Dreifacher Eklat im Landtag

„Die Grünen haben sich bis zur Unkenntlichkeit verbogen.“, „NRW-Piraten lassen Abgeordnete bei Abstimmung filmen“ und „Die Piraten sprechen von einer „Entgleisung“ der Landtagspräsidentin.“ … schrieben die Medien. Es ist etwas passiert im Landtag. Die Grünen haben einmal mehr deutlich gegen ihre mutmaßlichen Überzeugungen gehandelt und abgestimmt. Das ist schlimm, aber wir kennen das. Die PIRATEN […]
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KITA – Betreuung in der Stadt Duisburg

Kleine Anfrage 5686 der Abgeordneten Torsten Sommer und Daniel Düngel – PIRATEN Das Jobcenter Duisburg fordert von einigen alleinerziehenden Müttern, einen Tagespflegekurs  zu machen. Am Ende des Kurses werden diese Frauen dann in die „Selbstständigkeit“ … Weiterlesen

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Wendt again

Kleine Anfrage 5678 der Abgeordneten Torsten Sommer, Daniel Düngel, Michele Marsching und Frank Herrmann – „Wendt again – Wenn die Landesalimentierung zur geringfügigen Nebeneinkunft wird“. Über den zuletzt wegen unberechtigter Freistellung in die Schlagzeilen geratenen … Weiterlesen

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Personalwechsel in der Piratenfraktion

Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW, erläutert Personalwechsel in der Piratenfraktion:

Der bisherige Parlamentarische Geschäftsführer der Piratenfraktion im Landtag NRW, Marc Olejak aus Düsseldorf, hatte sein Amt am Aschermittwoch aus persönlichen Gründen niedergelegt. Die Fraktion wählte in der vergangenen Fraktionssitzung Torsten Sommer aus Dortmund zum Nachfolger.

Michele Marsching: “Ich danke Grumpy herzlich für seine bisherige Arbeit als Parlamentarischer Geschäftsführer. Mit ihm konnte ich als Fraktionsvorsitzender immer gut zusammenarbeiten. Für seinen Schritt habe ich vollstes Verständnis und freue mich auch auf die weitere Zusammenarbeit mit Marc als Abgeordneten.

Dass Torsten sich bereit erklärt hat, diesen Job zu übernehmen, freut mich ebenso. Dies umso mehr, als dass es bei den PIRATEN dafür keine verfassungswidrigen Sonderzahlungen gibt, sondern nur mehr Arbeit.“

Ein weiterer Personalwechsel kündigt sich in der Pressestelle an. Der Pressesprecher Mario Tants verlässt zum 31. März die Fraktion. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, die Stelle wieder zu besetzen. Die Koordinierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird ab dem 16.3. der Abgeordnete Daniel Düngel übernehmen. Daniel Düngel ist hierfür telefonisch unter 0211 97532453 erreichbar.

„Mario hat uns gebeten seinen Vertrag aufzulösen, um ein Angebot aus seiner Heimat Schleswig-Holstein annehmen zu können. Diesem Wunsch haben wir schweren Herzens entsprochen, freuen uns aber auch darüber, dass die Sachkompetenz der Fraktion auch anderswo gefragt ist. Wir wünschen Mario für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg“, erläutert Marsching diese Personalie.

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Kasperle-Theater im Landtag: #EigentorJäger und der Talkshow-Polizist

Hallo liebe Kinder, seid Ihr alle da? Gut. Dann lest das hier:

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Lehren aus der Legislaturperiode ziehen: Der Landtag muss Grundpfeiler einer effektiven Breitbandpolitik setzen.

I. Ausgangslage

Die Entwicklung einer leistungsfähigen und flächendeckenden digitalen Infrastruktur ist für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen von entscheidender Bedeutung im digitalen Zeitalter. Gesellschaftliche Teilhabe, die Attraktivität des ländlichen Raums sowie die Umstellung auf digitale Wertschöpfung hängen direkt von der Existenz eines schnellen Netzzugangs ab.
Im Laufe dieser Legislaturperiode hat diese Erkenntnis dazu geführt, dass der Förderung des Breitbandausbaus vermehrt Relevanz in der Bundes- wie in der Landespolitik beigemessen wurde.

Die Förderpolitik steht dabei vor zwei grundlegenden Herausforderungen. Zum einen gilt es, die digitale Spaltung zu überwinden, also Regionen mit schlechter Kommunikations­infrastruktur nicht weiter zurückfallen zu lassen. Und zum anderen müssen zukunftsfeste Glasfasernetze gelegt werden, um dem steigenden Bedarf von Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Privathaushalten gerecht zu werden.

Trotz eines verstärkten Engagements der Landesregierung konnten für beide genannten Kernziele keine Durchbrüche erreicht werden. Im ländlichen Raum ist mehr als jeder zweite Haushalt von einer 50 Mbit/s-Versorgung abgeschnitten. Und auch die schnellen Glasfaseranschlüsse sind mit einem Verbreitungsgrad von nur 6,9 Prozent noch immer sehr selten in Nordrhein-Westfalen.

Daher ist es wichtig, die notwendigen Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen, um der Breitbandförderung in Zukunft mehr Effektivität zu verleihen:

a) Anstatt wie in der Vergangenheit auf kurzfristige Ausbauziele (z.B. 50 Mbit/s) zu setzen, die nach kurzer Zeit nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und durch neue Förderprogramme ertüchtigt werden müssen, ist es notwendig, echte Glasfaseranschlüsse als Infrastrukturziel der Breitbandförderung zu definieren.

Denn Glasfaseranschlüsse bieten viele Vorteile. Sie zeichnen sich neben der hohen Geschwindigkeit durch weitere Qualitätsmerkmale, wie geringe Energiekosten, geringe Latenz und symmetrische Bandbreiten aus. Auch der zukünftige Mobilfunkstandard 5G ist von einem engmaschigen Glasfasernetz abhängig.

b) Nur wenn der Glasfaserausbau als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge begriffen wird im Kontext der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, ist eine flächendeckende Versorgung in den nächsten Jahren realistisch.

c) Unrealistisch hingegen sind Förderziele, ohne Zwischenziele (Meilensteine) definiert und ein entsprechendes Monitoring eingesetzt zu haben. Dies muss in Zukunft beachtet werden.

d) Regionale Netzbetreiber auf Glasfaserbasis und Netze in Bürgerhand müssen in das Zentrum der Förderpolitik gestellt werden. Allen Initiativen auf Bundes- und EU-Ebene mit der Absicht, das Kommunikationsnetz im Sinne eines „national champions“ zu re-monopolisieren, ist entschieden entgegenzutreten.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Trotz eines verstärkten Engagements der Bundes- und Landespolitik sind die zwei Kernziele der Breitbandförderung, nämlich die digitale Spaltung zu überwinden und zukunftsfeste Kommunikationsnetze aufzubauen, nach wie vor ungelöst.
  • Nordrhein-Westfalen hat aufgrund des hohen Urbanisierungsgrads eine vergleichsweise gut ausgebaute Infrastruktur mit Kupferkabeln. Dies darf in Zeiten der Gigabit-Kommunikation jedoch nicht dazu führen, dass Investitionen in Glasfasernetze unterbleiben.
  • Der Landtag begrüßt die Absichtserklärung der Landesregierung, eine flächendeckende Gigabit-Infrastruktur bis in das Jahr 2025 zu errichten. Weiterhin ungeklärt sind die Instrumente mit denen das Ziel erreicht werden soll sowie die zu erreichenden Zwischenziele (Meilensteine).

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • den Breitbandausbau auf Basis der folgenden Kernpunkte verstärkt zu fördern und sich auf allen politischen Ebenen für diese einzusetzen:
  • Der Breitbandförderung ist an dem Infrastrukturziel Glasfaserausbau (FttB/H) auszurichten.
  • Die Versorgung mit schnellem Internet muss als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge definiert werden, da es einen wichtigen Baustein für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse darstellt.
  • Zudem müssen zukünftig überprüfbare Zwischenziele (Meilensteine) benannt und eingehalten werden. Ein entsprechendes Monitoring ist einzurichten.
  • Weiterhin ist die Förder- und Regulierungspolitik verstärkt auf regionale Netzbetreiber sowie auf die Chancen von Netzen in Bürgerhand auszurichten. Eine Stärkung der marktbeherrschenden Unternehmen und damit eine Re-Monopolisierung der Netze ist hingegen abzulehnen.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

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Lehren aus der Causa Wendt ziehen – ungerechtfertigte Freistellungspraxis zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für Gewerkschafter beenden

I. Sachverhalt

Nach Berichten der Fernsehsendung „Report München“, wurde bekannt, dass der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Reiner Wendt bereits seit Dezember 2000 ohne gesetzliche Grundlage freigestellt wurde.

Diese Praxis wurde auch in zwei weiteren Fällen aufgedeckt und zeigt, dass systematisch in Landesregierungen, genehme Menschen mit solchen Besoldungen und Posten bedacht werden. Diese Versorgungspraxis ohne Gegenleistung ist ein neuerlicher Skandal und widerspricht jeglichen Grundsätzen des Beamtenrechtes des Landes Nordrhein-Westfalen.

Nicht auszuschließen ist, dass es in anderen Zuständigkeitsbereichen der Landesregierung zu ähnlichen Praktiken gekommen ist.

Innenminister Jäger sagte in der Pressekonferenz am 06.März 2017, dass es eine faktische Freistellung wie im Fall Wendt werde es nicht mehr geben. Der Raum für gewerkschaftliche Arbeit solle dennoch erhalten bleiben. „Möglicherweise hat sich da in der Verwaltungspraxis etwas verselbstständigt.“

Zum wiederholten Male offenbaren der Innenminister und diese Landesregierung Versäumnisse in der Amtsführung.

II. Der Landtag beschließt:

  1. eine sofortige Beendigung der Freistellung ohne gesetzliche Grundlage von Landesbeamtinnen und Landesbeamten
  1. eine lückenlose Aufklärung der Causa Wendt und dem zuständigen Ausschuss im Landtag einen Abschlussbericht vorzulegen
  1. alle Beamtenverhältnisse und Angestelltenverhältnisse im Landesdienst zu überprüfen, ob ähnliche Freistellungen ohne gesetzliche Grundlage bestehen und dem Landtag umgehend darüber zu berichten.
  1. Die Landesbetriebe und die Hochschulen des Landes darauf zu überprüfen, ob ähnliche Freistellungen ohne gesetzliche Grundlage bestehen und dem Landtag umgehend darüber zu berichten.

Redebeitrag von Torsten Sommer in der Plenardebatte zu Causa Wendt:

Redebeitrag von Frank Herrmann in der Plenardebatte zu Cause Wendt:

Komplette Debatte:

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Für die Einführung eines spartenübergreifenden Creative Commons Preises in NRW! Freien Zugang von digitalisierten Kunst- und Kulturgütern für die Zukunft absichern und die Verwendung von freien Lizenzen anregen.

I. Sachverhalt

Die Digitalisierung von Kunst- und Kulturgütern, gerade derer im Besitz der vielfältigen Museen in NRW, unterliegt in vielen Fällen urheberrechtlichen Schranken. Die Werke dessen Urheberrechtsschutz bereits abgelaufen ist, könnten jedoch bereits digitalisiert werden und gemeinfrei der Netzöffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Für die Werke, dessen Schutz noch besteht, müssen Kulturinstitutionen Lizenzen und Bedingungen aushandeln, wenn sie einzelne Stücke oder Sammlungen im Netz zur Verfügung stellen wollen.

Aufgrund dieser Situation wurden alternative Lizenzen entwickelt, die als Zusatz zum bestehenden Urheberrecht verwendet werden können. Diese Creative Commons Lizenzen (dt. Übersetzung: „kreatives Allgemeingut“) ermöglichen es Künstlerinnen und Künstlern unter sechs verschiedenen Lizenzverträgen die Vertragsart zu wählen, die ihren Wünschen und Bedürfnissen zur Veröffentlichung am besten entspricht. Die Verträge legen fest, ob der Name der Autorin oder des Autors erscheinen soll, oder ob das Werk bearbeitet, also geremixed werden darf.

Bei Creative Commons Lizenzen werden Bedingungen zur kommerziellen Weiternutzung aufgestellt. Creative Commons ergänzt und ersetzt das bisherige “Alle Rechte vorbehalten” mit “Einige Rechte vorbehalten”. Für die Nutzung der Lizenzen entstehen keine Kosten, während das “klassische” Urheberrecht in Deutschland gültig bleibt.

Die Nutzung von Creative Commons Lizenzen ermöglicht es, die Bereitstellung aktueller und neuester Werke für die Digitalisierung und der frei zugänglichen Veröffentlichung im Netz einfacher und effektiver zu gestalten.

Dieses Lizensierungsmodell muss einen größeren Bekanntheitsgrad erreichen, damit es häufiger in der Praxis genutzt wird. Aus diesem Grund stellt ein spartenübergreifender Förderpreis für Creative Commons Werke einen sinnvollen Anreiz  für Kreative, Künstlerinnen und Künstler in NRW sich mit diesen alternativen Lizenzmodellen auseinanderzusetzen und diese für sich zu nutzen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits dafür gesorgt, dass sich entsprechende Infrastruktur bezüglich der proaktiven Verwendung von Creative Commons Lizenzen bereits im Land etabliert. Die alternative Verwertungsgesellschaft für Musik, C3S, hat sich aufgrund von Fördermitteln vom Kreativcluster in Düsseldorf niedergelassen.

Diese Förderpraxis kann durch die Einrichtung eines spartenübergreifenden Förderpreises für Werke unter Creative Commons Lizenz weiter ausgebaut, intensiviert und verbessert werden. Ein Förderpreis weckt Anreize in der Kunst- und Kulturlandschaft, genauso wie die Verwendung freier Lizenzen für die Digitalisierung aktuellster und neuer Werke urheberrechtliche Schranken senkt. 

II. Der Landtag stellt fest

  • Nebst der priorisierten Digitalisierung von bereits gemeinfreien Werken, Kunst- und Kulturgütern, kann ein zukunftsfähiger Umgang mit digitalisierten Inhalten durch die Förderung der Verwendung von freien Lizensierungsmodellen sein.
  • Creative Commons Lizenzen sind in ihrer Vielfalt für die Bedürfnisse von Künstlerinnen und Künstlern und kreative Menschen in NRW attraktiv. Ein spartenübergreifender Wettbewerb trägt dazu bei, dass mehr kreative Menschen diese Lizenzen kennen und anwenden.
  • Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits in der Vergangenheit aktiv zur Etablierung der Verwendung von alternativen Lizenzmodellen wie Creative Commons beigetragen. Ein Beispiel ist hier die Förderung der Entwicklung von Abrechnungssoftware für die alternative Verwertungsgesellschaft C3S mit Sitz in Düsseldorf.
  • Ein spartenübergreifender Förderpreis für Werke die unter Creative Commons Lizenz veröffentlicht werden ist ein angemessener Anreiz um die Bekanntheit und Beliebtheit dieser Lizensierungsmodelle zu befördern.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • die jährliche Verleihung eines spartenübergreifenden Förderpreises für Werke unter Creative Commons Lizenz zu prüfen
  • den Landtag über den Fortgang dieses Prüfungsverfahren regelmäßig zu informieren
  • die Bekanntheit alternativer Lizensierungsmodelle wie Creative Commons in der Kunst- und Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens durch weitere Maßnahmen zu fördern
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Bus und Bahn fahrscheinfrei – Modellprojekt zum Bürgerticket durchführen!

I. Sachverhalt

Der notwendige Trendbruch bei der Senkung der verkehrsbedingten Emissionen ist bisher nicht eingetreten. Umweltzonen, Feinstaubalarme und Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge gefährden die Mobilität der Bevölkerung. Um einen Stillstand zu vermeiden, bedarf es einer zuverlässigen Mobilitätsalternative. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) übernimmt hier die Schlüsselposition.

Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels wird ein räumlich und zeitlich differenzierteres Verkehrsangebot benötigt. Nur wenn der ÖPNV eine vergleichbare Qualität und Flexibilität wie das Auto liefert, lassen die Menschen das Auto stehen. Hierfür ist jedoch ein massiver Ausbau des vorhandenen ÖPNV-Angebots erforderlich.

Die vorhandenen, finanziellen Mittel für den Nahverkehr reichen allerdings noch nicht einmal aus, um das vorhandene ÖPNV-Angebot aufrecht zu erhalten. Um eine weitere Kürzung des Nahverkehrsangebots zu vermeiden, müssten die Fahrpreise angehoben werden. Ein steigendes Fahrkartenpreisniveau bei gleichzeitig sinkender Angebotsqualität wird nur wenige Autofahrer zum Umsteigen bewegen können.

Während es perspektivisch einen besseren ÖPNV geben muss, ist dessen Finanzierung absolut unsicher. Selbst wenn die Bürgerinnen und Bürger den ÖPNV nutzen wollen, können sie es oftmals nicht, weil kein attraktives Angebot zur Verfügung steht. Aus objektiven und subjektiven Zwängen heraus wird die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin den Pkw vorziehen, um den sozialisierten und gesellschaftlich geforderten Grad an Flexibilität aufrechterhalten zu können.

Mit diesem Grunddilemma hat sich die Enquetekommission FINÖPV intensiv auseinandergesetzt und Handlungsempfehlungen an die Landesregierung ausgesprochen. Diese Empfehlungen werden entsprechend des Plenarbeschlusses bei der weiteren Regierungstätigkeit berücksichtigt. Hierzu gehört die Auseinandersetzung mit weiteren (kommunalen) Finanzierungsinstrumenten für den ÖPNV.

Angesichts der massiven Anforderungen an den öffentlichen Nahverkehr muss die ÖPNV-Finanzierung der Zukunft ein oder mehrere Finanzierungsinstrumente enthalten, welche

  • ausreichende und stetige Finanzmittel generieren, um die notwendige Angebotsausweitung des ÖPNV zu ermöglichen.
  • motivierend auf den freiwilligen Wechsel hin zum klimaschonenden Nahverkehr wirken.

Ein vielversprechendes Finanzierungsinstrument, das diese Anforderungen erfüllt, ist das “Bürgerticket”; nach dem Vorbild der Semestertickets werden die Fahrgelderlöse durch eine gemeinschaftliche Finanzierung über Beiträge kompensiert. Über dieses Instrument wird bereits in einigen Bundesländern[1], einem Verkehrsverbund[2] und zahlreichen Kommunen[3] diskutiert. Auch die Enquetekommission FINÖPV hat sich damit intensiv auseinandergesetzt. Kontrovers blieb allerdings die Übertragbarkeit in die Praxis auf Grund der beabsichtigten radikalen sowie weitgehenden Umstellung auf einen fahrscheinfreien Betrieb.

Die Befürworter versprechen sich davon eine zuverlässige Finanzierungsbasis des ÖPNV sowie hohe Fahrgastzugewinne. Die Gegner monieren die Zahlungsverpflichtung, obwohl nicht alle den ÖPNV nutzen (möchten) sowie die Notwendigkeit, die ÖPNV-Infrastruktur für den erwarteten Fahrgastzuwachs ausbauen zu müssen. Inwieweit diese Argumente tatsächlich zutreffen, kann nur in einem praxisnahen Pilotprojekt empirisch überprüft werden. Daher muss das “Bürgerticket” nun in einem Modellprojekt erprobt werden.

Letztendlich beleuchten mehrere Gutachten Chancen und Risiken einer solchen radikalen Abkehr von der konventionellen Finanzierungspraxis über Waben, Tarife und Fahrscheine.[4] Aus rechtlicher Sicht ist eine Beitragsfinanzierung des ÖPNV durch die Bürgerinnen und Bürger dann zulässig, wenn eine Mindestbedienung mit ÖPNV sichergestellt ist. Der Landesgesetzgeber ist befugt, die Kommunen zur Erhebung zweckgebundener Beiträge zu ermächtigen.[5] Ob die Kommunen davon Gebrauch machen, obliegt dann der jeweiligen Kommunalpolitik.

Um Klarheit über erwartbare Chancen und Risiken zu gewinnen und um daraus die nötigen Erkenntnisse für die zukünftige politische Entscheidung ziehen zu können, bedarf es weiterer empirischer Erkenntnisse, die durch ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt gewonnen werden könnten.

Eine Machbarkeitsstudie für NRW hat einen fahrscheinfreien Nahverkehr für die Stadt Wuppertal (Großstadt), den Kreis Recklinghausen (Ballungsraum) und Bad Salzuflen (Kleinstadt) untersucht.[6] Für den Einstieg in eine Bürgerticketfinanzierung wird gutachterlich empfohlen, zunächst in einer Kleinstadt anzufangen. Parallel dazu verfolgt eine Bürgerinitiative in der Großstadt Wuppertal die Einführung eines beitragsfinanzierten, fahrscheinfreien Nahverkehrs innerhalb des VRR. Beide Ansätze sind vielversprechend und müssen vom Land und der Landesregierung unterstützt werden.

II. Der Landtag stellt fest:

Die gesellschaftlichen, technischen und ökonomischen Herausforderungen an den ÖPNV setzen eine entsprechende Innovationskraft der Nahverkehrsbranche voraus. Zudem sind neue – auch unkonventionelle – Formen der Nahverkehrsfinanzierung notwendig, um eine Unabhängigkeit von Bundes- und Landesmitteln einerseits sowie eine Begrenzung des Tarifniveaus andererseits zu erreichen. Das in vielen NRW-Kommunen und anderen Bundesländern diskutierte Finanzierungsmodell eines kommunalen, zweckgebundenen ÖPNV-Beitrages (Bürgerticket) ist ein innovatives Finanzierungsinstrument, für das in einem Modellprojekt umfassende Erfahrungswerte gesammelt werden müssen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. ein Modellprojekt in einer oder mehreren dafür geeigneten Städten und Regionen (wie Wuppertal, Bad Salzuflen oder Recklinghausen) zu unterstützen und zu ermöglichen.
  1. dieses Modellprojekt jeweils aufgrund des besonderen Landesinteresses gemäß § 14 ÖPNVG NRW als förderfähig einzustufen, weil die empirischen Untersuchungsdaten eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs in NRW sein werden.
  1. die juristischen, betrieblichen und gesellschaftlichen Herausforderungen des Finanzierungsinstrumentes „Bürgerticket“ im Rahmen der Modellprojekte in einer wissenschaftlichen Studie untersuchen zu lassen.
  1. künftige Modellversuche zu neuen ÖPNV-Finanzierungsinstrumenten im Sinne einer Experimentierklausel innerhalb des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zu ermöglichen.[7]

 

[1] Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen, Thüringen.

[2] Mitteldeutscher Verkehrsverbund.

[3] U. a. Tübingen, Leipzig, Halle, Osnabrück, Mannheim, Wuppertal.

[4] Maaß et al. (2015): Fahrscheinlos. Grundlagen und Machbarkeitsstudie Fahrscheinloser ÖPNV in Berlin. Berlin; Seiler, Romy (2015): Akzeptanz von einwohnerbezogenen Nahverkehrsabgaben zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Bewertungsbedingungen von Grundbesitzabgabe und Bürgerticket am Beispiel Leipzig. Dresden; Jansen, Ulrich et al. (2016): Mobilität in Nordrhein-Westfalen. Situation und Zukunftsperspektiven. Berlin; Waluga, Gregor (2017): Flexibilisierung des öffentlichen Personennahverkehrs durch ein umlagefinanziertes Bürgerticket. München. (Im Erscheinen); etc.

[5] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (Hrsg.) (2012): Umlagefinanzierung für den fahrscheinlosen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Berlin; Maaß et al. (2015): Fahrscheinlos. Grundlagen und Machbarkeitsstudie Fahrscheinloser ÖPNV in Berlin. Berlin.

[6] tjm-consulting mobilitätsmanagement (2017): Machbarkeitsstudie Bus und Bahn fahrscheinfrei in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.

[7] Ähnlich der Experimentierklausel zur Erprobung neuer Verkehrsarten im § 2 Abs. 7 PBefG „Zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel kann die Genehmigungsbehörde auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von Vorschriften dieses Gesetzes oder von auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Dauer von höchstens vier Jahren genehmigen, soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen“.

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Beim Umgang mit Fake News darf die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland nicht eingeschränkt werden

I. Sachverhalt

Fake News sind gezielt gestreute, falsche oder manipulierte Nachrichten, in der Regel zum Verfolgen privater, monetärer Interessen und/oder um die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Sie sind somit sowohl ein wirtschaftliches als auch politisch-gesellschaftliches Phänomen des digitalen Zeitalters. Fake News können zur Bildung von voneinander getrennten Filterblasen beitragen, die unterschiedliche, teilweise gegensätzliche Weltbilder zementieren.

Der wirkliche Einfluss von Fake News auf die (politische) Meinungsbildung, insbesondere rund um Wahlen, ist weiterhin unklar. Obwohl sie zweifelsohne die Meinungsbildung auf die eine oder andere Weise beeinflussen, wurde bisher kein flächendeckender Effekt nachgewiesen. Jüngst haben zwei US-amerikanische Forscher von den Universitäten Stanford und New York in einer Studie (Allcott & Grentzkow, 2017) dargelegt, dass der Einfluss von Fake News auf die US-Präsidentschaftswahl 2016 überaus gering war. Gemäß ihrer Analyse waren soziale Netzwerke bei weitem nicht die wichtigste Informationsquelle für die meisten US-Amerikaner; sogar die am weitesten verbreiteten manipulierten Nachrichten seien nur von einem Bruchteil der US-Wähler gesehen worden. Gleichzeitig räumen die Forscher ein, dass Wähler zukünftig, je nach ihrer politischen Zugehörigkeit, weiter auseinander getrieben werden könnten.

Eine gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit Fake News ist in jedem Fall geboten. Leider zeigt sich aber, dass die deutsche Bundesregierung gegen Fake News vornehmlich mit gesteuerten staatlichen Eingriffen, die allesamt die Meinungs- und Pressefreiheit potentiell einschränken, vorgehen will. So hat sich die deutsche Bundeskanzlerin im Rahmen der Generaldebatte zur Verabschiedung des Haushalts 2017 im Bundestag für eine gesetzliche Regulierung sogenannter Fake News ausgesprochen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte zudem man müsse „Verfälschung der politischen Kultur“ und „bösartig intelligente Nutzung des Internets“ unterbinden. Bis heute hat die Bundesregierung keine konkreten Vorschläge zum Umgang mit Fake News gemacht. Denkbar ist aber die Einführung des Straftatbestands der Desinformation.

In der gesamten Debatte ist nun wichtig, dass die unterschiedlichen Phänomene der manuellen und automatisierten Meinungsbeeinflussung voneinander getrennt werden. Eine vorschnelle, nicht wissenschaftlich fundierte Regulierung kann schnell zur Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit sowie zu einer weiteren Absenkung des öffentlichen Vertrauens in Nachrichten und die Medien im Allgemeinen führen. Vielmehr sind Gegenmaßnahmen zu diskutieren, die darauf abzielen, die auf die Anforderungen der digitalen Kommunikation abgestimmte Medienkompetenz in der Bevölkerung sowie den Qualitätsjournalismus, der das Vertrauen der Bevölkerung in die eigene Berichterstattung gewinnen kann, zu stärken.

Geht es nach dem ausgesprochenen Willen der deutschen Bundesregierung, bewerten die betroffenen privatwirtschaftlichen Unternehmen selber, staatliche Behörden oder vom Staat beauftragte „Faktenchecker“ die Qualität von Nachrichten und Nutzer-Kommentaren und entscheiden über deren Umgang, bis hin zur Löschung. Letzteres könnte in vielen Fällen als demokratieschädliche Zensurmaßnahme, die zukünftig beispielsweise gezielt gegen gesellschaftliche Minderheiten eingesetzt werden könnte, gewertet werden.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat diesem staatlichen Vorgehen, das die Meinungs- und Pressefreiheit massiv einschränken könnte, bisher nicht klar widersprochen.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind Grundpfeiler des deutschen Grundgesetzes.
  1. Auch erfundene, falsche oder verfälschte Nachrichten, also Fake News, sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit abgedeckt. Staatliche Vorgaben zur Löschung oder zum Widerlegen von Nachrichten bergen die Gefahr einer staatlichen Vorabzensur.
  1. Jede Form von staatlicher Kontrolle oder Prüfung auf die Richtigkeit von Nachrichten oder Meldungen, egal ob durch staatliche, bzw. halbstaatliche Einrichtungen oder im Auftrag des Staates durchgeführt (Faktenchecken), ist abzulehnen. Die mögliche Einführung des Straftatbestands der Desinformation ist ebenfalls abzulehnen.
  1. Maßnahmen zum Umgang mit Fake News müssen solche sein, die zur Stärkung der auf die Anforderungen der digitalen Kommunikation abgestimmten Medienkompetenz in der Bevölkerung sowie des Qualitätsjournalismus in NRW und Deutschland beitragen.
  1. Der bereits im Presserecht verankerte Grundsatz der Einhaltung der publizistischen  Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung darf nicht durch darüber hinaus gehende Gesetze verschärft werden.

III. Der Landtag beschließt:

  1. Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird aufgefordert, sich auf allen politischen Ebenen gegen jede Form von staatlicher Kontrolle oder Prüfung auf die Richtigkeit von Nachrichten oder Meldungen, egal ob durch staatliche, bzw. halbstaatliche Einrichtungen oder im Auftrag des Staates durchgeführt (Faktenchecken), einzusetzen.
  1. Die Landesregierung wird insbesondere aufgefordert, sich auf allen politischen Ebenen gegen die mögliche Einführung neuer Straftatbestände zur Bekämpfung von Fake News einzusetzen.
  1. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine wissenschaftlich fundierte, ganzheitliche Landesstrategie zum Umgang mit Fake News zu formulieren, die auf Maßnahmen setzt, die zur Stärkung der auf die Anforderungen der digitalen Kommunikation abgestimmten Medienkompetenz in der Bevölkerung sowie den Qualitätsjournalismus in NRW und Deutschland beiträgt. Eine erste Version ist dem Landtag vor Ende der laufenden Legislaturperiode vorzulegen.

Mitschnitt der kompletten Dabatte:

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