Mülheimer Erklärung: Aktuelle Rahmenbedingungen gefährden den Erfolg der Inklusion – Landesregierung muss Fehlentwicklungen endlich entgegensteuern

Antrag im Plenum 09.06.2016, TOP 5, ca. 13.05 Uhr

 

Mülheimer Erklärung

Am 25. Mai 2016 unterzeichneten die Landesvorsitzenden NRW des Verbandes Bildung und Erziehung, des Verbandes Sonderpädagogik, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und des Philologen-Verbandes die sogenannte Mülheimer Erklärung. Diese Erklärung unterstreicht, dass nun endlich gehandelt werden muss.

I. Sachverhalt

Die aktuelle bildungspolitische Entwicklung fokussiert in hohem Maße die zahlenmäßige Erhöhung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Unterricht der allgemeinen und berufsbildenden Schulen. Der Blick auf eine rein quantitative Erhöhung der Inklusionsquote greift zu kurz und wird den konkreten Erfordernissen nicht gerecht. Die Schülerzahlen in Förderschulen nehmen nicht im gleichen Ausmaß ab, wie die Inklusionsquote steigt. Die Schulämter verzeichnen einen deutlichen Anstieg von Verfahren nach AO-SF. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die von Schulen des Gemeinsamen Lernens zurück zur Förderschule wechseln, steigt. Die Unzufriedenheit bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften aller Schulformen nimmt weiter zu. Gerade Lehrkräfte, die als Wegbereiter des Gemeinsamen Lernens früh in integrativen Beschulungsmodellen gearbeitet haben, sind massiv enttäuscht von den aktuellen Entwicklungen, da es spürbare Verschlechterungen der Bedingungen vor Ort gibt. Teilweise ersuchen sie um einen Wechsel an Förderschulen. Weiterlesen ›

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Die Zukunftsfähigkeit von Politik und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen stärken – Engagement für die Initiative Open Government Partnership aufnehmen

Antrag im Plenum 10.06.2016, TOP 5, ca. 13.45 Uhr

 

I. Sachverhalt

Mit Beschluss des Antrages „Forderung nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur internationalen Initiative Open Government Partnership“ (Drucksache 16/4437) der Fraktion der PIRATEN hat der Landtag Nordrhein-Westfalen in seiner 45. Sitzung eine mögliche Mitgliedschaft Deutschlands in der Open Government Partnership initiiert.

Die Forderung, die Bundesrepublik Deutschland solle sich in der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ zur Konkretisierung eines offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns engagieren, wurde von der Landesregierung zeitnah im Rahmen einer Bundesratsinitiative aufgegriffen und im Bund vertreten.

Der Bundesrat hat die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalens zum Beitritt Deutschlands an der internationalen Initiative Open Government Partnership unterstützt und die Bundesregierung hat die Initiative aus den Bundesländern aufgegriffen. Am 7. April 2016 erklärte die Bundesregierung anlässlich des Deutsch-Französischen Ministerrats:

„Deutschland und Frankreich haben sich verpflichtet, die demokratischen Praktiken zu erneuern, indem sie die Transparenz und Beteiligung der Staatsbürger erhöhen. In diesem Sinne hat Deutschland beschlossen, seine Kandidatur für die Partnerschaft für eine offene Regierung („Open Government Partnership“) einzureichen, deren Vorsitz Frankreich ab Oktober 2016 innehaben wird.“ Weiterlesen ›

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#fahrscheinfrei – Modellkommunen stehen fest

Bus und Bahn müssen immer mehr leisten, Pendlerinnen und Pendler würden den öffentlichen Nahverkehr immer öfter gerne nutzen und dies käme auch den politischen Zielen vom Klimaschutz bis zur Gestaltung des städtischen Lebensraums entgegen.

Trotzdem steht der aktuelle Mix zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs auf der Kippe: Querverbund, kommunale Haushalte, Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel – überall drohen die Weichen in Richtung weniger Attraktivität gestellt zu werden. Das muss sich ändern.

Die Piratenfraktion im Landtag NRW will nun zeigen, dass das freie Fahren ohne Fahrschein in Bus und Bahn, finanziert durch eine Umlage und neue, kommunale Finanzierungsinstrumente, nicht nur theoretisch funktioniert, sondern auch klar und einfach ‘vor Ort‘ umsetzbar ist.

WIE?

Dazu beauftragen wir eine Studie, die zeigt, welche Umsetzungsschritte in einer Gemeinde ganz konkret notwendig sind, um dort langfristig Bus und Bahn #fahrscheinfrei einzuführen.

Um die spätere Übertragbarkeit der Ergebnisse auf das ganze Land NRW optimal leisten zu können, haben wir uns sieben lokale Initiativen näher angesehen und drei Räume ausgewählt, die wir näher untersuchen wollen. Hier soll die Studie konkrete Umsetzungsschritte erarbeiten.

MODELLKOMMUNEN

  1. Bad Salzuflen
  2. Nördliches Ruhrgebiet (Kreis Recklinghausen)
  3. Wuppertal

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Amerika, Ahaus, Jülich – 152 Castoren brauchen ein Lager wo sie sind, abschieben ist keine Lösung

Antrag im Plenum 08.06.2016, TOP 8, ca. 15.50 Uhr

 

I. Sachverhalt

In der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen JEN, werden seit 1993 die Brennelemente des im Jahre 1988 stillgelegten AVR-Versuchskernkraftwerks in 152 Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR THTR/AVR aufbewahrt.

Die gemäß § 6 Atomgesetz hierfür erteilte Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamts für Strahlenschutz war bis zu  30.06.2013 befristet. Vom 01.07.2013 bis 01.07.2014 wurde die Aufbewahrung durch zwei zeitlich befristete atomaufsichtliche Anordnungen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Wirtschaftsministerium) als zuständiger atomrechtlicher Aufsichtsbehörde nach § 19 Abs. 3 Atomgesetz vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des dem Bundesamt für Strahlenschutz vorliegenden Antrags geregelt.

Aufgrund eines Gutachtens, das eine Erdbebengefährdung und Bodenverflüssigung befürchtete, wurde am 2.7.2014 mit der dritten atomaufsichtlichen Anordnung durch das Wirtschaftsministerium die unverzügliche Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager angeordnet. Dazu gab es eine weitere Anordnung an das Forschungszentrum Jülich, ein Konzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in einem Variantenvergleich vorzulegen. Weiterlesen ›

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Schülerinnen und Schüler vor Werbung an Schulen bewahren – Schulsponsoring ver­antwortungsvoll gestalten

Antrag im Plenum 09.06.2016, TOP 10, ca. 15.35 Uhr

 

I. Sachverhalt

Angesichts der zunehmenden Finanznöte der Schulträger, versuchen Schulen an zusätzliche Mittel zu kommen. Dabei hat neben der traditionellen Unterstützung durch Fördervereine das sogenannte Schulsponsoring an Bedeutung gewonnen. Allerdings stellen sich bei Dritt­mittelfinanzierungen durch Sponsoring schwierige Rechtsfragen.

Das nordrhein-westfälische Schulgesetz erlaubt in §99 Abs. 1 Schulsponsoring nur unter be­stimmten Bedingungen. Voraussetzungen für zulässiges Schulsponsoring sind, dass die Hin­weise auf die Leistungen von Sponsoren mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sind und dass die Werbewirkung deutlich hinter dem schulischen Nutzen zurücktritt. Die Entscheidung über ein Schulsponsoring trifft für die Schule die Schulleiterin oder der Schulleiter mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers.

Werbung hingegen ist an nordrhein-westfälischen Schulen grundsätzlich verboten. (§99 Abs. 2 SchulG). Hierfür gibt es gute Gründe. Das allgemeine Werbeverbot ist als eine konkrete Ausprägung der Unparteilichkeit der Schule anzusehen. Daher untersagt es jede Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, insbesondere jede Art wirtschaftlicher oder parteipoliti­scher Werbung. Das Werbeverbot berücksichtigt außerdem, dass die Schülerinnen und Schüler sich in der Schule Werbung kaum entziehen können und im Rahmen eines öffent­lich-rechtlichen Schulverhältnisses nicht einer privaten Interessen dienenden „Zwangswer­bung“ ausgesetzt werden dürfen. (Vgl. Schulrechtshandbuch NRW, Kommentar zum Schul­gesetz NRW mit Ratgeber und ergänzenden Vorschriften, hrsg. v. Christian Jülich. In Zusam­menarbeit mit Werner van den Hövel, Köln/Neuwied 2005 ff.) Weiterlesen ›

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Veröffentlicht unter Anträge, Schule und Weiterbildung (A15)

Förderung des digitalen Breiten- und Profisports: eSport verdient Anerkennung und Wertschätzung

Hier geht’s zum Beratungsverlauf mit Abstimmungsprotokoll

Antrag im Plenum 08.06.2016, TOP 4, ca. 13.10 Uhr

 

Der eSport (Abk. für elektronischer Sport, auch E-Sports), also der sportliche Wettstreit zwischen Menschen mittels Computerspielen, ist längst keine Nischenbetätigung mehr. Seitdem sich ganze Generationen von Computerspielbegeisterten in den 1990er Jahren zu so genannten LAN-Partys getroffen haben, ist die eSport-Szene enorm gewachsen. Neben dem Spielen in der Freizeit und einer ambitionierten Amateursportszene hat sich inzwischen auch eine professionelle eSport-Szene mit eigenen Ligen, Titeln und Preisgeldern herausgebildet.

Die Electronic Sports League (ESL), die aus der 1997 gegründeten Deutschen Clanliga (DeCL) hervorging, bietet mit der ESL Play eine weltweit führende Plattform für über sechs Millionen Mitglieder, die bereits an knapp 80.000 Turnieren teilgenommen haben. Zahlreiche weitere Ligen und Turniere richten sich weltweit ebenfalls gezielt an professionelle Spieler. Jüngst hat das Unternehmen ESL zusammen mit acht bekannten Teams die Wesa gegründet, die “World Esports Association”. Die Turniere sind längst zum Massenphänomen geworden und Millionen Zuschauer verfolgen die Übertragungen der Partien sowohl online im Stream als auch offline in Großhallen. Die Besucher- und Zugriffzahlen (etwa auf Twitch TV) oder die zahlreichen Zugriffe auf Webvideoformate wie “Let`s Play” (wie auf Youtube) zeigen, dass es sich nicht länger um einen Nischensport handelt, sondern der eSport mit seiner hohen Vielfalt und seinen niedrigen Einstiegshürden mittlerweile auf dem Weg ist, ein Breitensport, insbesondere für die jüngere Generation, zu werden. Weiterlesen ›

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Bürgernähe stärken – Vertrauen in die Politik steigern – Einführung eines Angebots „Hol die Regierung in Dein Projekt“

Antrag im Plenum 09.06.2016, TOP 14, ca. 17.35 Uhr


Herausragende Initiativen, Vereine und Veranstaltungen erfahren zu häufig nicht die Beachtung, die ihr Engagement verdienen würde. Vielfach müssen selbst in herausragenden Fällen große Anstrengungen unternommen werden, um ein Projekt in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und um zukünftig sicherzustellen, dass herausragende Initiativen, Vereine und Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen eine Plattform dafür bekommen, die Beachtung und Öffentlichkeit zu erfahren, die ihnen zu stünde, muss die Landesregierung gemeinsam mit dem Landtag aktiv werden.

Eine netzbasierte Plattform soll – angelehnt an die Aktion „Hol den Bürgermeister“ aus Heidelberg – die Möglichkeit bieten, Projekte einzustellen und zu bewerben. Herausragende Bewerbungen sollen aktiv gefördert werden, indem die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsidenten ähnlich der Aktion „Tatkrafttage“ ebendiese mehrmals im Jahr besucht und somit den Blick der Öffentlichkeit auf die Projekte richtet. Weiterlesen ›

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Mülheimer Erklärung: Aktuelle Rahmenbedingungen gefährden den Erfolg der Inklusion – Landesregierung muss Fehlentwicklungen endlich entgegensteuern

Antrag PIRATEN
Marsching, Michele; Olejak, Marc u.a. PIRATEN Drucksache 16/12108 31.05.2016 3 S.

Steuerung und Verbesserung der Qualität sonderpädagogischer Förderung in Schulen des gemeinsamen Lernens; Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, wie z.B. mehr Sonderpädagogen, kleine Klassen, Lehrerfortbildung, eine dem Bedarf angepasste räumliche und materielle Ausstattung, mehr Zeitressourcen für Absprachen und Vorbereitung

 

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Schülerinnen und Schüler vor Werbung an Schulen bewahren–Schulsponsoring verantwortungsvoll gestalten

Antrag PIRATEN
Marsching, Michele; Olejak, Marc u.a. PIRATEN Drucksache 16/12103 31.05.2016 3 S.

Strikte Beachtung des Verbots von insbesondere wirtschaftlicher oder parteipolitischer Werbung an Schulen; Informieren von Schulen und Öffentlichkeit über die bestehenden Regelungen zum Schulsponsoring; Verankerung der Themen Werbeverbot und Schulsponsoring in die Schulleitungsqualifizierung; Überprüfung und ggf. Präzisierung der bestehenden Regelungen; sachgemäße Ausstattung der Schulen

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Klage vor dem Landesverfassungsgericht

Michele Marsching, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion NRW, erläutert die Einreichung der Klage der Piratenfraktion vor dem Landesverfassungsgericht:

Wir halten das Vorgehen des Landtags für nicht verfassungsgemäß. Daher beantragen wir als Piratenfraktion vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen festzustellen, dass die Nichtwahl eines Fraktionsmitglieds ins Präsidium des Landtags von NRW die verfassungsmäßigen Rechte unserer Fraktion verletzt hat und dass die Landtagspräsidentin verpflichtet war – etwa durch mündliche Hinweise vor den Wahlgängen – auf die Gleichbehandlung der Piratenfraktion hinzuweisen.

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