Lukas Lamla, Mitglied in der „Enquetekommission (VI) zur Zukunft von Handwerk und Mittelstand in NRW“ erklärt zum heute vorgestellten Abschlussbericht:
„Dies war eine erfolgreiche Enquetekommission. Wir haben mit allen Akteuren gut zusammengearbeitet. Uns war es wichtig, eine breite Palette an Meinungen und Erfahrungsberichten in die Arbeit der Enquetekommission einfließen zu lassen und damit auch Akteure außerhalb der „Handwerksfamilie“ zu Wort kommen zu lassen. Das ist im Handwerk nicht selbstverständlich. Wir PIRATEN haben damit einen Mehrwert für den Enquetebericht erbracht. So haben wir unter anderem StartUp-Vertreter in der Enquete zu Wort kommen lassen. Es gab auch keine Denkverbote und wir haben auf eine Reformdiskussion des Kammerwesens bestanden.Weiterlesen ›
„Die Grünen haben sich bis zur Unkenntlichkeit verbogen.“, „NRW-Piraten lassen Abgeordnete bei Abstimmung filmen“ und „Die Piraten sprechen von einer „Entgleisung“ der Landtagspräsidentin.“ … schrieben die Medien. Es ist etwas passiert im Landtag. Die Grünen haben einmal mehr deutlich gegen ihre mutmaßlichen Überzeugungen gehandelt und abgestimmt. Das ist schlimm, aber wir kennen das. Die PIRATEN […]
„Die Grünen haben sich bis zur Unkenntlichkeit verbogen.“, „NRW-Piraten lassen Abgeordnete bei Abstimmung filmen“ und „Die Piraten sprechen von einer „Entgleisung“ der Landtagspräsidentin.“ … schrieben die Medien. Es ist etwas passiert im Landtag. Die Grünen haben einmal mehr deutlich gegen ihre mutmaßlichen Überzeugungen gehandelt und abgestimmt. Das ist schlimm, aber wir kennen das. Die PIRATEN […]
Kleine Anfrage 5686 der Abgeordneten Torsten Sommer und Daniel Düngel – PIRATEN Das Jobcenter Duisburg fordert von einigen alleinerziehenden Müttern, einen Tagespflegekurs zu machen. Am Ende des Kurses werden diese Frauen dann in die „Selbstständigkeit“ … Weiterlesen
Kleine Anfrage 5678 der Abgeordneten Torsten Sommer, Daniel Düngel, Michele Marsching und Frank Herrmann – „Wendt again – Wenn die Landesalimentierung zur geringfügigen Nebeneinkunft wird“. Über den zuletzt wegen unberechtigter Freistellung in die Schlagzeilen geratenen … Weiterlesen
Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW, erläutert Personalwechsel in der Piratenfraktion:
Der bisherige Parlamentarische Geschäftsführer der Piratenfraktion im Landtag NRW, Marc Olejak aus Düsseldorf, hatte sein Amt am Aschermittwoch aus persönlichen Gründen niedergelegt. Die Fraktion wählte in der vergangenen Fraktionssitzung Torsten Sommer aus Dortmund zum Nachfolger.
Michele Marsching: „Ich danke Grumpy herzlich für seine bisherige Arbeit als Parlamentarischer Geschäftsführer. Mit ihm konnte ich als Fraktionsvorsitzender immer gut zusammenarbeiten. Für seinen Schritt habe ich vollstes Verständnis und freue mich auch auf die weitere Zusammenarbeit mit Marc als Abgeordneten.
Dass Torsten sich bereit erklärt hat, diesen Job zu übernehmen, freut mich ebenso. Dies umso mehr, als dass es bei den PIRATEN dafür keine verfassungswidrigen Sonderzahlungen gibt, sondern nur mehr Arbeit.“
Ein weiterer Personalwechsel kündigt sich in der Pressestelle an. Der Pressesprecher Mario Tants verlässt zum 31. März die Fraktion. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, die Stelle wieder zu besetzen. Die Koordinierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird ab dem 16.3. der Abgeordnete Daniel Düngel übernehmen. Daniel Düngel ist hierfür telefonisch unter 0211 97532453 erreichbar.
„Mario hat uns gebeten seinen Vertrag aufzulösen, um ein Angebot aus seiner Heimat Schleswig-Holstein annehmen zu können. Diesem Wunsch haben wir schweren Herzens entsprochen, freuen uns aber auch darüber, dass die Sachkompetenz der Fraktion auch anderswo gefragt ist. Wir wünschen Mario für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg“, erläutert Marsching diese Personalie.
Die Entwicklung einer leistungsfähigen und flächendeckenden digitalen Infrastruktur ist für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen von entscheidender Bedeutung im digitalen Zeitalter. Gesellschaftliche Teilhabe, die Attraktivität des ländlichen Raums sowie die Umstellung auf digitale Wertschöpfung hängen direkt von der Existenz eines schnellen Netzzugangs ab.
Im Laufe dieser Legislaturperiode hat diese Erkenntnis dazu geführt, dass der Förderung des Breitbandausbaus vermehrt Relevanz in der Bundes- wie in der Landespolitik beigemessen wurde.
Die Förderpolitik steht dabei vor zwei grundlegenden Herausforderungen. Zum einen gilt es, die digitale Spaltung zu überwinden, also Regionen mit schlechter Kommunikationsinfrastruktur nicht weiter zurückfallen zu lassen. Und zum anderen müssen zukunftsfeste Glasfasernetze gelegt werden, um dem steigenden Bedarf von Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Privathaushalten gerecht zu werden.
Trotz eines verstärkten Engagements der Landesregierung konnten für beide genannten Kernziele keine Durchbrüche erreicht werden. Im ländlichen Raum ist mehr als jeder zweite Haushalt von einer 50 Mbit/s-Versorgung abgeschnitten. Und auch die schnellen Glasfaseranschlüsse sind mit einem Verbreitungsgrad von nur 6,9 Prozent noch immer sehr selten in Nordrhein-Westfalen.
Daher ist es wichtig, die notwendigen Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen, um der Breitbandförderung in Zukunft mehr Effektivität zu verleihen:
a) Anstatt wie in der Vergangenheit auf kurzfristige Ausbauziele (z.B. 50 Mbit/s) zu setzen, die nach kurzer Zeit nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und durch neue Förderprogramme ertüchtigt werden müssen, ist es notwendig, echte Glasfaseranschlüsse als Infrastrukturziel der Breitbandförderung zu definieren.
Denn Glasfaseranschlüsse bieten viele Vorteile. Sie zeichnen sich neben der hohen Geschwindigkeit durch weitere Qualitätsmerkmale, wie geringe Energiekosten, geringe Latenz und symmetrische Bandbreiten aus. Auch der zukünftige Mobilfunkstandard 5G ist von einem engmaschigen Glasfasernetz abhängig.
b) Nur wenn der Glasfaserausbau als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge begriffen wird im Kontext der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, ist eine flächendeckende Versorgung in den nächsten Jahren realistisch.
c) Unrealistisch hingegen sind Förderziele, ohne Zwischenziele (Meilensteine) definiert und ein entsprechendes Monitoring eingesetzt zu haben. Dies muss in Zukunft beachtet werden.
d) Regionale Netzbetreiber auf Glasfaserbasis und Netze in Bürgerhand müssen in das Zentrum der Förderpolitik gestellt werden. Allen Initiativen auf Bundes- und EU-Ebene mit der Absicht, das Kommunikationsnetz im Sinne eines „national champions“ zu re-monopolisieren, ist entschieden entgegenzutreten.
II. Der Landtag stellt fest:
Trotz eines verstärkten Engagements der Bundes- und Landespolitik sind die zwei Kernziele der Breitbandförderung, nämlich die digitale Spaltung zu überwinden und zukunftsfeste Kommunikationsnetze aufzubauen, nach wie vor ungelöst.
Nordrhein-Westfalen hat aufgrund des hohen Urbanisierungsgrads eine vergleichsweise gut ausgebaute Infrastruktur mit Kupferkabeln. Dies darf in Zeiten der Gigabit-Kommunikation jedoch nicht dazu führen, dass Investitionen in Glasfasernetze unterbleiben.
Der Landtag begrüßt die Absichtserklärung der Landesregierung, eine flächendeckende Gigabit-Infrastruktur bis in das Jahr 2025 zu errichten. Weiterhin ungeklärt sind die Instrumente mit denen das Ziel erreicht werden soll sowie die zu erreichenden Zwischenziele (Meilensteine).
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
den Breitbandausbau auf Basis der folgenden Kernpunkte verstärkt zu fördern und sich auf allen politischen Ebenen für diese einzusetzen:
Der Breitbandförderung ist an dem Infrastrukturziel Glasfaserausbau (FttB/H) auszurichten.
Die Versorgung mit schnellem Internet muss als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge definiert werden, da es einen wichtigen Baustein für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse darstellt.
Zudem müssen zukünftig überprüfbare Zwischenziele (Meilensteine) benannt und eingehalten werden. Ein entsprechendes Monitoring ist einzurichten.
Weiterhin ist die Förder- und Regulierungspolitik verstärkt auf regionale Netzbetreiber sowie auf die Chancen von Netzen in Bürgerhand auszurichten. Eine Stärkung der marktbeherrschenden Unternehmen und damit eine Re-Monopolisierung der Netze ist hingegen abzulehnen.
Nach Berichten der Fernsehsendung „Report München“, wurde bekannt, dass der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Reiner Wendt bereits seit Dezember 2000 ohne gesetzliche Grundlage freigestellt wurde.
Diese Praxis wurde auch in zwei weiteren Fällen aufgedeckt und zeigt, dass systematisch in Landesregierungen, genehme Menschen mit solchen Besoldungen und Posten bedacht werden. Diese Versorgungspraxis ohne Gegenleistung ist ein neuerlicher Skandal und widerspricht jeglichen Grundsätzen des Beamtenrechtes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nicht auszuschließen ist, dass es in anderen Zuständigkeitsbereichen der Landesregierung zu ähnlichen Praktiken gekommen ist.
Innenminister Jäger sagte in der Pressekonferenz am 06.März 2017, dass es eine faktische Freistellung wie im Fall Wendt werde es nicht mehr geben. Der Raum für gewerkschaftliche Arbeit solle dennoch erhalten bleiben. „Möglicherweise hat sich da in der Verwaltungspraxis etwas verselbstständigt.“
Zum wiederholten Male offenbaren der Innenminister und diese Landesregierung Versäumnisse in der Amtsführung.
II. Der Landtag beschließt:
eine sofortige Beendigung der Freistellung ohne gesetzliche Grundlage von Landesbeamtinnen und Landesbeamten
eine lückenlose Aufklärung der Causa Wendt und dem zuständigen Ausschuss im Landtag einen Abschlussbericht vorzulegen
alle Beamtenverhältnisse und Angestelltenverhältnisse im Landesdienst zu überprüfen, ob ähnliche Freistellungen ohne gesetzliche Grundlage bestehen und dem Landtag umgehend darüber zu berichten.
Die Landesbetriebe und die Hochschulen des Landes darauf zu überprüfen, ob ähnliche Freistellungen ohne gesetzliche Grundlage bestehen und dem Landtag umgehend darüber zu berichten.
Redebeitrag von Torsten Sommer in der Plenardebatte zu Causa Wendt:
Redebeitrag von Frank Herrmann in der Plenardebatte zu Cause Wendt:
Die Digitalisierung von Kunst- und Kulturgütern, gerade derer im Besitz der vielfältigen Museen in NRW, unterliegt in vielen Fällen urheberrechtlichen Schranken. Die Werke dessen Urheberrechtsschutz bereits abgelaufen ist, könnten jedoch bereits digitalisiert werden und gemeinfrei der Netzöffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Für die Werke, dessen Schutz noch besteht, müssen Kulturinstitutionen Lizenzen und Bedingungen aushandeln, wenn sie einzelne Stücke oder Sammlungen im Netz zur Verfügung stellen wollen.
Aufgrund dieser Situation wurden alternative Lizenzen entwickelt, die als Zusatz zum bestehenden Urheberrecht verwendet werden können. Diese Creative Commons Lizenzen (dt. Übersetzung: „kreatives Allgemeingut“) ermöglichen es Künstlerinnen und Künstlern unter sechs verschiedenen Lizenzverträgen die Vertragsart zu wählen, die ihren Wünschen und Bedürfnissen zur Veröffentlichung am besten entspricht. Die Verträge legen fest, ob der Name der Autorin oder des Autors erscheinen soll, oder ob das Werk bearbeitet, also geremixed werden darf.
Bei Creative Commons Lizenzen werden Bedingungen zur kommerziellen Weiternutzung aufgestellt. Creative Commons ergänzt und ersetzt das bisherige „Alle Rechte vorbehalten“ mit „Einige Rechte vorbehalten“. Für die Nutzung der Lizenzen entstehen keine Kosten, während das „klassische“ Urheberrecht in Deutschland gültig bleibt.
Die Nutzung von Creative Commons Lizenzen ermöglicht es, die Bereitstellung aktueller und neuester Werke für die Digitalisierung und der frei zugänglichen Veröffentlichung im Netz einfacher und effektiver zu gestalten.
Dieses Lizensierungsmodell muss einen größeren Bekanntheitsgrad erreichen, damit es häufiger in der Praxis genutzt wird. Aus diesem Grund stellt ein spartenübergreifender Förderpreis für Creative Commons Werke einen sinnvollen Anreiz für Kreative, Künstlerinnen und Künstler in NRW sich mit diesen alternativen Lizenzmodellen auseinanderzusetzen und diese für sich zu nutzen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits dafür gesorgt, dass sich entsprechende Infrastruktur bezüglich der proaktiven Verwendung von Creative Commons Lizenzen bereits im Land etabliert. Die alternative Verwertungsgesellschaft für Musik, C3S, hat sich aufgrund von Fördermitteln vom Kreativcluster in Düsseldorf niedergelassen.
Diese Förderpraxis kann durch die Einrichtung eines spartenübergreifenden Förderpreises für Werke unter Creative Commons Lizenz weiter ausgebaut, intensiviert und verbessert werden. Ein Förderpreis weckt Anreize in der Kunst- und Kulturlandschaft, genauso wie die Verwendung freier Lizenzen für die Digitalisierung aktuellster und neuer Werke urheberrechtliche Schranken senkt.
II. Der Landtag stellt fest
Nebst der priorisierten Digitalisierung von bereits gemeinfreien Werken, Kunst- und Kulturgütern, kann ein zukunftsfähiger Umgang mit digitalisierten Inhalten durch die Förderung der Verwendung von freien Lizensierungsmodellen sein.
Creative Commons Lizenzen sind in ihrer Vielfalt für die Bedürfnisse von Künstlerinnen und Künstlern und kreative Menschen in NRW attraktiv. Ein spartenübergreifender Wettbewerb trägt dazu bei, dass mehr kreative Menschen diese Lizenzen kennen und anwenden.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits in der Vergangenheit aktiv zur Etablierung der Verwendung von alternativen Lizenzmodellen wie Creative Commons beigetragen. Ein Beispiel ist hier die Förderung der Entwicklung von Abrechnungssoftware für die alternative Verwertungsgesellschaft C3S mit Sitz in Düsseldorf.
Ein spartenübergreifender Förderpreis für Werke die unter Creative Commons Lizenz veröffentlicht werden ist ein angemessener Anreiz um die Bekanntheit und Beliebtheit dieser Lizensierungsmodelle zu befördern.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf
die jährliche Verleihung eines spartenübergreifenden Förderpreises für Werke unter Creative Commons Lizenz zu prüfen
den Landtag über den Fortgang dieses Prüfungsverfahren regelmäßig zu informieren
die Bekanntheit alternativer Lizensierungsmodelle wie Creative Commons in der Kunst- und Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens durch weitere Maßnahmen zu fördern
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