#fahrscheinfreitag am 12.03.2016


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Wir brauchen Alternativen zur Elektroauto-Kaufprämie

Drei Bundesministerien wollen eine Elektroauto-Kaufprämie. Wenn sie so vorgehen wie immer, dann gibt es die 5000 Euro als Tankgutschein. Elektroauto-Kaufprämien verändern noch nichts und auch 15.000 Ladesäulen sorgen noch nicht für mehr Klima-, Umwelt-, Gesundheitsschutz und eine auch in Zukunft finanzierbare Verkehrsinfrastruktur. Dazu brauchen wir alternative Konzepte. Doch die aktuelle bundesweite Debatte bietet die Chance, den […]
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Fraktionssitzung vom 01.03.2016

Live-Protokoll der Sitzung

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Klare gesetzliche Regelung bei Leiharbeit und Werksverträgen


Rot-Grün haben einen Eilantrag eingebracht: „Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen beenden – Klare gesetzliche Regelungen schaffen“, wir haben dazu noch einen Entschließungsantrag gestellt. Meine Rede dazu:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen hier im Saal und selbstverständlich auch im Livestream! Die Themen Leiharbeit und Werkverträge beschäftigen uns alle schon ein bisschen länger.

Ich finde es schade, dass hier die Gräben, wie sie sich gerade in der Bundespolitik darstellen, gepflegt werden, ohne sich gegenseitig zuzuhören. Das richtet sich insbesondere an Herrn Dr. Bergmann. Weder die Kollegin Maaßen noch der Kollege Bischoff haben an irgendeiner Stelle die Werkzeuge an sich, die Instrumente, infrage gestellt, sondern lediglich ihren Missbrauch.
(Beifall von den PIRATEN)
Ich finde es nicht richtig, zu sagen, die Kollegen hätten grundsätzlich gegen das Instrumentarium gewettert. Das haben sie nicht getan.
(Zuruf von Dr.Günther Bergmann [CDU])–Doch. Sie haben die beiden genau in der Hinsicht kritisiert. Das finde ich schade. Herr Kollege Bischoff erwähnte eben schon, dass ein Kollege aus dem Wirtschaftsausschuss und nicht ein Kollege oder eine Kollegin aus dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Thema bearbeitet. Daran wird deutlich, aus welcher Perspektive Sie das Ganze sehen möchten.
(Zuruf von der SPD: Die sind alle nicht da!)
– Ja, leider sind die Kolleginnen und Kollegen tatsächlich alle nicht da. Das finde ich auch sehr schade. Aber dafür gibt es ja Aufzeichnungen.

Allerdings wäre es richtig gegangen – da muss ich dem Kollegen Alda recht geben –, das Thema an den Ausschuss zu überweisen, damit es nicht verpufft. Wir sollten einen Antrag einbringen, der uns das Thema im Ausschuss deutlich näherbringt – vielleicht auch durch eine Anhörung. Denn viele Punkte sind einfach ärgerlich. Die Zahlen, die die Kollegin Maaßen genannt hat, will ich jetzt gar nicht wiederholen.

60 % der Menschen, die in Leiharbeit entsandt werden, sind keine neun Monate da. Warum sollen wir darüber diskutieren, ob Equal Pay ab neun, ab zwölf, ab 15, ab 18 oder ab wie vielen Monaten auch immer gelten soll, wenn es die meisten Menschen gar nicht betrifft? Equal Pay – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – muss es vom ersten Tag an geben.
(Beifall von den PIRATEN)
Der kurze Einsatzzeitraum zeigt, dass die Leute, die entsandt werden, die Arbeit direkt aufnehmen können. Dass es keine lange Einarbeitungszeit geben muss, liegt entweder an der Arbeit an sich oder an der Qualifikation der Leiharbeitenden. Wenn die Arbeit fast von Anfang an vernünftig geleistet wird, muss auch von Anfang an vernünftig bezahlt werden.

Einem Bonus obendrauf stehe ich sehr positiv gegenüber. Denn von den Menschen wird Flexibilität gefordert, und diejenigen, die Leiharbeit leisten, sind viel stärker etwa von Arbeitslosigkeit, von prekärer Beschäftigung betroffen. Daher ist es schon sinnvoll, dass sie für diese Flexibilität einen Bonus erhalten.

Kommen wir zum Thema „Werkverträge“. Anscheinend nimmt der Missbrauch bei Werkverträgen zu. Das wird keiner leugnen. Man muss nicht auf die Zahlen der IG Metall oder der „Süddeutschen Zeitung“ verweisen. Jeder, der in dem Thema drin ist, weiß, dass die tarifliche Bindung bei Werkvertragsarbeit nicht im Steigen, sondern im Sinken begriffen ist.

Das ist weder richtig noch gut und beschädigt das eigentlich gute Instrument des Werkvertrags. Wenn wir dieses gute Instrument erhalten wollen, müssen wir den Missbrauch bekämpfen.

Kollege Bischoff, dann erwarte ich aber eine Regelung, die greifen kann. Die jetzt vorgelegte Regelung ist zahnlos. Beim ersten Entwurf auf Bundesebene dachte ich schon: Das ist nicht so besonders toll; da muss noch etwas draufgelegt werden. Nachdem der Bund den ersten Entwurf zurückgezogen hatte, dachte ich beim zweiten Entwurf: Guck mal, alle Zähne weg. – Das kann es nicht sein. Wir müssen eine viel deutlichere Regelung haben.

Kollege Alda, Sie haben gerade die Einteilung in Scheinselbstständigkeit und Werkvertragsarbeit angesprochen. Man muss ganz genau benennen und Vorgaben machen, wann jemand scheinselbstständig ist und wann ein ordentlicher Werkvertrag vorliegt. Im Gesetzestext müssen genaue Bedingungen stehen. Aber lassen Sie uns das, wie Sie eben schon sagten, im Ausschuss besprechen.

Ich bitte, dass SPD und Grüne Mut zeigen und unserem Entschließungsantrag zustimmen. Ich befürchte, bei CDU und FDP werde ich eher auf taube Ohren stoßen. Ich verspreche Ihnen aber schon jetzt: Wenn Sie das Thema nicht in den Ausschuss bringen, werde ich es tun. – Vielen Dank.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Gamesbranche ist ein wichtiger Motor für die Wirtschaft in NRW

Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW zur Anhörung im Auschuss für Kultur und Medien zum Potenzial der deutschen Game Development Branche:

Die Experten waren sich einig, dass diese von den Piraten im Landtag NRW initiierte Anhörung ein wichtiger erster Schritt war. Erstmalig wurde in einem deutschen Landesparlament über die Gamesbranche gesprochen. Das hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer. Die Gamesbranche muss endlich ernst genommen werden. Sie ist ein wichtiger Motor unserer Wirtschaft.

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Was denken die Menschen über das BGE?


Unsere Veranstaltung zum Thema

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Gerechte Umverteilungspolitik – Umfairteilen

Das Bündnis Umfairteilen lädt ein: „Gerechte Umverteilungspolitik als Schlüssel zur Lösung staatlicher und kommunaler Finanzprobleme?“

Am 29. Februar 2016 findet um 18 Uhr im Großen Saal der Auslandsgesellschaft NRW in Dortmund, Steinstraße 48 (Hinterausgang Hbf) eine Diskussion mit Abgeordneten statt, an der auch ich teilnehmen werde.

Zusammen mit mir wird auch der Bundestagsabgeordnete Markus Kurth (Grüne) sowie die Landtagsabgeordnete Gerda Kieninger (SPD) und für DIE LINKE Hubertus Zdebel teilnehmen. Ich bin sehr gespannt und freue mich auf eine interessante Podiumsdiskussion.

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Mehr Infos zu der Veranstaltung findet ihr beim Nordstadtblog.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Ministerin Steffens muss handeln – Angriffe auf Krankenhaus-IT gefährden Leben

Daniel Düngel, Gesundheitspolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, zum Angriff auf die IT-Infrastruktur im Gesundheitswesen in NRW:

Die 4.0-Politik der Landesregierung im Gesundheitswesen hat auf ganzer Linie versagt. Die Tragweite der kriminellen Angriffe sind der Landesregierung nicht bewusst. Wenn Ministerin Steffens die Gefahr erst erkennt, wenn ein Mensch stirbt, dann ist es zu spät. Frau Steffens muss jetzt endlich ausreichend Investitionsmittel zur Verfügung stellen.

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Inklusion in NRW steht auf der Kippe

Monika Pieper, Sprecherin für Inklusion der Piratenfraktion NRW, zur Anhörung von Sachverständigen im Schulausschuss zum Thema Inklusion:

Die vorliegenden Stellungnahmen zeigen die Fehler der Landesregierung deutlich auf. Die Personalausstattung muss erheblich verbessert werden, denn Doppelbesetzungen sind vielerorts Fehlanzeige.

 

Um Inklusion wirklich gestalten zu können, müssen die Raumausstattung der Schulen endlich den Anforderungen angepasst werden und die Schülerzahl in den Klassen deutlich verkleinert werden. Dazu gehören ausreichend Differenzierungs- und Beratungsräume. Lehrer und Lehrerinnen benötigen mehr Zeit für gemeinsame Planung und Beratung. Sonst wird die gemeinsame Beschulung von Schülern und Schülerinnen mit und ohne Behinderung nicht gelingen.

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Informationsfreiheit schützen – Transparenz und einfachen Zugang zur staatlichen Informationen sicherstellen

I. Sachverhalt

Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) dient dem Zweck, jeder natürlichen Person den Zugang zu von öffentlichen Stellen gehaltenen Informationen zu gewährleisten. Das Informations-freiheitsgesetz gewährt dabei jeder Person einen voraussetzungslosen Zugang zu Informationen von öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen.

Es soll den Menschen im Land Einblick in die Verwaltung ermöglichen und so Transparenz und Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Hand stärken. Denn im Zuge der Öffnung der Verwaltung und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an demokratischen Prozessen müssen ihnen auch die Informationen und Kenntnisse der öffentlichen Hand bekannt sein, um sich fundiert einbringen und entscheiden zu können.

Dafür ist ein barrierefreier und niedrigschwelliger Zugang zu Informationen notwendig, welcher vom Gesetzgeber im IFG NRW auch formfrei gestaltet wurde. Das Recht auf Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen ist mit der Einführung des Informations-freiheitsgesetzes im Jahr 2001 eingerichtet und im Jahr 2014 durch Streichung der Befristung dauerhaft etabliert worden.

Mit ihrer Stellungnahme (Vorlage 16/3580) zum 22. Datenschutz- und Informations-freiheitsbericht hat die Landesregierung jedoch Rechtsunsicherheit bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei den öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen erzeugt. Die Stellungnahme wirft Fragen auf, die ein grundlegendes Missverständnis über die Funktions- und Arbeitsweise der Webseite ‚FragDenStaat.de‘ in den aufgeworfenen Fragestellungen um bevollmächtigte Vertretung der Antragsteller und der Veröffentlichung der Vorgänge widerspiegeln.

Nach dem IFG NRW können Informationsfreiheitsanträge schriftlich, mündlich oder elektronisch gestellt werden und die öffentliche Verwaltung nimmt diese beispielsweise per Post, per Telefon oder per Email entgegen. So ist es völlig unerheblich, ob die Emails per Outlook, Thunderbird, ‚FragDenStaat.de‘ oder anderen Services geschrieben werden, die Email bleibt eine Anfrage nach dem IFG NRW. Auch die aufgeworfene Fragestellung zur Bevollmächtigung von ‚FragDenStaat.de‘ als Vertreter der Antragsteller ist vor dem Hintergrund der Arbeitsweise von ‚FragDenStaat.de‘ fehlplatziert, denn an keiner Stelle tritt ‚FragDenStaat.de‘ selbst als Antragsteller auf. Stattdessen verschicken die Menschen über ‚FragDenStaat.de‘ selbst ihre Emails an die Verwaltungen.

Da die Stellungnahme der Landesregierung bereits von Kommunen zum Anlass genommen worden ist, Informationsfreiheitsanträge über ‚FragDenStaat.de‘ mit Hinweis auf eben diese Stellungnahme nicht ordnungsgemäß zu bescheiden, besteht Handlungsbedarf auf Seiten des Landes. Die Landesregierung muss den Kommunen ein Vorbild sein und sollte das Recht auf Informationsfreiheit schützen und gewährleisten.

 

II. Der Landtag stellt fest

  1. Informationsfreiheitsanträge können elektronisch, d.h. auch per Email, gestellt werden.
  2. Per Email eingehende Informationsfreiheitsanträge müssen bearbeitet werden, unabhängig davon, mit welchem Service oder welcher Software der Absender die Email erstellt hat.
  3. Eine amtliche Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann von den Antragstellern ohne Einschränkungen veröffentlicht und verbreitet werden.
  4. Die Webseite ‚FragDenStaat.de‘ leistet einen wichtigen und wertvollen Beitrag zum niedrigschwelligen Einstieg zur Nutzung des Rechts auf Informationsfreiheit.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  1. Den öffentlichen Stellen ein Informationsblatt über die Webseite ‚FragDenStaat.de‘ zur Verfügung zu stellen und darin klarzustellen, dass per Email eingegangene Informationsfreiheitsanträge auch als solche zu behandeln sind
  2. Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterbildung öffentlich Beschäftigter sicherzustellen, dass das Recht auf Informationsfreiheit allen Leitern von öffentlichen Stellen bekannt ist.
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