#Netzneutralität: Oettinger sieht Taliban-ähnliche Entwicklung

In einer Diskussionsrunde der Reihe „BMF im Dialog: Wachstumstreiber Digitalisierung” des Bundesministerium für Finanzen sprach der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger über Netzneutralität, Telemedizin und intelligente Verkehrssicherheitssysteme in einem Podium mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU) und dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG Timotheus Höttges. Oettinger stellte darin die These auf, dass es zugunsten von Telemedizin und Verkehrssicherheitssystemen geboten sei, auf Netzneutralität zu verzichten, er deutete an, dass es Leben gefährde, wenn solche Systeme nicht mit Vorrang im Internet bedient werden. Die Bemühungen (speziell auch aus Deutschland), Netzneutralität gesetzlich zu sichern, nannte er “Taliban-ähnliche” Entwicklungen.

Julia Reda hat den bemerkenswerten Monolog von Oettinger hier hochgeladen, und dazu hier einen lesenswerten Blogpost verfasst.

Oettinger stößt damit argumentativ in das gleiche Horm wie Angela Merkel vergangenen Dezember auf einem Vodafone-Kongress, was ich im Handelsblatt online hier kommentiert hatte: “Frau Merkel, sie spielen falsch!”

Ich frage mich, wie man Telemedizin und Verkehrssicherheitssysteme gestalten will, die auf eine permanente Internetverbindung angewiesen sind, wo es doch bekannt ist, das Internet mobil nicht überall zur Verfügung stehen kann, und man mit Verbindungsabbrüchen auch im stationären Internet rechnen muss. Unverständlich ist auch, wie eine Aufhebung der Netzneutralität dieses Problem lösen soll. Am unverständlichsten ist es für mich allerdings, warum der Parlamentarische Staatssekretär Kampeter und der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Telekom AG Höttges ihm diesen Unsinn nicht achtkantig um die Ohren geschlagen haben.

“Wenn man in die falsche Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu erhöhen.”
Birgit Breuel, dt. Politikerin u. Managerin, bis 1995 Präsidentin der Treuhandanstalt

Ich kenne keine konkreten Produkte, Anwendungen, Dienste oder Forschungen aus den Bereichen Telemedizin oder intelligenter Verkehrssicherheit, deren verlässliches Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang einerseits, und der Abwesenheit von Netzneutralität andererseits angewiesen sind. Ganz im Gegenteil: Lebenswichtige oder lebensbedrohliche Systeme, wie die Tele-Operation im Organbereich oder die Kollisionswarnung im Straßenverkehr dürfen sich nicht auf Echtzeit-Internetkommunikation verlassen. Das Internet ist prinzipbedingt nicht zu 100% ausfallsicher, und das mobile Internet erst recht nicht überall lückenlos verfügbar, man denke z.B. an Unterführungen oder abgelegene Bereiche. Kein lebensgefährliches System darf sich in solchen Situtationen auf Internet verlassen müssen.

Aber vielleicht liege ich ja falsch. Inspiriert von vergleichbaren Fragen, die Julia Reda an die EU-Kommission geschickt hat, werde ich die Landesregierung in einer kleinen Anfrage folgendes fragen:

  1. Welche konkreten Produkte, Anwendungen und Forschungen aus dem Bereich Telemedizin sind der Landesregierung bekannt, deren verlässliches Funktionieren von der Abwesenheit von Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweiliges Unternehmen bzw. Institut oder Krankenhaus und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen und Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
  2. Welche konkreten Produkte, Anwendungen und Forschungen aus dem Bereich intelligenter Verkehrssicherheit und Mobilität (wie etwa Kollisionswarner) sind der Landesregierung bekannt, deren verlässliches Funktionieren von der Abwesenheit von Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweiliges Unternehmen bzw. Institut und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen und Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
  3. Sind der Landesregierung sonstige Produkte bekannt, deren verlässliches Funktionieren von der Abwesenheit von Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall das Produkt, jeweiliges Unternehmen bzw. Institut und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte mit deren (Marken-)Bezeichnungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
  4. Wie bewertet die Landesregierung lebenswichtige bzw. lebensbedrohliche Systeme (wie zum Beispiel Tele-Operationen im Organbereich bzw. Kollisionswarner im Strassenverkehr), deren einwandfreies Funktionieren von Abwesenheit der Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist?
  5. Welche Schritte ergreift die Landesregierung, um Netzneutralität auf Bundes-, Landes- und Europaebene im Sinne des Landtagsbeschlusses „Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!” mit der Dokumentennummer 16/5777 voranzutreiben?

Auf mein Betreiben hin gibt es einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion „Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!” mit der Dokumentennummer 16/5777 Jetzt ist die Landesregierung gefordert, diesem Beschluss Leben zu verleihen.

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Na dann gute Nacht

Keine weitere Initiative für ein Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn Mit ihrem Bericht zu den Flughäfen in NRW zeigt die Landesregierung den von Fluglärm betroffenen Bürgern die kalte Schulter. Es werden keine Alternativen aufgzeigt und weitere Initiativen sind nicht geplant – na dann gute Nacht. Der Flughafen hat ausschl ießlich Gesellschafter der öffentlichen Hand, einschließlich des […]
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Online-Frasi HEUTE 06.03. – 19 Uhr

Vom 18. bis 20. März 2015 steht die nächste Plenarsitzung an. Und das heißt auch: wir mumblen wieder und machen unsere Online-Frasi für ALLE!

Heute, Freitag, 06.03.2015, ab 19 Uhr, Mumble: Gliederungen/Nordrhein-Westfalen/temporäre Räume/Fraktion

In unserer Online-Fraktionssitzung diskutierten wir mit allen Interessierten unsere Anträge, die wir für die kommende Plenarsitzung vorbereiteten.

Also macht mit!

Hier geht´s zur Tagesordnung und zum Live-Protokoll
https://pad.piratenfraktion-nrw.de/p/Frasiprotokolle_Mumble_20150306

Folgende Anträge stehen zur Diskussion:

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Ärger mit Behörden? Bürgersprechstunde im Landtag NRW

Petitionen_gr (c) Daniela Braun Landtag NRWAm 23.03.2015 ist Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Landtag NRW – mit Michele Marsching und Dirk Schatz

Ihr fühlt Euch durch Entscheidungen nordrhein-westfälischer Behörden oder anderer öffentlicher Einrichtungen unseres Landes benachteiligt oder ungerecht behandelt? Dann könnt Ihr Euch an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Über ihn kann erwirkt werden, dass eine solche Entscheidung kostenfrei überprüft wird.

Die nächste Sprechstunde findet am Montag, den 23. März 2015, in der Zeit zwischen 15 und 18 Uhr im Landtag NRW, Platz des Landtags 1, 40221 in Düsseldorf statt. Weiterlesen ›

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Na dann gute Nacht

Keine weitere Initiative für ein Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn

Oliver Bayer, Sprecher der Piratenfraktion im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:

Mit ihrem Bericht zu den Flughäfen in NRW zeigt die Landesregierung den von Fluglärm betroffenen Bürgern die kalte Schulter. Es werden keine Alternativen aufgzeigt und weitere Initiativen sind nicht geplant – na dann gute Nacht. Weiterlesen ›

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Verkehrspolitik der Antike

Heute hat die Landesregierung ihren Bericht zur Sperrung der Rheinbrücke A 40 Duisburg-Neuenkamp für Lkw ab 3,5 Tonnen in Fahrtrichtung Dortmund vorgelegt. „Wieder wird sichtbar, dass die Verkehrspolitik über Jahrzehnte geschlafen und wesentliche Hausaufgaben nicht gemacht hat: Die Verkehrspolitik verharrt in alten Denkweisen. Weder Bundes- noch Landesregierung wollen umdenken. Eine tatsächliche Verkehrswende ist weit und […]
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Verkehrspolitik der Antike

Heute hat die Landesregierung ihren Bericht zur Sperrung der Rheinbrücke A 40 Duisburg-Neuenkamp für Lkw ab 3,5 Tonnen in Fahrtrichtung Dortmund vorgelegt.

Oliver Bayer, Sprecher der Piratenfraktion im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:

„Wieder wird sichtbar, dass die Verkehrspolitik über Jahrzehnte geschlafen und wesentliche Hausaufgaben nicht gemacht hat: Die Verkehrspolitik verharrt in alten Denkweisen. Weder Bundes- noch Landesregierung wollen umdenken. Eine tatsächliche Verkehrswende ist weit und breit nicht in Sicht.

Während Ministerpräsidentin Kraft vollmundig ankündigt, ‚den Landeshaushalt nicht zulasten dringend notwendiger Zukunftsinvestitionen‘ konsolidieren zu wollen, gerät der Verkehrsinfrastrukturhaushalt ins Stocken. Nur auf Bundesgelder zu warten, ist zu kurz gesprungen. Weiterlesen ›

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Missbräuchlicher Einsatz von Sonderpädagoginnen als heimliche Vertretungsreserve

Die Antwort auf meine Kleine Anfrage „Inklusion: Missbräuchlicher Einsatz von Sonderpädagoginnen als heimliche Vertretungsreserve“ zeigt, die Landesregierung versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen. Beim Lesen der Antwort habe den Eindruck gewonnen, sie ist noch nicht einmal daran interessiert, dem Problem nachzugehen, das mir Kolleginnen geschildert haben.

Die Entscheidung über den Einsatz von Sonderpädagogen in der Inklusion liegt alleine in der Verantwortung den Schulleitungen. Angesichts der Schwierigkeiten mit der oftmals knappen Personaldecke Unterrichtsausfall zu vermeiden, bleibt den Schulleitern gar keine Wahl, als die Sonderpädagogen zu Vertretungen im Fachunterricht einzusetzen. Da Qualitätsstandards die schulische Inklusion fehlen, kommt es in der Praxis also immer wieder dazu, dass die sonderpädagogische Unterstützung hinten runterfällt. Nicht ausreichend Zeit für die individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen mit Bedarfen an sonderpädagogischer Unterstützung zu haben, ist für die Sonderpädagogen in der Inklusion unbefriedigend und belastend. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler ist es noch schlimmer. Meiner Meinung nach begünstigen es die gegebenen Rahmenbedingungen, dass es zur sträflichen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht gegenüber den betroffenen Schülern kommt.

Daneben gibt die Landesregierung dem gemeinsamen Planen von Unterricht den Vorrang den vor dem gemeinsamen Unterrichte in der Klasse. Doppelbesetzung im Unterricht scheint demnach nicht so wichtig. Vielleicht reicht der Landesregierung demnächst auch ein Inklusionsordner in jeder Klasse zum inklusiven Arbeiten. Gerade möglichst viel Doppelbesetzung ist jedoch eine Grundvoraussetzung für gelingende Inklusion.

Wir fordern endlich Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass die Sonderpädagoginnen da eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden, nämlich in den inklusiven Klassen. Solange es diese Qualitätsstandards nicht gibt, können Schulleiter weiterhin die Sonderpädagoginnen als Vertretungsreserve nutzen, Inklusion fällt aus. Den missbräuchlichen Einsatzmöglichkeiten stehen Tür und Tor offen.

 

Hier geht´s zu meinem Pressestatement

Veröffentlicht unter Monika Pieper, Persönliche Blogposts, Schule und Weiterbildung (A15)

Sonderpädagogen sind keine heimliche Vertretungsreserve

Die Landesregierung bestätigt, dass Sonderpädagogen an Schulen als heimliche Vertretungsreserve genutzt werden. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Inklusion: Missbräulicher Einsatz von Sonderpädagoginnen als heimliche Vertretungsreserve“ zeigt sie auf, dass in inklusiven Klassen oft keine Doppelbesetzung des Unterrichts mit einem Fachlehrer und einem Sonderpädagogen erfolgt.

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW:

Die Landesregierung stiehlt sich aus ihrer Verantwortung. Alleine den Schulleitungen die Verantwortung für den Einsatz von Sonderpädagogen in der Inklusion zu überlassen, ist eine sträfliche Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht gegenüber den betroffenen Kollegen und Schülern. Weiterlesen ›

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Wird § 96 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch die Landesregierung rechtmäßig angewendet?

Kleine Anfrage 3198

Sommer, Torsten PIRATEN Drucksache 16/8061 03.03.2015 3 S.

Darstellung uneinheitlicher Anwendung der Gemeindeordnung durch die Kommunalaufsichtsbehörden hinsichtlich (des Zeitpunkts) der Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder der Behandlung des Jahresfehlbetrages einer Kommune; Fragen: Erforderlichkeit einer Änderung der Vorschrift angesichts der vom Innenminister vertretenen Rechtsauffassung, Möglichkeit einer Außerkraftsetzung eindeutiger Rechtsvorschriften durch behördliche Verfügungen, Pflicht des Innenministers, für die identische Bescheidung identischer Rechtsvorgänge zu sorgen.

Antwort MIK Drucksache 16/8237 20.03.2015 4 S.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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