Frank Herrmann zur personellen Stärkung des LDI

Donnerstag, 04. Dezember 2014

 

Top 9. Starker Datenschutz braucht einen starken Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Antrag der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/7406
Direkte Abstimmung
MdL Frank Herrmann I Foto A.KnipschildUnser Redner: Frank Herrmann
Abstimmungsempfehlung: Zustimmen
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Protokoll der Rede von Frank Herrmann

Frank Herrmann (PIRATEN): Ganz herzlichen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Die zweite Lesung des Haushalts 2015 ist gelaufen. Unsere Haushaltsanträge zur Erhöhung des Budgets des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurden ohne Debatte abgelehnt. Mit diesem Antrag besteht jetzt das erste Mal die Möglichkeit, darüber zu sprechen. Das ist schade, und das ist keine gute Reihenfolge; denn natürlich sollte vor der Abstimmung über den Inhalt eines Haushaltsantrags diskutiert werden.

Da der Haushalt des LDI am Einzelplan 01, also dem des Landtags, angedockt ist, haben wir diese eigenartige Situation. Für die, die es nicht wissen: Laut einer Vereinbarung im Ältestenrat wird über den Einzelplan 01 Landtag hier nicht debattiert. Das ist übrigens auch der Grund dafür, dass wir uns eben bei der Abstimmung zu diesem Einzelplan enthalten haben. Ich kann Ihnen aber bereits jetzt ankündigen, dass wir den abgelehnten Änderungsantrag zum Haushalt zur dritten Lesung wieder einbringen werden. Merken Sie sich also bitte unsere Argumente, und stimmen Sie in zwei Wochen entsprechend ab.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Mostofizadeh?

Frank Herrmann (PIRATEN): Jetzt schon?

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Ja, jetzt schon.

Frank Herrmann (PIRATEN): Ich würde gerne erst einmal ein bisschen zum Inhalt bringen, und dann kann ich nachher noch Fragen beantworten.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Nachher will ich nicht mehr!)

Dass diese Konstellation im Einzelplan 01 bisher nicht aufgefallen ist, ist auch ein deutliches Zeichen dafür, dass seit vier Jahren so lange ist der LDI-Haushalt da schon angedockt keine Änderungsanträge zu diesem Titel vorgelegen haben. Daher ist es umso dringender, dass nun endlich eine Anpassung erfolgt. Denn der LDI hat bereits jetzt eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen. Das geht von der Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz im öffentlichen Bereich sowie in der Privatwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bis hin zur Unterstützung eines freien Zugangs zu behördlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, und die Aufgaben werden immer mehr.

Als das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr feststellte, dass der regelmäßigen Durchführung der aufsichtsrechtlichen Kontrolle der Anti-Terrordatei eine besondere Bedeutung zukommt und dass dies bei der Ausstattung der Datenschutzbeauftragten auch der Länder zu berücksichtigen ist, hätten Sie hier eine Anpassung vornehmen müssen. Das ist aber nicht geschehen. Aber nicht nur die Anti-Terrordatei muss regelmäßig überprüft werden. Auch zahlreiche andere Vorhaben fordern den LDI. Denn es ist auch Aufgabe des Landes, das Persönlichkeitsrecht der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu achten und entsprechende Datenschutzverstöße zu ahnden.

Die zahlreichen privaten Video-Überwachungskameras im öffentlichen Raum zeigen aber, dass es hier Defizite in der Rechtsdurchsetzung gibt. Wie Sie dem Schreiben des LDI an die Präsidentin des Landtags vom 21. Oktober dieses Jahres entnehmen konnten, ist er bereits jetzt nicht mehr in der Lage, allen Anfragen und Beschwerden im Detail nachzugehen. Das ist ein Warnsignal. Wir sind der Meinung, dass hier dringend gehandelt werden muss.

(Beifall von den PIRATEN)

Die datenschutzrechtliche Aufsicht des LDI beschränkt sich aber nicht nur auf Videokameras. Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Der Handel mit Daten nimmt immer weiter zu, ob im Supermarkt mit Bonuskarten, im E-Commerce oder im Gesundheitssektor. Die Datenschutzaufsicht steht hier vor enormen Aufgaben, um den Wandel der Geschäftswelt mitzutragen. Personenbezogene Daten, Kundendaten oder Messwerte von Geräten werden automatisiert und ohne Kenntnis des Nutzers erhoben, gespeichert und ausgewertet. Die informationelle Selbstbestimmung wird offen missachtet. Ein einfacher Blick auf die neueste Generation von Smartphones und Apps reicht da völlig aus. Da kann man doch nicht der Meinung sein, dass die Ausstattung des LDI ausreichend ist. Wenn man jetzt wieder einmal die Mittel nicht ausreichend erhöht, um für mehr Personal sorgen zu können, wäre das ein klares Zeichen: Eine effektive Datenschutzaufsicht ist in NRW nicht gewünscht. Das ist aber genau das falsche Signal. Denn effektiver Datenschutz ist immer mehr ein gesuchtes Qualitätsmerkmal.

Aber nicht nur als Kontrolleur ist der LDI gefragt, auch als Berater steht er Unternehmen und Behörden in Nordrhein-Westfalen zur Seite. Kurze Reaktionszeiten und ausreichende Kapazitäten sind die Anforderungen, die Unternehmen an eine moderne Verwaltung stellen. Es kann doch nicht sein, dass man erst nach zwei bis drei Tagen eine Posteingangsbestätigung bekommt und auf Antworten einige Wochen warten muss. Ist das das Bild, was NRW abgeben soll? Die Attraktivität des Standorts Nordrhein-Westfalen hängt auch von der Ausstattung und Leistungsfähigkeit öffentlicher Stellen ab. Beim LDI besteht Handlungsbedarf.

Lassen Sie mich abschließend an die Modernisierung und Öffnung der Verwaltung im Kulturwandel im Rahmen des Projekts Open.NRW erinnern. Hierfür wurde extra die Stelle des CIO geschaffen, weil allen bewusst ist, welche Mammutaufgabe hier vor uns liegt. Die Zusammenführung von IT-Maßnahmen führt zwangsläufig auch zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen, wie beispielsweise der Datensicherheit oder -sparsamkeit.

Dieser Wandel in der Verwaltung wird im nächsten Jahr und in den darauffolgenden Jahren erhebliche Kapazitäten aufseiten des LDI binden. Deshalb müssen wir die Ausstattung entsprechend anpassen. Andernfalls wäre zu befürchten, dass dem LDI die notwendigen Kapazitäten fehlen, um die erfolgreiche Einführung eines E-Government-Gesetzes im nächsten Jahr zu begleiten.

Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu unserem Haushaltsänderungsantrag bei der dritten Lesung in zwei Wochen. Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

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