Meine Plenarrede zur Änderung des Landesmediengesetzes NRW am 20.02.: Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Mediennutzer auf der Tribüne und am Stream! Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren, als Sie im Frühjahr 2013 den Arbeitsentwurf des Landesmediengesetzes veröffentlichten und die Online-Konsultation starteten, gingen wir davon aus, dass wir vielleicht noch im Jahr 2013 in die parlamentarischen Beratungen einsteigen. Sie hatten ursprünglich angekündigt, den Gesetzentwurf vor der Sommerpause vorzulegen. Jetzt ist es Februar 2014, und wir legen los. Schon an dieser zeitlichen Verzögerung merkt man, dass offensichtlich noch ordentlich nachgesteuert wurde und die Landesregierung mit unterschiedlichsten Beteiligten nachverhandelt hat. Auch bei der Durchsicht des Gesetzentwurfs wird deutlich, dass zwischen dem Arbeitsentwurf aus dem Frühjahr 2013 und dem Regierungsentwurf teils erhebliche Unterschiede bestehen. Man kann gewissermaßen die Frontlinien sehen, die dazwischen verlaufen. Das ist ja nicht schlimm, dazu sind Arbeitsentwürfe da. Zumindest aus meiner Sicht, was den ersten Teil des Verfahrens angeht, hat sich gezeigt, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit lohnt, auch wenn offensichtlich war, dass Menschen aus dem Umfeld des Bürgerfunks, der Bürgermedien sich vor allem zu Wort melden werden. Diese sind einigermaßen organisiert, sodass das zu erwarten ist. Aber grundsätzlich ist das Verfahren von Online-Konsultationen begrüßenswert. Ich will mich nicht mit galaktisch-globalen Leitmotiven aufhalten, sondern vom Verfahren zu einigen Inhalten des Gesetzentwurfs kommen: Wir sind uns alle über die große Bedeutung freier, unabhängiger Medien für eine funktionierende Demokratie einig. Eine vielfältige Medienlandschaft, egal auf welchem Kanal sie sendet, ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger sich informieren, sich eine Meinung bilden und sich einmischen können. Wie wir die politischen Rahmenbedingungen gestalten, um diese Vielfalt und Unabhängigkeit herzustellen und abzusichern, dazu werden allerdings unterschiedliche Meinungen deutlich. Nehmen wir zum Beispiel die berühmt berüchtigte „Stiftung Vielfalt und Partizipation“! Der Arbeitsentwurf des Gesetzes war klar. Er besagte für den geplanten § 116 Abs. 3 c, dass jährlich 1,6 Millionen € aus dem Haushalt der Landesanstalt für Medien in diese Stiftung gepumpt werden sollen. Auch die Aufgaben waren im Arbeitsentwurf definiert: Aus- und Weiterbildung von Journalisten im lokalen und regionalen Bereich. Eine Stiftungsprofessur im Lokaljournalismus sollte eingerichtet werden. Recherchestipendien sollten vergeben werden. Und – etwas nebulös –, die Akzeptanz lokaler und regionaler Berichterstattung sollte gefördert werden. Schaut man aber in den jetzt vorliegenden Regierungsentwurf und vor allem in dessen Begründung, kann man sich vorstellen, dass es hinter den Kulissen in den letzten Monaten ordentlich rundgegangen sein muss. Jetzt finden wir im Gesetzentwurf unter § 88 Abs. 8 nur noch eine Gesellschaft des Privatrechts; von einer Stiftung ist nicht mehr die Rede. In der Begründung steht der Begriff Stiftung in Anführungszeichen. Alles klar. In diesem Kontext werden wir vor allem darüber reden müssen, was tatsächlich von dieser Anführungszeichen-Stiftung gefördert werden soll. Ich habe, ehrlich gesagt, größte Bedenken, was Recherchestipendien angeht. Wir müssen sicherstellen, dass solche Stipendien vollkommen unabhängig vergeben werden und auch möglicherweise für uns Politiker unangenehme Themen recherchiert werden. (Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Thomas Nückel [FDP]) Es dürfen nicht schon … Weiterlesen →