Plenarübersicht 53. Sitzung Landtag NRW

Unsere Anträge mit aktuellen Statements

Mobilität für alle! Sozialticket flächendeckend und zu fairen Konditionen in Nordrhein-Westfalen einführen
Drucksache 16/5277

Das Sozialticket muss flächendeckend und zu fairen Konditionen in NRW eingeführt werden. Das aktuelle Sozialticket ist nur ein Pilotprojekt, welches zum 01.01.2016 ausläuft und viele Unzulänglichkeiten aufweist. Es hat sich in seiner gegenwärtigen Form nicht bewährt. Die geringe Nachfrage liegt unter anderem darin begründet, dass die Kosten für viele Berechtigte zu hoch sind. Nur etwa 5 Prozent der Berechtigten machen davon Gebrauch.

Oliver Bayer, Sprecher im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:

„Ein Bug-fixing des aktuellen Sozialtickets ist dringend erforderlich. Für gesellschaftliche Teilhabe ist Mobilität unerlässlich. Aber viele Menschen in NRW können noch nicht einmal auf das dafür gedachte bestehende Sozialticket zurückgreifen.“

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Hebammenbetreuung sicherstellen
Drucksache 16/5229

Die starke Erhöhung der Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen führt dazu, dass sie ihre Tätigkeit aufgeben. Dadurch ist das Menschenrecht auf freie Wahl des Geburtsortes gefährdet. Die Klärung der Lage der betroffenen Hebammen ist dringend notwendig, um die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe aufrechtzuerhalten. Die Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur Absicherung der Geburtshilfesituation ist zu begrüßen.

Olaf Wegner, Sprecher im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales:

„Der Berufsstand der freiberuflichen Hebammen ist akut bedroht und damit auch die Entscheidungsfreiheit der Frauen, welchen Weg sie bei Schwangerschaft und Geburt wählen. Wir brauchen jetzt eine schnelle und nachhaltige Lösung für die Situation der Hebammen. Immerhin herrscht in der Debatte Einigkeit. Aber leider hatten SPD und Grüne nicht den Mut, unserem Antrag zuzustimmen – auch wenn sie damit ihrer eigenen Landesregierung inhaltlich in den Rücken fallen.“

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Videoüberwachung transparent und nachvollziehbar gestalten: Ein öffentliches Register für Videoüberwachungskameras in Nordrhein-Westfalen einführen
Drucksache 16/5280

In NRW muss ein öffentliches Melderegister für Überwachungskameras eingeführt werden. Das Register soll online abrufbar sein und unter anderem Informationen über die verantwortliche Stelle, Datenverarbeitung, Speicherfristen, Standort und Überwachungsradius enthalten. Videoüberwachung stellt einen besonders schweren Eingriff in die Grundrechte dar. Eine Bestandsaufnahme erleichtert die Bewertung der Videoüberwachung hinsichtlich ihrer Konsequenzen für eine freie Gesellschaft.

Frank Herrmann, Sprecher im Innenausschuss:

„Kameraaugen beobachten uns überall. Wir wollen den Wildwuchs der Systeme begrenzen. Dafür müssen wir auch erfassen, wie viele Kameras in NRW schon jetzt auf uns gerichtet sind. Um das zu erreichen, brauchen wir ein öffentliches Melderegister, das für jeden Bürger einsehbar ist.“

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