Burnout-Syndrom bei Lehrern

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Kleine Anfrage 297

Burnout-Syndrom bei Lehrern

Viele Lehrer klagen über immer schwierigere Schüler, immer mehr Verwaltungsaufwand und weitere zusätzliche Belastungen. Durch die steigenden Anforderungen an die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen kommt es zunehmend häufig zu langfristigen Erkrankungen bei Lehrern. Die Anzahl von Burnout- Fällen nimmt scheinbar deutlich zu. Die Umstellung auf ein inklusives Schulsystem wird vor allem in der Übergangsphase zu einer weiteren Belastung der Kollegien führen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die Zahl der Lehrer, die in Nordrhein-Westfalen aktuell an einem Burnout Syndrom erkrankt sind? (Bitte nach Schulformen aufgegliedert)

2. Wie hoch war die Anzahl der Erkrankungen in den vergangenen fünf Jahren im Vergleich?

3. Wie wird der durch langfristige Erkrankungen entstehende Unterrichtsausfall kompensiert?

4. Welche Präventionsmaßnahmen sind vorgesehen um weitere Erkrankungen in Zukunft zu vermeiden?

5. Wie schätzt die Landesregierung die Mehrbelastung ein, die durch die Einführung eines inklusiven Schulsystems für die Lehrer entsteht?

Monika Pieper

 Antwort

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung

hat die Kleine Anfrage 297 mit Schreiben vom 29. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Viele Lehrer klagen über immer schwierigere Schüler, immer mehr Verwaltungsaufwand und weitere zusätzliche Belastungen. Durch die steigenden Anforderungen an die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen kommt es zunehmend häufig zu langfristigen Erkrankungen bei Lehrern. Die Anzahl von Burnout- Fällen nimmt scheinbar deutlich zu. Die Umstellung auf ein inklusives Schulsystem wird vor allem in der Übergangsphase zu einer weiteren Belastung der Kollegien führen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten ist der Landesregierung ein sehr wichtiges Anliegen. Die Schulen werden in vielfältiger Weise bei der Förderung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Lehrkräfte unterstützt. Zahlreiche Institutionen, wie z.B. der überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheits-technische Dienst, der schulpsychologische Dienst, die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen oder die kommunalen Schulträger engagieren sich für den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung der Lehrkräfte. Langfristige Erkrankungen von Lehrkräften werden von der Schulaufsicht im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX in den Blick genommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

1. Wie hoch ist die Zahl der Lehrer, die in Nordrhein-Westfalen aktuell an einem Burnout Syndrom erkrankt sind? (Bitte nach Schulformen aufgegliedert)

2. Wie hoch war die Anzahl der Erkrankungen in den vergangenen fünf Jahren im Vergleich?

Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben zu den Ursachen krankheitsbedingter Fehlzeiten von Beschäftigten vor.

3. Wie wird der durch langfristige Erkrankungen entstehende Unterrichtsausfall kompensiert?

Ein vorrangiges Ziel der Landesregierung ist es, Unterrichtsausfall auch bei langfristigen Er-krankungen von Lehrkräften zu verhindern. Hierzu stehen im Wesentlichen folgende Instru-mente zur Verfügung:

Für alle Schulformen werden mit dem Programm „Flexible Mittel für den Vertretungsunter-richt” aktuell im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 45,862 Mio. EUR bis voraussichtlich Ende November 2012 zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln wird ins-besondere bei längerfristigen Erkrankungen der befristete Einsatz von Vertretungslehrkräften ermöglicht.

Darüber hinaus gibt es für die Grundschulen zusätzlich eine Vertretungsreserve im Umfang von 900 Stellen. Grundschulen können bei dem jeweils zuständigen Schulamt Lehrkräfte aus dieser Vertretungsreserve anfordern.

Ferner stehen den Schulen 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Mit diesen Stellen erhalten die Schulen zusätzliches Potenzial, um ihre schulinternen Vertretungskon-zepte zu optimieren und damit den vorgesehenen Unterricht sowie differenzierte Förderan-gebote zu realisieren.

4. Welche Präventionsmaßnahmen sind vorgesehen, um weitere Erkrankungen in Zukunft zu vermeiden?

Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX sind im konkreten Einzelfall dienstrechtliche oder schulorganisatorische Präventionsmaß-nahmen vorgesehen. Dienstrechtliche Maßnahmen sind beispielsweise die gestufte Wieder-eingliederung in den Berufsalltag, Teilzeiten, Abordnungen oder Versetzungen. Bei den schulorganisatorischen Maßnahmen kommen zum Beispiel Veränderungen des Stunden-plans, Entscheidungen über eine Klassenleitung, Vereinbarungen zu Freistunden oder über den Umfang außerunterrichtlicher Verpflichtungen in Betracht.

Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes können die an den Schulen durchgeführ-ten Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze gemäß § 5 ArbSchG Anknüpfungspunkte für Maßnahmen sein. Insbesondere bei der regelmäßigen Ermittlung der Gefährdungspoten-ziale der Arbeitsplätze, der Veranlassung der Gefahrenbeseitigung und der Dokumentation von Tätigkeiten steht der überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische

Dienst umfänglich zur fachlichen Unterstützung der Schulleitungen bereit. Ergänzend dazu wird an den Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf schrittweise eine Erhebung der psycho-sozialen Belastungen der Lehrkräfte durchgeführt, um insoweit zusätzliche Erkennt-nisse über Probleme und Maßnahmemöglichkeiten zu gewinnen. Hierzu wird der sog. COP-SOQ-Fragebogen (Copenhagen psycho-social questionnaire) eingesetzt, der von der unab-hängigen Freiburger Forschungsstelle für Arbeits- und Sozialmedizin weiterentwickelt wurde, die die Erhebung im Auftrag des Landes durchführt. Es ist beabsichtigt, diese auf weitere Bezirksregierungen auszudehnen.

Die Landesregierung fördert die Gesundheit von Lehrkräften auch über die schulpsychologi-schen Dienste, die es in allen Kreisen und kreisfreien Städten gibt, sowie über das Landes-programm „Bildung und Gesundheit”. Das ist das gemeinsame Programm der Landesregie-rung Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung, der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, des BKK Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, der AOK (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Westfalen-Lippe) und der BARMER zur Förderung der integrierten Gesundheits- und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und Schu-len.

5. Wie schätzt die Landesregierung die Mehrbelastung ein, die durch die Einfüh-rung eines inklusiven Schulsystems für die Lehrer entsteht?

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist für die Bundesrepublik – und somit auch für die Länder – eine große Aufgabe für alle gesellschaftlichen Bereiche, selbstver-ständlich auch für den schulischen Bereich. Der Weg zu einem inklusiven Schulsystem ist ein langfristiger, mehrjähriger Prozess, der schrittweise, sorgsam, zielgerichtet und nachhal-tig, aber konsequent gegangen wird. Somit handelt es sich nicht um eine technokratische „Einführung”. Der Begriff „Einführung” suggeriert, dass dann in einem zeitlichen Zusammen-hang “Vollzug bzw. Umsetzung” erfolgt und somit die Aufgabe abgeschlossen ist.

Der Weg zu einem inklusiven Schulsystem baut in Nordrhein-Westfalen auf einer langjähri-gen Erfahrungstradition des Gemeinsamen Unterrichts auf und wird nun konsequent weiter entwickelt. Mittlerweile werden in Nordrhein-Westfalen in der Primarstufe und in der Sekun-darstufe I rund 20 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem För-derbedarf integrativ unterrichtet. Folglich hat eine entsprechende Anzahl an Lehrkräften bereits – in unterschiedlichem Ausmaß – Erfahrung mit dem gemeinsamen Lernen. Durch Fort-bildung und andere Unterstützungsmaßnahmen wird dieser Prozess begleitet.

Es liegen keine konkreten Erkenntnisse oder Daten vor, inwieweit ein „inklusives Schulsys-tem” Mehrbelastung und in diesem Zusammenhang Anzeichen von „Burnout-Syndrom” ent-stehen lässt. Hingegen gibt es eine Vielzahl an Erfahrungsberichten von Lehrkräften, die nach anfänglicher Skepsis das Unterrichten im Gemeinsamen Unterricht als gewinnbringend empfinden.

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Wahlkampfnachlese – eine Anfrage der Giordano-Bruno-Stiftung zur Gretchenfrage

Hallo zusammen,

am 05. Juli erreichte mich eine Email von Philipp Möller, dem Pressereferenten der humanistischen Giordano-Bruno-Stiftung GBS über den Requesttracker der Piratenpartei NRW.
Herr Möller hat sich dankenswerterweise damit einverstanden erklärt, dass ich ihm öffentlich in meinem Blog antworte.
Er nahm in seiner Mail Bezug auf ein Telefoninterview, dass ich während des Wahlkampfs Herrn Christoph Schmidt von der katholischen Nachrichtenagentur KNA gegeben habe:

Mailtext P. Möller:

 … Hallo nach NRW,
soeben lese ich folgendes Interview: Link zur KNA

“KNA: Haben Kirche und Religion überhaupt einen Wert für die Piraten?

Paul: … Viele Werte und Ideale der Aufklärung, die unsere heutige Freiheit begründen, entwickelten sich jahrhundertelang unter dem Dach der christlichen Religion.”

Nun möchte ich mich nicht in den evtl. “Shitstorm” einreihen, muss aber doch auf einen kurzen Text unserer FAQs hinweisen:

Link zu Leitbild-Seite der GBS

“7. Sind die Religionen nicht doch notwendig für die Wertebildung?
Es ist eine historisch unumstößliche Tatsache, dass die fundamentalen Rechte, die wir in modernen Rechtsstaaten genießen, überwiegend nicht den Religionen entstammen, sondern in einem erbitterten Emanzipationskampf gegen die Machtansprüche der Religionen durchgesetzt werden mussten. Viele Werte wie etwa Rationalität, individuelle Selbstbestimmung oder Demokratie, die uns heute selbstverständlich erscheinen, wurden bereits im antiken Griechenland und Rom entwickelt, verschwanden aber mit der Machtübernahme des Christentums fast ein Jahrtausend von der Bildfläche. Es bedurfte schon der Renaissance, einer Zeit, in der die antiken Schriften wieder entdeckt wurden, damit sich in Europa langsam wieder die Idee der individuellen Freiheit entfalten konnte.

Auch in der Neuzeit waren es vorwiegend religionskritische Menschen, die die Werteentwicklung (etwa die Gleichberechtigung der Geschlechter, die Idee der sozialen Gerechtigkeit, die Gewährung von Meinungs- und Pressefreiheit, die Anerkennung sexueller Selbstbestimmungsrechte etc.) voranbrachten. Die Idee der Menschenrechte beispielsweise wurde maßgeblich von dem Religionskritiker Thomas Paine forciert, während eine ganze Reihe von Päpsten dies als “unerträgliche Anmaßung” verdammte. Erst 1961 konnte sich Papst Johannes XXIII. zu einer gewundenen Anerkennung der Menschenrechte durchringen, jedoch hat der Vatikan als einziger Staat in Europa (neben Weißrussland) die Europäische Menschenrechtskonvention bis heute nicht ratifiziert. Nur ein Beispiel unter vielen, das zeigt, dass die Rede von den “christlichen Werten” einer genaueren Betrachtung nicht standhält.”

Ich hoffe also, dass das Interview möglichst selten gelesen wird.

Bedenkt man, dass (1) hierzulande ca. 37% der Bevölkerung konfessionsfrei sind und sich sogar unter Christen (v.a. den zwangskonfessionalisierten und “Papierchristen”) viele für eine Äquidistanz unserer Regierung zu religiösen und anderen esoterischen Gruppen ausspricht und (2) auch andere “Piratenpositionen” unter Konfessionsfreien großen Anklang finden, halte ich euer Potential für enorm und möchte euch daher davor warnen, mit solch sachlich falschen Aussagen ins Horn der Kirchen zu stoßen. Die angebliche Rolle des Christentums bei der Entwicklung unserer heutigen Werte ist genauso falsch wie nützlich für Kirchenfunktionäre, die die massive Subventionierung kirchlicher Einrichtungen durch den Staat aufrechterhalten wollen. (19,29 Mrd. in 2009, die NICHT aus Kirchensteuermitteln stammen und NICHT in soziale Einrichtungen fließen!)

Falls ihr Herrn Paul (oder seinem Referenten?) mal ein paar Hausaufgaben mit nach Hause geben wollt:
 http://www.amazon.de/Violettbuch-Kirchenfinanzen-Staat-Kirchen-finanziert/dp/3865690394
und
http://www.amazon.de/Schatten-%C3%BCber-Europa-Untergang-antiken/dp/3865690750

Obwohl ich den Rest des Interviews sehr gut finde, muss ich euch fragen:
Hat der Mann das aus strategischen Gründen gesagt oder meint er es ernst?

Welche Antwort auf diese Frage wohl die schlimmere ist fragt sich Philipp Möller,
Pressereferent der gbs (und wegen der konsequent säkularen Positionen
entschiedener Sympathisant der Piraten) aus Berlin.

Ende Mailtext P. Möller

Ja, was für eine Steilvorlage! Natürlich habe ich es strategisch ernst meinend aus strategischen Gründen gesagt, denn praktische Politik bedeutet letztlich das Finden von Mehrheiten und Gemeinsamkeiten.

Herr Möller stößt sich ausschließlich an meiner Interviewaussage: “… Viele Werte und Ideale der Aufklärung, die unsere heutige Freiheit begründen, entwickelten sich jahrhundertelang unter dem Dach der christlichen Religion.”, und verweist auf die FAQ der Giordano-Bruno-Stiftung. Den Rest des Interviews findet er “sehr gut”.

Bin ich jetzt deswegen beruhigt? Nein, nicht wirklich. Denn die Verweise auf die üblichen Statements der Giordano-Bruno-Siftung und eben diese Statements selbst zeugen von einem Mangel an dialektischem Denken und von fehlendem Geschichtsbewusstsein, dass mir Angst und Bange werden mag, bei soviel unnötiger Polarisierung. Denn Polarisierung ist keineswegs hilfreich, sie fordert eher religiös-fundamentalistische Kräfte der Remissionierung heraus, als dass sie einer Säkularisierung dient.
Auch mag ich religiösen Eifer nicht, ganz und gar nicht. Damit meine ich das, was Richard Dawkins und religiöse Fundamentalisten gemeinsam haben.
In ganz Europa ist seit den 70er Jahren ein überdeutlicher Trend zur Säkularisierung erkennbar, hoffentlich werden weder Dawkins, noch die Giordano-Bruno-Stiftung noch sonst irgendwelche Brights diesen aufhalten.

Des Weiteren sind die Institution Kirche und “die Religion” nicht dasselbe. Vor den religiösen Gefühlen Einzelner habe ich Respekt, nicht jedoch vor den Institutionen. Allerdings ist deren gesellschaftliche und politische Realität als gegeben hinzunehmen in dem Sinne, dass Politik damit umgehen muss.
Herr Möller nimmt Religion und Kirche in seiner Argumentation aber für synonym. Das ist unzulässig und auch nicht ganz fair. Schon Kierkegaard war hier weiter mit seinem “Der Einzelne und sein Gott”.

Meinen weiteren Argumenten vorweg schicken möchte ich auch, dass ich der Ansicht bin, dass die Blutspur des Monotheismus, die im Grunde schon mit Echnaton – jawohl, mit Echnaton! [1] – im alten Ägypten ihren Anfang nahm, höchstwarscheinlich die längste und breiteste der gesamten Menschheitsgeschichte ist, da gibt es nichts zu beschönigen.
Im Übrigen sind die historisch aus dem Monotheismus folgenden großen politischen Ideologien da mit in die Rechnung hinein zu nehmen. Denn sie haben – ebenso wie die Monotheismen – ihre strukturellen Fundamente in der klassischen, altgriechischen! Identitätsontologie – das ist aber eher ein Thema für einen philosophischen Aufsatz.
Monotheismen haben wie der Name schon sagt einen Alleinvertretungsanspruch für Wahrheit. Der Humanismus – in seiner Rolle als übergeordnetes Prinzip, wie es schon von Foucault kritisiert wird – übrigens auch ….
Nach meiner Auffassung ist der Humanismus heute tot und als Prinzipienausdruck einer europäisch geprägten Hegemonie für eine Weltzivilisation nicht tauglich (-> Vilém Flusser, Michel Foucault, Gotthard Günther u.v.a.) Da hilft es auch nix, wenn man das Adjektiv ‘evolutionär’ davor setzt.

Sicher, manch einer mag die kalte Wut kriegen, bei einem Spaziergang durch das historische Rom, wo von der alten Republik fast nichts mehr übrig ist, alles überdeckt durch Basilika hier und Basilika dort.

Von daher verstehe ich auch Herrn Möllers Link-Empfehlung des unfassbar einseitigen Buchs “Schatten über Europa” von Rolf Bergmeier nicht, die Art und Weise, wie dort der frühe Islam eher gut wegkommt, ist nur ein Beispiel einer ganzen Reihe von einseitigen und verfälschenden Darstellungen, die sich keinesfalls durch historische Quellen belegen lassen. Man mag dazu auch die Rezensionen im Amazon-Buchladen aufmerksam lesen.

Dialektisches Geschichtsverständnis jedoch setzt auf eine nicht-einseitige Interpretation der Prozesse, die zu historischen Entwicklungen geführt haben.
In der Tat ist die Frage interessant, warum der Aufstieg des Christentums und der Niedergang der Antike zeitlich nahezu zusammen fielen. Der von Bergmeier angenommene Ursache-Wirkungs-Zusammenhang entspricht einer eher monokausalen und monokontexturalen Sichtweise und wird dem historischen Prozessgeschehen in keiner Weise gerecht. Zudem bringt er die Schuldfrage, eher ein klassisches Thema der Religionen!, in unzulässiger Weise in einen Kontext der historischen Verantwortlichkeit. Kann das im Sinn einer von der GBS angestrebten humanistischen Gesellschaft sein?

Wie soll es einer Bewegung mit jenseitigem Heilsversprechen gelungen sein, schuldhaft ein Weltreich zu Fall zu bringen?
Eine andere Wahrheit ist, dass Rom ideologisch und mental ‘fertig’ war, es ist langsam verfault. Und dieser Prozess begann mit dem Verlustiggehen des großen Gegners bereits in der Zeit der Römischen Republik, mit dem Fall Karthagos.

Die Geburt der Idee der Freiheit im alten Griechenland hochleben zu lassen, so wie Sie, Herr Möller, dass in ihrer FAQ Nr.7 der GBS tun, einer Freiheit der Wenigen, der 500 reichen Bürger Athens, die auf der Basis einer Sklavenwirtschaft existierten, ist auch eher eine Argumentationsstrategie, die auf Auslassung setzt, oder die Hoffnung, dass der/die Kontrahenden es nicht merken?

Historisch Neues entsteht meist aus der Berührung unterschiedlicher Kulturen, hier dem Konflikt der griechisch-römisch geprägten Antike und dort dem nordafrikanisch-vorderasiatischen Kulturkreis, dessen alte Bezeichnung ‘hamito-semitisch’ konsequenterweise aufgrund ihrer rassistischen Belastung aufgegeben wurde. Die Idee des Jenseits kollidiert mit dem körperlichen Selbstverständnis der griechisch vorgeprägten römischen Kolonialherren. Gleichwohl passte sie in das Schema der griechischen Ontologie, was der eigentliche Religionsstifter Saulus/Paulus sich geschickt zunutze zu machen wusste.
Fest steht auch, die Idee der Null – essentiell für eine als Wissenschaft betriebene und geformte Mathematik – haben die Griechen nicht entwickelt, dafür war ihr Zahlenverständnis zu körperlich. Die Null, so belegen die spärlichen historischen Quellen [2,3], entstand eher im Dreieck Griechenland – Indien – Arabien und kam von dort zu uns. Und in ihrer Folge auch die Idee der körperlosen juristischen Person, so wie sie Eingang in unser vom römischen Recht geprägtes Bürgerliches Gesetzbuch fand. Ob eine kontinuierliche bruchlose Weiterentwicklung der europäischen Antike dorthin geführt hätte, ist als Frage müßig. Obwohl ich wage zu behaupten eher nicht, denn dann hätte die kontinuierlich erfolgende Entwicklung eines anderen zur Zeit der Antike führenden Großreichs ebenfalls dorthin führen müssen, die Chinas. Hat sie aber nicht. Eine Wissenschaft im analytischen Sinn hat China nie entwickelt, sondern irgendwann übernommen, von uns.
Die Mär vom Mittelalter als dem dunklen Zeitalter basiert auf dem romantischen Zeitgeist des 19. Jahrhunderts, dem heute offensichtlich noch viele anhängen. Am Ende der Antike bauten lediglich die Römer mit Stein, am Ende des Mittelalters ganz Europa. Es sind die kleineren, praktischen Techniken wie z.B. die Erfindung der Brille gewesen, die das Mittelalter ausmachen und dort eine weit über die Antike hinausgehende Verfeinerung erfuhren. Hexenverbrennungen und Verfolgungen sind im Übrigen ein Phänomen der Renaissance und der frühen Neuzeit.

An dem unauflöslichen Widerspruch des Clashes zwischen den beiden Kirchendogmen ‘die Bibel hat recht’ und ‘Aristoteles hat recht’ entzündete sich der Verstand der Prä-Wissenschaftler-Mönche des Mittelalters, die allmählich begannen, sich anstatt vor Gott über die Dinge zu beugen – sie sind die wahren Ahnen unserer modernen Naturwissenschaft. Noch Newton spricht vom Raum als dem Sensorium Gottes und in der klassischen Mechanik gibt es den Begriff der kanonischen (gott-gewollten) Transformation. Thomas von Aquin kann mit seiner Forderung, sich nicht auf die arabischen Kommentare zu verlassen, sondern die alten Griechen selbst ins Lateinische zu übersetzen, als früher Initiator der Aufklärung verstanden werden, eine eher dialektische Interpretation, die weder Benedikt XVI noch Richard Dawkins gefallen mag, dafür aber mir.

Die Renaissance – verstanden als Wiedergeburt der Antike – war eigentlich ein Witz. Wäre die Antike tatsächlich wiedergeboren, gäbe es immer noch keinen Buchdruck, keinen Albertus Magnus, keinen Abaelard, keinen William von Ockham, keinen Hugo de Groot und sein Völkerrecht, keinen Nikolaus von Kues, keine Orgel, keine Bach-Musik und keine Klassik, keinen Newton, keinen Leibniz und schon gar keine modernen Naturwissenschaften und auch nicht die Gedanken zur menschlichen Freiheit eines Schelling.

Oswald Spenglers ‘Untergang des Abendlandes’ – wenngleich umstritten – kann hier lehrreich sein im Entwickeln eines Verständnisses für historische Prozesse. Was Arnold Toynbee recht ist, kann mir billig sein. Was? Der Pirat wagt es, diesen rechtskonservativen Kerl zu erwähnen? Ja, und die Legitimation dafür hole ich mir beim linken Adorno: “Spengler hat kaum einen Gegner gefunden, der sich ihm gewachsen gezeigt hätte: das Vergessen wirkt als Ausflucht”.

Des Weiteren verweise ich darauf, dass es bereits vor einiger Zeit einen Briefwechsel zwischen meinem geschätzten Freund und ehemaligem akademischen Lehrer, Herrn Eberhard von Goldammer und Herrn Schmidt-Salomon von der Giordano-Bruno-Stiftung gegeben hat. Der letzte Brief von Herrn von Goldammer wurde von Herrn Schmidt-Salomon bis heute nicht beantwortet. Der Briefwechsel kann hier nachgelesen werden.
Profunde Religionskritik beginnt heute mit John Leslie Mackie – dessen Name auf der HP der Giordano-Bruno-Stiftung nicht einmal erwähnt wird – und hört mit Gotthard Günther lange nicht auf. Es steht zu befürchten, dass die GBS hier die philosophische Auseinandersetzung auf gehobenem Niveau scheut.

Wer nach der katholischen Sexualmoral lebt, entwickelt schlimmstenfalls eine ecclesiogene Sexualneurose, ein Psychiater kann da in der Regel helfen. Wer allerdings Wissenschaft – in der die Prinzipien der begrenzten Gültigkeit und das des korrigierbaren Erkenntnisfehlers regieren – zum Glauben macht, läuft Gefahr, gleich ein Fall für den Pathologen zu werden.

Wer der Vernunft Altäre baut, verrät nicht nur die Vernunft, sondern unser Konzept von Rationalität und Wissenschaft insgesamt.

In diesem Sinne,

Nick H. aka Joachim Paul

Quellennachweise

[1] Assmann, Jan; Moses der Ägypter, Frankfurt a.M. 2000
[2] Borst, Arno; Computus – Zeit und Zahl in der Geschichte Europas, Berlin 1990
[3] Kaplan, Robert; Die Geschichte der Null, München 2003

 

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Stellenausschreibung ist online

Willst du für die #20Piraten arbeiten?

Die Piratenfraktion im Landtag NRW sucht weitere Wissenschaftliche Referenten beliebigen Geschlechts.

Die Stellenausschreibung ist bei StepStone online: www.bit.ly/M9V2gv

Bewerbungsschluss am 12. August 2012

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PM: Verantwortungslose Politik zeigt Folgen

MdL Stein: Verantwortungslose Politik zeigt Folgen

„Diese Einschätzung von Moody’s ist ganz klar ein schlechtes Zeugnis für den bisherigen Umgang mit öffentlichen Geldern in NRW. Sie zeigt die Verantwortungslosigkeit der rot-grünen Landesregierung im Umgang mit Steuergeldern. Hier werden der desaströse Umgang mit der WestLB und die fehlenden nachhaltigen Sparbemühungen sehr deutlich. Vor allem bereitet mir Bauchschmerzen, dass durch diesen schlechteren Ausblick von Moody’s die Zinsen höchstwahrscheinlich steigen werden und sich die Schuldenspirale weiter verschärft.

Wir müssen jetzt endlich die NRW-Kommunen entlasten, indem wir den Bund stärker in die Pflicht nehmen. Nur so werden wir dauerhaft die Finanzen in NRW in den Griff bekommen können.“

 

Verantwortlich für diese Pressemitteilung:
Piratenfraktion im Landtag NRW, Pressesprecher Ingo Schneider, presse [ at ] piratenfraktion-nrw.de
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Fraktionssitzung vom 24.07.12

Fraktionssitzung vom 24.07.12 – das Wichtigste in Kürze

In der heutigen Fraktionssitzung hat sich Britta Millauer vorgestellt, die ab sofort im Fraktionssekretariat arbeitet.

Als Alternativtermin für das Sommerfest wird der 7.9. geprüft, weil der 31.8. als Vortag des Naziaufmarschs in Dortmund problematisch ist. Eine Debatte bezüglich Zielgruppe und Gestaltung führte zu folgendem Ergebnis: Das Fest soll auf der Terrasse des Landtags, mit Abgeordneten anderer Fraktionen unter den Gästen und so „piratig“ wie möglich stattfinden.

Im Herbst wird es an drei Terminen Schulungen der Linken Medienakademie im Bereich Rhetorik und Kommunikation geben. Teilnehmen kann jeder, der Interesse hat. Die Termine sind: 20.10. Bonn, 3.11. Düsseldorf und 1.12. Bielefeld.

Beim Tagesordnungspunkt „Mittel im Haushaltsplan“ wies Oliver Bayer darauf hin, ausreichende Finanzmittel für Gutachten, Studien, Veranstaltungen und Publikationen  einzuplanen. Bei einer sachorientierten, bürgerstimmenaufnehmenden und transparenten Fraktion  wird in diesem Bereich ein überdurchschnittliches Budget benötigt.

Es gibt eine Einladung an 20 Interessierte, eine forensische Klinik zu besichtigen. Ein Termin dafür steht nicht  fest. Wer mitmachen möchte, meldet sich bitte bei Olaf Wegner.

Bezüglich der Kommunalwahl in Dortmund wird morgen (Mittwoch) um 14 Uhr eine öffentliche Sitzung zur Beschwerde gegen die Nichtzulassung von Wahlvorschlägen der Piratenpartei mit der Landeswahlleiterin stattfinden.

Das Protokoll der Fraktionssitzung in voller Länge: https://wiki.piratenfraktion-nrw.de/wiki/Protokoll:Fraktionssitzung/2012-07-24

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PM: Piraten ziehen vor Gericht

Kommunalwahl in Dortmund:

Piraten ziehen vor Gericht

Die Piraten werden die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes NRW gerichtlich überprüfen lassen. Der Landeswahlausschuss hat heute die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der  Piratenpartei an der Wiederholungswahl für Rat und Bezirksvertretungen in Dortmund am 26. August 2012 einstimmig bei einer Enthaltung zurückgewiesen. „Dem Gesetzgeber steht es frei, in so einem Fall eine Wiederholungswahl oder eine Neuwahl anzuordnen“, erklärte Wolfgang Schellen vom Wahlrechtsreferat des Innenministeriums. Der Landeswahlausschuss habe daher nur die Möglichkeit zu prüfen, ob das Kommunalwahlgesetz NRW richtig angewendet worden sei. Dies sei der Fall und ließe keinen Auslegungsspielraum.

„Wir werden den Klageweg ausschöpfen. Die Unterscheidung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht ist ein eklatanter Fehler, der nicht hinnehmbar ist“, erklärte Beschwerdeführer Torsten Sommer, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW. „Notfalls muss das Bundesverfassungsgericht das Demokratieverständnis der alten Parteien überprüfen – so wie das Bundesverfassungsgericht heute auch das Wahlrecht der schwarz-gelben Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt hat.“

Der Wahlausschuss der Stadt Dortmund hatte die Liste der Piraten zur Kommunalwahl, die wegen Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren des Jahres 2009 wiederholt werden muss, nicht zugelassen. Die Begründung: Nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes können zu einer Wiederholungswahl nur Listen eingereicht werden, die schon bei der Ursprungswahl dabei waren. Die Piraten halten es für unlogisch, dass das Wählerverzeichnis neu aufgestellt werden kann, neue Listen aber nicht zugelassen sind. Zudem müsste es sich im vorliegenden Fall nicht um eine Wiederholungswahl, sondern um eine Neuwahl handeln. Nach den Gesetzen in zwölf von 16 Bundesländern gibt es spätestens nach sechs Monaten keine Wiederholungswahl mehr, sondern eine Neuwahl. Warum der Gesetzgeber in NRW etwas anderes geregelt hat, ist für die Piraten nicht nachvollziehbar.

Verantwortlich für diese Pressemitteilung:

Piratenfraktion im Landtag NRW, Pressesprecher Ingo Schneider, presse [ at ] piratenfraktion-nrw.de

Bereits am 26.06.12 hatte die Piratenfraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes in das NRW-Parlament eingebracht. Dieser wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen.

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PM: Sparzwang Ursache skurriler Rentenkürzung?

Pressemitteilung vom 24.07.2012

Robert Stein, MdL: Sparzwang Ursache skurriler Rentenkürzung?

Die Bezirksregierung Düsseldorf verweigert einer Witwe eines Auschwitz-Überlebenden die Hinterbliebenenrente. Im Fokus dabei steht ein Arztgutachten aus den 50er Jahren, dass nun plötzlich angezweifelt wird. Pirat Robert Stein, MdL, protestiert.

Die Verweigerung der Hinterbliebenenrente an Eva B., die im Zuge der Opferentschädigung aufgrund dauerhafter Arbeitsunfähigkeit eigentlich ausgezahlt werden sollte, sorgt für Unverständnis. Robert Stein, Landtagsabgeordneter der Piratenfraktion in NRW, zeigt sich entsetzt über die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf: „Das in Frage stellen eines Arztberichtes nach mehr als 60 Jahren kann nur als schlecht gemeinter Scherz gedeutet werden. Diese Entscheidung kann nur reine Willkür sein. Es ist absolut fraglich, ob Experten überhaupt in der Lage sind, ein medizinisches Gutachten, das mit den damaligen Mitteln der Zeit gefällt worden ist, nach so einer langen Zeit seriös zu bewerten bzw. gänzlich anzuzweifeln. In diesem Fall geschieht diese fragwürdige Entscheidung auf Kosten der vermeintlich Schwachen unserer Gesellschaft – zumal das Arztgutachten all die Jahre lang als gültig akzeptiert wurde. Immerhin bekam der Verstorbene Zeit seines Lebens wegen der als verfolgungsbedingt anerkannten Gesundheitsschäden eine Opferrente. Jetzt posthum das Gutachten anzuzweifeln, entbehrt jeglicher Grundlage.“

Die Lebensbedingungen in Auschwitz waren für die Opfer katastrophal. Im Stammlager von Auschwitz sind im Zweiten Weltkrieg mehr als 70.000 Menschen ums Leben gekommen. Die Überlebenden litten teilweise ihr Leben lang an den psychischen und physischen Folgen ihres Martyriums im Internierungslager.

Stein spricht sich nun dringend für eine Revidierung dieser Entscheidung der Bezirksregierung aus: „Ich bin mir sicher, dass die Bezirksregierung Düsseldorf diesen Schnellschuss korrigieren wird. Niemand kann ernsthaft bezweifeln, dass die gesundheitlichen Folgen dieser Extremerfahrung zu einer berechtigten dauerhaften Arbeitsunfähigkeit geführt haben. Das entsprechende Arztgutachten lässt sich mit gesundem Menschenverstand nicht anzweifeln!“

 

 

 

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Piratenfraktion im Landtag NRW, Pressesprecher Ingo Schneider, presse [ at ] piratenfraktion-nrw.de
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Der Düsseldorfer Flughafen und Abschiebungen nach dem Dublin II – Abkommen

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Kleine Anfrage 284

Der Düsseldorfer Flughafen und Abschiebungen nach dem Dublin II – Abkommen

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen.

Diese finden allerdings nicht nur in Zielländer statt, deren Staatsangehörigkeit die asylsuchende Person (vermutlich) hat, sondern auch in Länder, die nach der sog. Dublin II – Verordnung für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig sind. Das ist dasjenige europäische Land, in dem ein Asylsuchender zuerst EU-Boden betritt bzw. dass ein Schengen-Visum ausgestellt hat.

Viele Mitgliedstaaten verfügen jedoch über keine Standards bei der Durchführung von Asylverfahren, die den Mindeststandards des Flüchtlingsschutzes erfüllen würden. Aus diesem Grund führt Deutschland nach Griechenland seit Anfang 2011 keine Rücküberstellungen mehr durch und macht von seinem „Selbsteintrittsrecht” gebrauch, d.h. die Asylverfahren werden in Deutschland durchgeführt. In andere süd- und südosteuropäische Staaten, wie Italien, Malta Ungarn oder Bulgarien wird jedoch weiterhin abgeschoben, obwohl der Flüchtlingsschutz dort keinesfalls gewährleistet ist.

Das Asylverfahrensgesetz schließt den einstweiligen Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung aus (sog. Eilrechtsausschluss). Hinzu kommt, dass es gängige Praxis ist, dass die Asylsuchenden erst während der Abschiebung darüber informiert werden, dass ein Überstellungsbeschluss vorliegt, und ihnen damit faktisch die Beantragung gerichtlichen Rechtsschutzes unmöglich gemacht wird. Diese Praxis wird von Flüchtlingsorganisationen seit geraumer Zeit gerügt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011, legt die Bewertung nahe, dass sie auch mit Unionsrecht nicht vereinbar ist (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 in den Rechtssachen C-411/10 und C-493/10 – N.S. und M.E. – zum grundrechtskonformen Vollzug von Überstellungen nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin – VO II))

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Personen wurden im o.g. Zeitraum auf Grundlage der Dublin II – Verordnung vom Düsseldorfer Flughafen aus abgeschoben (bitte nach Zielländern und Anzahl sowie Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen aufschlüsseln)?

2. In wie vielen Fällen wurde der Überstellungsbeschluss den Betreffenden erst am Überstellungstag – also bei der Abholung zum Flughafen bzw. am Flughafen – übergeben?

Monika Pieper

 Antwort

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 284 vom 23. Juli 2012 der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN
Drucksache 16/420

Der Düsseldorfer Flughafen und Abschiebungen nach dem Dublin II – Abkommen

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 284 mit Schreiben vom 17. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet.  

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen.

Diese finden allerdings nicht nur in Zielländer statt, deren Staatsangehörigkeit die asylsu-chende Person (vermutlich) hat, sondern auch in Länder, die nach der sog. Dublin II – Ver-ordnung für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig sind. Das ist dasjenige europäische Land, in dem ein Asylsuchender zuerst EU-Boden betritt bzw. dass ein Schengen-Visum ausgestellt hat.

Viele Mitgliedstaaten verfügen jedoch über keine Standards bei der Durchführung von Asyl-verfahren, die den Mindeststandards des Flüchtlingsschutzes erfüllen würden. Aus diesem Grund führt Deutschland nach Griechenland seit Anfang 2011 keine Rücküberstellungen mehr durch und macht von seinem „Selbsteintrittsrecht” gebrauch, d.h. die Asylverfahren werden in Deutschland durchgeführt. In andere süd- und südosteuropäische Staaten, wie Italien, Malta Ungarn oder Bulgarien wird jedoch weiterhin abgeschoben, obwohl der Flüchtlingsschutz dort keinesfalls gewährleistet ist.

Das Asylverfahrensgesetz schließt den einstweiligen Rechtsschutz gegen Abschiebungsan-ordnungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung aus (sog. Eilrechtsausschluss). Hinzu kommt, dass es gängige Praxis ist, dass die Asylsuchenden erst während der Abschiebung darüber informiert werden, dass ein Überstellungsbeschluss vorliegt, und ihnen damit fak-tisch die Beantragung gerichtlichen Rechtsschutzes unmöglich gemacht wird. Diese Praxis wird von Flüchtlingsorganisationen seit geraumer Zeit gerügt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011, legt die Bewertung nahe, dass sie auch mit Unionsrecht nicht vereinbar ist (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 in den Rechts-sachen C-411/10 und C-493/10 – N.S. und M.E. – zum grundrechtskonformen Vollzug von Überstellungen nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin – VO II))

1. Wie viele Personen wurden im o.g. Zeitraum auf Grundlage der Dublin II – Ver-ordnung vom Düsseldorfer Flughafen aus abgeschoben (bitte nach Zielländern und Anzahl sowie Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen aufschlüsseln)?

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt nicht über die erbetenen Daten. Es wird auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.

2. In wie vielen Fällen wurde der Überstellungsbeschluss den Betreffenden erst am Überstellungstag – also bei der Abholung zum Flughafen bzw. am Flughafen – übergeben?

Nach § 31 Abs. 1 Satz 4 AsylVfG ist dem Asylsuchenden im Dublin-II-Verfahren der Rück-überstellungsbescheid durch das BAMF zuzustellen. Das Bundesamt übermittelte die Rück-überstellungsbescheide in der Praxis an die Ausländerbehörden bislang mit der Bitte, diese – möglichst am Überstellungstag – gem. § 31 Abs. 1 Satz 5 AsylVfG zuzustellen.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt über keine statistischen Daten, in wie vielen Fällen Ausländerbehörden in NRW von dieser Vorgabe des Bundesamtes abgewichen sind.

Inzwischen hat das Bundesamt eine Verfahrensänderung bekannt gegeben. Sobald die Zu-ständigkeit eines anderen Dublin-Mitgliedstaates feststeht und die Modalitäten eines konkre-ten Überstellungstermins abgestimmt sind, wird das Bundesamt der zuständigen Ausländer-behörde den Dublin-Bescheid zum Zwecke der Zustellung mit einem Vorlauf von ca. zwei Wochen vor dem geplanten Überstellungstermin übersenden.

Mit Runderlass vom 26.07.2012 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales die Aus-länderbehörden angewiesen, in den Fällen, in denen die Zustellung der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassenen Rücküberstellungsentscheidungen nach § 34a Abs. 1 S. 5 AsylVfG an den Betroffenen unmittelbar durch die Ausländerbehörde erfolgt, den Be-scheid unverzüglich nach Eingang bei der Ausländerbehörde und nach Möglichkeit mindes-tens eine Woche vor dem Überstellungstermin dem Betroffenen oder dessen Bevollmächtig-ten zuzustellen.

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Der Düsseldorfer Flughafen und das Asyl-Schnellverfahren

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Kleine Anfrage 283

Der Düsseldorfer Flughafen und das Asyl-Schnellverfahren

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen.

Nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes werden Asylsuchende, die über einen sog. „sicheren Drittstaat” einreisen oder die keinen gültigen Pass vorlegen können, im Transit- Bereich festgehalten und einem beschleunigten Asylverfahren unterzogen.

Voraussetzung für die Durchführung eines Flughafenverfahrens ist, dass die Unterbringung auf dem Flughafengelände möglich ist.

Der Flughafen Düsseldorf verfügt über eine solche Einrichtung und ist damit neben Frankfurt am Main, München, Hamburg und Berlin einer von fünf deutschen Flughäfen, an denen das Flughafenverfahren durchgeführt wird. Zuständig für die Unterbringung, Verpflegung und sonstigen Versorgung von Asylbewerbern, und damit auch für die Unterbringung während des Flughafenverfahrens, sind die Länder.

Das Flughafenverfahren ist seit seiner Einführung Gegenstand harscher Kritik von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen. So warf PRO ASYL dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wiederholt vor, Anhörungen im Flughafenverfahren nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Darüber hinaus werde der Zugang zu Rechtsberatung und anwaltlicher Unterstützung erheblich erschwert. In einem Urteil vom 2. Februar 2012 kritisiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das „Schellverfahren”, da es das Recht auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren verletze.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition zu einer Abschaffung des Flughafenverfahrens bekannt und möchte sich für eine Aussetzung dieser Praxis in Düsseldorf einsetzen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2010 und 2011 im Transitbereich des Flughafens Düsseldorf festgehalten und durchliefen dort das sog. Flughafenverfahren nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG)?

2. Wie viele der dort gestellten Asylanträge wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als „offensichtlich unbegründet” abgelehnt?

3. Wie vielen der am Düsseldorfer Flughafen ankommenden Asylsuchenden wurde in den Jahren 2011 und 2012 nach Überprüfung durch die Gerichte auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Einreise in die Bundesrepublik gestattet?

4. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2011 und 2012 aus dem Transitbereich des Düsseldorfer Flughafens zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte den Grund für die Zurückweisung bzw. Zurückschiebung und die Staatsangehörigkeit der Betroffenen mit angeben)?

5. Wann wird die Praxis des Flughafenverfahrens in Düsseldorf, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, ausgesetzt?

Monika Pieper

 

Antwort

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 283 vom 23. Juli 2012 der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN Drucksache 16/419

Der Düsseldorfer Flughafen und das Asyl-Schnellverfahren

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 283 mit Schreiben vom 17. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen.

Nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes werden Asylsuchende, die über einen sog. „siche-ren Drittstaat” einreisen oder die keinen gültigen Pass vorlegen können, im Transit-Bereich festgehalten und einem beschleunigten Asylverfahren unterzogen.

Voraussetzung für die Durchführung eines Flughafenverfahrens ist, dass die Unterbringung auf dem Flughafengelände möglich ist.

Der Flughafen Düsseldorf verfügt über eine solche Einrichtung und ist damit neben Frankfurt am Main, München, Hamburg und Berlin einer von fünf deutschen Flughäfen, an denen das Flughafenverfahren durchgeführt wird. Zuständig für die Unterbringung, Verpflegung und sonstigen Versorgung von Asylbewerbern, und damit auch für die Unterbringung während des Flughafenverfahrens, sind die Länder.

Das Flughafenverfahren ist seit seiner Einführung Gegenstand harscher Kritik von Flücht-lings- und Menschenrechtsorganisationen. So warf PRO ASYL dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wiederholt vor, Anhörungen im Flughafenverfahren nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Darüber hinaus werde der Zugang zu Rechtsberatung und anwaltli-cher Unterstützung erheblich erschwert. In einem Urteil vom 2. Februar 2012 kritisiert derEuropäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das „Schellverfahren”, da es das Recht auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren verletze.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition zu einer Abschaffung des Flughafenverfahrens bekannt und möchte sich für eine Aussetzung dieser Praxis in Düsseldorf einsetzen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Durchführung des sog. Flughafenasylverfahrens nach § 18a AsylVfG obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Länder sind in diesem Zusammenhang ausschließlich für die Unterbringung, Verpfle-gung und sonstige Versorgung der Asylbewerber zuständig.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

1. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2010 und 2011 im Transitbereich des Flughafens Düsseldorf festgehalten und durchliefen dort das sog. Flughafenver-fahren nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG)?

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt hierzu über keine eigenen Informationen.

Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE vom 10.02.2012, insbesondere zu Frage 8 (BT-Drs 17/8577) und vom 27.04.2012, insbe-sondere zu Frage 9 (BT-Drs. 17/9465) wird verwiesen.

2. Wie viele der dort gestellten Asylanträge wurden durch das Bundesamt für Mig-ration und Flüchtlinge als „offensichtlich unbegründet” abgelehnt?

Siehe Antwort zu Frage 1.

3. Wie vielen der am Düsseldorfer Flughafen ankommenden Personen wurde in den Jahren 2011 und 2012 nach Überprüfung durch die Gerichte auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Einreise in die Bundesrepublik gestattet?

Siehe Antwort zu Frage 1.

4. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2011 und 2012 aus dem Transitbereich des Düsseldorfer Flughafens zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte den Grund für die Zurückweisung bzw. Zurückschiebung und die Staatsangehörig-keit der Betroffenen mit angeben)?

Siehe Antwort zu Frage 1.

5. Wann wird die Praxis des Flughafenverfahrens in Düsseldorf, wie im Koalitions-vertrag angekündigt, ausgesetzt?

Eine Aussetzung des sogenannten Flughafenverfahrens in Düsseldorf durch das Land NRW ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da es sich um ein Verfahren in der Zuständigkeit des Bundes handelt.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird sich einer Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg und Rheinland-Pfalz anschließen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Flug-hafenasylverfahren nach § 18 a des Asylverfahrensgesetzes abzuschaffen.

 

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Der Düsseldorfer Flughafen als europäisches Drehkreuz für Abschiebungen

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Antwort erscheint am 27. August 2012 mit der Drucksachennummer 16/652

Kleine Anfrage 282

Der Düsseldorfer Flughafen als europäisches Drehkreuz für Abschiebungen

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen. Zwar werden immer noch mit Abstand die meisten Abschiebungen über den Flughafen Frankfurt am Main durchgeführt, doch wurden im Jahr 2010 von den deutschlandweit insgesamt 6.907 Menschen, die auf dem Luftweg abgeschoben wurden, immerhin 924 über den Düsseldorfer Flughafen transportiert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB), DS 17/5460). Das heißt, im Schnitt werden über den Düsseldorfer Flughafen jeden Tag knapp drei Menschen zwangsweise außer Landes gebracht.

Insbesondere für Sammelabschiebungen, die von der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert oder durchgeführt werden, spielt Düsseldorf seit 2009 eine zunehmend wichtige Rolle. Allein in den Kosovo sowie nach Serbien fanden in den Jahren 2010 und 2011 dreizehn Charterabschiebungen statt, also im Schnitt im Zweimonats-Rhythmus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB), DS 17/7288).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Abschiebungen auf dem Luftweg wurden in den Jahren 2010 und 2011 vom Düsseldorfer Flughafen aus durchgeführt (bitte nach Zielländern und (vermuteter) Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen aufschlüsseln)?

2. Wie viele Abschiebungen wurden als Sammelabschiebungen in einem eigens gecharterten Flugzeug durchgeführt (bitte nach Datum und Zielländern aufschlüsseln)?

3. Welche dieser Abschiebungsaktionen wurden von FRONTEX (der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen) koordiniert bzw. unter FRONTEX-Beteiligung durchgeführt (bitte nach Datum, Zielländern, Zwischenlandungen und beteiligten EU-Ländern aufschlüsseln)?

4. Welche Kosten entstehen dem Land NRW für die jeweiligen Abschiebungsaktionen im Sinne von Frage 2 und 3 (bitte aufschlüsseln nach Kosten für die Inanspruchnahme von Sicherheitsdiensten, für die Pass- oder Passersatzpapierbeschaffung, für die Feststellung der Reisefähigkeit durch Ärzte, für die Inanspruchnahme von Charterflügen, für FRONTEX-Flüge sowie für sonstige Kosten)?

Monika Pieper

 

Antwort

Der Minister für Inneres und Kommunales

hat die Kleine Anfrage 282 mit Schreiben vom 21. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen. Zwar werden immer noch mit Abstand die meisten Abschiebungen über den Flughafen Frankfurt am Main durchgeführt, doch wurden im Jahr 2010 von den deutschlandweit insgesamt 6.907 Menschen, die auf dem Luftweg abgeschoben wurden, immerhin 924 über den Düsseldorfer Flughafen transportiert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB), DS 17/5460). Das heißt, im Schnitt werden über den Düsseldorfer Flughafen jeden Tag knapp drei Menschen zwangsweise außer Landes gebracht.

Insbesondere für Sammelabschiebungen, die von der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert oder durchgeführt werden, spielt Düsseldorf seit 2009 eine zunehmend wichtige Rolle. Allein in den Kosovo sowie nach Serbien fanden in den Jahren 2010 und 2011 dreizehn Charterabschiebungen statt, also im Schnitt im Zweimonats-Rhythmus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB), DS 17/7288).

Vorbemerkung der Landesregierung

Hinsichtlich der von der Fragestellerin erbetenen Daten wird auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.

Die Bundesregierung beantwortet alljährlich Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke im Bundestag über die Abschiebungen im abgelaufenen Kalenderjahr und gibt detailliert Auskunft über die bundesweiten Abschiebungen auf dem Luft-, Land- oder Seeweg,

Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung, Zurückschiebung unbegleiteter Minderjähriger, EU-Sammelabschiebungen, deutsche Beteiligung an FRONTEX-Einsätzen, Einsatz von Polizei- und Sicherheitskräften, Zwischenfälle, Widerstandshandlungen, Abbruch von Abschiebeversuchen, Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen u.a.

Für das Jahr 2010 lassen sich die meisten Angaben der von der Fragestellerin selbst zitierten Antwort der Bundesregierung vom 12.04.2011 (BT-Drs.17/5460) entnehmen. Für das Jahr 2011 können entsprechende Angaben der Antwort der Bundesregierung vom 02.03.2012 (BT-Drs. 17/8834) entnommen werden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

1. Welche Abschiebungen auf dem Luftweg wurden in den Jahren 2010 und 2011 vom Düsseldorfer Flughafen aus durchgeführt (bitte nach Zielländern und (vermuteter) Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen aufschlüsseln)?

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt nicht über die erbetenen Daten. Ich bitte die Angaben den BT-Drucksachen 17/5460 und 17/8834 zu entnehmen.

Hinsichtlich darüber hinausgehender Fragen wird auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.

2. Wie viele Abschiebungen wurden als Sammelabschiebungen in einem eigens gecharterten Flugzeug durchgeführt (bitte nach Datum und Zielländern aufschlüsseln)?

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt nicht über die erbetenen Zahlen. Ich bitte die Angaben den BT-Drucksachen 17/7288 und 17/8834 zu entnehmen.

Hinsichtlich darüber hinausgehender Fragen wird auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.

3. Welche dieser Abschiebungsaktionen wurden von FRONTEX (der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen) koordiniert bzw. unter FRONTEX-Beteiligung durchgeführt (bitte nach Datum, Zielländern, Zwischenlandungen und beteiligten EU-Ländern aufschlüsseln)?

Siehe Antwort zu Frage 2.

4. Welche Kosten entstehen dem Land NRW für die jeweiligen Abschiebungsaktionen im Sinne von Frage 2 und 3 (bitte aufschlüsseln nach Kosten für die Inanspruchnahme von Sicherheitsdiensten, für die Pass- oder Passersatzpapierbeschaffung, für die Feststellung der Reisefähigkeit durch Ärzte, für die Inanspruchnahme von Charterflügen, für FRONTEX-Flüge sowie für sonstige Kosten)?

Bei Sammelchartern ab Düsseldorf entfielen auf NRW im maßgeblichen Zeitraum die in nachstehender Tabelle dargestellten Kosten:

 

 Charterflüge nach    Datum    Frontex    Flugkosten NRW    Verpflegung    Begl.- Arzt  
 Kosovo    07.12.2011   100%            
     10.11.2011   100%            
     18.08.2011   100%     434,21    
     16.06.2011   100%            
     12.04.2011   100%     307,95    
     15.02.2011   100%            
     07.12.2010   100%            
     11.08.2010   100%            
     22.06.2010   100%            
     20.05.2010   100%            
     17.03.2010         36,492,16        
     16.02.2010   100%            
 Nigeria    29.06.2011   80% 200,87        
     04.05.2010   100%            
     18.03.2010   100%            
     03.03.2010   100%            
     21.01.2010   100%            
 Serbien    08.11.2011   100%            
     20.09.2011   100%            
     31.05.2011   100%            
     05.04.2011         30,340,00 363,59 315,00
     09.12.2010         30,210,00 179,98    
     02.09.2010         29,980,00 652,02    
     27.04.2010         30,190,00 190,25    
 Türkei    18.10.2011         33,402,00     500,00
     01.03.2011         31,247,00        
     28.09.2010         33,392,59        
     11.05.2010         49,200,00 214,00    
 Georgien    13.04.2010   100%            
 Summe:             304,654,62   2,342,00 815,00

 Eine weitergehende Darstellung aller Abschiebungskosten, die bereits im Vorfeld der jeweiligen Rückführung entstanden sind (z.B. Kosten der Passersatzpapierbeschaffung oder der Überprüfung der der Reisefähigkeit) ist nicht möglich. Diese Kosten müssten in nicht vertretbarem Aufwand personenscharf ermittelt werden.

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