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Kleine Anfrage 297
Burnout-Syndrom bei Lehrern
Viele Lehrer klagen über immer schwierigere Schüler, immer mehr Verwaltungsaufwand und weitere zusätzliche Belastungen. Durch die steigenden Anforderungen an die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen kommt es zunehmend häufig zu langfristigen Erkrankungen bei Lehrern. Die Anzahl von Burnout- Fällen nimmt scheinbar deutlich zu. Die Umstellung auf ein inklusives Schulsystem wird vor allem in der Übergangsphase zu einer weiteren Belastung der Kollegien führen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie hoch ist die Zahl der Lehrer, die in Nordrhein-Westfalen aktuell an einem Burnout Syndrom erkrankt sind? (Bitte nach Schulformen aufgegliedert)
2. Wie hoch war die Anzahl der Erkrankungen in den vergangenen fünf Jahren im Vergleich?
3. Wie wird der durch langfristige Erkrankungen entstehende Unterrichtsausfall kompensiert?
4. Welche Präventionsmaßnahmen sind vorgesehen um weitere Erkrankungen in Zukunft zu vermeiden?
5. Wie schätzt die Landesregierung die Mehrbelastung ein, die durch die Einführung eines inklusiven Schulsystems für die Lehrer entsteht?
Monika Pieper
Antwort
Die Ministerin für Schule und Weiterbildung
hat die Kleine Anfrage 297 mit Schreiben vom 29. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Viele Lehrer klagen über immer schwierigere Schüler, immer mehr Verwaltungsaufwand und weitere zusätzliche Belastungen. Durch die steigenden Anforderungen an die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen kommt es zunehmend häufig zu langfristigen Erkrankungen bei Lehrern. Die Anzahl von Burnout- Fällen nimmt scheinbar deutlich zu. Die Umstellung auf ein inklusives Schulsystem wird vor allem in der Übergangsphase zu einer weiteren Belastung der Kollegien führen.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten ist der Landesregierung ein sehr wichtiges Anliegen. Die Schulen werden in vielfältiger Weise bei der Förderung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Lehrkräfte unterstützt. Zahlreiche Institutionen, wie z.B. der überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheits-technische Dienst, der schulpsychologische Dienst, die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen oder die kommunalen Schulträger engagieren sich für den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung der Lehrkräfte. Langfristige Erkrankungen von Lehrkräften werden von der Schulaufsicht im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX in den Blick genommen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
1. Wie hoch ist die Zahl der Lehrer, die in Nordrhein-Westfalen aktuell an einem Burnout Syndrom erkrankt sind? (Bitte nach Schulformen aufgegliedert)
2. Wie hoch war die Anzahl der Erkrankungen in den vergangenen fünf Jahren im Vergleich?
Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben zu den Ursachen krankheitsbedingter Fehlzeiten von Beschäftigten vor.
3. Wie wird der durch langfristige Erkrankungen entstehende Unterrichtsausfall kompensiert?
Ein vorrangiges Ziel der Landesregierung ist es, Unterrichtsausfall auch bei langfristigen Er-krankungen von Lehrkräften zu verhindern. Hierzu stehen im Wesentlichen folgende Instru-mente zur Verfügung:
Für alle Schulformen werden mit dem Programm „Flexible Mittel für den Vertretungsunter-richt” aktuell im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 45,862 Mio. EUR bis voraussichtlich Ende November 2012 zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln wird ins-besondere bei längerfristigen Erkrankungen der befristete Einsatz von Vertretungslehrkräften ermöglicht.
Darüber hinaus gibt es für die Grundschulen zusätzlich eine Vertretungsreserve im Umfang von 900 Stellen. Grundschulen können bei dem jeweils zuständigen Schulamt Lehrkräfte aus dieser Vertretungsreserve anfordern.
Ferner stehen den Schulen 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Mit diesen Stellen erhalten die Schulen zusätzliches Potenzial, um ihre schulinternen Vertretungskon-zepte zu optimieren und damit den vorgesehenen Unterricht sowie differenzierte Förderan-gebote zu realisieren.
4. Welche Präventionsmaßnahmen sind vorgesehen, um weitere Erkrankungen in Zukunft zu vermeiden?
Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX sind im konkreten Einzelfall dienstrechtliche oder schulorganisatorische Präventionsmaß-nahmen vorgesehen. Dienstrechtliche Maßnahmen sind beispielsweise die gestufte Wieder-eingliederung in den Berufsalltag, Teilzeiten, Abordnungen oder Versetzungen. Bei den schulorganisatorischen Maßnahmen kommen zum Beispiel Veränderungen des Stunden-plans, Entscheidungen über eine Klassenleitung, Vereinbarungen zu Freistunden oder über den Umfang außerunterrichtlicher Verpflichtungen in Betracht.
Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes können die an den Schulen durchgeführ-ten Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze gemäß § 5 ArbSchG Anknüpfungspunkte für Maßnahmen sein. Insbesondere bei der regelmäßigen Ermittlung der Gefährdungspoten-ziale der Arbeitsplätze, der Veranlassung der Gefahrenbeseitigung und der Dokumentation von Tätigkeiten steht der überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische
Dienst umfänglich zur fachlichen Unterstützung der Schulleitungen bereit. Ergänzend dazu wird an den Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf schrittweise eine Erhebung der psycho-sozialen Belastungen der Lehrkräfte durchgeführt, um insoweit zusätzliche Erkennt-nisse über Probleme und Maßnahmemöglichkeiten zu gewinnen. Hierzu wird der sog. COP-SOQ-Fragebogen (Copenhagen psycho-social questionnaire) eingesetzt, der von der unab-hängigen Freiburger Forschungsstelle für Arbeits- und Sozialmedizin weiterentwickelt wurde, die die Erhebung im Auftrag des Landes durchführt. Es ist beabsichtigt, diese auf weitere Bezirksregierungen auszudehnen.
Die Landesregierung fördert die Gesundheit von Lehrkräften auch über die schulpsychologi-schen Dienste, die es in allen Kreisen und kreisfreien Städten gibt, sowie über das Landes-programm „Bildung und Gesundheit”. Das ist das gemeinsame Programm der Landesregie-rung Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung, der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, des BKK Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, der AOK (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Westfalen-Lippe) und der BARMER zur Förderung der integrierten Gesundheits- und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und Schu-len.
5. Wie schätzt die Landesregierung die Mehrbelastung ein, die durch die Einfüh-rung eines inklusiven Schulsystems für die Lehrer entsteht?
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist für die Bundesrepublik – und somit auch für die Länder – eine große Aufgabe für alle gesellschaftlichen Bereiche, selbstver-ständlich auch für den schulischen Bereich. Der Weg zu einem inklusiven Schulsystem ist ein langfristiger, mehrjähriger Prozess, der schrittweise, sorgsam, zielgerichtet und nachhal-tig, aber konsequent gegangen wird. Somit handelt es sich nicht um eine technokratische „Einführung”. Der Begriff „Einführung” suggeriert, dass dann in einem zeitlichen Zusammen-hang “Vollzug bzw. Umsetzung” erfolgt und somit die Aufgabe abgeschlossen ist.
Der Weg zu einem inklusiven Schulsystem baut in Nordrhein-Westfalen auf einer langjähri-gen Erfahrungstradition des Gemeinsamen Unterrichts auf und wird nun konsequent weiter entwickelt. Mittlerweile werden in Nordrhein-Westfalen in der Primarstufe und in der Sekun-darstufe I rund 20 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem För-derbedarf integrativ unterrichtet. Folglich hat eine entsprechende Anzahl an Lehrkräften bereits – in unterschiedlichem Ausmaß – Erfahrung mit dem gemeinsamen Lernen. Durch Fort-bildung und andere Unterstützungsmaßnahmen wird dieser Prozess begleitet.
Es liegen keine konkreten Erkenntnisse oder Daten vor, inwieweit ein „inklusives Schulsys-tem” Mehrbelastung und in diesem Zusammenhang Anzeichen von „Burnout-Syndrom” ent-stehen lässt. Hingegen gibt es eine Vielzahl an Erfahrungsberichten von Lehrkräften, die nach anfänglicher Skepsis das Unterrichten im Gemeinsamen Unterricht als gewinnbringend empfinden.
