Die Sache mit der Souveränität ….

Dieser Beitrag war zuerst als Gastbeitrag bei peira.org veröffentlicht.

Herrje, schon wieder so was Abgehobenes! Wird’s jetzt womöglich wieder philosophisch? Kannst du, könnt ihr Piraten euch nicht mal zu konkreten politischen Problemen äußern? Solchen, die die Menschen auch berühren?

Ganz genau. Es verhält sich nur so, dass Kompliziertheit da nicht immer herauszuhalten ist. Das Universum ist halt keine einfache Angelegenheit. Und Politik schon gar nicht. Vor allem dann nicht, wenn die Kompliziertheit von Sachverhalten geradezu dazu benutzt wird, den Großteil der Bevölkerung hinter die sprichwörtliche Fichte zu führen.

Joseph Vogl kann das nicht nachgesagt werden, er ist eher im Dienste der Aufklärung unterwegs, und zwar genau dann, wenn’s kompliziert wird. Ende Februar 2015 erschien ein neues Werk des Literatur-, Kultur-, Medienwissenschaftlers und Philosophen, der aktuell an der Humboldt-Universität zu Berlin lehrt: „Der Souveränitätseffekt“. Hinter dem zunächst unspektakulär erscheinenden Titel verbirgt sich aber so etwas wie die Fortsetzung seines 2010 erschienenen und vielbeachteten Buchs „Das Gespenst des Kapitals“. Schon der Klappentext des neuen Buches verrät eine zentrale Schlussfolgerung:

„Souverän ist, wer eigene Risiken in Gefahren für andere zu verwandeln vermag und sich als Gläubiger letzter Instanz platziert.“

Wem jetzt die aktuelle Beziehung zwischen Deutschland und der EU-Administration auf der einen und der jungen griechischen Regierung Tsipras auf der anderen Seite einfällt, der liegt nicht so ganz falsch. Es geht nämlich um Finanzkapitalismus, genauer, um die Geschichte der Beziehung und der Verflechtungen von Politik und Wirtschaft. Von den Fuggern bis zur EZB. Dabei lässt Vogl den historischen Blick walten, er schreibt gewissermaßen eine Kulturgeschichte der Finanzmärkte und Banken als der eigentlichen Mächte, die jenseits der politischen Entscheidungsfindung Wege gefunden haben und immer noch finden, politisches Handeln nach ihren Interessen auszugestalten und zu formen – ohne demokratische Kontrolle.

„Gerade seine kulturwissenschaftliche Kompetenz“, so Birger Priddat im Berliner Tagesspiegel, öffne „den Blick auf das Jenseits rein funktionalistischer Behauptungen.“ Bei ihm (Vogl) kämen „zwei Qualitäten zur Geltung, die die Ökonomie nur noch selten aufbietet: historische Methode und Kontextsensibilität.“ „Der Souveränitätseffekt“ …. zeige, „wie sich Ökonomie und Politik zu einem oligarchischen System entfalten konnten, das zwar demokratische Systeme formal nutzt, aber letztlich die Märkte die entscheidenden Konstellationen generieren lässt, auf die Politik nur noch antworten kann.“ Vogl beschreibt das Entstehen einer neuen Form der Souveränität, die sich als „parademokratische Ausnahme positioniert“ und durch „Schulden und Schuldigkeit … soziale und politische Ordnungen an finanzökonomische Risikolagen“ anpasst.[Vogl]

In den Feuilletons der großen Printmedien lässt sich eine interessante Beobachtung machen. Auf der einen Seite, im schon erwähnten Tagesspiegel, in der Frankfurter Rundschau sowie im SWR-Radio folgen die Autoren den Analysen Vogls weitestgehend bestätigend. In der Süddeutschen vom 10.03.15 feiert Jens Bisky den Wissenschaftler geradezu ab.

Auf der anderen Seite stehen hier vornehmlich drei Zeitungen. In der FAZ wirft Werner Plumpe Vogl vor, das Pferd von hinten aufzuzäumen. „Die Lage“ sei „keineswegs ausweglos“ und es käme „vielmehr darauf an, politischer Vernunft das Wort zu reden.“ Also Unvernunft bei Vogl?

Vogl liefere dem konkreten staatlichen Handeln sogar noch die Argumente, hinter denen es sich verstecken könne, lautet der Vorwurf. Denn gerade von dort aus der Politik kämen immer lautere Forderungen nach einem Ende der vermeintlichen Austeritätspolitik, also nach einem Weiterdrehen an der Schuldenschraube, das ja erst die Lage geschaffen habe, in der die Weltwirtschaft sich derzeit befinde.

Der Ausdruck „vermeintliche Austeritätspolitik“ wirkt hier nicht nur zynisch, er ist auch eine journalistische Klitterung ersten Grades.

Und in DIE ZEIT Nr. 10/2015 fährt Alexander Cammann ganz schweres Geschütz gegen den Wissenschaftler auf. Die „gefährliche Brisanz“ dieses Buches ergebe sich dadurch, dass „Vogls Engführung von Finanzmacht, Politik und Souveränität“ … „in der Konsequenz auf nichts anderes als die Delegitimierung der Neuzeit hinaus“ laufe. „Denn wenn Vogl recht hätte“, so Cammann, „dann hätten die modernen westlichen Gesellschaften zwischen 1600 und 1700 einen zunächst kaum sichtbaren Irrweg eingeschlagen, der heute in der totalitären Macht der Finanzökonomie kulminierte.“

Ja und? Was will der Rezensent? Historisch geleitete Betrachtungen von möglicherweise tieferen Zusammenhängen unterbinden? Ohne dem Kritiker des Buches Böses zu wollen, aber das grenzt schon an ein Denkverbot.

In DIE WELT vom 07.03.15 schießt Alan Posener entgültig „den Vogl“ ab, bzw. versucht es zumindest. „Ausgerechnet ein Literaturwissenschaftler“ … der „behauptet, dass er den Schuldendurchblick hat“, doziere über Finanzmärkte. Das ist schon von den Formulierungen her starker Tobak und klingt nach „Schuster, bleib bei deinen Leisten“. Du sollst dich nicht kümmern, du sollst dort nicht denken, andere können das besser. Überlasse das uns.

„Nicht nur Banker und Wirtschaftslobbyisten haben sich Einfluss auf die Politik verschafft“, führt Posener an, „sondern auch Gewerkschaften, Sozialverbände und NGOs aller Art. Deren Einfluss“ schränke „die Souveränität moderner Staaten mindestens ebenso ein wie das Finanzkapital.“ Haha. Na dann. Er sollte mal nur die Kontenstände vergleichen.

DIE ZEIT, die FAZ und DIE WELT erklären sich hier durch ihre Rezensionen zu Verteidigern der neoliberalen Theologie der Märkte. Diese lebt davon, dass der Großteil der Bevölkerungen unserer demokratischen Nationen nicht wirklich nachvollziehen kann, was im Interferenzfeld von Politik und Ökonomie so alles getrieben wird. Die Rezensenten nehmen, koste es, was es wolle, eine Verteidigungshaltung für den schönen Schein ein. Das Bild des Staates, in dem es weitgehend demokratisch zugehe, soll um jeden Preis aufrecht erhalten werden, auch um den Preis rhetorischer Unflätigkeiten einem renommierten und vor allem unabhängigen Denker gegenüber.

Du kannst es nicht Vogl, also lass es doch.

Schon Henry Ford, der Begründer der Ford Motor Company, wusste:

„Eigentlich ist es gut, dass die Menschen der Nation unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen. Würden sie es nämlich, so hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.”

Ein hübscher Seiteneffekt, die Kritiker der drei großen Blätter werfen Vogl auch noch irgendwie Einseitigkeit vor, jedoch an verschiedenen thematischen Stellen! Somit löst sich in der Gesamtschau der Kritiken der vielfältige Vorwurf der Einseitigkeit sogleich in ein Logikwölkchen auf.

Vogl hat ins Schwarze getroffen. Als Literaturwissenschaftler. Die Reaktionen in den drei genannten Blättern zeugen von dem Wirkungstreffer, es sind die Reaktionen Angeschossener. Gut so.

Da ließen sich noch weitere Treffer draufsetzen. Z.B. die des Naturwissenschaftlers, der den 2. Hauptsatz der Thermodynamik kennt und mit Staunen bemerkt, dass in den neoklassischen Wirtschaftsmodellen, d.h. in der neoliberalen Marktrationalität, Energie eine beliebig kapitalisierbare Größe ist. Und wenn ein Rohstoff nicht mehr oder nur knapp verfügbar ist, wie z.B. Lanthan, dann wird in den Modellen irgendwann „substituiert“. Substitution ist das Zauberwort, und zwar, um weiterzurechnen. Wohin bitte?

Jüngst hielt der Jurist Axel Flessner einen Vortrag vor der Max-Planck-Gesellschaft und brachte einen weiteren dritten Aspekt in die Diskussion um Freihandelsabkommen und Investitionsschutz ein, den der Verfassungsmäßigkeit. Er belegt Vogls Thesen, durch ein konkretes und aktuelles juristisches Beispiel, das zeigt, wie Demokratie unterlaufen wird.

Und was heißt das jetzt für Netzpolitiker, für die Frage nach der netzpolitischen Souveränität sowie der des individuellen Mitglieds einer „demokratischen“ Gesellschaft? Es heißt, dass ökonomische Effekte sowie Effekte der ökonomischen Macht immer mit zu berücksichtigen sind.

Also Schluss mit netzpolitischen Sandkastenspielchen.

Weitere Kandidaten für Wirkungstreffer:
Dieter Claessens: Kapitalismus und demokratische Kultur
Günter Dux: Demokratie als Lebensform
Oskar Negt: Nur noch Utopien sind realistisch
Thilo Bode: TTIP, Die Freihandelslüge

 

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Abschiebungshaftvollzug

Rot-Grün wird europa- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht

Zur Debatte im Innenausschuss zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz sagt Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss:

„Das Gesetz krankt an vielen Stellen. Es ist ein leeres Gesetz, in dem keine Regelungen zur Ausgestaltung des Vollzugs stehen. Es verweist auf das Strafvollzugsgesetz, obwohl Menschen in Abschiebungshaft nicht wie Strafgefangene verstanden und behandelt werden dürfen. Ein ist ein leeres Gesetz, das den Menschen keine Rechtssicherheit gibt, sodass sie sich nicht mal effektiv wehren können – und das nachdem die bisherige Praxis von den Gerichten gekippt wurde. Weiterlesen ›

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Störerhaftung: Angst schaden Internet

people-314481_640Der folgende Artikel wurde am 13.April bei politik-digital e.V. in der Rubrik “Netzpolitischer Einspruch” veröffentlicht.

Es scheint eine zutiefst deutsche Eigenart zu sein: Die Suche nach jemandem, den man für den Fall des Scheiterns verantwortlich macht. Kann man den Verursacher selbst nicht greifen, soll wenigstens jemand anderes für den Schaden haften. Und bevor man etwas Neues zulässt, unterhält man sich erst einmal über die Schadenersatzpflicht. Im deutschen Internet gibt es dafür die sogenannte Störerhaftung: Wenn über ein drahtloses Netzwerk urheberrechtsgeschützte Dateien heruntergeladen werden, so kann nach gegenwärtiger Rechtsprechung der Betreiber des Netzwerkes als „Mitstörer“ in Anspruch genommen werden.

Dabei hat der Gesetzgeber es anders gewollt: Im Telemediengesetz ist niedergelegt, dass ein Netzwerkzugangsbetreiber für Rechtsverletzungen seiner Nutzer nicht haftet, solange er davon keine Kenntnis hat. Diese Haftungsfreistellung nennt sich „Providerprivileg“. Dabei orientiert man sich an der Post: Auch sie ist nicht dafür verantwortlich, wenn sie Bombenbaupläne, Erpresserbriefe, anstößige Fotos oder raubkopierte Bücher transportiert. Und niemand verlangt von ihr, jeden Brief zu öffnen und auf Rechtsverstöße zu überprüfen – ganz im Gegenteil, das Postgeheimnis verbietet ihr das sogar.

Das Providerprivileg im Telemediengesetz ist aber kein Freibrief: Es gilt nämlich nicht, wenn sich der Netzbetreiber die Inhalte zu eigen macht, er Kenntnis von illegalen Inhalten bekommt, oder ihn jemand auf Rechtsverstöße hinweist: Er muss dann umgehend tätig werden und ist ab diesem Zeitpunkt sehr wohl haftbar für beanstandete Inhalte. Damit soll verhindert werden, dass sich jemand auf dem Providerprivileg ausruht und es zulässt, dass in seinem Netz fortlaufend Rechtsverstöße begangen werden. Aber es handelt sich um eine Ex-Post-Regelung: Zu vorauseilendem Gehorsam ist niemand verpflichtet.

Störerhaftung – ein deutscher Sonderfall

Aus irgendeinem Grund hat die deutsche Rechtsprechung die Betreiber von drahtlosen Internetzugängen, also von WLAN-Netzwerken, bislang oft anders behandelt. Ihnen wurden die Kosten der Rechtsverfolgung auferlegt, auch wenn ihnen persönlich gar kein Rechtsverstoß nachgewiesen wurde: Das Gericht ordnete dem Betreiber des Netzwerkes das Delikt auch ohne sein Wissen und Wollen zu. Daraus hat sich eine Abmahnindustrie in Deutschland entwickelt, die gezielt nach Urheberrechtsverstößen über Internetzugänge sucht und von den Betreibern des Zugangs dann horrende Kosten des Rechtsinstrumentes der Abmahnung einfordert. Darauf spezialisierte Kanzleien erzielten zwei- bis dreistellige Millionenbeträge an Gebühren pro Jahr.

Betreiber von WLAN-Netzwerken in Schulen, Cafés, Hotels, aber auch private Betreiber von Netzwerken in Wohngemeinschaften, Nachbarschaften und Familien sahen sich mit solchen kostenpflichtigen Abmahnungen konfrontiert und sollten zahlen, auch wenn sie die Rechtsverletzungen weder persönlich begangen hatten noch überhaupt davon wissen konnten. Menschen, die ihren Internetzugang mit ihren Nachbarn oder Passanten teilen, Betreiber von sogenannten Freifunk-Knoten, mussten mit diesen Problemen ebenfalls rechnen. Unter diesen Voraussetzungen sind nicht viele Netzwerkbetreiber bereit, ihren Internetzugang zu teilen – und das ist schlecht für die öffentliche Netzversorgung mit drahtlosen Internetzugängen in Deutschland.

In vielen anderen Ländern ist WLAN-Zugang im öffentlichen Raum eine Selbstverständlichkeit. Ob in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Fußgängerzonen oder irgendwo in Wohngebieten: Ein freies WLAN findet sich immer. So etwas wie die Störerhaftung gibt es nur in Deutschland, kein anderes Land kennt dieses Rechtskonstrukt.

Die Politik hat das Problem ebenfalls erkannt: Eine Klarstellung, dass das Providerprivileg, die prinzipielle Haftungsfreistellung für Netzwerkbetreiber, eben auch für WLAN-Betreiber gelten muss, wurde gefordert. Und der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nimmt sich dieser Forderung vordergründig zunächst an. Doch wie so oft in der deutschen Netzpolitik geht es einen Schritt voran und gleichzeitig zwei Schritte zurück: Der Gesetzentwurf enthält einen ganzen Katalog von Ausnahmen und Vorschriften, die das Providerprivileg für Betreiber freier Netzwerke sogleich wieder aushebeln. Und damit wird eben gerade keine Haftungsfreistellung erreicht, sondern Haftung für Rechtsverstöße auch ohne Kenntnis wird festgeschrieben – damit wird die bisherige Rechtsprechung zementiert und gesetzlich festgelegt, und neue Abmahnfallen werden eröffnet.

WLAN-Betreiber sollen nämlich laut Gesetzentwurf „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, Rechtsverstöße im Vorfeld zu verhindern. Welche das sein könnten, zählt das Gesetz nur exemplarisch auf: Verschlüsselung des Zugangs, Belehrung zu Beginn, keine Rechtsverstöße zu begehen, Identifizierung der Nutzer etc. Private WLAN-Betreiber sollen sogar den Namen jedes Benutzers feststellen. Damit werden Interpretationsspielräume eröffnet, die die Abmahnindustrie dankbar aufgreifen wird. Denn was ist eine geeignete, zumutbare Maßnahme? Es wird wieder Klagen und Prozesse geben, und Richter werden interpretieren, wieweit diese Maßnahmen ex-ante gehen müssen. Zu leicht kann man dann im Betrieb eines Netzwerkes etwas falsch machen, und die Abmahnung ist da.

Keine Ausnahmen beim Providerprivileg

Warum sollen WLAN-Betreiber grundsätzlich schlechter gestellt werden als andere Netzzugangsanbieter? Warum werden private Anbieter wiederum schlechter gestellt als gewerbliche? Und warum soll der Betrieb eines offenen, unverschlüsselten WLAN völlig vom Providerprivileg ausgenommen werden? Ein echter Freifunk ist mit einer Identifizierungspflicht seiner Nutzer nicht mehr realisierbar.

Mit der Klarstellung, dass auch WLAN-Betreiber Provider sind, und das Providerprivileg somit auch für sie gelten soll, ist eigentlich bereits alles Notwendige gesagt: Denn auch damit sind WLAN-Betreiber nicht frei von jeglicher Verantwortung: Sie müssen – wie alle anderen Provider auch – ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes handeln. Tun sie das nicht, sind sie sehr wohl verantwortlich für illegale Vorkommnisse.

Wie albern die Vorschrift ist, den Nutzer eines Netzwerkes zu belehren, keine Rechtsverstöße zu begehen, ist offensichtlich: Wer illegale Downloads durchführen will, wird sich durch eine Vorschaltseite kaum davon abhalten lassen – dass man sich an geltende Gesetze halten soll, ist eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich keines Hinweises bedürfen sollte. Hier zeigt sich vielmehr wieder der Versuch, unbedingt jemanden verantwortlich machen zu wollen, wenn etwas scheitert.

Alle Dinge bergen das Risiko des Missbrauchs in sich. Auch eine Latte aus einem Gartenzaun kann dazu benutzt werden, sie jemandem über den Schädel zu ziehen. Wenn dann so ein Missbrauch passiert, ist der Gartenbesitzer nicht verantwortlich, und auch ein Verbotsschild am Zaun hätte die Tat nicht verhindert.

Wir sind gut beraten, dem Fortschritt des Internets mit Optimismus entgegenzutreten, und ihn nicht aus Angst vor Missbrauch stoppen zu wollen. Oder wie Victor Hugo es ausdrückte: „Die Zukunft hat viele Namen. Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance.“

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Zur Anhörung Offener Ganztag

Schönheitsreparaturen reichen beim „Offenen Ganztag“ nicht

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin, zur Anhörung von Sachverständigen zum Antrag der Piratenfraktion „Pädagogische Qualität der Offenen Ganztagsschule stärken und Angebote bedarfsgerecht ausbauen“:

Mit Schönheitsreparaturen ist es nicht getan, die Offene Ganztagsschule braucht ein solides Fundament. Die Sachverständigen haben bei der Anhörung den dringenden Handlungsbedarf bei der OGS deutlich unterstrichen. Die Angebote des Ganztags werden von Eltern sehr stark nachgefragt. Die aktuellen Rahmenbedingungen stehen dagegen im krassen Gegensatz zur erforderlichen pädagogische Qualität. Weiterlesen ›

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Kleine Anfrage zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung durch das LKA in Düsseldorf

Kleine Anfrage 3333

Rydlewski, Birgit; Sommer, Torsten PIRATEN Drucksache 16/8480 21.04.2015 2 S.

Nachfragen zur Antwort auf die Große Anfrage 10 (Drs 16/6051); Nutzung der Ermittlungsinstrumente Funkzellenabfrage, stille SMS, W-LAN-Catcher, IMSI-Catcher seit dem 01.01.2014; Rechtsgrundlagen der einzelnen Maßnahmen

Antwort MIK Drucksache 16/8724 20.05.2015 2 S.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Fraktionssitzung vom 21.04.2015

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Anonyme Krankenkarte

MdL Simone Brand/Foto A.KnipschildMedizinische Versorgung von Flüchtlingen in NRW sicherstellen

Zur Anhörung im Innen- und Integrationsausschuss zum Antrag der Piratenfraktion „Anonyme Krankenkarte einführen – Medizinische Versorgung für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen sicherstellen“ sagt Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss:

Die Experten haben ein düsteres Bild der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Menschen ohne Papiere gezeichnet. Diese Menschen haben keinen adäquaten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Bürokratische Monster wie der Krankenschein vom Sozialamt sorgen dafür, dass Flüchtlinge erst in größten Notfällen zum Arzt gehen. Die Menschen leiden oft viel zu lange, chronische Krankheiten können sich entwickeln und verfestigen. Weiterlesen ›

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Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen in NRW 2009-2014

Angelehnt an eine in Sachsen von Enrico Stange – Die Linke Sachsen – gestellte Anfrage bekam ich auf meine Anfrage für NRW diese Antwort der Landesregierung:

Zusammenfassend mit der dort erwähnten Anfrage von Dirk Schatz aus 2013 und der dazu gehörenden Antwort der Landesregierung ergibt sich zusammengefasst folgende Tabelle:

  

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VIDEO Vortrag Prof. Dr. Gunter Dueck Zukunft der Arbeit – Auswirkungen auf die Schuldenbremse

Zum Hintergrund der Veranstaltung und zu Person von Prof. Dr. Dueck

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Interview mit Prof. Dr. Gunter Dueck

Mehr über die Anhörung zur Schuldenbremse

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