Grade fragt Sommer: Kenne deinen Feind

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Ich habe David Grade ein Interview gegeben zur Broschüre „Kenne deinen Feind II“ und unserer Vorladung:

David Grade (DG): Im Piratenbüro Dortmund lag die Broschüre „Kenne deinen Feind II“ aus, in der Dortmunder Neonazis abgebildet sind. Unter dem Interview ist sie verlinkt. Jetzt erhalten verschiedenen Dortmunder Piraten Vorladungen der Polizei, wegen einer Straftat nach dem Kunsturheberrechtsgesetz (siehe Bild). Wie hängt das zusammen?

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TS: Das Titelblatt der Broschüre lag im Schaufenster der Piratengeschäftsstelle. Auch wenn ich das gestalterisch nicht für übermäßig gelungen halte, ist die Gestaltung wohl kaum als Straftat anzusehen. Ist schon sehr grotesk, für was sich Ermittlungsbehörden da hergeben.

DG: Wie ernst zu nehmen ist denn diese „Vorladung als Beschuldigte(r)“? Wie soll Pirat da reagieren?

TS: Die Vorladung als Beschuldigter ist absoluter Unsinn. Wie dem Impressum des Flyers zu entnehmen ist, hat die Piratenpartei mit der Erstellung des Flyers nichts zu tun. Das dürfte den Ermittlungsbehörden auch bekannt sein. Wenn hier also, trotz besseren Wissens, weiter ermittelt wird, muss man sich schon fragen was damit erreicht werden soll. Eine Verurteilung ist nahezu ausgeschlossen.

Bleibt also der Aufwand, der getrieben werden muss, um sich gegen ungerechtfertigte Ermittlungen zur Wehr zu setzen. Das ist wohl kaum Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Da ist es doch wohl eher Aufgabe, diese Ermittlungen einzustellen. Nicht, dass hinterher noch jemand auf die Idee kommt, diese Ermittlungen finden aus politischen Gründen statt. Zum Beispiel wird gegen mich ebenfalls auf derselben Grundlage ermittelt. Ebenfalls als Beschuldigter, da ich zusammen mit Hanns-Jörg Rohwedder und Birgit Rydlewski unser Piratenbüro betreiben – Und ja, es ist genau dieselbe Birgit Rydlewski, die den NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag von Nordrhein-Westfalen angestoßen hat.

Wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen tatsächlich ernst meint, bitte ich darum, dass umgehend unsere parlamentarische Immunität aufgehoben wird. Das kann aber nur die Staatsanwaltschaft beantragen.

DG: Mich haben auch Arbeitskollegen schon nach dem Heft „Know your Enemy“ gefragt, weil sie gerne wissen wollen, wann sie einem Nazi gegenüberstehen und wem sie besser ausweichen. Andere sagen; Menschen so abzubilden gehe zu weit. Was ist deine Meinung?

TS: Das ist tatsächlich ein Drahtseilakt. Für uns Piraten ist das genau der Grund, warum wir eben nicht solche Broschüren herstellen oder solche Bildersammlungen ins Netz stellen. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass viele der abgebildeten Nazis mehrfach vorbestraft sind, unter anderem wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, manche auch wegen Mord und Totschlag. Und dass bei fast allen die Bewährung läuft, also die Strafen nicht endgültig erledigt sind. Hier existiert also eine konkrete Bedrohungslage für politisch andersdenkende und -handelnde Menschen. Daher haben wir in diesem Fall auf die Existenz der Broschüre hingewiesen.

DG: Was sagst du zur Rolle der Polizei oder genauer des Staatsschutzes in dem Fall?

TS: Polizei, oder in diesem Fall wohl eher der Staatsschutz, sind an die Weisungen der ermittelnden Staatsanwaltschaft gebunden. Wenn die Staatsanwaltschaft das will, muss die Polizei ermitteln. Ob die Beamten*innen das für sinnvoll halten oder nicht. Allerdings kann natürlich auch der Staatsschutz seine eigenen Ermittlungsergebnisse und Einschätzungen sehr deutlich zum Ausdruck bringen und in einer Ermittlungsakte verschriftlichen. Wenn dann trotz der sehr dürftigen Ermittlungslage weiter gegen uns Piraten ermittelt wird, muss sich die handelnde Staatsanwaltschaft schon fragen lassen, warum die Ermittlungen weiter geführt werden. Da sind wir dann wieder bei einer politischen Bewertung.

Dabei muss man wissen, das die Staatsanwaltschaften der Exekutive angehören und damit letztendlich der Landesregierung untersteht, nicht der Judikative, also den Gerichten. Daher darf es einer Staatsanwaltschaft auf keinen Fall passieren, dass sie auch nur in den Verdacht der politisch motivierten Ermittlung gerät.

DG: Was schätzt du; wie wird die Sache ausgehen?

TS: Wie das Hornberger Schießen. Außer Aufwand nichts gewesen. Glücklicherweise hält sich der Aufwand bei uns sehr in Grenzen, da der Kreisverband anwaltlich sehr gut vertreten ist.

DG: Danke für das Interview.

TS: Danke Dir David!

Das Interview führte David Grade (DG), Mitglied der Piratenpartei Dortmund und seit 2014 für die Piraten in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord.
Link zur Broschüre „Know your Enemy II“ – „Kenne deinen Feind II“

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Bus und Bahn #fahrscheinfrei in neun Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens

Oliver Bayer, Vorsitzender der Enquetekommission Finanzierung, Innovation und Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs (EK IV) im Landtag NRW erklärt:

„Die Anforderungen an Bus und Bahn wachsen stetig. Dennoch steht der aktuelle Mix zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs auf der Kippe und es stellt sich im Interesse viele Pendlerinnen und Pendler die Aufgabe, Bus und Bahn langfristig attraktiver zu gestalten.

Die Piratenfraktion im Landtag NRW zeigt, dass das freie Fahren ohne Fahrschein in Bus und Bahn, finanziert durch eine Umlage und neue, kommunale Finanzierungsinstrumente, nicht nur theoretisch funktioniert, sondern auch klar und einfach ‘vor Ort‘ umsetzbar ist. Weiterlesen ›

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Polizei als Gesetzesbrecher ist unschön

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss kommentiert den illegalen Einsatz von Helmkameras (Bodycams) der Polizei Köln“:

Fahrradstreifen der Polizei Köln haben illegal mit Helmkameras ihre Einsätze gefilmt. [1] Dies ausgerechnet unmittelbar bevor im Landtag über ein entsprechendes Gesetz diskutiert wird. Für den Einsatz von Bodycams gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Rechtsgrundlage. Klarer kann ein gesetzwidriges Verhalten nicht sein. Das sollten Polizeibeamte in NRW wissen.

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TTIP-Verhandlungen müssen beendet werden

Dr. Joachim Paul, Sprecher im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk für die Piratenfraktion NRW erklärt:

Dieses so genannte Freihandelsabkommen ist mit demokratischen Prinzipien nicht vereinbar. Dass es wieder einmal zivilgesellschaftlicher Courage bedurfte, um die Verhandlungsinhalte der Öffentlichkeit und vielen gewählten Politikern bekannt zu machen, spricht bereits Bände.

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NRW braucht mehr Investition in seine Zukunft – aber nicht über zwielichtige ÖPP-Projekte

Dr. Joachim Paul, wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW, zum Antrag der CDU-Fraktion „Investitionen aus dem Europäischen Investitionsplan für Nordrhein-Westfalen erschließen – Landesregierung muss endlich handeln!“:

Die Ursache für die derzeitige wirtschaftliche Schwäche Nordrhein-Westfalens liegt vor allem in einem enormen Investitionstau und fehlenden Aufwendungen in Forschung und Entwicklung. Ministerpräsidentin Kraft hat in ihrer Regierungserklärung im Januar 2015 erklärt, 3,7 Milliarden Euro Investitionen für NRW aus dem „Europäischen Fonds für Strategische Investitionen“ angemeldet zu haben. Ich halte die angekündigten Investitionen aus dem Juncker-Fonds in der genannten Größenordnung für eine Luftbuchung. Aber diese Suppe muss die Landesregierung nun selber auslöffeln.

 

Aber: Dieser CDU-Antrag darf kein Einfallstor für zwielichtige ÖPP-Projekte werden, die dem Steuerzahler am Ende teuer zu stehen kommen. Es darf kein weiteres Outsourcing von hoheitlichen Staatsaufgaben geben. Daher können wir diesem Antrag – bei aller Notwendigkeit von mehr Investitionen in die Zukunft und unsere Jugend – nicht zustimmen.

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Das G8 in NRW hat keinen Rückhalt

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW, zur heutigen Landtagsdebatte über den Antrag der PIRATEN[1]:

Es ist jetzt höchste Zeit, zu überlegen, wie man die gemachten Fehler der Vergangenheit korrigieren kann und wie sich das Gymnasium weiterentwickeln soll. Alle anderen Fraktionen spielen auf Zeit und drücken sich vor einer Entscheidung.

 

Unsere Position ist und war dabei immer klar: Wir wollen den Kindern und Jugendlichen auf ihrem Weg zum Abitur auch an Gymnasien ein Jahr länger Zeit geben. Denn für uns heißt Bildung auch die Entwicklung von selbstbestimmten, verantwortungsbewussten Persönlichkeiten und nicht nur die Vermittlung von möglichst viel Wissen in möglichst kurzer Zeit.

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Abschaffung Störerhaftung: Kein Grund zur Euphorie

Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, zur Ankündigung der Bundesregierung, die Störerhaftung abzuschaffen:

Die Äußerungen der Bundesregierung sind mit Vorsicht zu genießen, da die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes noch nicht abgeschlossen ist.

 

Es gibt keinen Grund zur Euphorie. Am Beispiel der Zwangsregistrierung auf Vorschaltseiten in der Vergangenheit sieht man, dass die Bundesregierung bei diesem Gesetzesvorhaben nicht im Sinne der Nutzer gehandelt hat. Denn Zwangsregistrierung und Vorschaltseiten bedeuten eben kein freies WLAN. Wir können bisher auch nicht ausschließen, dass in Deutschland weiterhin massenhaft Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an Menschen verschickt werden, die ihr WLAN öffnen

 

Es bleibt abzuwarten, ob das angekündigte Gesetz wirklich dazu führen wird, dass mehr Menschen ihre WLAN-Netz öffnen.

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Wer fliegen will, muss den Mut haben, den Boden zu verlassen

Oliver Bayer, Vorsitzender der Enquetekommission Finanzierung, Innovation und Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs (EK IV) im Landtag NRW kritisiert die Landesregierung:

„Die Landesregierung ist im Luftverkehr völlig konzeptlos. Nordrhein-Westfalens anspruchsvolle Flughafenlandschaft mit stadtnahen Flughäfen und den vielen Regionalflughäfen darf nicht weitere Jahre mit einem Konzept hantieren, das auf einer Datenbasis aus den 90ern basiert.

Am deutlichsten wird Konzeptlosigkeit bei der von einigen angestrebten Verlagerung. Die Idee, Düsseldorf könne „touristische“ Flüge nach Weeze, Dortmund oder Münster abgeben, geht völlig an der Realität vorbei. Flugverkehr lässt sich nicht auf kleinere Flughäfen in anderen Städten verlagern. Mehr Flughäfen erzeugen im besten Fall nur mehr Flüge und mehr Fluglärm. Im schlechtesten Fall allein mehr Kosten. Dieses Verlagerungsmärchen ist dagegen das entscheidende Argument für noch mehr Subventionen vor Ort. Weiterlesen ›

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Fraktionssitzung vom 10.05.2016

Live-Protokoll der Sitzung

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Verkehrssicherheit gewährleisten – Diskriminierung von Cannabiskonsumenten verhindern!

Archivierter Live-Stream der Debatte vom Mittwoch, 15. März 2017, auf Facebook, YouTube und Twitter

I. Sachverhalt

Das Ziel der Landesregierung im Rahmen präventiver Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei ist unter anderem die Reduzierung von Verkehrsunfällen. Dabei hat sich die Verkehrsüberwachung an der Unfallentwicklung und insbesondere an Unfällen mit schweren Folgen auszurichten. Nach Angaben des Innenministeriums NRW ist im Jahr 2014 ein Anstieg der Verkehrstoten zu verzeichnen. Zu den Hauptunfallursachen gehören zu hohe Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen am Steuer sowie diverse Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.

Die Antwort auf die Kleine Anfrage 16/8140 zeigt den Kontrollschwerpunkt der landeseigenen Ermittlungsbehörden auf. Hier werden Drogenfahrten gegenüber Alkoholfahrten viel häufiger zur Anzeige gebracht. So kamen im Jahr 2013 in NRW auf jeden Unfall mit Personenschaden unter Alkoholeinfluss 2,6 Anzeigen. Hingegen auf jeden registrierten Unfall unter Einfluss anderer berauschender Mittel kamen im Jahr 2013 schon 28,6 Anzeigen. Der Ermittlungsdruck bei Drogenfahrten ist demzufolge circa zehnmal höher als bei Alkoholfahrten.

Insgesamt ist die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden unter Alkoholeinfluss (2.407 im Jahr 2013) aber ungleich höher, als die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden unter Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (354 im Jahr 2013) wie aus der Kleinen Anfrage 16/8140 hervorgeht.

Obwohl die Verkehrssicherheit nachweislich insbesondere durch Alkohol am Steuer gefährdet wird, ist für Cannabiskonsumenten die Wahrscheinlichkeit den Führerschein zu verlieren aufgrund falscher Prioritätensetzung sowie unverhältnismäßiger Anwendung von Verwaltungsrecht enorm gestiegen.

Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt bereits bei erstmaligem Nachweis ab 1,0 ng THC/ml im Blutserum. So ist es durchaus denkbar, dass ein Cannabiskonsument in einer Verkehrskontrolle mit 1,0 ng THC/ml Blutserum getestet wird, der Konsum allerdings Tage zurückliegt und sicher keine akute Beeinflussung der Leistungsfähigkeit mehr vorliegt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in dem Urteil vom 21. Dezember 2004 – 1 BvR 2652/03 – festgestellt, dass § 24 a Abs. 2 Satz 1 und 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verfassungsgemäß ist. So handelt ordnungswidrig, wer unter Wirkung von Cannabis im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Ausschlaggebend für die Verhängung einer Ordnungswidrigkeit ist demzufolge die Wirkung eines berauschenden Mittels und nicht deren Nachweis.

Die Grenzwertkommission, eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, die die Bundesregierung berät und von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie gegründet worden ist, empfiehlt einen Grenzwert von 3,0 ng THC/ml Blutserum. Danach liegt also eine Wirkung auf einen Betroffenen ab 3,0 ng THC/ml Blutserum vor. Somit ist die Verhängung von Ordnungswidrigkeiten beim schlichten Nachweis von bis zu 2,9 ng THC/ml Blutserum gemäß dem BVG-Urteil von 2004, wonach eine Wirkung festgestellt werden muss, verfassungswidrig.

Ungeachtet der wissenschaftlichen Erkenntnisse und des BVG-Urteils unterstellen die Verwaltungsbehörden dem Verkehrsteilnehmer ein „fehlendes Trennungsvermögen“, wenn sie von einem erstmaligen Nachweis von 1,0 ng THC/ml im Blutserum Kenntnis erhalten, was zum sofortigen und völligen Verlust der Fahrerlaubnis nach Verwaltungsrecht führt.

Im Gegensatz dazu wird der erstmalige Alkoholverstoß im Straßenverkehr (mehr als 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration BAK) nach Gesetzeslage mit Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Den Betroffenen wir nach dem ersten Alkoholverstoß kein „fehlendes Trennungsvermögen“ unterstellt. Selbst Zweifel an der Trennungsbereitschaft, die die Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) zur Folge hätte, werden seitens der Verwaltungsbehörde erst nach dem zweiten Verstoß festgestellt. Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt hier regelhaft erst dann, wenn das geforderte Gutachten nicht eingereicht oder für den Betroffenen negativ ausfällt.

Die obersten Landesbehörden sind nach §73 und §74 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für die Fahrerlaubnisbehörden zuständig. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Führerscheinstellen die verwaltungsrechtlichen Normen der Fahrerlaubnisverordnung und deren Anlage korrekt auslegen.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Alkohol am Steuer gehört zu den häufigsten Unfallursachen und gefährdet die Verkehrssicherheit erheblich.
  1. Der niedrige Ermittlungsdruck bei Alkoholfahrten im Vergleich zu Cannabisfahrten wirkt sich direkt auf die Anzahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss aus und gefährdet somit die Verkehrssicherheit.
  1. Die Diskriminierung von Cannabiskonsumenten auf Kosten der Verkehrssicherheit ist unverantwortlich.
  1. Ohne konkrete und erwiesene Gefährdungskonstellation werden Grundrechte (Gleichbehandlungsgrundsatz) ausgehebelt und Cannabiskonsumenten diskriminiert.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  1. den Runderlass „Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei NRW“ dahingehend umzusetzen, dass die Ermittlungsbehörden den Ermittlungsdruck bei Alkoholfahrten erhöhen, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.
  1. per Runderlass die Fahrerlaubnisbehörden anzuweisen die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wie folgt anzuwenden: Erst nach wiederholtem Nachweis im Straßenverkehr von 3,0 ng THC/ml Blutserum oder mehr ist eine MPU gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 FeV anzuordnen. Die Feststellung „fehlendes Trennungsvermögen“ gemäß Anlage 9.2.1 ist analog zu Alkohol erst dann zu treffen, wenn die Trennungsbereitschaft nicht über das angeordnete MPU-Gutachten nachgewiesen werden kann.
  1. sich im Bundesrat für die Änderung von § 14 und Anlage 4 der FeV einzusetzen. Mit der Änderung von § 14 und der Anlage 4 der FeV soll eine Angleichung der Maßstäbe im Umgang mit Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr erreicht werden. Eine verkehrsunabhängige Überprüfung der Fahreignung soll gewahrt bleiben, wenn Tatsachen die Annahme einer Abhängigkeit (ICD10) oder eines Missbrauchs (DSM IV) begründen.
  1. sich im Bundesrat für die Änderung der Anlage zu § 24a StVG einzusetzen. Mit der Änderung soll den naturwissenschaftlichen Erkenntnissen in Bezug auf die akute Wirkungsdauer von Cannabis Rechnung getragen werden. So treten Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit bei circa 5 ng THC/ml Blutserum auf, die mit denen zu vergleichen sind, die bei etwa 0,5 Promille BAK auftreten. Dieser Cannabisgrenzwert von 5 ng THC/ml Blutserum soll explizit in die Anlage zu §24a StVG aufgenommen werden.
  1. den Ausbau der Forschungsvorhaben zum Gefahrenpotenzial von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr voranzutreiben.
  1. sich für die Aktualisierung des Unterrichtsstoffes in den Fahrschulen insbesondere bezüglich der Auswirkungen von Mischkonsum auf die Fahrtauglichkeit einzusetzen.
  2. sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass ein bundeseinheitliches Verfahren zur toxikologischen Bestimmung der Konsumfrequenz eingeführt wird.
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