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“Genderkrebs”

Ich muss da mal kurz was loswerden. Weil es mich zutiefst ärgert. (Die Überschrift ist ein Zitat eines Kollegen. Es zeigt so ein wenig, mit welchem Sprachgebrauch man sich hier so beschäftigen muss.) In meiner Fraktion gab es vor einiger Zeit eine Diskussion über geschlechtergerechte Sprache in Pressemitteilungen. Die Diskussion war schwierig und endete in […]

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Vorratsdatenspeicherung: Das Ermittlungsvakuum in den Köpfen

Diesen Beitrag habe ich ursprünglich am 13. Mai bei Carta veröffentlicht. Vorratsdatenspeicherung: Das Ermittlungsvakuum in den Köpfen Wie Sicherheitsbehörden und -politiker Sachargumente ignorieren Der Glaube an die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung hat esoterische Züge. Rational ist er nicht zu erklären, und Gegenbeweise werden ignoriert. Stattdessen werden Kritiker mit Totschlagargumenten bedacht. Die Rechtfertigungsstrategien dieser Vorratsdatenspeicherungs-Gläubigen ähneln der von Anhängern der Homöopathie oder anderen Nichtwissenschaften. Die Innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern verabschiedeten auf ihrer Konferenz am vergangenen Freitag, dem 9. Mai 2014, eine „Erfurter Erklärung“. Darin fordern sie „eine bundesgesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung“. Ohne Vorratsdatenspeicherung könnten Ermittler derzeit schwere Straftaten nicht aufklären, heißt es. Sie postulieren eine Schutzlücke; Datenschutz drohe zum Täterschutz zu werden. Und weiter:   „Insbesondere Täter, die im Bereich der Internetkriminalität agieren oder die die Verbreitung und den Konsum von Kinderpornografie ermöglichen, dürfen nicht länger im Dunkelfeld dieses gegenwärtigen Ermittlungsvakuums untertauchen.“   Auch die Innenminister SPD-geführter Länder bestehen auf der Vorratsdatenspeicherung. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger beispielsweise behauptete in einem Interview mit heute.de:   „Der Wegfall der Mindestspeicherfrist hat zu einer gravierenden Schutzlücke im Kampf gegen Kinderpornografie, sexuellen Missbrauch von Kindern sowie bei der Bekämpfung von Terrorismus geführt.“   Für diese Behauptungen bleiben sie jedoch Beweise schuldig. Dabei sind im Fall der Vorratsdatenspeicherung die Voraussetzungen für eine systematische Untersuchung optimal. In Deutschland bestand in der Vergangenheit schon einmal eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung. Am 01.01.2008 trat ein entsprechendes Gesetz in Kraft, welches bis zum 02.03.2010 galt, nachdem die Regelung vom Bundesverfassungsgericht für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt wurde. Im Vergleich zu Ermittlungs- und Verurteilungszahlen der Vor- bzw. Folgejahre sollte es möglich sein, die Erfolgsbilanz, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu analysieren. Doch solche Zahlen liegen gar nicht vor. Mit einer kleinen Anfrage erkundigten wir Piraten im Landtag Nordrhein-Westfalens uns bei der Landesregierung, wie viele Anfragen es für den Datenpool der Vorratsdatenspeicherung im Zeitraum zwischen dem 01.01.2008 und dem 02.03.2010 gab, aufgrund welcher Straftatbestände diese vorgenommen wurden, und welchen Anteil sie am Ermittlungserfolg jeweils hatten. Die Antwort ist vielsagend nichtssagend: Solche Daten liegen nicht vor. Innenminister Jäger kann nur allgemein argumentieren und verweist ansonsten vage auf Statistiken des Bundesjustizamtes. Tatsächlich ist die Aufklärungsrate von schweren Verbrechen, dokumentiertem Kindesmissbrauch sowie der Straftaten mit dem „Tatmittel Internet“ überdurchschnittlich hoch. In den Jahren, in denen die Vorratsdatenspeicherung in Kraft war, ist kein Anstieg der Aufklärungsraten schwerer Straftaten feststellbar. Ein Absinken oder gar ein Einbruch in diesen Quoten nach dem 02.03.2010 ist ebenfalls nicht zu erkennen. Im Tatbereich „Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB“ (Titel 14330 der polizeilichen Kriminalstatistik) lag die Aufklärungsquote 2007 unmittelbar vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung bei 93,1%. Die Quote veränderte sich anschließend kaum. 2008 lag sie bei 94,2%, 2009 bei 93,5%, 2010 bei 87,2%. Nach dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung gibt es keinen Einbruch in der Aufklärungsrate: 2011 wurden 90,6% der Fälle aufgeklärt, 2012 wiederum 91,8%. Es werden also jedes Jahr rund 9 von 10 Fällen aufgeklärt. Eine Auswirkung der Vorratsdatenspeicherung auf die Zahlen kann man nicht feststellen. Eine Schutzlücke gibt es … Weiterlesen

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Grumpys Lesezeug vom 28.05.2014

Einiges Kommunales vorweg, dann Landesschwerpunkt und den Bundesmüll hintendran – Disclaimer – der folgende Text kann Spuren von Ironie beinhalten. Piraten Düsseldorf: Bunt statt Braun: Keine Rechtspopulisten auf unserem Düsseldorfer CSD – Braunes Sammelbecken – Bilder in meinem Kopf! Düsseldorfer

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Veröffentlicht unter 20 Piraten, Marc 'Grumpy' Olejak, Persönliche Blogposts, Service

Grumpys Lesezeug vom 27.05.2014

Kurz mal das von gestern hier noch reinspülen – Disclaimer – der folgende Text kann Spuren von Ironie beinhalten. heise: EU-Rat beschließt Auto-Notruf eCall – Reine Fakten mögen zynisch wirken – ich hinterfrage aber trotzdem mal den Sinn & Nutzen

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Am Sonntag: Warum Piraten ins Europaparlament gehören

Unsere Spitzenkandidatin Julia Reda erklärt, warum Piraten in das Europaparlament gehören:

In den nächsten Fünf Jahren wird sich entscheiden, wie es mit der digitalen Zukunft Europas weitergeht. Und zwar im Europaparlament. Deswegen müssen Pirate…

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Freihandelsabkommen: TTIP und die Armee der neoneoliberalen Dummschwätzer und Blitzbirnen …

Eine Polemik zur Kommunal- und Europawahl 2014 Sachma, stottert der Joachim jetzt? Nö. Neo-neo-liberal ist sowas wie marktradikale Scheiße im Quadrat, der Ökonom Wolfram Elsner meint damit die Gläubigen Markttheologen und Fundamentalisten der Reaganomics und Chicago-Boys, die die Selbstregulierung der Märkte anbeten – im Gegensatz zu den echten Vätern des Neoliberalismus, die allesamt auf einen starken […]

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Vorbereitung eines Antrags: Enquete-Kommission ÖPNV

Der öffentliche Personenverkehr ist für Piraten ein wichtiges Thema. Natürlich auch für mich hier im Landtag NRW. Im Plenum und im Verkehrsausschuss haben wir uns um das Semesterticket, das Sozialticket, und in vielfältiger Weise um die Verbesser…

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Es gibt mehr als nur G8 und G9…

Ich habe große Erwartungen an den runden Tisch und bin schon sehr gespannt auf die Ergebnisse. Ich erwarte eine ergebnisoffene Diskussion, bei der alle Aspekte der Thematik beleuchtet werden. Um tatsächlich ein umfängliches Bild zu erhalten, müssen aber auch Fragen

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Veröffentlicht unter Monika Pieper, Persönliche Blogposts, Schule und Weiterbildung (A15)

Keine Angst?!

Über Repression und Traumata und wie wir damit umgehen könnten: “Wem Polizeigewalt widerfährt, ist allein gelassen! Egal wie oft ihr es retweetet! Sollte man wissen!” Quelle: https://.twitter.com/lottokoenigin Aufhänger:Es war dem wohl ein Treffen vorangegangen, bei dem mehrere Menschen anwesend waren, die in Frankfurt/Blockupy im Kessel waren und die bis heute traumatisiert zu seien scheinen. Deren […]

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Warum ein No-Spy-Gütesiegel für Hardware sinnlos ist

Der SPD-nahe Verein „Zentrum für digitalen Fortschritt” D64 e.V. fordert ein Gütesiegel für NSA-freie Hardware. Gesche Joost, Beiratsvorsitzende des D64 und EU-Internetbotschafterin der Bundesregierung verlangt, dass Hardware ohne ein solches Siegel nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfe. Diese Vorschläge enthüllen ein bestürzendes Ausmaß an Naivität. US-amerikanische Unternehmen arbeiten schon seit Jahren mit den Nachrichtendiensten zusammen. Es bleibt ihnen nach dortiger Gesetzeslage gar keine andere Wahl, der USA Patriot Act und andere Gesetze räumen den Geheimdiensten weitgehende Rechte ein. Über Spionagemaßnahmen und Überwachungseinrichtungen zu reden wird den Unternehmen anschließend regelmäßig untersagt, dafür sorgt dann eine in den sogenannten National Security Letters enthaltene Gag Order. Ein US-Unternehmen kann also durchaus dazu genötigt sein, ein solches Siegel wider besseres Wissen an ihre Produkte zu kleben. Aber auch ohne Wissen des Unternehmens können Hintertüren eingebaut sein. Es können Sicherheitslücken vorhanden sein, die dem Hersteller nicht bekannt sind, über die die Experten der NSA aber im Bilde sind. Aus Unterlagen des Whistleblowers Edward Snowden geht hervor, dass die NSA-Spezialabteilung ANT solche Sicherheitslücken gezielt sucht, und Spionagewerkzeuge dafür baut. Selbstverständlich würde sie die Kenntnis über diese Lücken nicht preisgeben. Und selbstverständlich würde sie der zertifizierenden Stelle das niemals verraten. Geschlossene Firmware lässt sich nicht prüfen Hardware ist typischerweise mit Firmware ausgestattet, die öffentlich nicht zur Verfügung steht. Eine externe Stelle ist nicht in der Lage, solche Software gründlich auf Fehler oder Hintertüren zu überprüfen. Wie also soll ein vertrauenswürdiges Zertifikat entstehen? Das Gütesiegel dieser Art ohnehin keine Sicherheit darstellen weiß man nicht erst seit dem Skandal mit fehlerhaften Brustimplantaten, die vom TÜV Rheinland zertifiziert waren. Es gibt nur eine erfolgversprechende Lösung: Hardware muss mit einer offenen Schnittstellenbeschreibung übergeben werden. Firm- und Betriebssystemsoftware muss offen vorliegen. Nur so lässt sich die Funktionalität solcher Software prüfen. Nur so kann unternehmens- und damit geheimdienstunabhängige Firmware entstehen. Idealerweise bildet sich eine Open Source-Bewegung, die offene Firmware für diese Geräte schreibt. Code wird von vielen Augen begutachtet, Sicherheit wird öffentlich überprüfbar, Fehler werden schneller behoben. Gag-Orders sind nicht mehr möglich. Open Source als Chance Genau darin besteht eine Chance für europäische Unternehmen: Hardware mit offenen Spezifikationen vorlegen, Entwicklung und Support für open-source-basierte Firmware leisten, Systeme basierend auf solchen Komponenten bauen und anbieten. Mit steigendem Sicherheitsbewusstsein kann dieser Produktvorteil zu einem Wirtschaftsschub führen, der europäischen Unternehmen unmittelbar nutzt. Paradoxerweise ist gerade der Heartbleed-Bug ein Beleg dafür, dass Open Source prinzipiell sicherer ist als geschlossene Software. Beim Heartbleed-Bug handelte es sich um einen schwerwiegenden Programmierfehler in der Open Source-Bibliothek OpenSSL, der das Auslesen von sensiblen Serverinhalten inklusive Benutzernamen und Passwörtern ermöglichte. Nur weil es sich um ein quelloffenes Projekt war, konnte der Fehler von unabhängiger Stelle gefunden und so schnell behoben werden. Nur deswegen gelang die umgehende Information der Öffentlichkeit so gründlich. Das Auffinden von Fehlern ist kein Hinweis auf eine grundsätzliche Schwäche eines Systems, sondern das Zeichen eines erfolgreichen Tests. Kein Vertrauen in No-Spy-Versprechen Ein No-Spy-Siegel hingegen würde vermutlich ohnehin denselben Weg gehen wie der Wunsch Deutschlands nach einem No-Spy-Abkommen: Es wird von US-amerikanischer Seite schlicht ignoriert werden. Darüber hinaus … Weiterlesen

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