Ergänzend zu meinem Bericht vom 05.10.hier die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Volksverhetzung. Kommentiert vom Antragsteller. (In eckigen Klammern und kursiv.) Sehr geehrter Herr L., das aufgrund Ihrer vorgenannten Strafanzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde unter heutigem Datum aus rechtlichen Gründen gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Voraussetzung einer Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. […]
