Unsere Anträge am Freitag, 21. Juni 2013

Entscheidungen im Bundesrat transparenter machen / Drucksache 16/3246 / Freitag, 21.06.2013, TOP 5

Die Transparenz des politischen Diskurses im Bundesrat ist mangelhaft und hinkt der Transparenz des NRW-Landtages sowie einiger anderer Landesparlamente hinterher. Obwohl der Bundesrat öffentlich tagt, geht aus den Protokollen in der Regel nicht das Abstimmungsverhalten hervor. Darüber hinaus tagen die Ausschüsse, in denen die inhaltliche Arbeit geleistet wird, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch die Protokolle anderer Sitzungen werden nicht veröffentlicht oder Abgeordneten der Länder zugänglich gemacht. Diese Intransparenz beeinträchtigt den demokratischen Willensbildungsprozess. Die Menschen müssen sich ein klares Bild vom Verhalten der Landesregierungen im Bundesrat machen können.

Michele Marsching, Abgeordneter der Piratenfraktion NRW: „In den vergangenen Jahren ist die Erkenntnis bei den Parlamentariern hier im Landtag gereift, dass nicht-öffentliche Ausschusssitzungen die absolute Ausnahme sein sollten und wir haben die meisten unserer Sitzungen geöffnet – zuletzt den Haushaltskontrollausschuss. Diese Transparenz sollte auch im Bundesrat Standard sein – denn dort kann wegen der weit verbreiteten Nicht-Öffentlichkeit von Ausschüssen kaum ein Bürger Verfahren, Abläufe und Abstimmungsverfahren nachvollziehen. Soweit Vertraulichkeit in Ausschüssen erforderlich ist, gibt es jedoch keinen Grund, nach Beschlussfassung im Ausschuss den Verlauf und das Verhandlungsergebnis unter Verschluss zu halten.“

Dietmar Schulz, Abgeordneter der Piratenfraktion NRW und Mitverfasser des Antrags: „Es ist skandalös, dass die anderen vier Fraktionen größtenteils sachfremde Argumente anbringen und auf die Komplexität, mögliche Zeitverzögerungen und die aktuelle Geschäftsordnung des Bundesrates hinweisen, anstatt konstruktiv im Sinne einer breiten Transparenz positiv ändernd mitzuwirken. Der Tag heute ist ein schwarzer Tag für die politische Transparenz in Deutschland.“

Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde mit den Fraktionsstimmen der im Bundesrat vertretenden Parteien von SPD, CDU, Grüne und FDP abgelehnt.
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Kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger einführen / Drucksache 16/3244 / Freitag, 21.06.2013, TOP 8

Wir fordern die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger. Mit der Einführung des Vertrags von Maastricht 1993 wurde allen EU-Bürgern das kommunale Wahlrecht eingeräumt. Explizit ausgeschlossen von diesem elementaren demokratischen Mitwirkungsrecht sind allerdings immer noch Nicht-EU-Bürger. Allein in NRW dürfen 1,2 Millionen Menschen nicht wählen, und das, obwohl sie durchschnittlich seit 20 Jahren in Deutschland leben. Viele Migranten identifizieren sich mit ihren Städten, engagieren sich gesellschaftlich und dürfen dennoch nicht ihre Vertreter in den Stadträten wählen.

Frank Herrmann, Abgeordneter der Piratenfraktion NRW: „Die Zukunft heißt Vielfalt. Und diese Vielfalt von Meinungen, Wünschen, Vorstellungen muss sich auch in den Stadträten und deren Ausschüsse widerspiegeln. Es ist doch schlichtweg absurd, 1,2 Millionen Menschen in NRW explizit von einem elementaren demokratischen Mitwirkungsrecht auszuschließen, obwohl sie seit Jahrzehnten in Deutschland leben. Es darf keine Bürger zweiter Klasse mehr in Deutschland geben. Leider hat die Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft wieder gezeigt, dass einige Parteien beim Thema Integration mauern und sich einer vielfältigen und modernen Gesellschaft verweigern. Diese Mauern müssen weg! Wir werden diese Themen immer wieder auf die Agenda der Politik bringen, damit die Zweifler in diesem Land endlich begreifen, dass nur Teilhabe Integration ermöglicht.“

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