Mindestlohn und Eingrenzung von Niedriglohnsektor und prekärer Beschäftigung


Rot-Grün haben einen Antrag eingebracht: „Gesetzlicher Mindestlohn ist gut für die Beschäftigten und die Gesellschaft – Niedriglohnsektor und prekäre Beschäftigung weiter eingrenzen“. Mein Redebeitrag dazu:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne
(Inge Howe [SPD]: Die dürfen nicht gegrüßt werden!)
und natürlich auch im Livestream! Lieber Uli Alda, was du zum Ende deiner regulären Redezeit gesagt hast: „Ja, was denn?“, hätte eigentlich die Überschrift deiner Rede werden müssen: Ja, was denn? – Keine Lösungen vonseiten der FDP, null!
(Beifall von den PIRATEN)
In den gesamten vier Jahren, in denen ich bisher im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales arbeiten durfte, ist vonseiten der FDP nicht einmal eine Lösung zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen auch nur angesprochen worden – nicht ein einziges Mal. Null!
(Zuruf von Christof Rasche [FDP])
Sich dann hierhinzustellen und mit Fingern auf andere zu zeigen, ist unredlich; das ist nicht richtig.
(Beifall von den PIRATEN)
Kommen wir zurück zum Antrag von Rot-Grün. Ich möchte dem Kollegen Preuß völlig recht geben: Ein bisschen ist das eine Feierstunde, und dass es überhaupt einen Mindestlohn gibt, ist tatsächlich ein kleiner Grund, um zu feiern.

Man muss aber auch sagen: Rot-Grün hat vorher mit der Einführung des Hartz-IV-Systems eine Menge kaputt gemacht. Die Einführung eines Mindestlohns ist im Grunde eine Selbstverständlichkeit,
(Zuruf von der SPD: Selbstverständlich war das nicht!)
die man nicht unbedingt feiern muss, sondern das hätte eigentlich schon seit vielen Jahrzehnten die Regel sein müssen. Außerdem ist der aktuell existierende Mindestlohn nicht ausreichend. Aktuell verhindert er nicht, dass viele Menschen noch aufstocken müssen oder Mietwohnzuschüsse benötigen. All das funktioniert zurzeit noch nicht.

Was wir wirklich brauchen, ist ein Mindestlohn, der Transferleistungen unnötig macht. Den haben wir zurzeit nicht, er wird sich im Bund wahrscheinlich auch nicht durchsetzen lassen. Das finde ich sehr schade; denn das müsste das Ziel sein, das müsste eine Selbstverständlichkeit sein.

Das Selbstverständnis dieser Republik müsste so aussehen: Jemand, der die gesamte Woche lang in Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn leben können, ohne dass er irgendwo zusätzliches Geld erbetteln muss – egal, ob beim Staat oder bei irgendwem anders. Das geht so nicht.
(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Hinzu kommt, dass selbst der aktuelle Mindestlohn – der um mindestens 4 € pro Stunde zu niedrig angesetzt ist – noch nicht einmal flächendeckend kontrolliert wird. Ich beziehe mich dabei ausdrücklich nicht auf den WDR-Bericht, sondern auf Statistiken aus dem ersten Halbjahr 2015. Da fanden 25.000 Kontrollen durch die entsprechende Zollabteilung statt.

Der Mindestlohn betrifft aber geschätzte vier bis fünf Millionen Menschen. Die Kontrolldichte in diesem Bereich ist weitaus geringer als bei sonstigen Regelungen. Egal ob beim Verkehr, bei der Gesundheit oder sonst wo – es gibt kaum irgendwo eine geringere Kontrolldichte. Das ist völlig unzureichend, das schafft keine Sicherheit beim Arbeitnehmer. Vielmehr lässt sich der Arbeitnehmer – weil er weiß, dass sowieso nicht kontrolliert wird – wieder auf Stundenlöhne ein, die noch unter dem Mindestlohn liegen. Ich kann Ihnen jederzeit diverse Anstellungsverhältnisse zeigen, bei denen 4 bis 5 € pro Stunde gezahlt werden – immer noch, in 2016, trotz Mindestlohn. Das müssen wir ändern.

Übrigens fanden dann im zweiten Halbjahr 2015 nicht noch einmal 25.000 Kontrollen statt, sondern – auf das ganze Jahr gerechnet – die Kontrollzahl ist insgesamt um 50 % zurückgegangen.

Da möchte ich Herrn Robert Feiger, Vorsitzender der IG Bau, zitieren:
„Diese viel zu geringe Kontrolldichte ist geradezu eine Einladung für betrügerische Betriebe, ihre Beschäftigten illegal im Lohn zu drücken.“
Das ist nicht nur schlecht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern das „ist katastrophal für einen sauberen Wettbewerb in der Branche“. Genau zu dieser katastrophalen Wirkung auf den Wettbewerb würde es kommen, wenn wir weitere Ausnahmen hinzufügten, zum Beispiel eine Ausnahme für Geflüchtete. Schon die Ausnahme für Langzeitarbeitslose gehört nicht da hinein und muss weg.

Schon seit Längerem ist versprochen, dass der Zoll insgesamt 1.600 Stellen mehr bekommt, um Kontrollen durchzuführen. Das ist bisher nicht passiert, und das wird wohl auch nicht passieren. Inzwischen spricht man schon – gering angesetzt – von fast 1 Milliarde € Schaden durch die illegale Beschäftigung und die Nichteinhaltung des Mindestlohnes. Das kann unser Ziel nicht sein. Wir müssen den Mindestlohn anheben. Wir müssen ihn durchsetzen. Die Ausnahmen müssen wegfallen.

Zum Vergleich: Wir haben derzeit einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 €. Ich habe mir die Zahlen einmal herausgeschrieben; sie stammen aus dem Jahr 2011. Danach gilt bei einer 38-Stunden-Woche: Pfändungsfreigrenze: 8,62 € …

Präsidentin Carina Gödecke:Die Redezeit.
Torsten Sommer (PIRATEN): Ich komme sofort zum Ende, Frau Präsidentin.
… SGB-II-Bezug: 8,91 €, Armutsschwelle: 10,74 €. Die Europäische Sozialcharta spricht bereits 2011 von einem Mindestlohn von 12,24 € pro Stunde. Das ist fast 50 % über dem jetzigen gesetzlichen Mindestlohn. Hier besteht Handlungsbedarf. – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN – Christof Rasche [FDP]: Warum nicht 20 €?)

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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3.3.2016 Aufnahme von Schutzsuchenden und Ablehnung des Asylpaket II

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3.3.2016 Schutz vor Gewalt für geflüchtete Frauen und Kinder in Aufnahmestellen

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3.3.2016 Integration von Flüchtlingen und Migranten in NRW

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Fraktionssitzung vom 15.03.2016

Live-Protokoll der Sitzung

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Wirtschaftsminister Duin vor Kurswechsel in der Breitbandpolitik?

Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, zur Zwischenbilanz Breitbandausbau in NRW:

Lippenbekenntnisse über eine rosige digitale Zukunft reichen nicht aus. Wirtschaftsminister Duin spricht von einem flächendeckenden Glasfaserausbau bis 2025. Aber die Realität sieht anders aus. Derzeit werden immer noch Übergangstechnologien wie Vectoring gefördert. Das bindet Ressourcen, die direkt in den Ausbau mit Glasfaser fließen könnten. Vectoring ist eine Technolgie von gestern und verhindet den dringend benötigten digitalen Fortschritt. Übergangstechnologien wie Vectoring verteuern am Ende den Glasfaserausbau und macht ihn gegebenenfalls unwirtschaftlich.

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Fahrscheinfreitag am Samstag

Die Veranstaltung zur Erstinformation über kommunale Modellprojekte fand am Samstag, 12.03. im Unperfekthaus in Essen statt. Insgesamt haben über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Veranstaltung teilgenommen. Oliver Bayer, Vorsitzender der Enquetekommission Finanzierung, Innovation und Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs (EK IV) im Landtag NRW, konkretisierte am Wochenende bei der #fahrscheinfrei-Veranstaltung in Essen seine Verkehrspläne: In […]
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Lobbyismus transparent machen – Einführung eines Lobbyregisters in NRW

I. Sachverhalt

„Demokratie baut auf Freiheit und Gleichheit der Bürger auf. Die Gleichheit der Mitwirkungsmöglichkeiten ist grundlegend für die Demokratie. Zentrale Bedeutung kommt der Chancengleichheit bei der politischen Willensbildung des Volkes zu“, so heißt es in einem juristischen Kommentar zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.[1] Für die Gesamtheit der Staatsbürger in der repräsentativen Demokratie erschöpfen sich die Einflussmöglichkeiten weitgehend im Recht auf Teilnahme an periodisch stattfindenden Wahlen. Dabei ist zu konstatieren, dass die Beteiligung bei Landtagswahlen in NRW seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts zurückgegangen ist und sich inzwischen bei ca. 60% einzupendeln scheint (bei ca. 13,2 Mio. Wahlberechtigten). Bei Kommunalwahlen in NRW liegt die Beteiligung im Landesdurchschnitt nur bei ca. 50%, Tendenz fallend. Volksabstimmungen sind auf Bundesebene grundsätzlich nicht vorgesehen (Ausnahmen: Artikel 29 und Artikel 146 Grundgesetz) und auf Landesebene in NRW mit hohen Hürden verbunden. Kommunale Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheide finden in NRW nur punktuell statt,[2] was ebenfalls durch hohe Hürden bedingt ist. Es bleiben den Bürgern mittelbare Partizipationsmöglichkeiten über die Mitgliedschaft in politischen Parteien. Allerdings ist dort nur ein Bruchteil der Bevölkerung organisiert, wovon wiederum nur ein kleiner Teil auch tatsächlich politisch aktiv ist, Tendenz, ebenfalls fallend.

Somit kann festgestellt werden, dass in der repräsentativen Demokratie die verfassungsmäßigen Mitwirkungsmöglichkeiten wesentlich begrenzt sind, wobei innerhalb dieser Möglichkeiten der Grundsatz formaler Gleichheit aller Staatsbürger gilt.

Neben den geregelten verfassungsrechtlichen Mitwirkungsmöglichkeiten für die Staatsbürger besteht ein anderes, ungeregeltes System der Geltendmachung von subjektiven Interessen im politischen Willensbildungsprozess: der Lobbyismus. Lobbyismus kann definiert werden als Einflussnahme organisierter Gruppen auf die Exekutive und Legislative zwecks Durchsetzung ihrer Gruppeninteressen durch Pflege persönlicher Beziehungen. Damit steht Lobbyismus in einem Spannungsverhältnis zu demokratischen Anforderungen. Lobbyismus beeinträchtigt das Prinzip der Chancengleichheit, weil systematisch und durch Pflege persönlicher Beziehungen auf die Exekutive und Legislative einwirkende Gruppen gegenüber dem einzelnen Staatsbürger ein großes Machtübergewicht haben. Darüber hinaus berührt Lobbyismus das Gebot der Transparenz politischer Willensbildung, weil er auch in Teilen jenseits demokratischer Öffentlichkeit stattfindet. Schließlich steht Lobbyismus in einem Spannungsverhältnis zum Gemeinwohl, weil Lobbyisten die Verwirklichung von Partikularinteressen anstreben.

Dagegen wird oftmals erklärt, dass effiziente Politik ohne externes Fachwissen kaum noch möglich sei. Die Einbeziehung organisierter Interessengruppen sei zudem in einem modernen parlamentarisch-repräsentativen System Ausdruck demokratischer Offenheit. Tatsächlich scheinen in Anbetracht des stetig wachsenden Wissensvolumens die Kapazitäten insbesondere der Legislative zu dessen Bewältigung begrenzt. Die Anhörung betroffener Bevölkerungsgruppen bzw. deren organisierter Interessenvertreter in Gesetzgebungsverfahren erscheint aus rechtsstaatlicher Perspektive ohne Frage angezeigt. Die mit Lobbyismus verbundenen Vorteile lösen allerdings die verfassungsrechtlichen Probleme nicht auf.

Um in einem ersten Schritt Lobbyismus transparent und die Geltendmachung von Partikularinteressen für die Menschen im Land nachvollziehbar zu machen, ist die Einführung eines öffentlichen Lobbyregisters erforderlich.

Zusätzlich bedarf es offener, auch im Internet einsehbarer, zeitlich aktueller Statistiken, welcher Verband, welche Interessenvertretung, organisierte Gruppe oder Einzelvertreter wie oft und zu welchen Themen einzelne Mandatsträger, Ausschüsse, das Parlament oder die Landesregierung beraten hat. Dabei ist auszuweisen, von wem die Initiative dazu ausgegangen ist.

 

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

Die Landesregierung bringt bis Ende 2016 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters in den Landtag ein. Das Lobbyregister hat folgende Merkmale aufzuweisen:

a) Jede Person, die im Auftrag ihres Arbeitgebers, Kunden oder ihrer Lobbygruppe über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten pro Kalenderjahr wenigstens 20% ihrer Arbeitszeit für Kontaktanbahnung und Kommunikation mit Mitgliedern der Landesregierung oder deren Mitarbeitern aufwendet (Lobbyist), hat ihre Tätigkeit unter Angabe

  • ihres Namens
  • der Namen des Arbeitgebers, des Kunden oder der Lobbygruppe
  • des Lobbythemas
  • des für die Lobbytätigkeit bereitgestellten Budgets

im Lobbyregister zu veröffentlichen. Das soll auch für Rechtsanwälte gelten, soweit sie als Lobbyisten tätig werden.

b) Das Lobbyregister wird als öffentliche, nutzerfreundliche und barrierefreie Online-Datenbank ausgestaltet.

c) In dieser Datenbank werden alle Kontakte auch nach Häufigkeit und Dauer erfasst, sowie aufgeführt, von wem die Kontaktinitiative ausging.

d) Die Angaben der Lobbyisten im Lobbyregister werden von einen Lobbyismus-Beauftragten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Bei einem Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten kann dieser Sanktionen verhängen.

e) Jeder Bürger hat das Recht, dem Lobbyismus-Beauftragten Hinweise zu geben und Beschwerden zu Veröffentlichungen im Lobbyregister zu erheben.

 

III. Der Landtag verpflichtet sich,

noch in dieser Wahlperiode eine analoge Regelung zu II. zwecks transparenter Darstellung des Lobbyismus im Landtag zu entwickeln und einzuführen. Zusätzlich werden alle Beratungen in Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Fraktionen erfasst.

[1]Sachs, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 20 Rn. 16, 19, 20; 7. Auflage, München 2014

[2]vgl. die Übersichten auf http://nrw.mehr-demokratie.de

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„Die Energiewende braucht Bürgerenergie – Ausschreibungen verhindern Bürgerenergie“

I. Sachverhalt

Bürgerenergieprojekte sind unverzichtbarer Bestandteil des Gemeinschaftswerks der Energiewende. Nur sie schaffen die notwendige Akzeptanz vor Ort, insbesondere gilt das beim Ausbau der Windenergie.

Die Projekte der Bürger holen die Wertschöpfung zurück in die Regionen und schaffen die Möglichkeit für eine echte Beteiligung. Darüber hinaus können sie den Städten und Gemeinden helfen, die Energieversorgung wieder auf das Fundament einer kommunalen Basis zu stellen.

Die derzeit bei der Neufassung des EEG geplanten Ausschreibungsmodelle gefährden Bürgerenergieprojekte massiv. Teilnehmer an Ausschreibungen haben im Vorfeld hohe Kosten zu tragen um überhaupt dabei sein zu können. Das Risiko dann bei der Ausschreibung nicht zum Zuge zu kommen („Zuschlagsrisiko“) macht die Mehrheit der Projekte praktisch unmöglich. Oft stehen dann auch die vorgesehenen Flächen nicht mehr zu Verfügung, da nur die Partizipation der Menschen vor Ort die Voraussetzung für die Aktzeptanz der Anlagen schafft.

Durch Ausschreibungen werden große Unternehmen bevorzugt. Denn diese können die Planungskosten von Projekten, die keine Förderberechtigung erhalten, auf andere Projekte umlegen. Außerdem haben sie die Möglichkeit erhebliche Rabatte durch Großaufträge auszuhandeln. Durch die geplanten Ausschreibungen werden Bürgerinnen und Bürger in einen unfairen Wettbewerb gegen wesentlich größere Marktteilnehmer und Finanzinvestoren gezwungen.

Der aktuelle EEG-Entwurf sieht vor, dass nur Projekte, die kleiner als 1 Megawatt sind, von Ausschreibungen ausgenommen werden. Dies hätte jedoch für heutige Windenergieprojekte, bei denen bereits eine einzelne Anlage regelmäßig 2,5 Megawatt oder mehr Leistung aufweist, praktisch keine Relevanz.

Das neue Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt sieht vor, dass bestimmte, lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können. Dazu sollen die Teilnahmevoraussetzungen für diese Gesellschaften abgesenkt werden. Sie sollen im Gegensatz zu den anderen Akteuren z.B. bereits vor der Erteilung einer BImSchG-Genehmigung für eine Windkraftanlage ein Gebot im Rahmen der Ausschreibung abgeben können. Allerdings ergeben sich für die Bürgerenergieprojekte viele Kosten erst im Laufe des Planungsprozesses, so dass das zunächst abgegebene Gebot unter Umständen nicht haltbar ist. Eine mögliche Ursache dafür ist auch der lange Zeitraum von der ersten Idee bis zur Realisierung des Projekts. Die vorgesehenen Regelungen für den Erhalt der Akteursvielfalt sind somit insgesamt völlig unzureichend um dem eigenen Anspruch gerecht zu werden.

Die Akteursvielfalt bei der Energiewende kann nur gewährleistet werden, wenn Bürgerenergieprojekte von den geplanten Ausschreibungen so weit wie möglich ausgenommen werden und sie stattdessen weiterhin die bewährte, feste Einspeisevergütung erhalten. Durch eine klare Definition von Bürgerwindakteuren ließen sich dabei auch die Befürchtungen ausräumen, dass künftig Großinvestoren die Regelung ausnutzen und nur noch kleinere Bürgerwindparks bauen. Eine solche Definition ist kein wirkliches Problem, es gibt bereits gute und trennscharfe Vorschläge dafür.

Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager äußerte kürzlich, dass eine Befreiung von der Ausschreibungspflicht für Projekte bis 18 Megawatt mit den EU-Beihilfeleitlinien vereinbar sei. Es ist also zu erwarten, dass es von Seiten der EU keine Einwände geben wird.

 

II. Der Landtag stellt fest:

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung getragen wird. Insbesondere beim Ausbau der Windenergie, aber auch bei der Fotovoltaik, sind Bürgerenergieprojekte unverzichtbar um die Aktzeptanz vor Ort herzustellen. Die Neufassung des EEG muss im Rahmen der Beihilferichtlinien der EU so gestaltet werden, dass Bürgerenergieprojekte nicht ausgebremst werden.

 

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass Bürgerenergieprojekte bis 18 Megawatt grundsätzlich von Ausschreibungen befreit werden.

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15.000 Tote pro Jahr in NRW durch Luftverschmutzung – NRW braucht Ziele für den Schutz von Gesundheit und Leben: Emissionsfreier Verkehr in unseren Städten.

I. Sachverhalt

Luftverschmutzung ist nach wie vor das größte Umweltproblem in Europa, insbesondere gilt das für Städte und Ballungsräume. Unser Land NRW ist in besonderem Maß davon betroffen.

Luftverschmutzung ist für die Natur und das Klima gefährlich, vor allem führt sie zu Erkrankungen bei den Menschen und verursacht direkt und indirekt zahlreiche Todesfälle. Das belegen mehrere Studien: Mehr als 90 Prozent der städtischen Bevölkerung in Europa ist jeden Tag gesundheitsschädlicher Luftbelastung ausgesetzt. In Europa fordert Luftverschmutzung nach Angaben der Europäischen Umweltagentur jährlich ca. 430.000 vorzeitige Todesfälle. In Deutschland sterben pro Jahr mehr als 47.000 Menschen aufgrund der zu hohen Feinstaubbelastung.

Für Nordrhein-Westfalen bedeutet das: über 15.200 Tote, ein Vielfaches an Erkrankten und ein milliardenschwerer volkswirtschaftlicher Schaden. Bereits in den 90er Jahren gab es Kampagnen, u.a. von Greenpeace, gegen die verkehrsbedingte Belastung der Luft mit krebserregenden Schadstoffen. Alleine in NRW sterben Jahr für Jahr mehr Menschen an den Folgen der Luftverschmutzung als weltweit Opfer von Terroranschlägen werden.

In den Städten sind insbesondere Abgase von Dieselmotoren in Pkws, Bussen, Lkws aber auch Baumaschinen sowie Binnenschiffen nach wie vor die Hauptquelle für die Luftverschmutzung. Sie verursachen umwelt- und gesundheitsschädlichen Feinstaub (PM10) und Stickstoffoxide (NOx). Die Deutsche Umwelthilfe macht allein die Dieselfahrzeuge für 26 Prozent der Stickstoffdioxid-Belastung in Städten verantwortlich. Ebenso problematisch ist auch der primäre und sekundäre Feinstaub aus Dieselabgasen. Dafür legt die Euro-6-Norm strenge Grenzwerte fest – diese gelten jedoch nur für Neuwagen und wirken nur, wenn sie auch eingehalten werden.

Der Schutz des Lebens und der Gesundheit muss das oberste Ziel des politischen Handelns jeder Regierung sein. Der Skandal um den Betrug von VW bei den Abgaswerten beweist, dass endlich konsequent gehandelt werden muss. Es führt kein Weg daran vorbei, den Ausstieg aus dem Zeitalter der Verbrennungsmotoren aktiv voran zu treiben. Den verschiedenen Varianten des Elektroantriebs gehört die Zukunft. Die Landesregierung muss ihrer Verantwortung für die Gesundheit und das Leben der Menschen in NRW gerecht werden.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Die Luftverschmutzung durch Fahrzeuge aller Art mit Verbrennungsmotoren ist insbesondere in den Ballungsräumen eine akute Gefahr für die Gesundheit und das Leben der betroffenen Menschen. Umweltzonen und ähnliche Maßnahmen sind nicht geeignet, hier wirklich Abhilfe zu schaffen.
  • Das Ziel der Politik muss eine deutliche Reduzierung der Verkehrstoten durch Luftverschmutzung sein.
  • Im innerstädtischen Verkehr gibt es ein besonders großes Potential für Elektromobilität. Das betrifft vor allem Busse und andere Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) über die existierenden elektrischen Bahnen und Straßenbahnen hinaus. NRW soll daher das sekundäre Ziel verfolgen, Marktführer für Elektro-ÖPNV zu werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. sich auf allen Ebenen für Regeln und Gesetze einzusetzen, die mittelfristig geeignet sind, die direkten verkehrsbedingten Emissionen in den Ballungsräumen auf null zu reduzieren.
  1. die direkten Emissionen des ÖPNV in NRW jeweils spätestens mit dem Beginn neuer Vertragszeiträume auf null zu reduzieren. Das bedeutet: 100% E-Fahrzeuge im ÖPNV.
  1. als Schwerpunkt des Landes die Entwicklung, die Produktion und den Einsatz von Elektrobussen zu fördern.
  1. sich konsequent für den Umstieg auf elektrische Antriebssysteme bei allen Arten von Fahrzeugen einzusetzen.
  1. die Beschaffung von Elektrofahrzeugen in öffentlichen Fuhrparks des Landes deutlich und konsequent zu erhöhen.
  1. sich aktiv gegen jede Gesetzgebung einzusetzen, die weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren durch Subventionen begünstigt.
  2. als Ziel ihres Handelns dem Schutz der Gesundheit und des Lebens der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität zu geben.

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