Keine Sozialisierung von Risiken des Atomausstiegs

Ewigkeitsschäden bedeuten Ewigkeitskosten

NRW braucht Transparenz bei den Zukunftslasten in Milliardenhöhe im Falle einer geplanten Atomausstiegsstiftung. Das hat die Piratenfraktion heute in der von ihr beantragten Aktuellen Stunde im Landtag NRW zu den Folgen des Atomausstiegs für NRW gefordert. Weiterlesen ›

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Tagesordnung der 59. Plenarsitzung

Donnerstag, 15. Mai 2014 Weiterlesen ›

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Rede: Zukunft des Wohnens und der Wohnquartiere

15.05.2014 Große Anfrage 9 der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/4768 Antwort der Landesregierung Drucksache 16/5609 Audiomitschnitt der Rede von Oliver Bayer als Download Video
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Michele Marsching über Nebeneinkünfte der Abgeordneten

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Kein Ende in Sicht- Aufklärung um PCB geht weiter

Bei der heutigen Debatte im Landtag NRW wurde erneut ein Antrag der
Piratenfraktion auf Veröffentlichung der PCB-Daten aller Schulen in
NRW von SPD und Grüne abgelehnt.

Monika Pieper, Schulpolitische Sprecherin der Piratenfraktion im
Landtag NRW:

“Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Kollegen und Schüler vor
Ort, die weiter mit der Unsicherheit leben müssen. Weiterlesen ›

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Unsere Nebentätigkeiten

Der Landtag NRW braucht mehr Transparenz:

Hier sind unsere Nebentätigkeiten

 

Zum eigenen Gesetzentwurf und dem heute vorgelegten Entschließungsantrag zur künftigen Offenlegung von Nebentätigkeiten der NRW-Abgeordneten sagt Michele Marsching, Transparenz-Beauftragter der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Der Bürger hat ein Recht auf Transparenz: Es ist unverantwortlich, wie Rot/Grün die Bürger und die Opposition an der Nase herumführt. Weiterlesen ›

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Landtag Intern, Ausgabe 5, 14.05.2014

Aus den Fraktionen

Wissenschaftsgesetz NRW: Transparenz, Selbstverwaltung, Attraktivitätssteigerung, Open Access.
Die Landesregierung treibt im Hochschulzukunftsgesetz die versprochene Transparenz und die Demokratisierung der Hochschulen nur ungenügend voran. Für uns ist das Anlass, mit dem Wissenschaftsgesetz NRW einen eigenen Entwurf vorzulegen, der endlich wieder die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in den Fokus stellt.
Während SPD/Grüne mit ihrem Hochschulzukunftsgesetz ausschließlich auf Bevormundung setzen und sich CDU/FDP darauf beschränken, sich aufzuregen, gehen wir mit unserem Wissenschaftsgesetz konkret auf die modernen Zeiten ein. Vier Säulen sind dabei wesentlich.
Transparenz: Die Rektorengehälter, finanziert durch Steuergelder, dürfen nicht länger intransparent geregelt werden. Wenn Unternehmen an Hochschulen forschen, also öffentlich finanzierte Infrastruktur nutzen, muss dies für den Bürger nachvollziehbar gemacht werden.
Demokratie und Selbstverwaltung: Hochschulräte sind weder demokratisch legitimiert noch haben sie das nötige Know-how. Sie sind ersatzlos aufzulösen und der Senat einer Hochschule muss das höchste beschlussfassende Gremium sein.
Attraktivitätssteigerung des Arbeitsplatzes Hochschule: Die Mitarbeiter einer Hochschule müssen in den Landesdienst zurückgeholt werden. Eine Hire-and-Fire-Mentalität schließen wir für Wissenschaftler kategorisch aus.
Open Access: Wer mit öffentlichen Geldern forscht, soll die Erkenntnisse dem Bürger zur Verfügung stellen. Open Access ist für uns die Forderung, um dem Bürger zu zeigen, was an “seiner Hochschule” passiert. Wir sind erst dann in einer modernen Informations- und Wissensgesellschaft angekommen, wenn Studierende die Möglichkeit haben, an jedem Ort zu jeder Zeit Materialien abzurufen und Online Vorlesungen zu hören.
Wir setzen auf einen fairen parlamentarischen Umgang mit unserem Gesetzentwurf. Denn in Bezug auf die Zukunft der Hochschulen in NRW ist parteitaktisches Verhalten fehl am Platz.
Bildunterschrift: Dr. Joachim Paul (PIRATEN)

Wissenschaftsgesetz NRW: Transparenz, Selbstverwaltung, Attraktivitätssteigerung, Open Access.

Schlag auf Schlag: “Landtag Intern” macht den Aufschlag, die Abgeordneten retournieren.
Ausgabe komplett

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Plenarübersicht 58. Sitzung Landtag NRW

Unsere Anträge mit aktuellen Statements: Weiterlesen ›

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Sperren statt löschen – Warum das EuGH-Urteil kein „Recht auf Vergessen“ darstellt, sondern ein gefährliches „Recht auf Sperren“

key-298819_640Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom Dienstag den 13. Mai entschieden, dass sich Personen an Suchmaschinen wenden dürfen, die dann unter bestimmten Voraussetzungen Suchergebnisse aus der Trefferliste zu ihrem Namen entfernen muss.

In der Medienberichterstattung, aber auch in der Darstellung von Netzpolitikern und Datenschutzexperten wird diese Entscheidung als „Recht auf Vergessen“ gefeiert und als Sieg gegen die Suchmaschine Google dargestellt. Doch dieser Sieg ist ein Pyrrhussieg.

Im vorgelegten Fall war ein Spanier von einer Zwangsversteigerung im Jahr 1989 betroffen, über die eine Zeitschrift unter Namensnennung berichtete. Der Artikel ist im Archiv der Zeitung aufrufbar, wird von Suchmaschinen daher gefunden und indiziert. Unter der Angabe des Namens des Mannes kann man also diesen Artikel auffinden. Da eine solche Information für die Kreditwürdigkeit des Mannes ein dauerhaftes Problem darstellt, hat er selbstverständlich ein berechtigtes Interesse, nach einer so langen Zeit und nach Erledigung seiner Pfändung mit diesen Nachrichten nicht mehr belastet zu werden.

Ein Zweiklassen-Datenschutz

Gegen den Verlag war die Klage jedoch erfolglos: Die ursprüngliche Veröffentlichung war rechtens, die Gerichte sahen keine rechtliche Grundlage, dass die Veröffentlichung zurückgenommen werden müsse. Hier haben die Richter in der Abwägung der Pressefreiheit gegenüber Privatsphäre und Datenschutz der Person, über die berichtet wurde, offenbar die Rechte der Zeitschrift höher gewertet.

Anders jedoch gegenüber Google. Das Unternehmen wird für die Veröffentlichung von persönlichen Daten in Form seiner Suchergebnisse in Anspruch genommen – auf ein vergleichbares, stärkeres Recht wie die Pressefreiheit kann es sich offenbar nicht berufen.

Das Urteil führt also zu dem schizophrenen Effekt, dass rechtmäßig und legal veröffentliche Inhalte dennoch aus Suchmaschinenergebnisse aufgrund von Datenschutz entfernt werden müssen. Es entsteht also ein Datenschutz erster und zweiter Klasse – ein Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet bezieht, und einer, der sich auf die Wiedergabe von Suchergebnisse, also auf die bloße Referenz auf diese Inhalte bezieht. Oder kurz gesagt: Ein Recht, dass vollkommen legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen.

Daraus ergibt sich aber gerade kein Recht auf Vergessen, sondern lediglich ein Recht auf Nichtauffindbarkeit in europäischen Suchmaschinen.

Das Internet ist nicht Google

Das Internet besteht aber nicht aus Google. In Google nicht angezeigte Ergebnisse sind aber nicht gelöscht oder „vergessen“, im Gegenteil. In allen möglichen anderen Zusammenhängen können die Ergebnisse dann doch auftauchen, und selbstverständlich im Zeitungsarchiv jederzeit nachgelesen werden. Und Suchmaschinen ohne Sitz in Europa sind gar nicht betroffen.

De facto entsteht ein „Recht auf Sperren“ in europäischen Suchmaschinen, welches deutlich geringeren Anforderungen unterliegt als das, Inhalte zu löschen. Es stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, vollkommen legal veröffentlichte Inhalte aus den Suchmaschinen zu zensieren, gegen die ansonsten keine rechtliche Handhabe besteht.

Es wird gar nichts „vergessen“. Google kann die Inhalte aus dem Suchindizes nicht endgültig löschen, da sie beim nächsten Suchlauf wieder aufgefunden werden. Im Gegenteil: Google muss in Zukunft speichern, dass ein bestimmter Inhalt auf Wunsch einer Person als Verletzung seiner Privatsphäre zu werten ist. Ein zusätzlicher, überaus sensibler und personenbezogener Datensatz. Keine Datensparsamkeit.

Rechtsunsicherheit

Das Urteil mag zwar als eine „Lex Google“ anmuten, hat seine Wirkung aber gegen sämtliche Suchmaschinen. Und da die Definition von Suchmaschinen keine abschließende ist, werden auch Newsaggregatoren, Personensuchmaschinen, Internetarchive und ähnliche Automaten mit dem Urteil zu tun bekommen. Überhaupt kann jeder Webseitenbetreiber betroffen sein, der Inhalte oder Aussagen teilweise aus der Presse übernommen hat, ob nun maschinell oder manuell.

Die Rechtsunsicherheit ist jedoch noch größer: Wie kann ein Suchmaschinenbetreiber, ein Webseitenbetreiber feststellen, ob die Forderung auf Sperrung berechtigt ist? Auf die Tatsache, dass die Inhalte legal veröffentlicht sind, kann er sich nicht verlassen oder berufen. Wir werden deswegen flächendeckend Overblocking, also übermäßiges Sperren erleben. Ein neues Feld für Abmahnungen durch skrupellose Anwälte eröffnet sich ebenfalls.

Ich fürchte einen Dammbruch; das Urteil wird Begehrlichkeiten auch bei anderen Interessengruppen wecken. Wer bislang gegenüber Internetseiten keinen Erfolg hatte, Inhalte entfernen zu lassen, wie etwa negative Produktpresse oder kritische Berichterstattung über Unternehmen, könnte sich darauf beziehen. Ich befürchte einen Weg geradewegs in Zensur.

Löschen immer wirksamer als Sperren

Dieses Urteil ist keine echte Stärkung des Datenschutzes und der Privatsphäre. Hätte das Gericht das beabsichtigt, hätte es ein Recht auf Löschung der Inhalte im Internetarchiv der Zeitung festgestellt. Auch die Suchmaschinen entfernen diese dann aus dem Suchindex. Denn nur durch Löschungen lassen sich Inhalte tendenziell aus dem Internet entfernen. Dies gilt für Inhalte weltweit, aber erst Recht für Inhalte, die der europäischen Rechtsprechung unterliegen.

Wenn Privatsphäre und Datenschutz gestärkt werden sollen, müssen klare Richtlinien aufgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Inhalte aus dem Internet, und zwar von allen Seiten, entfernt werden müssen. Es muss dabei dem Nutzer eine europaweit standardisierte, rechtssichere und weitgehende Möglichkeit eröffnet werden, auf welchem Wege er diese Löschung beantragen kann. Und diese Möglichkeit muss streng auf die Interessen von Privatsphäre und Datenschutz beschränkt werden. Suchmaschinen und Automaten indizieren nur, was sie vorfinden.

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Änderungsantrag: Auf jede Stimme kommt es an: Europawahl am 25. Mai 2014 nutzen, um die gemeinsame Zukunft zu gestalten

14.05.2014

Änderungsantrag PIRATEN zu Antr CDU Drs 16/5775

Auf jede Stimme kommt es an: Europawahl am 25. Mai 2014 nutzen, um die gemeinsame Zukunft zu gestalten

 

Urheber: PIRATEN
Änderungsantrag-Drucksache-16-5864.pdf

Forderung, angesichts des Erstarkens rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien extremistischen Kräften entschieden entgegenzuwirken, Demokratisierung europäischer Politik, beispielsweise über die Einführung der Direktwahl der Präsidenten der Europäischen Kommission, Mahnung der Vernachlässigung der sozialen Komponente der EU aufgrund der Austeritätspolitik als Antwort auf die Wirtschafts- und Finanzkrise, Mobilisierung von Erst- und Jungwählern durch altersgerechte Maßnahmen und Dialogmöglichkeiten

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN abgelehnt.

Veröffentlicht unter Änderungsanträge, Hauptausschuss (A05), Marc 'Grumpy' Olejak

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