Blog-Archive

Hintergründe und Erörterung zur öffentlichen Bekenntnisschule

Der Landtag berät am 18.März 2015 das 11. Schulrechtsänderungsgesetz in zweiter Lesung und wird den Gesetzentwurf aller Voraussicht nach mit kleinen Korrekturen beschließen. Mit diesem Gesetz werden die Bedingungen zur Umwandlung von Schularten von Grund- und Hauptschulen geändert. Damit soll

Veröffentlicht unter Monika Pieper, Persönliche Blogposts, Schule und Weiterbildung (A15)

Jetzt bewerben für den Jugend-Landtag 2015

Für Birgit Rydlewski und Torsten Sommer MdL aus dem Wahlkreis Dortmund ins Parlament? Jetzt bewerben für den Jugend-Landtag 2015 Debattieren, Ausschüsse und Anhörungen organisieren, Anträge formulieren, Politik machen – Drei Tage haben Jugendliche aus ganz … Weiterlesen

Torsten Sommer – Bürgerrechte muss man wählen!

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24. März 2015: Nahverkehr neu denken: Das Solidarische Bürgerticket

Ich möchte Euch – im Namen aller Veranstalter – zur Podiumsdiskussion “Nahverkehr neu denken: Das Solidarische Bürgerticket” in Wuppertal einladen. Zeit: Dienstag, 24.03.2015, 19:00 Uhr Ort: Forum der Bergischen VHS, Auer Schulstraße 20, 42103 Wuppertal Der Eintritt ist frei. Teilnehmende der Posiumsdiskussion: Prof. Dr.-Ing. Oscar Reutter, Wuppertal Institut Gregor Waluga, Wuppertal Institut Irene Schlünder, Rechtsanwältin aus […]

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Besucht mich im Landtag am 18. März

Hallo liebe Blogleser, als Landtagsabgeordneter darf ich regelmäßig Besuchergruppen in den Landtag einladen. Der nächste Termin dafür ist der 18. März. Das ist ein Plenartag, es gibt also die Möglichkeit, einer Plenarsitzung zuzuhören. Nach jetziger Planung wird zu dem Zeitpunkt unser Antrag “Autonomes Fahren: Chancen der Digitalisierung und des Wandels im Mobilitätsmarkt erkennen und für die Flexibilisierung des Öffentlichen Nahverkehrs nutzen” debattiert, auch wenn ich natürlich nicht versprechen kann, dass die Tagesordnung genau so eingehalten wird. Folgender Ablauf ist vorgesehen: 12:00-12:15: Einlasskontrolle (Ihr müsst bitte pünktlich da sein – Personalausweise nicht vergessen!) 12:15-12:45: Einführung in den Landtag von einem Landtagsangestellten 12:45-13:45: Besuchertribüne im Plenarsaal 13:45-14:45: Diskussion mit mir 14:45-15:15: Kaffee und Kuchen in der Kantine Anmeldungen bitte per Email an die Landtagsadresse: daniel.schwerd ät landtag.nrw.de damit wir wissen, wieviele Leute kommen, und es entsprechend organisieren können. Es wäre toll, wenn Ihr bis zum 16.03. bescheidsagt, damit ich noch gegebenenfalls freie Plätze anderswo unter die Leute bringen kann. Vielen Dank, ich freue mich auf Euch!

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My short trip to Kurdistan

I’ll try to give a first short summary of my trip to Northern Iraq and Rojava/Northern Syria. In a few days I will be able to write more details. I visited this area on the occasion of the International Women’s Day to learn more about the situation of women, especially kurdish women. Thanks to the […]

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SPD verunglimpft Cannabis-Konsumenten

Die aktuelle Debatte um eine moderne Drogenpolitik in NRW hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Mit Beleidigungen und unsachlichen Äußerungen versuchen SPD-Abgeordnete, von den Argumenten ihrer Kontrahenten abzulenken. Wir hatten ja zwei Anhörungen zu unserem Antrag »Cannabis legalisieren – Drogenpolitik neu

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Kein “MegaBits. MegaHerz. MegaStark” auf NRWs Straßen

Jetzt Landesmittel für Testregion ´Autonomes Fahren´ in NRW freimachen Auf den Autobahnen in NRW wird es keine Teststrecke für autonomes Fahren geben. Der Testrecke auf Autobahnen in NRW wurde durch Bundesverkehrsminister Dobrindt eine Absage erteilt. Das Bundesverkehrsministerium will ausschließlich in Bayern auf der A 9 ein „Digitales Testfeld Autobahn“ für das autonome Fahren schaffen. Mit […]

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Generalangriff auf freie #WLAN-Netzwerke stoppen: Verschärfung der #Störerhaftung verhindern!

Die von der Bundesregierung geplante verschärfte Störerhaftung schadet dem Internet-Standort NRW. Die neuen Regeln widersprechen dem gemeinsamen Entschlussstand im Landtag NRW. Ich fordere in der nächsten Plenarsitzung in einem Antrag die Landesregierung auf, sich gegen diese schädliche Neuregelung einzusetzen und die Verschärfung der Störerhaftung zu verhindern. Die geplante Neuregulierung der Haftung von WLAN-Anbietern versetzt Freifunk-Initiativen den Todesstoß. Sie stellt eben keine rechtliche Klarstellung dar, sondern eröffnet neue Felder für die Abmahnindustrie. Der Entwurf ist ein Rückschritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft und steht dem digitalen Wandel im Weg. Das schadet dem Internet-Standort Deutschland und insbesondere NRW und passt so gar nicht zur gerade von der Landesregierung ausgerufenen ´Digitalen Reform´ NRW 4.0. Dienstanbieter haften bislang nicht ohne Kenntnis Im §8 des Telemediengesetzes (TMG) ist das sogenannte Providerprivileg von Internet-Diensteanbietern geregelt. Hierin ist niedergelegt, dass Dienstanbieter für fremde Informationen, die durch ihre Netze und Angebote durchgeleitet werden, ohne eigene Kenntnis oder Mitwirkung grundsätzlich nicht verantwortlich sind. In der deutschen Rechtsprechung gab es bisher unterschiedliche Interpretationen, ob derjenige, der einen drahtlosen Netzwerkzugang bereitstellt, ebenso als Internet-Diensteanbieter zu gelten hat, und inwieweit er von der Haftung für fremde Inhalte freigestellt ist. Aufgrund dieser Unklarheiten hat sich eine Abmahnindustrie darauf spezialisiert, Betreiber von WLAN-Netzwerken abzumahnen, indem ihnen Verantwortung für fremde Inhalte aufgrund einer angenommenen Störerhaftung zugewiesen wird. Die Bundesregierung plant, den §8 des Telemediengesetzes zu überarbeiten. Es sollen zwei weitere Absätze hinzugefügt werden, die zur rechtlichen Klarstellungen dienen sollen. Ein entsprechender Entwurf ist an die Öffentlichkeit gelangt. Dieser gibt Anlass zu Besorgnis, denn er führt zu einer Verschlechterung der Lage von WLAN-Anbietern und ruft neue rechtliche Unsicherheiten hervor. Zwar wird im Entwurf die Haftungsfreistellung explizit auf Betreiber von WLAN-Netzwerken ausgedehnt. Gleichzeitig wird dem Netzwerkbetreiber auferlegt “zumutbare Maßnahmen” zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Es soll, so der Entwurf, “in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen” verhindert werden, dass sich “außenstehende Dritte” unberechtigten Zugriff auf das jeweilige WLAN verschaffen. Auferlegte Maßnahmen sabotieren Freifunk Damit ist der Betrieb eines echten Freifunknetzes nicht mehr möglich. Dieses richtet sich ausdrücklich an jedermann im Netzbereich, ohne dass die Identität jedes Nutzers bekannt ist. Gerade durch den Verzicht auf Verschlüsselung oder Zutrittskontrolle steht ein solches Netz jedem Menschen im Einzugsbereich zur Verfügung, auch Passanten und Besuchern. Es ist schlichtweg nicht möglich, jeden im Einzugsbereich eines Freifunknetzes zu registrieren und zu identifizieren. Der “digitale Schluck Wasser”, den man seinen Nachbarn und Passanten seines Hauses anbieten möchte, wird dadurch faktisch ausgeschlossen. Dies ist ein fatales Signal für den Standort Deutschland: In nahezu allen Ländern Europas ist ein freier WLAN-Zugang an allen Orten eine Selbstverständlichkeit. Man kann sich überall in den Städten und öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen und findet an vielen Orten freie Netzwerkzugänge ohne Registrierung und Namenspflicht. Nur in Deutschland kann es solche Zugänge dann nicht mehr geben. Damit schließt sich Deutschland selbst vom digitalen Fortschritt, Partizipation und Teilhabe im Netz aus. Die Breitbandstrategie von Bund und Ländern wird konterkariert. Breitbandzugang, der laut Bundesgerichtshof Teil der materiellen Lebensgrundlage der Menschen ist, wird verkompliziert und verwehrt. Aber selbst ein verschlüsseltes WLAN mit Zutrittskontrolle ist … Weiterlesen

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#Netzneutralität: Oettinger sieht Taliban-ähnliche Entwicklung

In einer Diskussionsrunde der Reihe „BMF im Dialog: Wachstumstreiber Digitalisierung” des Bundesministerium für Finanzen sprach der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger über Netzneutralität, Telemedizin und intelligente Verkehrssicherheitssysteme in einem Podium mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU) und dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG Timotheus Höttges. Oettinger stellte darin die These auf, dass es zugunsten von Telemedizin und Verkehrssicherheitssystemen geboten sei, auf Netzneutralität zu verzichten, er deutete an, dass es Leben gefährde, wenn solche Systeme nicht mit Vorrang im Internet bedient werden. Die Bemühungen (speziell auch aus Deutschland), Netzneutralität gesetzlich zu sichern, nannte er “Taliban-ähnliche” Entwicklungen. Julia Reda hat den bemerkenswerten Monolog von Oettinger hier hochgeladen, und dazu hier einen lesenswerten Blogpost verfasst. Oettinger stößt damit argumentativ in das gleiche Horm wie Angela Merkel vergangenen Dezember auf einem Vodafone-Kongress, was ich im Handelsblatt online hier kommentiert hatte: “Frau Merkel, sie spielen falsch!” Ich frage mich, wie man Telemedizin und Verkehrssicherheitssysteme gestalten will, die auf eine permanente Internetverbindung angewiesen sind, wo es doch bekannt ist, das Internet mobil nicht überall zur Verfügung stehen kann, und man mit Verbindungsabbrüchen auch im stationären Internet rechnen muss. Unverständlich ist auch, wie eine Aufhebung der Netzneutralität dieses Problem lösen soll. Am unverständlichsten ist es für mich allerdings, warum der Parlamentarische Staatssekretär Kampeter und der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Telekom AG Höttges ihm diesen Unsinn nicht achtkantig um die Ohren geschlagen haben. “Wenn man in die falsche Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu erhöhen.” Birgit Breuel, dt. Politikerin u. Managerin, bis 1995 Präsidentin der Treuhandanstalt Ich kenne keine konkreten Produkte, Anwendungen, Dienste oder Forschungen aus den Bereichen Telemedizin oder intelligenter Verkehrssicherheit, deren verlässliches Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang einerseits, und der Abwesenheit von Netzneutralität andererseits angewiesen sind. Ganz im Gegenteil: Lebenswichtige oder lebensbedrohliche Systeme, wie die Tele-Operation im Organbereich oder die Kollisionswarnung im Straßenverkehr dürfen sich nicht auf Echtzeit-Internetkommunikation verlassen. Das Internet ist prinzipbedingt nicht zu 100% ausfallsicher, und das mobile Internet erst recht nicht überall lückenlos verfügbar, man denke z.B. an Unterführungen oder abgelegene Bereiche. Kein lebensgefährliches System darf sich in solchen Situtationen auf Internet verlassen müssen. Aber vielleicht liege ich ja falsch. Inspiriert von vergleichbaren Fragen, die Julia Reda an die EU-Kommission geschickt hat, werde ich die Landesregierung in einer kleinen Anfrage folgendes fragen: Welche konkreten Produkte, Anwendungen und Forschungen aus dem Bereich Telemedizin sind der Landesregierung bekannt, deren verlässliches Funktionieren von der Abwesenheit von Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweiliges Unternehmen bzw. Institut oder Krankenhaus und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen und Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten. Welche konkreten Produkte, Anwendungen und Forschungen aus dem Bereich intelligenter Verkehrssicherheit und Mobilität (wie etwa Kollisionswarner) sind der Landesregierung bekannt, deren verlässliches Funktionieren von der Abwesenheit von Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweiliges Unternehmen bzw. Institut und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen und Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten. Sind der Landesregierung sonstige Produkte bekannt, deren verlässliches Funktionieren von … Weiterlesen

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Na dann gute Nacht

Keine weitere Initiative für ein Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn Mit ihrem Bericht zu den Flughäfen in NRW zeigt die Landesregierung den von Fluglärm betroffenen Bürgern die kalte Schulter. Es werden keine Alternativen aufgzeigt und weitere Initiativen sind nicht geplant – na dann gute Nacht. Der Flughafen hat ausschl ießlich Gesellschafter der öffentlichen Hand, einschließlich des […]

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