Grade fragt Sommer: BlockaDO?

GradefragtSommerBlockDO

Ich habe mit David Grade über BlockaDO gesprochen:

David Grade (DG): Am 04.06.2016 marschieren Nazis durch Dortmund. Es hat sich breiter Protest formiert. Unter anderem BlockaDo – ein Bündnis, dass auch blockieren will. Wie stehst du dazu?

Torsten Sommer TS: Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) [1] können Sitzblockaden durchaus ein legitimes Mittel sein, um das eigene Demonstrationsrecht durchzusetzen und politisch wahrgenommen zu werden.

Ich zitiere mal einen Teil der Begründung:
„Dass die Aktion die Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit für bestimmte
politische Belange bezweckte, lässt den Schutz der Versammlungsfreiheit
nicht entfallen, sondern macht die gemeinsame Sitzblockade, die somit
der öffentlichen Meinungsbildung galt, erst zu einer Versammlung im
Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG.“

Meint, auch für Sitzblockaden gilt der Schutz der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit. Gerade und im Besonderen, wenn die Blockade zur „Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit“ führt.

DG: Sind denn alle Blockaden strafrechtlich zu verfolgen, wie es der Dortmunder Polizeipräsident ankündigt?

TS: Wenn man sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durchliest und dazu noch die diversen Kommentierungen anderer Rechtsgelehrter, die sich mit der Materie beschäftigt haben, scheint mir die Aussage vom Dortmunder Polizeipräsidenten Gregor Lange zu pauschal. Es kommt wohl eher auf den Einzelfall und die rechtliche Bewertung dessen an.

DG: Wenn die Polizei nicht objektiv informiert und handelt, wie sollen dann Blockierende wissen, ob sie sie schon im Rahmen des Strafrechts handeln oder nicht?

TS: Können die Teilnehmenden nicht. Können nicht einmal der Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen vor Ort rechtsfest entscheiden. Kann immer nur im Nachgang ein Gericht. Und manchmal auch erst das Bundesverfassungsgericht.

DG: Was für Tipps hast du denn für Menschen, die die Nazis blockieren wollen?

TS: In meinen Augen hat das Bundesverfassungsgericht sehr klar gemacht, dass es auch auf die Verhältnismäßigkeit ankommt. Ich möchte das an einem fiktiven Beispiel erläutern.

Man stelle sich vor, Gruppierung B führt eine Demonstration auf einem mittelgroßen Platz als Standkundgebung durch. Laut Auflage der Polizei darf diese Kundgebung nur bis 12 Uhr andauern, da Gruppe N auf dem gleichen Platz ab 14 Uhr die Abschlusskundgebung ihres Demonstrationszuges abhalten möchte.

Die Durchführung der der Abschlusskundgebung auf dem mittelgroßen Platz kann aber nicht stattfinden, weil Gruppierung B den zeitlichen Rahmen nicht einhält, auf dem Platz verbleibt und ihn auch nicht freigibt, also quasi blockiert.
Gruppierung N will aber partout die Abschlusskundgebung auf dem mittelgroßen Platz durchführen.

Hier muss jetzt die Verhältnismäßigkeit abgewogen werden.

1. Ist der Verbleib von Gruppierung B als Nötigung anzusehen?
Meiner Meinung sagt hier das Bundesverfassungsgericht: Nein, denn auch die Teilnehmer auf dem mittelgroßen Platz nutzen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit.
Und wenn ich die Situation zum Urteil des BVerfG vergleiche, geht es ja wie im Ursprungsfall darum, einen Platz als Zeichen des politischen Ausdruckes nicht freizugeben. Und genau das stellt dann diese Sitzblockade auch unter den Schutz des Artikel 8 Absatz 1 unseres Grundgesetzes. Und diese Versammlung ist genau so zu schützen und zu ermöglichen, wie jede andere Versammlung auch.

2. Wäre es verhältnismäßig den mittelgroßen Platz mit Gewalt zu räumen?
Meiner Meinung nach nur dann, wenn lediglich eine sehr kleine Menschenansammlung auf dem Platz wäre, die ihr Versammlungsrecht auch am Rande des Platzes wahrnehmen könnte.

3. Welchen Anspruch hat Gruppe N auf genau diesen mittelgroßen Platz?
Meiner Meinung hat die Gruppe zwar mit der Polizei die Route, wie auch den Platz der Abschlusskundgebung abgesprochen, aber es muss abgewogen werden, ob nicht auch ein direkt zugänglicher Ausgleichsplatz (Wiese nebenan, etc.) für die Abschlusskundgebung ausreichen würde. Denn das Recht auf Versammlungsfreiheit schließt ja eben nicht das Recht auf Versammlung an einem ganz bestimmten Platz ein, wenn dieser aus objektiven Gründen nicht verfügbar ist. Zum Beispiel werden auch keine Demonstrationen zeitgleich zu einem Wochenmarkt genehmigt.
Wenn also der geplante Platz der Abschlusskundgebung nicht mit verhältnismäßig einfachen Mittel zu räumen ist und ohne in die gleich zu bewertenden Grundrechte anderer Demonstranten einzugreifen (Versammlungsrecht, aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit), dann muss die Abschlusskundgebung eben ausweichen, wenn das einfacher zu bewerkstelligen ist.
Ein Wasserwerfereinsatz auf einem Platz voller Menschen wäre hingegen sicher nicht verhältnismäßig. Bilder wie bei Stuttgart21 will niemand mehr sehen.

Und ich bin der festen Überzeugung, dass Polizeipräsident Gregor Lange seinen ausführenden Beamten sehr genau mitgegeben hat, dass es genau auf diese Verhältnismäßigkeit ankommt.

DG: Jetzt wissen wir, wie du das Thema blockieren siehst, wie sehen es denn die Piraten als Partei?

TS: Wir sagen immer wieder, nicht nur auf Wahlplakaten, „Wir halten uns an das Grundgesetz, da sind wir konservativ“. Wenn wir uns also an die Grundgesetzauslegung des Bundesverfassungsgerichtes (unser höchstes, deutsches Gericht) zum Thema halten, gibt es keinen Unterschied zwischen der Parteimeinung und meiner Meinung.

DG: Herzlichen Dank.

[1] PM des Bundesverfassungsgerichtes:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/bvg11-025.html
Urteil im Wortlaut:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/03/rk20110307_1bvr038805.html

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Ausstellung PIRATE ART SET 1 – 31.05.-12.07.2016

Am 31. Mai haben wir in unserem Fraktionsfoyer im Landtag NRW die Ausstellung eröffnet.

PIRATE ART SET 1
„Operation am offenen Auge“
Künstler Heinz Morszoeck

Die Ausstellung ist vom 31.05. bis 12.07.2016 zu besuchen im Foyer der Piratenfraktion im Landtag NRW, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf.

Anmeldung erforderlich: art@piratenfraktion-nrw.de

Impressionen von der Vernissage

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Pressemitteilung: Weiterhin Rechtsunsicherheiten beim freien WLAN

Lukas Lamla,

Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW kommentiert den im Bundestag
eingebrachten Gesetzentwurf:

Trotz vollmundiger Ankündigungen im Vorfeld, schaffen es SPD und
Union im Bundestag nicht die WLAN-Störerhaftung abzuschaffen. Nun
wurde ein halbherziger und handwerklich schlechter Gesetzesentwurf
vorgelegt.

 

Statt endlich Klarheit zu schaffen und die Betreiber von offenen WLAN
von der Störerhaftung zu befreien, lässt die GroKo im Entwurf
Interpretationsspielraum in den wesentlichen Punkten zu und übergibt
die Verantwortung wieder einmal an die Gerichte.

 

Weiterhin wird für die Betreiber von offenen WLAN Netzwerken das
Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung bestehen bleiben, denn das
Gesetz lässt völlig offen, ob Betreiber von offenen WLAN Netzwerken
für Rechtsverstöße der Nutzenden nicht weiterhin auf Unterlassung
in Anspruch genommen werden können. Eine bloße Absichtserklärung in
der Erläuterung des Gesetzes reicht nicht aus, um der Störerhaftung
eine Absage zu erteilen.

 

Es bleibt ein Wischiwaschi-Gesetz und wird nicht dazu führen, dass
die Menschen im Land flächendeckend ihre WLAN Netzwerke öffnen
werden.

 

Ein offenes und barrierefreies öffentliches WLAN wird so eine
Seltenheit bleiben. Deutschland bleibt damit weiterhin digitales
Entwicklungsland. Es bleibt der Frust, bei vielen Menschen die
tatsächlich auf die Abschaffung der Störerhaftung gehofft haben.

 

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Untersuchungsausschuss Silvester: Das Ende der Unschuld – auf beiden Seiten

Wenn man denkt, dass es nicht schlimmer kommen kann, kommt es so: Der Untersuchungsausschuss Silvester verabschiedet sich gerade endgültig von seinem Aufklärungsauftrag und tritt in den reinen Wahlkampfmodus ein. Ich habe bereits in den letzten Tagen beklagt, dass CDU und … Weiterlesen
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Fraktionssitzung vom 31.05.2016


Live-Protokoll der Sitzung

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Mülheimer Erklärung: Aktuelle Rahmenbedingungen gefährden den Erfolg der Inklusion – Landesregierung muss Fehlentwicklungen endlich entgegensteuern

Antrag im Plenum 09.06.2016, TOP 5, ca. 13.05 Uhr

 

Mülheimer Erklärung

Am 25. Mai 2016 unterzeichneten die Landesvorsitzenden NRW des Verbandes Bildung und Erziehung, des Verbandes Sonderpädagogik, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und des Philologen-Verbandes die sogenannte Mülheimer Erklärung. Diese Erklärung unterstreicht, dass nun endlich gehandelt werden muss.

I. Sachverhalt

Die aktuelle bildungspolitische Entwicklung fokussiert in hohem Maße die zahlenmäßige Erhöhung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Unterricht der allgemeinen und berufsbildenden Schulen. Der Blick auf eine rein quantitative Erhöhung der Inklusionsquote greift zu kurz und wird den konkreten Erfordernissen nicht gerecht. Die Schülerzahlen in Förderschulen nehmen nicht im gleichen Ausmaß ab, wie die Inklusionsquote steigt. Die Schulämter verzeichnen einen deutlichen Anstieg von Verfahren nach AO-SF. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die von Schulen des Gemeinsamen Lernens zurück zur Förderschule wechseln, steigt. Die Unzufriedenheit bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften aller Schulformen nimmt weiter zu. Gerade Lehrkräfte, die als Wegbereiter des Gemeinsamen Lernens früh in integrativen Beschulungsmodellen gearbeitet haben, sind massiv enttäuscht von den aktuellen Entwicklungen, da es spürbare Verschlechterungen der Bedingungen vor Ort gibt. Teilweise ersuchen sie um einen Wechsel an Förderschulen. Weiterlesen ›

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Veröffentlicht unter Anträge, Schule und Weiterbildung (A15)

Die Zukunftsfähigkeit von Politik und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen stärken – Engagement für die Initiative Open Government Partnership aufnehmen

Antrag im Plenum 10.06.2016, TOP 5, ca. 13.45 Uhr

 

I. Sachverhalt

Mit Beschluss des Antrages „Forderung nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur internationalen Initiative Open Government Partnership“ (Drucksache 16/4437) der Fraktion der PIRATEN hat der Landtag Nordrhein-Westfalen in seiner 45. Sitzung eine mögliche Mitgliedschaft Deutschlands in der Open Government Partnership initiiert.

Die Forderung, die Bundesrepublik Deutschland solle sich in der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ zur Konkretisierung eines offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns engagieren, wurde von der Landesregierung zeitnah im Rahmen einer Bundesratsinitiative aufgegriffen und im Bund vertreten.

Der Bundesrat hat die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalens zum Beitritt Deutschlands an der internationalen Initiative Open Government Partnership unterstützt und die Bundesregierung hat die Initiative aus den Bundesländern aufgegriffen. Am 7. April 2016 erklärte die Bundesregierung anlässlich des Deutsch-Französischen Ministerrats:

„Deutschland und Frankreich haben sich verpflichtet, die demokratischen Praktiken zu erneuern, indem sie die Transparenz und Beteiligung der Staatsbürger erhöhen. In diesem Sinne hat Deutschland beschlossen, seine Kandidatur für die Partnerschaft für eine offene Regierung („Open Government Partnership“) einzureichen, deren Vorsitz Frankreich ab Oktober 2016 innehaben wird.“ Weiterlesen ›

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#fahrscheinfrei – Modellkommunen stehen fest

Bus und Bahn müssen immer mehr leisten, Pendlerinnen und Pendler würden den öffentlichen Nahverkehr immer öfter gerne nutzen und dies käme auch den politischen Zielen vom Klimaschutz bis zur Gestaltung des städtischen Lebensraums entgegen.

Trotzdem steht der aktuelle Mix zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs auf der Kippe: Querverbund, kommunale Haushalte, Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel – überall drohen die Weichen in Richtung weniger Attraktivität gestellt zu werden. Das muss sich ändern.

Die Piratenfraktion im Landtag NRW will nun zeigen, dass das freie Fahren ohne Fahrschein in Bus und Bahn, finanziert durch eine Umlage und neue, kommunale Finanzierungsinstrumente, nicht nur theoretisch funktioniert, sondern auch klar und einfach ‘vor Ort‘ umsetzbar ist.

WIE?

Dazu beauftragen wir eine Studie, die zeigt, welche Umsetzungsschritte in einer Gemeinde ganz konkret notwendig sind, um dort langfristig Bus und Bahn #fahrscheinfrei einzuführen.

Um die spätere Übertragbarkeit der Ergebnisse auf das ganze Land NRW optimal leisten zu können, haben wir uns sieben lokale Initiativen näher angesehen und drei Räume ausgewählt, die wir näher untersuchen wollen. Hier soll die Studie konkrete Umsetzungsschritte erarbeiten.

MODELLKOMMUNEN

  1. Bad Salzuflen
  2. Nördliches Ruhrgebiet (Kreis Recklinghausen)
  3. Wuppertal

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Amerika, Ahaus, Jülich – 152 Castoren brauchen ein Lager wo sie sind, abschieben ist keine Lösung

Antrag im Plenum 08.06.2016, TOP 8, ca. 15.50 Uhr

 

I. Sachverhalt

In der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen JEN, werden seit 1993 die Brennelemente des im Jahre 1988 stillgelegten AVR-Versuchskernkraftwerks in 152 Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR THTR/AVR aufbewahrt.

Die gemäß § 6 Atomgesetz hierfür erteilte Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamts für Strahlenschutz war bis zu  30.06.2013 befristet. Vom 01.07.2013 bis 01.07.2014 wurde die Aufbewahrung durch zwei zeitlich befristete atomaufsichtliche Anordnungen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Wirtschaftsministerium) als zuständiger atomrechtlicher Aufsichtsbehörde nach § 19 Abs. 3 Atomgesetz vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des dem Bundesamt für Strahlenschutz vorliegenden Antrags geregelt.

Aufgrund eines Gutachtens, das eine Erdbebengefährdung und Bodenverflüssigung befürchtete, wurde am 2.7.2014 mit der dritten atomaufsichtlichen Anordnung durch das Wirtschaftsministerium die unverzügliche Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager angeordnet. Dazu gab es eine weitere Anordnung an das Forschungszentrum Jülich, ein Konzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in einem Variantenvergleich vorzulegen. Weiterlesen ›

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Veröffentlicht unter Anträge, Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (A18)

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