Abschied von der Arbeitsgesellschaft: Im Informationszeitalter brauchen wir eine Volksabstimmung über das Bedingungslose Grundeinkommen

21. April 2016, TOP ), ca. 15.35 Uhr

Drucksache 16/11692

I. Sachverhalt

Die heutige Arbeitsgesellschaft fordert einen hohen Preis: hohe Arbeitslosigkeit, hohe soziale Ungleichheit, schlechte und teils prekäre Arbeitsbedingungen. Wer nicht oder nur teilweise arbeitet, droht aus der (Arbeits-) Gesellschaft ausgegrenzt zu werden. Wir brauchen daher eine neue Wertschätzung von Einsatz und Kreativität in unserer Gesellschaft. Dazu muss sich der Arbeitsbegriff ändern. Mit der Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens würde sich der Arbeitsbegriff sofort und unmittelbar verändern. Doch nicht nur unser Verständnis von Arbeit ist im Wandel, ebenso wird sich die gesamte Arbeitswelt durch die Digitale Revolution fundamental verändern. Die Menschen stehen vor der Wahl, wie sie in Zukunft arbeiten und leben wollen. Wir müssen den Wandel der Arbeitsgesellschaft und die Digitale Revolution für uns nutzen, sie gestalten und somit unsere soziale Sicherheit steigern und garantieren.

Die Schaffung sozialer Sicherheit kann nicht länger allein an individuelle Arbeitsverhältnisse geknüpft werden, sondern muss als gesellschaftlicher Auftrag verstanden werden. Nur wer frei und selbstbestimmt entscheiden kann, welche Leistung erbracht oder welche Arbeit geleistet wird, erfährt Wertschätzung. Wer einen Teil seines Einkommens bedingungslos erhält, kann wesentlich freier und selbstbestimmter eine Stelle antreten, über das Gehalt verhandeln oder ein Ehrenamt wahrnehmen. Die Selbstbestimmung vieler Menschen wird somit keine leere Floskel mehr sein, sondern Realität.

Die technologische Entwicklung ermöglicht es grundsätzlich, dass nicht mehr jede monotone oder sogar gefährliche Aufgabe von Menschenhand erledigt werden muss. Dies ist ein großer Fortschritt. Doch spiegelt sich die individuelle Wertschätzung für erbrachte Leistungen für die Gesellschaft nicht auch im Aufbau unserer Sozialsysteme wieder, wird die Umwandlung von Arbeitsplätzen in automatisierte, computergesteuerte Prozesse lediglich die aktuellen ungleichen Vermögens- und Einkommensverhältnisse verfestigen und die Digitalisierung wird allein denjenigen zugute kommen, die schon heute in der ökonomischen und sozialen Hierarchie oben stehen.

Daher ist das Streben nach absoluter Vollbeschäftigung weder zeitgemäß noch sozial wünschenswert. Ebenso veraltet sind bürokratische und hierarchische Sozialleistungen wie Hartz IV, das viele Menschen oftmals als Schikane mit System erleben. Stattdessen sollten wir uns dafür einsetzen, dass alle Menschen gerecht und bedingungslos am Gesamtwohlstand beteiligt werden.

Die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens, das die Ziele des „Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe“ darstellt, soll:

  • die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
  • einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie
  • ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zur Leistungserbringung garantiert werden.

Wir wissen, dass ein Bedingungsloses Grundeinkommen den Sozialstaat wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürger einhergehen.

Wir nehmen viele engagierte Menschen wahr, die sich seit Jahren in- und außerhalb von Parteien für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Wir wollen dieses Engagement auf die politische Bühne des Bundestages bringen und mit den dortigen Möglichkeiten eine breite und vor allem fundierte Diskussion in der Gesellschaft unterstützen.

Dazu benötigt man eine konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent dargestellt werden.

Zeitgleich müssen die politischen Voraussetzungen dafür geschaffen sein, dass noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für Volksabstimmungen auf Bundesebene geschaffen werden. Sie sollen den Bürgern ermöglichen, die einzelnen Grundeinkommens-Modelle als Gesetzesentwurf direkt zur Abstimmung zu stellen. Um dabei über eine Vielfalt an Konzepten gleichzeitig entscheiden zu können, sollen Volksabstimmungen auch mit Präferenzwahlverfahren durchgeführt werden können.

Veränderung der Lebenswirklichkeiten durch die Digitale Revolution

Die etablierte ökonomische, politische und soziale Struktur ist inkompatibel mit dem Stand der Technologie und den daraus resultierenden gesamtgesellschaftlichen Veränderungen.

Die fortschreitende Digitalisierung führt unter den jetzigen Bedingungen zu einer Verlagerung von Arbeit zu Kapital. Ob Roboter oder Algorithmen; immer mehr Arbeitsplätze werden durch die Digitalisierung in automatisierte, computergesteuerte Prozesse umgewandelt. Dabei sind bisher weite Teile der sozialen Sicherungssysteme stark veraltet. Abzusehen ist heute schon, dass in der Phase des Übergangs in die durchweg digitalisierte Lebenswirklichkeit mindestens ein Drittel aller herkömmlichen Arbeitsplätze, so wie wir sie bisher gekannt haben, vom Wegfall bedroht sind. Dies betrifft nicht nur Beschäftigungsverhältnisse mit simplen Tätigkeiten, sondern auch Arbeitsplätze von vermeintlich höher- und hochqualifizierten Menschen.

Dennoch ist die öffentliche Hand mit dem gegenwärtigen Steuersystem und der Sozialversicherung überhaupt nicht vorbereitet auf die technologisch exponentiell wachsenden Umwälzungen und deren revolutionierenden Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur in NRW, der Bundesrepublik und der ganzen Welt.

Die Digitalisierungsdividende nutzen

Dabei könnten die notwendigen Steuermittel durchaus erwirtschaftet werden. Dafür muss wieder zum Prinzip der Einheitlichkeit der Besteuerung zurückgekehrt werden. Das bedeutet insbesondere die Rücknahme jeglicher Privilegien bei der Besteuerung von Kapitalerträgen sowie die Bekämpfung des Ausnutzens ruinöser Steuervermeidungsstrategien. Außerdem muss der Bedeutungsgewinn von immateriellen im Verhältnis zu materiellen Gütern innerhalb des Produktionsprozesses auch im Steuer- und Sozialsystem seinen Niederschlag finden.

Dieses wäre ein erster Schritt, um hin zu einer auskömmlichen Finanzierung der öffentlichen Hand und zu einer höheren Einkommensgerechtigkeit über die Abschöpfung einer „Digitalisierungsdividende“ zu kommen.

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) einführen

Neben der immer weiter aufgehenden Schere bei der Vermögens- und Einkommensverteilung wird es in Zukunft darum gehen, wie wir die enormen Effizienzsteigerungen aufgrund der Digitalisierung von Arbeit sinnvoll zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen.

Wir wollen die Digitalisierungsdividende nutzen, um ein sozial gerechtes Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) zu finanzieren. Das BGE bietet die Basis und damit die Wahlfreiheit für sinnstiftende Arbeit und Tätigkeiten. Die Menschen sollen ihre Potenziale und Talente so ausschöpfen können, wie sie es für richtig halten. Kleinteilige und ergebnislose Diskussionen um die Stärkung von Zivilgesellschaft und Ehrenamt, die Bekämpfung der Folgen des Burn-Out-Syndroms, welche immer häufiger durch den zunehmenden Arbeitsstress hervorgerufen werden, oder um die Entwicklung finanzierbarer Konzepte für lebenslanges Lernen, erübrigten sich durch die Einführung eines BGE größtenteils.

Nur durch das Ergreifen der Digitalisierungchancen und durch die Einführung eines BGE als moderne und selbstbestimmte Form sozialer Sicherheit kann Nordrhein-Westfalen mittel- bis langfristig für die Menschen lebenswert bleiben.

Es gibt eine Mehrheit für ein Bedinungsloses Grundeinkommen in Deutschland

Das Meinungsforschungsinstitut YouGov hat Ende Januar 2016 festgestellt, dass 53% bei einer repräsentativen Umfrage in Deutschland sich prinzipiell für das Bedingungslose Grundeinkommen aussprechen würden.

Kritik an der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wird häufig an der in Frage stehenden Finanzierung eines entsprechenden Modells entgegengebracht. Hier ist festzuhalten, dass bereits im Jahr 2006 das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages „Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland“ ergab, dass durch Neuverteilung aller bereits bestehender Sozialtransfers sofort ein Bedingungsloses Grundeinkommen von ca. 645 Euro pro Person und Monat gezahlt werden könnte, ohne dass es eine zusätzliche Finanzierung dazu bräuchte (Stand 2006). Eingerechnet sind bei diesem Betrag noch nicht die freiwerdenden Mittel durch den Abbau des Bürokratieapparats zur Verwaltung der Sozialtransfers.

II. Der Landtag stellt fest

a) Ein Bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland ist zeitgemäß und realisierbar. Die verschiedenen Modelle gilt es öffentlich zu diskutieren und in einen Entscheidungsprozess zu bringen.

b) Das Bedingungslose Grundeinkommen muss zur auskömmlichen Finanzierung des menschlichen Grundbedarfs und zur Teilhabe am öffentlichen Leben ausreichend sein. Die Höhe muss daher weit über der heutigen Armutsgefährdungsgrenze liegen.
III. Der Landtag beschließt

die Landesregierung aufzufordern eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, dass auf Bundesebene eine Volksabstimmung über die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens stattfinden kann.

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Urteil des Bundesverfassungsgericht sofort umsetzen. Akkreditierung rechtssicher gestalten und staatliche Verantwortung für die Hochschulen endlich wahrnehmen

20. April 2016, TOP 12, ca. 18.15 Uhr

Drucksache 16/11690

I. Ausgangslage

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 17.Februar 2016 eine Grundsatzentscheidung über einen Mangel an hinreichender gesetzlicher Steuerung im Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Frage der Akkreditierung von Studiengängen getroffen.

So stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach Studiengänge durch Agenturen „nach den geltenden Regelungen“ akkreditiert werden müssen,  mit dem Grundgesetz (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar sind. Der Erste Senat hatte dies in einem Verfahren der konkreten Normenkontrolle auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Arnsberg entschieden. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit steht zwar Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten grundsätzlich nicht entgegen.

Der Gesetzgeber dürfe jedoch inhaltliche und verfahrens- und organisationsbezogene Anforderungen an eine Akkreditierung nicht aus der Hand geben, sondern habe hinreichende gesetzliche Vorgaben zu machen.

Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen darf der Gesetzgeber jedoch nicht anderen Akteuren überlassen, sondern müsse sie unter Beachtung der Eigenrationalität der Wissenschaft selbst treffen.

Das Gericht fordert die Landesgesetzgeber auf, verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2018 an zu treffen.

Weiter urteilt das Gericht, § 72 Absatz 2 Satz 6 und § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 31. Oktober 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 2006, Seite 474) sowie § 73 Absatz 4 und § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2014 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 2014, Seite 547) sind mit Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes unvereinbar.

Die Akkreditierung ist mit schwerwiegenden Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit verbunden, die der Gesetzgeber nicht anderen Akteuren überlassen darf. Um dem Gesetzesvorbehalt zu genügen, muss er dafür die notwendigen gesetzlichen Vorgaben selbst treffen.

Auch durch die sog. Weiterentwicklung des Hochschulfreiheitsgesetzes in das sog. Hochschulzukunftsgesetz wurde es versäumt, die Akkreditierungsagenturen, wie bei den freischwebenden, niemand verantwortlichen Hochschulräten mit den nötigen staatlichen Kontrollen zu belegen und sie weiter unter dem Prinzip „Kontrolle ohne Verantwortung“ bewegen zu lassen. Es besteht in den aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Qualitätssicherung der Lehre ein „Mangel an hinreichender gesetzlicher Steuerung“.

II. Der Landtag stellt fest

  • Der Landtag hat die Normierung inhaltlicher und verfahrens- und organisationsbezogener Anforderungen an die Akkreditierung faktisch aus der Hand gegeben und auch die Gesetzesnovelle nicht zur Abhilfe genutzt.
  • Ähnlich wie bei den Akkreditierungsagenturen stellen auch die Mitwirkungs- und Aufsichtsrechte der Hochschulräte einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit dar. Auch hier ist die hinreichende Teilhabe der Wissenschaft selbst nicht durch den Gesetzgeber garantiert und der Schutz vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen nicht gewährleistet.
  • Das geltende Hochschulgesetz in NRW ist mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG nicht vereinbar, da der Gesetzgeber wesentliche Entscheidungen über die Qualitätssicherung der Lehre, aber auch über den Schutz der Wissenschaftler/innen vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen im Wissenschaftssystem weitgehend anderen Akteuren überlassen und unter Beachtung der Eigenrationalität der Wissenschaft nicht selbst getroffen hat.
  • Der Schutz der Wissenschaftsfreiheit wird den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durch das Hochschulzukunftsgesetz nicht garantiert.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • dem Landtag unverzüglich eine Gesetzesnovelle vorzulegen, die diese verfassungswidrigen Missstände beseitigt.
  • analog zur Regelung der Verfassungsmäßigkeit der Akkreditierungsagenturen auch die mit Entscheidungsbefugnissen im Wissenschaftssystem ausgestatteten Hochschulräte im Lichte dieses Urteils erneut zu prüfen und nötige Korrekturen und die nötigen Korrekturen in die Gesetzesnovelle einzuarbeiten.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

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Kein generelles Handyverbot an Schulen in Nordrhein-Westfalen: Das Smartphone als Teil der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen respektieren

Hier geht’s zum Beratungsverlauf mit Abstimmungsprotokoll

21. April 2016, TOP 6, ca. 15.15 Uhr

Drucksache 16/11691

I. Sachverhalt

Immer wieder wird in den Medien über Handyverbote an Schulen in Nordrhein-Westfalen berichtet. Dort wo keine generellen Handyverbote ausgesprochen werden, gibt es oft sogenannte „Handynutzungsordnungen“ mit restriktiven Charakter: Geräte müssen weggesperrt und dürfen nicht genutzt werden. Dabei ist das Smartphone ein Alltagsgegenstand insbesondere für Menschen unter 18 Jahren. Die zunehmende Diskrepanz in der Wahrnehmung des Smartphones zwischen Schülerinnen und Schülern auf der einen Seite und dem Lehrpersonal auf der anderen erreicht mittlerweile bedenkliche Ausmaße. Dies führt auf beiden Seiten zu grassierendem Unmut.

Die Gründe dafür sind historischer Natur. Während junge Menschen unter 18 Jahren fast vollends mit dieser Technologie aufgewachsen sind und sie komplett in ihren Alltag integriert haben, nehmen die meisten Lehrkörper intelligente Mobiltelefone als potenziell störend im Schulalltag wahr. Heute sind Smartphones pädagogisch noch kaum in den Unterricht integriert – auch weil, auf Seiten der „Institution Schule“ Expertise fehlt, den wahren Mehrwert dieser Technologie für das Lernen zu erkennen.

Jede verfügbare digitale Technologie beinhaltet positives Potenzial, das es zu heben gilt. Dabei sind wir bei Smartphones der jüngsten Generation ungefähr bei der 180-fachen Rechenleistung, die zur ersten Mondlandung benötigt wurde. Digitale Technologien, insbesondere Smartphones, üben auf Jugendliche aufgrund ihres enormen Innovationspotenzials eine hohe Faszination aus: Durch immer kürzere Innovationszyklen werden laufend neue Funktionen, Kommunikationsmuster und soziale Interaktionsmöglichkeiten entdeckt bzw. geschaffen.

Dem entgegen steht die weitverbreitete Auffassung vieler Lehrkörper und Schulkonferenzen in Nordrhein-Westfalen, wonach das Smartphone aus dem Schulalltag verbannt werden sollte.

Natürlich gibt es bei jeder Technologie auch Missbrauchspotenzial, sowohl hinsichtlich der angemessenen Nutzung als auch der Nutzungsdauer. Ein generelles Handyverbot an Schulen wird der Tragweite der Situation allerdings nicht gerecht.

Sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch die Eltern sind aufgerufen, das Smartphone als Alltagsgegenstand in der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen zu begreifen. Daher führt nur das Vorleben vernünftiger Normen bei der Nutzung und die differenzierte Sanktion bei Regelverstößen langfristig und vor allem außerhalb der Schulzeit zu einer Verbesserung des Nutzungsverhaltens. Denn ein Handyverbot in der Schule wird erzieherisch das Verhalten am Nachmittag oder am Wochenende kaum verändern.

Handyverbote werden von der Schulkonferenz der jeweiligen Schule beschlossen. In weiterführenden Schulen sind Vertreterinnen und Vertreter der Schülerschaft hier mit einem Drittel Stimmanteil vertreten. Die Eltern und Lehrerinnen und Lehrer stellen jeweils ein weiteres Drittel. Somit hat in der Regel eine Mehrheit der Schulkonferenzen einen weniger positiven Zugang zu dieser digitalen Technologie. Da es sich aus Schülersicht um einen wichtigen Alltagsgegenstand handelt, gilt es hier, besondere Rücksicht zu nehmen.

II. Der Landtag beschließt

Die Landesregierung wird aufgefordert, im ganzen Land dafür zu werben, dass das „generelle“ oder „allgemeine“ Handyverbot keinen sinnvollen Ansatz in der modernen Schulpolitik darstellt. Lehrerinnen und Lehrer sollten ermuntert werden, in die Medienwirklichkeit von Jugendlichen einzutauchen und mit ihnen zusammen über eine reflektierte Nutzung des Smartphones zu diskutieren. Dabei müssen insbesondere Potenziale für den Unterricht erkannt werden und mögliche Gefahren für den einzelnen Schüler und die Gesellschaft thematisiert werden.
Mitschnitt der kompletten Debatte:

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Fraktionssitzung vom 12.04.2016

Live-Protokoll der Sitzung

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Der Freifunk Ausbau in NRW darf nicht ins Stocken geraten – offener Brief an den Minister

quovadis_freifunkIm Juni 2015, also vor fast einem Jahr, hat der Landtag in NRW einen Antrag beschlossen, der die Freifunkbewegung nachhaltig stützen sollte
(Rede und Antrag)

Eine der wichtigsten Forderungen ist der Zugang zu den Dachflächen der Gebäude des Landes NRW. Diese Dachflächen der meist hohen Gebäude sind ein unerlässlicher Baustein bei dem Ausbau der Freifunkinfrastruktur.

Leider ist bisher noch nicht viel passiert.

Weder gibt es eine Veröffentlichung der Geokoordinaten der in Frage kommenden Gebäude, noch gibt es die Möglichkeit für die Freifunk Communities die vorhandenen Dachflächen zu erschließen.

Dazu habe ich gerade an Herrn Minister Lersch-Mense folgenden Brief verfasst: Weiterlesen ›

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Kein generelles Handyverbot an Schulen in Nordrhein-Westfalen: Das Smartphone als Teil der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen respektieren

Antrag PIRATEN Drucksache 16/11691 12.04.2016 2 S.

Vor dem Hintergrund der positiven Einstellung besonders von Jugendlichen gegenüber digitaler Technologie Ermunterung der Lehrer zur Nutzung der Potentiale von Smartphones für den Unterricht und zur Thematisierung möglicher Gefahren 

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16.04.2016 „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in den Schulen in NRW“

Das Barcamp: Ein Austausch- und Vernetzungstreffen der besonderen Art!

Samstag, 16. April 2016
Villa Media, Viehhofstrasse 125, 42117 Wuppertal
Einlass: 09:30 Uhr mit Frühstück  / Beginn: 10:00 Uhr / Ende: 17:00 Uhr

Nach der erfolgreichen Veranstaltung im September 2015 („Mitbestimmung in NRW! – Ein Menschenrecht von Kindern und Jugendlichen“) diskutieren wir dieses Mal in einem Barcamp über die Rechte und Chancen der Mitbestimmung in der Schule.

Wie können Kinder und Jugendliche in der Schule mitbestimmen? Wie werden sie über ihre Möglichkeiten der Mitbestimmung informiert? Welche Einflussmöglichkeiten haben sie tatsächlich? Weiterlesen ›

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Grade fragt Sommer: Ausländerwahlrecht

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Ich habe mit David Grade über das Ausländerwahlrecht gesprochen:

David Grade (DG): Wie ist das Ausländerwahlrecht in NRW geregelt? Wer darf wählen, wer nicht?

Torsten Sommer (TS): Bei Landtags- oder Bundestagswahlen dürfen ausschließlich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die gesetzgebenden Versammlungen wählen. Ausländer und Ausländerinnen dürfen keine Vertreter wählen.

DG: Und wie sieht das kommunal aus?

TS: In den Kommunen dürfen zusätzlich hier lebenden EU Bürger wählen. Andere Ausländer, zum Beispiel Menschen aus der Türkei oder Marokko, dürfen nicht wählen. Egal wie lange sie hier schon wohnen, arbeiten und Steuern zahlen.

DG: Wie hätten die Piraten das gerne?

TS: Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass alle Menschen, die auf Dauer hier leben und dadurch von den beschlossenen gesetzlichen Regelungen direkt betroffen sind, auch dabei mitbestimmen dürfen. Wir sind für ein Wahl- und Abstimmrecht rein nach dem Lebensmittelpunkt, nicht nach Staatsbürgerschaft.

DG: Gibt es da Möglichkeiten, um diesem Ziel mit den anderen Parteien im Landtag näher zu kommen?

TS: Die Grünen und die SPD stehen unseren Forderungen teilweise offen gegenüber. CDU und FDP lehnen unserer Vorstellungen rund heraus ab. Da es zur Umsetzung unserer Forderung auf Landesebene eine Änderung der Verfassung bedarf, müsste sich zumindest noch die FDP bewegen.

DG: Danke für das Gespräch. Das nächste Thema wird transferfreier Mindestlohn sein.

TS: Danke Dir, David!

Das Interview führte David Grade (DG), Mitglied der Piratenpartei Dortmund und seit 2014 für die Piraten in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Urteil des BVerwG zu Cannabis gibt klare Richtung vor

statement_cannabisLukas Lamla, Drogenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW zum richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken:

Das gestrige Urteil des Bundeverwaltungsgerichtes ist kein Leipziger-Allerlei sondern gibt ganz klar eine konkrete Richtung vor. Der Eigenanbau von Cannabis für alle Patienten mit Ausnahmegenehmigung muss erlaubt und gesetzlich geregelt werden. Schwer kranke Menschen sollen leichter Zugang zu Ihrer Medizin bekommen und nicht viel Kraft, Zeit und Geld in die Hand nehmen müssen, sich durch sämtliche gerichtliche Instanzen klagen zu müssen, um ihr Recht durchzusetzen.

 

Patientinnen und Patienten sind keine Kriminellen. 122 Strafrechtsprofessoren, das Bundesverwaltungsgericht – Frau Mortler in Berlin muss die vielen Hinweise endlich wahrnehmen und ihre Cannabisphobie endlich überwinden.

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Die Landesregierung hat aus dem Warhol-Debakel nicht gelernt

statement_wdrDer WDR will seine Pläne zum Verkauf von Kunstwerken aus seiner Sammlung in die Tat umsetzen. Die wertvollsten 48 Kunstwerke der WDR Sammlung sollen versteigert werden.

Lukas Lamla, Kulturpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

Die Landesregierung hat aus der Blamage um die Warhol-Versteigerungen nichts gelernt. Die Aufgabe des WDR als öffentlich rechtliche Sendeanstalt ist es, ein ausgewogenes Programm anzubieten und sich nicht als Kunsthändler zu inszenieren. Die Sammlung des Senders sollte der Kunstsammlung NRW überlassen und anschließend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

Die Piraten in NRW stehen für freien Zugang zu Kunst- und Kulturgütern im Besitz von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen.

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