Plenartage am 7., 8. und 9. November Am 7., 8. und 9. November fanden Plenartage statt, der Haushalt für 2012 wurde in zweiter Lesung verhandelt. Am 8. November habe ich zwei Reden im Plenum gehalten, entsprechend der Ausschüsse, in denen ich tätig bin, zum Kultur und Medienhaushalt sowie zum Wirtschaftshaushalt. Die beiden Reden gibt es auf Youtube bzw. hier im Blog zu sehen. Meine inhaltliche Kritik hatte ich im letzten Wochenrückblick zusammengefasst. Am gleichen Tag war zudem noch eine Rede zu einem Antrag der CDU vorgesehen. Allerdings wurde die Sitzung so lang, dass wir uns darauf geeinigt haben, den Antrag ohne Debatte in den Ausschuss, und von dort zurück ins Plenum zu überweisen. Auf diese Weise haben wir den Punkt auf folgende Plenartage verschoben. Anträge – oder wie man Politik im Parlament macht Mitglied des Landtags zu sein bedeutet auch, täglich neues über die Arbeitsweise des Parlaments zu lernen. Ein Beispiel hierfür sind eben die sog. politischen Anträge. In der Geschäftsordnung des Landtags, die für die Arbeitsorganisation im Landtag die wichtigste Grundlage darstellt, heißt es in § 65 Absatz 1: „Jedes Mitglied des Landtags und jede Fraktion hat das Recht, Anträge zu stellen.“ Im Lexikon des Landtags heißt es unter dem Stichwort „Anträge“: „Mit Anträgen wird die Landesregierung aufgefordert, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung bestimmter Sachverhalte vorzulegen.“ Anträge ermöglichen es dem Landtag, die Landesregierung aufzufordern, etwas Bestimmtes zu tun oder ihre Meinung zu einem bestimmten Thema zu äußern. Anträge gehören zu den wichtigsten Mitteln, die den Abgeordnetem zur Verfügung stehen. Man kann Themen auf die Agenda bzw. auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung setzen, um dort seine Meinung zu dem entsprechenden Thema im Plenum zu vertreten. Man kann den Antrag als Antragsteller in einen oder mehrere Ausschüsse überweisen lassen. Dort folgt womöglich eine öffentliche Anhörung und es wird weitergehend über den Antrag diskutiert. Zu jedem dieser Schritte lassen sich Pressemitteilungen herausgeben und auf diese Weise einem Thema öffentlich Gehör verschaffen. Man kann bspw. Anfragen an die Landesregierung stellen (hier gibt es verschieden Arten: kleine und große Anfragen, Anfragen in Ausschüssen, mündliche Fragen im Plenum), Änderungsanträge für Gesetzesentwürfe erarbeiten oder gleich einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen. Es sind diese verschiedenen parlamentarischen Instrumente, mit denen man im eigentlich Sinn „Politik“ macht. Die Piratenfraktion hat schon einige Anträge gestellt. Wir fordern bspw. die Landesregierung auf, zusammen mit dem Landtag ein Transparenzgesetz zu erarbeiten („NRW braucht ein Transparenzgesetz“, Drucksache 16/1254), sowie den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Änderung des Telekommunikationsgesetzes und der Bestandsdatenauskunft im Bundesrat abzulehnen („Zum Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommunikation“, Drucksache 16/1467). Anträge werden wie die Gesetzesentwürfe im Plenum, oder aber direkt im Ausschuss abgestimmt (das kann der Antragsteller bestimmen). Ein Antrag wird dann angenommen, wenn er im Plenum oder im Ausschuss die Mehrheit der Stimmen erhält. Wenn ein Antrag auf diese Weise angenommen wird, hat das aber dennoch noch keine Gesetzeskraft. Es handelt sich zunächst um „Aufforderungen“ an die Landesregierung. Man kann davon ausgehen, dass nur Anträge der Regierungsfraktionen angenommen werden. … Weiterlesen →