzug würden bedeuten, dass Familien de facto auf Jahre getrennt werden. Dies ist mit dem Grundrecht auf Schutz der Familie (Art. 6 GG) und Art. 8 EMRK nicht vereinbar. Die geplanten Restriktionen sind nicht nur integrationsfeindlich, sondern sorgen dafür, dass die Angehörigen – vor allem Frauen und Kinder –, entweder akuten Gefahren im Herkunftsland ausgesetzt oder gezwungen sind, gefährliche Fluchtwege über das Mittelmeer zu wagen.

Für die Integration von Flüchtlingen ist der Spracherwerb unverzichtbar. Eine Eigenbeteiligung für die Teilnahme an Integrationskursen muss daher vermieden werden. Dass die wenigen verfügbaren Plätze in den Kurzen nur an Staatsangehörige aus Syrien, dem Irak, Iran und Eritrea an vergeben werden sollen, wenn diese eine gute Bleibeperspektive haben, ist ebenso skandalös, wie die Pläne, dass die Flüchtlinge für diese Leistung bezahlen sollen. Integrationskurse fallen ganz klar in den finanziellen Aufgabenbereich des Staates und die mit der Eigenbeteiligung verbundene Bürokratie ist absurd, insbesondere wenn man die derzeitige Auslastung in unseren Behörden betrachtet.

Die geplanten Verschärfung beim Abschiebungsschutz aus Gründen der physischen oder psychischen Gesundheit ist weder nachvollziehbar, noch akzeptabel. Die Nichtberücksichtigung einer Erkrankung, die sehr schwer, aber noch nicht lebensbedrohlich ist, kann mit dem Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit nicht vereinbart werden. Der komplette Ausschluss vom Asylverfahren – wenn einem Asylsuchenden vorgeworfen werden kann, sein Asylverfahren nicht mit zu betreiben, verstößt nicht nur gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sondern ist auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vereinbar.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

dass „Asylpaket II“, das vom Bundeskabinett am 3. Februar 2016 beschlossen wurde, in jeder Hinsicht politisch abzulehnen und im Bundesrat, soweit damit befasst, dagegen zu stimmen.

Mitschnitt der Plenardebatte:

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Podiumsdiskussion Bedingungsloses Grundeinkommen

Einladung BGEDas Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist in aller Munde. Wir bringen zu dem Thema interessante Gesprächspartner zusammen und laden ein zur

Podiumsdiskussion
Bedingungsloses Grundeinkommen

am 1. März 2016, in der Villa Horion, Johannes Rau Platz, 40213 Düsseldorf

Einlass: 17:30 / Beginn: 18 Uhr / Ende: 20:30 Uhr

Anschließend Get together im KIT, Mannesmannufer 1b (an der Kniebrücke)

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Versagen auf ganzer Linie – Landesregierung hat Situation in Flüchtlingunterkünften nicht im Griff

Simone Brand, Flüchtlingspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW, zu den Vorwüfen der Bewohnerinnen der Flüchtlingsunterkunft in der Westerwaldstraße in Köln gegen Sicherheitsfirma und Stadt Köln:

Der Hilferuf der Bewohnerinnen in der Kölner Flüchtlingsunterkunft zeigt, dass die Landesregierung die katastrophale Situation in den Unterkünften für geflüchtete Menschen in NRW immer noch nicht im Griff hat. Innenminister Jäger schafft es nicht, die Zustände vor Ort zu verbessern. Der offene Brief aus Köln ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung und für die Stadt Köln. Herr Jäger versagt mal wieder auf ganzer Linie.

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Flughafen Düsseldorf und die Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

Kleine Anfrage 4469
Sommer, Torsten; Bayer, Oliver PIRATEN Drucksache 16/11156 17.02.2016 1 S.

Systematik: Luftverkehr
Schlagworte: Bodenabfertigungsdienst-Verordnung * Beschwerde * Fachaufsicht
Region: Düsseldorf, krfr. Stadt

Antwort MBWSV Drucksache 16/11471 15.03.2016 2 S.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Rettungsdienstgesetz

Kleine Anfrage 4470
Sommer, Torsten; Düngel, Daniel PIRATEN Drucksache 16/11157 17.02.2016 2 S.

Auflistung der Ergänzungsprüfungen zur Erlangung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin nach Kreis und kreisfreien Städten; begonnene dreijährige Ausbildungen und Überblick zu Ausbildungsstellen; Beurteilung der bisherigen Bemühungen zur Erfüllung der Zielvorgabe für das Jahr 2026; Gestaltung der verpflichtenden Fortbildung

Systematik: Rettungswesen * Medizinische Berufe
Schlagworte: Notfallsanitäter * Berufsausbildung * Berufliche Weiterbildung

Antwort MGEPA Drucksache 16/11555 22.03.2016 10 S.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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TOP 1, 29.01.2016, LT NRW, Investitionen und Unternehmensgründungen …

Meine Rede zu TOP 1 am Freitag, den 29.01.2016 zum Antrag der CDU-Fraktion: „Investitionen und Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen: Subsidiarität stärken, Förderinstrumente verzahnen, Beratungsangebote an tatsächlichen Bedürfnissen der Unternehmen ausrichten!“ – Drucksache 16/8123

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Vielen lieben Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Raum und an den Bildschirmen! Der vorliegende Antrag der Unionsfraktion ist ein verlässlicher Kandidat für die Top 10 der Hitparade „Ist das ein Antrag, oder kann das weg?“

(Zuruf von der CDU: Da haben Sie ja Erfahrung mit!)

Stellen Sie sich bitte einmal folgendes Bild vor: Drei Unionsabgeordnete in Jagdkleidung betreten eine kleine Waldlichtung in der Nähe von Witten auf der Suche nach scheuen Rehen, genannt „Start-ups“. „Da ist eins, da ist eins, und da ist noch eins“, und plötzlich betritt polternd ein gewisser McKinsey die Lichtung, und – schwupps! – sind die Start-ups weg aus Witten und nach Berlin oder nach Köln gegangen.

Sie suchen an der falschen Stelle, wenn Sie Unternehmensgründungen fördern wollen. Die Kolleginnen und Kollegen haben das hier schon en détail gesagt: Sie möchten die Bi-Ba-Bürg-schaftsbank gestärkt sehen. Diese Bank genießt bereits das Privileg, ihre Risiken durch Bund und Land absichern zu können. Zudem ist sie per Gesetz von Körperschaft-, Vermögen- und Gewerbesteuer befreit. Was will eine Bank mehr?

Weiter gehende konkrete Forderungen stellen Sie in dem Antrag nicht. Es bleibt also im Ungefähren.

Der zweite Punkt in Ihrem Beschlussteil: Sie möchten die Instrumente von Bürgschaftsbank und NRW.BANK besser verzahnen. Es wurde hier schon mehrfach von den Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün gesagt: In der Sachverständigenanhörung saßen Vertreter beider Institute und erklärten, dass sie bereits sehr gut miteinander kooperierten. Da hilft auch ein Blick ins Internet, nämlich auf die Internetseite der Bürgschaftsbank: Dort sieht man auf einen Blick, dass es eine selbstverständliche Verzahnung mit den Angeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau des Bundes und der NRW.BANK gibt. Auch diese Forderung geht daher ins Leere.

In Punkt 3 Ihres Beschlussteils heißt es, dass das „vielfältige Förder- und Beratungsangebot für Existenzgründer und für etablierte Unternehmen verschlankt und gleichzeitig besser auf die tatsächlichen Bedürfnisse ausgerichtet wird“. In dem Punkt möchte ich Ihnen mal nicht widersprechen.

Das Problem ist dann aber, dass es, wenn man in eine kreditfinanzierte Unternehmensgründung geht, Sachverständige gibt, die die Chancen dieser Unternehmensgründung bewerten müssen. Speziell bei der Kreativbranche und der digitalen Wirtschaft glaube ich nicht, dass in Deutschland viele Unternehmensberatungen tatsächlich die Kompetenz besitzen, solche Geschäftsgründungspläne zu bewerten.

Ich ziehe auch gar nicht in Zweifel, dass Bürgschaftsbanken eine sinnvolle Ergänzung zu den normalen Banken und den Sparkassen sind. Sie sichern Ausfallrisiken ab, die für Hausbanken zu groß erscheinen.

Wir Piraten unterstützen natürlich ausdrücklich Erneuerung und Weiterentwicklung – oder allgemeiner: das Sich-neu-Erfinden der Wirtschaft im Informationszeitalter. Digitale Start-ups, aber auch die gesamte Kreativbranche und vor allen Dingen Know-how-intensive Dienstleister wie die freien Berufe werden immer wichtiger. Von ihnen hängt mehr denn je der zukünftige Wohlstand unseres Landes ab.

Gerade weil digitale Geschäftsmodelle von Hausbanken schwer einzuschätzen sind und weil die Kreativbranche meist keine großen Sicherheiten wie Sachanlagen bieten kann, wünschen wir Piraten uns auch von der Bürgschaftsbank NRW noch mehr Engagement gerade für die kreativen Köpfe in unserem Land.

(Beifall von den PIRATEN)

Aus Privilegien leiten sich nämlich auch Pflichten ab. Wer sich die Zahlen anschaut und ins Verhältnis setzt, sieht, dass die Bürgschaftsbank nur einen kleinen Promillebereich der Existenzgründer und kleinen Unternehmen in NRW tatsächlich erreicht.

Obwohl die CDU hier einen recht wenig ergiebigen Antrag vorlegt, werden wir Piraten uns enthalten – in der Hoffnung, dass digitale Gründungen und die Kreativbranche in Zukunft besser unterstützt werden. Das ist ein Signal von uns; denn gerade diese Branche hätte es verdient. – Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Duin.

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Fraktionssitzung vom 16.02.2016

Live-Protokoll der Sitzung

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Was tun…

wenn man zum Beispiel sexistisch oder rassistisch beleidigt wird? 

Das fragte mich gestern in einer sehr spannenden Diskussion mit Kursen eines Berufskollegs eine Schülerin. Und ich habe direkt gemerkt, dass ich gar keine so richtig tolle Antwort darauf hatte/habe. Und so kaue ich auf dieser Frage herum. Wann wendet man sich eigentlich an die Polizei? Mein Vertrauen dahin ist ja eher beschränkt, wie ich immer wieder feststelle.

Aber was dann? Ich sehe mich nicht in der Lage, mehr oder minder kluge Ratschläge zu geben. Ich kann höchstens mal hier darüber nachdenken, wie ich eigentlich mit solchen Situationen umgehe. Ich kann durchaus einschreiten, wenn ich mitbekomme, dass Menschen angegangen werden. (Und es zeigt meine privilegierte Stellung, dass ich eben entscheiden kann, ob ich das tue.) Auch bei körperlichen Auseinandersetzungen in der U-Bahn zum Beispiel oder in meiner Tätigkeit als Lehrerin auf dem Schulhof habe ich das immer wieder gemacht. Die Entscheidung dabei ist sogar relativ leicht, wenn ich das Gefühl habe, dass da jemand Hilfe braucht. 

Meine Reaktionen auf Beleidigungen oder auch andere Angriffe auf mich selbst sind dann eher davon abhängig, ob ich in Pöbellaune bin oder eher nur meine Ruhe haben will. Beispiel: Irgendwann bin ich nach längerer Reise mit schwerem Rucksack zurück in Dortmund abends in der U-Bahn von so besoffenen Fuballfans doof angemacht worden. Einer ist nicht in der Lage, sich festzuhalten und fällt (mit Absicht?) zwei Mal gegen mich. Ich war eh genervt und wollte nur nach Hause. Also hatte ich eigentlich vor, nicht weiter darauf einzugehen. Aber ich kann es auch nicht gut haben, wenn mich ein fremder Typ angrabscht. Also habe ich die Kopfhörer abgesetzt und dann (leider) eine Diskussion angefangen, in deren Verlauf mir der Freund von dem Typen erzählen musste, dass der andere ja voll der tolle Kerl sei und eine Frau suche. Gänzlich die Faxen dicke hatte ich dann, als sich noch andere einmischten. Irgendwas, dass ich das doch mal mit Humor sehen solle. Und hübsch war auch der, der fragte, ob ich überhaupt Dortmunderin sei. (Sowas mit Lokalpatriotismus fehlte gerade noch.) Die wenigen Frauen, die auch in dieser Bahn waren, haben übrigens alle geschwiegen. (Irgendwas in mir denkt noch kurz, dass ich dem einen oder anderen gerne in die Eier treten würde. Aber das Resultat ist: Ich bin dann stattdessen ausgestiegen und die restlichen zwei Haltestellen mit vollem Gepäck gelaufen. Wütend ob dem Ohnmachtsgefühl.)

Ich handele also auch nicht immer besonnen und nicht immer bin ich souverän bei Eskalationen. Aber manchmal kann ich halt Leute auch anschreien oder sehr direkt auf sie zugehen. Oder irgendwo einschreiten.  Und dann weichen die, die andere bedrohen, auch mitunter zurück.  

Ich denke, was mir immer ganz gut hilft: Mit Freund*innen/Genoss*innen reden können. Das Gefühl von Solidarität, nicht alleine zu sein mit der Gesamtscheiße. („Hey, heute ist mir das und das in der Bahn passiert.“ Oder aber eben auch „Ich habe mich heute nicht getraut, mich zu wehren.“) Es ist immer sinnvoll, sich mit anderen auszutauschen. Jede/r muss trotzdem ihren/seinen Weg finden. Wo schreite ich ein? Wo halte ich den Mund? Wo ist es wie gefährlich, den Mund aufzumachen? Wo frage ich wen um Hilfe? Welche Notfallnummern habe ich im Handy? Und vielleicht auch: Mal wieder mehr Sport machen (Laufen, Kampfsport etc.)?

Wie geht ihr eigentlich mit derlei Situationen um?

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Didacta zeigt die Zukunft der Bildung – Landesregierung verpennt den Anschluss

Auf der Bildungsmesse didacta steht die digitale Zukunft der Bildung im Mittelpunkt. Die Fachmesse offenbart, dass der Zustand der Bildung in NRW in der analogen Vergangenheit verharrt.

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW:

“Die Landesregierung verpennt den Anschluss an die digitale Zukunft im Bildungsbereich. Mein Besuch auf der didacta hat gezeigt, dass wir mit unseren Forderungen auf dem richtigen Weg sind. NRW muss sich fit machen für die Herausforderungen der Digitalisierung. Dazu gehören Punkte wie Weiterlesen ›

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