PM: Piraten ziehen vor Gericht

Kommunalwahl in Dortmund:

Piraten ziehen vor Gericht

Die Piraten werden die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes NRW gerichtlich überprüfen lassen. Der Landeswahlausschuss hat heute die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der  Piratenpartei an der Wiederholungswahl für Rat und Bezirksvertretungen in Dortmund am 26. August 2012 einstimmig bei einer Enthaltung zurückgewiesen. „Dem Gesetzgeber steht es frei, in so einem Fall eine Wiederholungswahl oder eine Neuwahl anzuordnen“, erklärte Wolfgang Schellen vom Wahlrechtsreferat des Innenministeriums. Der Landeswahlausschuss habe daher nur die Möglichkeit zu prüfen, ob das Kommunalwahlgesetz NRW richtig angewendet worden sei. Dies sei der Fall und ließe keinen Auslegungsspielraum.

„Wir werden den Klageweg ausschöpfen. Die Unterscheidung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht ist ein eklatanter Fehler, der nicht hinnehmbar ist“, erklärte Beschwerdeführer Torsten Sommer, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW. „Notfalls muss das Bundesverfassungsgericht das Demokratieverständnis der alten Parteien überprüfen – so wie das Bundesverfassungsgericht heute auch das Wahlrecht der schwarz-gelben Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt hat.“

Der Wahlausschuss der Stadt Dortmund hatte die Liste der Piraten zur Kommunalwahl, die wegen Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren des Jahres 2009 wiederholt werden muss, nicht zugelassen. Die Begründung: Nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes können zu einer Wiederholungswahl nur Listen eingereicht werden, die schon bei der Ursprungswahl dabei waren. Die Piraten halten es für unlogisch, dass das Wählerverzeichnis neu aufgestellt werden kann, neue Listen aber nicht zugelassen sind. Zudem müsste es sich im vorliegenden Fall nicht um eine Wiederholungswahl, sondern um eine Neuwahl handeln. Nach den Gesetzen in zwölf von 16 Bundesländern gibt es spätestens nach sechs Monaten keine Wiederholungswahl mehr, sondern eine Neuwahl. Warum der Gesetzgeber in NRW etwas anderes geregelt hat, ist für die Piraten nicht nachvollziehbar.

Verantwortlich für diese Pressemitteilung:

Piratenfraktion im Landtag NRW, Pressesprecher Ingo Schneider, presse [ at ] piratenfraktion-nrw.de

Bereits am 26.06.12 hatte die Piratenfraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes in das NRW-Parlament eingebracht. Dieser wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen.

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PM: Sparzwang Ursache skurriler Rentenkürzung?

Pressemitteilung vom 24.07.2012

Robert Stein, MdL: Sparzwang Ursache skurriler Rentenkürzung?

Die Bezirksregierung Düsseldorf verweigert einer Witwe eines Auschwitz-Überlebenden die Hinterbliebenenrente. Im Fokus dabei steht ein Arztgutachten aus den 50er Jahren, dass nun plötzlich angezweifelt wird. Pirat Robert Stein, MdL, protestiert.

Die Verweigerung der Hinterbliebenenrente an Eva B., die im Zuge der Opferentschädigung aufgrund dauerhafter Arbeitsunfähigkeit eigentlich ausgezahlt werden sollte, sorgt für Unverständnis. Robert Stein, Landtagsabgeordneter der Piratenfraktion in NRW, zeigt sich entsetzt über die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf: „Das in Frage stellen eines Arztberichtes nach mehr als 60 Jahren kann nur als schlecht gemeinter Scherz gedeutet werden. Diese Entscheidung kann nur reine Willkür sein. Es ist absolut fraglich, ob Experten überhaupt in der Lage sind, ein medizinisches Gutachten, das mit den damaligen Mitteln der Zeit gefällt worden ist, nach so einer langen Zeit seriös zu bewerten bzw. gänzlich anzuzweifeln. In diesem Fall geschieht diese fragwürdige Entscheidung auf Kosten der vermeintlich Schwachen unserer Gesellschaft – zumal das Arztgutachten all die Jahre lang als gültig akzeptiert wurde. Immerhin bekam der Verstorbene Zeit seines Lebens wegen der als verfolgungsbedingt anerkannten Gesundheitsschäden eine Opferrente. Jetzt posthum das Gutachten anzuzweifeln, entbehrt jeglicher Grundlage.“

Die Lebensbedingungen in Auschwitz waren für die Opfer katastrophal. Im Stammlager von Auschwitz sind im Zweiten Weltkrieg mehr als 70.000 Menschen ums Leben gekommen. Die Überlebenden litten teilweise ihr Leben lang an den psychischen und physischen Folgen ihres Martyriums im Internierungslager.

Stein spricht sich nun dringend für eine Revidierung dieser Entscheidung der Bezirksregierung aus: „Ich bin mir sicher, dass die Bezirksregierung Düsseldorf diesen Schnellschuss korrigieren wird. Niemand kann ernsthaft bezweifeln, dass die gesundheitlichen Folgen dieser Extremerfahrung zu einer berechtigten dauerhaften Arbeitsunfähigkeit geführt haben. Das entsprechende Arztgutachten lässt sich mit gesundem Menschenverstand nicht anzweifeln!“

 

 

 

Verantwortlich für diese Pressemitteilung: 
Piratenfraktion im Landtag NRW, Pressesprecher Ingo Schneider, presse [ at ] piratenfraktion-nrw.de
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Der Düsseldorfer Flughafen und Abschiebungen nach dem Dublin II – Abkommen

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Kleine Anfrage 284

Der Düsseldorfer Flughafen und Abschiebungen nach dem Dublin II – Abkommen

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen.

Diese finden allerdings nicht nur in Zielländer statt, deren Staatsangehörigkeit die asylsuchende Person (vermutlich) hat, sondern auch in Länder, die nach der sog. Dublin II – Verordnung für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig sind. Das ist dasjenige europäische Land, in dem ein Asylsuchender zuerst EU-Boden betritt bzw. dass ein Schengen-Visum ausgestellt hat.

Viele Mitgliedstaaten verfügen jedoch über keine Standards bei der Durchführung von Asylverfahren, die den Mindeststandards des Flüchtlingsschutzes erfüllen würden. Aus diesem Grund führt Deutschland nach Griechenland seit Anfang 2011 keine Rücküberstellungen mehr durch und macht von seinem „Selbsteintrittsrecht” gebrauch, d.h. die Asylverfahren werden in Deutschland durchgeführt. In andere süd- und südosteuropäische Staaten, wie Italien, Malta Ungarn oder Bulgarien wird jedoch weiterhin abgeschoben, obwohl der Flüchtlingsschutz dort keinesfalls gewährleistet ist.

Das Asylverfahrensgesetz schließt den einstweiligen Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung aus (sog. Eilrechtsausschluss). Hinzu kommt, dass es gängige Praxis ist, dass die Asylsuchenden erst während der Abschiebung darüber informiert werden, dass ein Überstellungsbeschluss vorliegt, und ihnen damit faktisch die Beantragung gerichtlichen Rechtsschutzes unmöglich gemacht wird. Diese Praxis wird von Flüchtlingsorganisationen seit geraumer Zeit gerügt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011, legt die Bewertung nahe, dass sie auch mit Unionsrecht nicht vereinbar ist (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 in den Rechtssachen C-411/10 und C-493/10 – N.S. und M.E. – zum grundrechtskonformen Vollzug von Überstellungen nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin – VO II))

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Personen wurden im o.g. Zeitraum auf Grundlage der Dublin II – Verordnung vom Düsseldorfer Flughafen aus abgeschoben (bitte nach Zielländern und Anzahl sowie Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen aufschlüsseln)?

2. In wie vielen Fällen wurde der Überstellungsbeschluss den Betreffenden erst am Überstellungstag – also bei der Abholung zum Flughafen bzw. am Flughafen – übergeben?

Monika Pieper

 Antwort

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 284 vom 23. Juli 2012 der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN
Drucksache 16/420

Der Düsseldorfer Flughafen und Abschiebungen nach dem Dublin II – Abkommen

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 284 mit Schreiben vom 17. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet.  

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen.

Diese finden allerdings nicht nur in Zielländer statt, deren Staatsangehörigkeit die asylsu-chende Person (vermutlich) hat, sondern auch in Länder, die nach der sog. Dublin II – Ver-ordnung für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig sind. Das ist dasjenige europäische Land, in dem ein Asylsuchender zuerst EU-Boden betritt bzw. dass ein Schengen-Visum ausgestellt hat.

Viele Mitgliedstaaten verfügen jedoch über keine Standards bei der Durchführung von Asyl-verfahren, die den Mindeststandards des Flüchtlingsschutzes erfüllen würden. Aus diesem Grund führt Deutschland nach Griechenland seit Anfang 2011 keine Rücküberstellungen mehr durch und macht von seinem „Selbsteintrittsrecht” gebrauch, d.h. die Asylverfahren werden in Deutschland durchgeführt. In andere süd- und südosteuropäische Staaten, wie Italien, Malta Ungarn oder Bulgarien wird jedoch weiterhin abgeschoben, obwohl der Flüchtlingsschutz dort keinesfalls gewährleistet ist.

Das Asylverfahrensgesetz schließt den einstweiligen Rechtsschutz gegen Abschiebungsan-ordnungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung aus (sog. Eilrechtsausschluss). Hinzu kommt, dass es gängige Praxis ist, dass die Asylsuchenden erst während der Abschiebung darüber informiert werden, dass ein Überstellungsbeschluss vorliegt, und ihnen damit fak-tisch die Beantragung gerichtlichen Rechtsschutzes unmöglich gemacht wird. Diese Praxis wird von Flüchtlingsorganisationen seit geraumer Zeit gerügt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011, legt die Bewertung nahe, dass sie auch mit Unionsrecht nicht vereinbar ist (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 in den Rechts-sachen C-411/10 und C-493/10 – N.S. und M.E. – zum grundrechtskonformen Vollzug von Überstellungen nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin – VO II))

1. Wie viele Personen wurden im o.g. Zeitraum auf Grundlage der Dublin II – Ver-ordnung vom Düsseldorfer Flughafen aus abgeschoben (bitte nach Zielländern und Anzahl sowie Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen aufschlüsseln)?

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt nicht über die erbetenen Daten. Es wird auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.

2. In wie vielen Fällen wurde der Überstellungsbeschluss den Betreffenden erst am Überstellungstag – also bei der Abholung zum Flughafen bzw. am Flughafen – übergeben?

Nach § 31 Abs. 1 Satz 4 AsylVfG ist dem Asylsuchenden im Dublin-II-Verfahren der Rück-überstellungsbescheid durch das BAMF zuzustellen. Das Bundesamt übermittelte die Rück-überstellungsbescheide in der Praxis an die Ausländerbehörden bislang mit der Bitte, diese – möglichst am Überstellungstag – gem. § 31 Abs. 1 Satz 5 AsylVfG zuzustellen.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt über keine statistischen Daten, in wie vielen Fällen Ausländerbehörden in NRW von dieser Vorgabe des Bundesamtes abgewichen sind.

Inzwischen hat das Bundesamt eine Verfahrensänderung bekannt gegeben. Sobald die Zu-ständigkeit eines anderen Dublin-Mitgliedstaates feststeht und die Modalitäten eines konkre-ten Überstellungstermins abgestimmt sind, wird das Bundesamt der zuständigen Ausländer-behörde den Dublin-Bescheid zum Zwecke der Zustellung mit einem Vorlauf von ca. zwei Wochen vor dem geplanten Überstellungstermin übersenden.

Mit Runderlass vom 26.07.2012 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales die Aus-länderbehörden angewiesen, in den Fällen, in denen die Zustellung der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassenen Rücküberstellungsentscheidungen nach § 34a Abs. 1 S. 5 AsylVfG an den Betroffenen unmittelbar durch die Ausländerbehörde erfolgt, den Be-scheid unverzüglich nach Eingang bei der Ausländerbehörde und nach Möglichkeit mindes-tens eine Woche vor dem Überstellungstermin dem Betroffenen oder dessen Bevollmächtig-ten zuzustellen.

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Der Düsseldorfer Flughafen und das Asyl-Schnellverfahren

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Kleine Anfrage 283

Der Düsseldorfer Flughafen und das Asyl-Schnellverfahren

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen.

Nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes werden Asylsuchende, die über einen sog. „sicheren Drittstaat” einreisen oder die keinen gültigen Pass vorlegen können, im Transit- Bereich festgehalten und einem beschleunigten Asylverfahren unterzogen.

Voraussetzung für die Durchführung eines Flughafenverfahrens ist, dass die Unterbringung auf dem Flughafengelände möglich ist.

Der Flughafen Düsseldorf verfügt über eine solche Einrichtung und ist damit neben Frankfurt am Main, München, Hamburg und Berlin einer von fünf deutschen Flughäfen, an denen das Flughafenverfahren durchgeführt wird. Zuständig für die Unterbringung, Verpflegung und sonstigen Versorgung von Asylbewerbern, und damit auch für die Unterbringung während des Flughafenverfahrens, sind die Länder.

Das Flughafenverfahren ist seit seiner Einführung Gegenstand harscher Kritik von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen. So warf PRO ASYL dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wiederholt vor, Anhörungen im Flughafenverfahren nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Darüber hinaus werde der Zugang zu Rechtsberatung und anwaltlicher Unterstützung erheblich erschwert. In einem Urteil vom 2. Februar 2012 kritisiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das „Schellverfahren”, da es das Recht auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren verletze.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition zu einer Abschaffung des Flughafenverfahrens bekannt und möchte sich für eine Aussetzung dieser Praxis in Düsseldorf einsetzen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2010 und 2011 im Transitbereich des Flughafens Düsseldorf festgehalten und durchliefen dort das sog. Flughafenverfahren nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG)?

2. Wie viele der dort gestellten Asylanträge wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als „offensichtlich unbegründet” abgelehnt?

3. Wie vielen der am Düsseldorfer Flughafen ankommenden Asylsuchenden wurde in den Jahren 2011 und 2012 nach Überprüfung durch die Gerichte auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Einreise in die Bundesrepublik gestattet?

4. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2011 und 2012 aus dem Transitbereich des Düsseldorfer Flughafens zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte den Grund für die Zurückweisung bzw. Zurückschiebung und die Staatsangehörigkeit der Betroffenen mit angeben)?

5. Wann wird die Praxis des Flughafenverfahrens in Düsseldorf, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, ausgesetzt?

Monika Pieper

 

Antwort

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 283 vom 23. Juli 2012 der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN Drucksache 16/419

Der Düsseldorfer Flughafen und das Asyl-Schnellverfahren

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 283 mit Schreiben vom 17. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen.

Nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes werden Asylsuchende, die über einen sog. „siche-ren Drittstaat” einreisen oder die keinen gültigen Pass vorlegen können, im Transit-Bereich festgehalten und einem beschleunigten Asylverfahren unterzogen.

Voraussetzung für die Durchführung eines Flughafenverfahrens ist, dass die Unterbringung auf dem Flughafengelände möglich ist.

Der Flughafen Düsseldorf verfügt über eine solche Einrichtung und ist damit neben Frankfurt am Main, München, Hamburg und Berlin einer von fünf deutschen Flughäfen, an denen das Flughafenverfahren durchgeführt wird. Zuständig für die Unterbringung, Verpflegung und sonstigen Versorgung von Asylbewerbern, und damit auch für die Unterbringung während des Flughafenverfahrens, sind die Länder.

Das Flughafenverfahren ist seit seiner Einführung Gegenstand harscher Kritik von Flücht-lings- und Menschenrechtsorganisationen. So warf PRO ASYL dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wiederholt vor, Anhörungen im Flughafenverfahren nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Darüber hinaus werde der Zugang zu Rechtsberatung und anwaltli-cher Unterstützung erheblich erschwert. In einem Urteil vom 2. Februar 2012 kritisiert derEuropäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das „Schellverfahren”, da es das Recht auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren verletze.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition zu einer Abschaffung des Flughafenverfahrens bekannt und möchte sich für eine Aussetzung dieser Praxis in Düsseldorf einsetzen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Durchführung des sog. Flughafenasylverfahrens nach § 18a AsylVfG obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Länder sind in diesem Zusammenhang ausschließlich für die Unterbringung, Verpfle-gung und sonstige Versorgung der Asylbewerber zuständig.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

1. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2010 und 2011 im Transitbereich des Flughafens Düsseldorf festgehalten und durchliefen dort das sog. Flughafenver-fahren nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG)?

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt hierzu über keine eigenen Informationen.

Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE vom 10.02.2012, insbesondere zu Frage 8 (BT-Drs 17/8577) und vom 27.04.2012, insbe-sondere zu Frage 9 (BT-Drs. 17/9465) wird verwiesen.

2. Wie viele der dort gestellten Asylanträge wurden durch das Bundesamt für Mig-ration und Flüchtlinge als „offensichtlich unbegründet” abgelehnt?

Siehe Antwort zu Frage 1.

3. Wie vielen der am Düsseldorfer Flughafen ankommenden Personen wurde in den Jahren 2011 und 2012 nach Überprüfung durch die Gerichte auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Einreise in die Bundesrepublik gestattet?

Siehe Antwort zu Frage 1.

4. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2011 und 2012 aus dem Transitbereich des Düsseldorfer Flughafens zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte den Grund für die Zurückweisung bzw. Zurückschiebung und die Staatsangehörig-keit der Betroffenen mit angeben)?

Siehe Antwort zu Frage 1.

5. Wann wird die Praxis des Flughafenverfahrens in Düsseldorf, wie im Koalitions-vertrag angekündigt, ausgesetzt?

Eine Aussetzung des sogenannten Flughafenverfahrens in Düsseldorf durch das Land NRW ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da es sich um ein Verfahren in der Zuständigkeit des Bundes handelt.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird sich einer Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg und Rheinland-Pfalz anschließen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Flug-hafenasylverfahren nach § 18 a des Asylverfahrensgesetzes abzuschaffen.

 

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Der Düsseldorfer Flughafen als europäisches Drehkreuz für Abschiebungen

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Antwort erscheint am 27. August 2012 mit der Drucksachennummer 16/652

Kleine Anfrage 282

Der Düsseldorfer Flughafen als europäisches Drehkreuz für Abschiebungen

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen. Zwar werden immer noch mit Abstand die meisten Abschiebungen über den Flughafen Frankfurt am Main durchgeführt, doch wurden im Jahr 2010 von den deutschlandweit insgesamt 6.907 Menschen, die auf dem Luftweg abgeschoben wurden, immerhin 924 über den Düsseldorfer Flughafen transportiert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB), DS 17/5460). Das heißt, im Schnitt werden über den Düsseldorfer Flughafen jeden Tag knapp drei Menschen zwangsweise außer Landes gebracht.

Insbesondere für Sammelabschiebungen, die von der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert oder durchgeführt werden, spielt Düsseldorf seit 2009 eine zunehmend wichtige Rolle. Allein in den Kosovo sowie nach Serbien fanden in den Jahren 2010 und 2011 dreizehn Charterabschiebungen statt, also im Schnitt im Zweimonats-Rhythmus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB), DS 17/7288).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Abschiebungen auf dem Luftweg wurden in den Jahren 2010 und 2011 vom Düsseldorfer Flughafen aus durchgeführt (bitte nach Zielländern und (vermuteter) Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen aufschlüsseln)?

2. Wie viele Abschiebungen wurden als Sammelabschiebungen in einem eigens gecharterten Flugzeug durchgeführt (bitte nach Datum und Zielländern aufschlüsseln)?

3. Welche dieser Abschiebungsaktionen wurden von FRONTEX (der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen) koordiniert bzw. unter FRONTEX-Beteiligung durchgeführt (bitte nach Datum, Zielländern, Zwischenlandungen und beteiligten EU-Ländern aufschlüsseln)?

4. Welche Kosten entstehen dem Land NRW für die jeweiligen Abschiebungsaktionen im Sinne von Frage 2 und 3 (bitte aufschlüsseln nach Kosten für die Inanspruchnahme von Sicherheitsdiensten, für die Pass- oder Passersatzpapierbeschaffung, für die Feststellung der Reisefähigkeit durch Ärzte, für die Inanspruchnahme von Charterflügen, für FRONTEX-Flüge sowie für sonstige Kosten)?

Monika Pieper

 

Antwort

Der Minister für Inneres und Kommunales

hat die Kleine Anfrage 282 mit Schreiben vom 21. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen. Zwar werden immer noch mit Abstand die meisten Abschiebungen über den Flughafen Frankfurt am Main durchgeführt, doch wurden im Jahr 2010 von den deutschlandweit insgesamt 6.907 Menschen, die auf dem Luftweg abgeschoben wurden, immerhin 924 über den Düsseldorfer Flughafen transportiert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB), DS 17/5460). Das heißt, im Schnitt werden über den Düsseldorfer Flughafen jeden Tag knapp drei Menschen zwangsweise außer Landes gebracht.

Insbesondere für Sammelabschiebungen, die von der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert oder durchgeführt werden, spielt Düsseldorf seit 2009 eine zunehmend wichtige Rolle. Allein in den Kosovo sowie nach Serbien fanden in den Jahren 2010 und 2011 dreizehn Charterabschiebungen statt, also im Schnitt im Zweimonats-Rhythmus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB), DS 17/7288).

Vorbemerkung der Landesregierung

Hinsichtlich der von der Fragestellerin erbetenen Daten wird auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.

Die Bundesregierung beantwortet alljährlich Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke im Bundestag über die Abschiebungen im abgelaufenen Kalenderjahr und gibt detailliert Auskunft über die bundesweiten Abschiebungen auf dem Luft-, Land- oder Seeweg,

Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung, Zurückschiebung unbegleiteter Minderjähriger, EU-Sammelabschiebungen, deutsche Beteiligung an FRONTEX-Einsätzen, Einsatz von Polizei- und Sicherheitskräften, Zwischenfälle, Widerstandshandlungen, Abbruch von Abschiebeversuchen, Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen u.a.

Für das Jahr 2010 lassen sich die meisten Angaben der von der Fragestellerin selbst zitierten Antwort der Bundesregierung vom 12.04.2011 (BT-Drs.17/5460) entnehmen. Für das Jahr 2011 können entsprechende Angaben der Antwort der Bundesregierung vom 02.03.2012 (BT-Drs. 17/8834) entnommen werden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

1. Welche Abschiebungen auf dem Luftweg wurden in den Jahren 2010 und 2011 vom Düsseldorfer Flughafen aus durchgeführt (bitte nach Zielländern und (vermuteter) Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen aufschlüsseln)?

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt nicht über die erbetenen Daten. Ich bitte die Angaben den BT-Drucksachen 17/5460 und 17/8834 zu entnehmen.

Hinsichtlich darüber hinausgehender Fragen wird auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.

2. Wie viele Abschiebungen wurden als Sammelabschiebungen in einem eigens gecharterten Flugzeug durchgeführt (bitte nach Datum und Zielländern aufschlüsseln)?

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt nicht über die erbetenen Zahlen. Ich bitte die Angaben den BT-Drucksachen 17/7288 und 17/8834 zu entnehmen.

Hinsichtlich darüber hinausgehender Fragen wird auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.

3. Welche dieser Abschiebungsaktionen wurden von FRONTEX (der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen) koordiniert bzw. unter FRONTEX-Beteiligung durchgeführt (bitte nach Datum, Zielländern, Zwischenlandungen und beteiligten EU-Ländern aufschlüsseln)?

Siehe Antwort zu Frage 2.

4. Welche Kosten entstehen dem Land NRW für die jeweiligen Abschiebungsaktionen im Sinne von Frage 2 und 3 (bitte aufschlüsseln nach Kosten für die Inanspruchnahme von Sicherheitsdiensten, für die Pass- oder Passersatzpapierbeschaffung, für die Feststellung der Reisefähigkeit durch Ärzte, für die Inanspruchnahme von Charterflügen, für FRONTEX-Flüge sowie für sonstige Kosten)?

Bei Sammelchartern ab Düsseldorf entfielen auf NRW im maßgeblichen Zeitraum die in nachstehender Tabelle dargestellten Kosten:

 

 Charterflüge nach    Datum    Frontex    Flugkosten NRW    Verpflegung    Begl.- Arzt  
 Kosovo    07.12.2011   100%            
     10.11.2011   100%            
     18.08.2011   100%     434,21    
     16.06.2011   100%            
     12.04.2011   100%     307,95    
     15.02.2011   100%            
     07.12.2010   100%            
     11.08.2010   100%            
     22.06.2010   100%            
     20.05.2010   100%            
     17.03.2010         36,492,16        
     16.02.2010   100%            
 Nigeria    29.06.2011   80% 200,87        
     04.05.2010   100%            
     18.03.2010   100%            
     03.03.2010   100%            
     21.01.2010   100%            
 Serbien    08.11.2011   100%            
     20.09.2011   100%            
     31.05.2011   100%            
     05.04.2011         30,340,00 363,59 315,00
     09.12.2010         30,210,00 179,98    
     02.09.2010         29,980,00 652,02    
     27.04.2010         30,190,00 190,25    
 Türkei    18.10.2011         33,402,00     500,00
     01.03.2011         31,247,00        
     28.09.2010         33,392,59        
     11.05.2010         49,200,00 214,00    
 Georgien    13.04.2010   100%            
 Summe:             304,654,62   2,342,00 815,00

 Eine weitergehende Darstellung aller Abschiebungskosten, die bereits im Vorfeld der jeweiligen Rückführung entstanden sind (z.B. Kosten der Passersatzpapierbeschaffung oder der Überprüfung der der Reisefähigkeit) ist nicht möglich. Diese Kosten müssten in nicht vertretbarem Aufwand personenscharf ermittelt werden.

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15. Wirtschaftsgespräch "DEAL TALK"

EINLADUNG UND PROGRAMM

 

15. Wirtschaftsgespräch DEAL TALK®

„Mensch 2.0 – Wie wir das Internet nutzen und wie es uns (be)nutzt“

Mittwoch, 29. August 2012 um 19.00 Uhr

im studio dumont, Breite Straße 72, 50667 Köln

Alles neu macht das Internet: Noch nie war Wissen für so viele Menschen so leicht verfügbar, konnten Unternehmen so viele potenzielle Kunden erreichen und jeder von uns als Bürger so leicht Politik mitgestalten wie heute. Doch was ist mit den Schattenseiten der neuen Freiheit? Wie steht es um die Rechtssicherheit im Netz? Nutzen wir unsere neuen Möglichkeiten der politischen Partizipation verantwortungsvoll? Und wie selektieren wir in der täglichen Informationsflut? Wie verändert das Internet unsere Gesellschaft, unsere Politik, unsere Wirtschaft, die Medien und nicht zuletzt – uns?

Darüber diskutieren die Moderatoren Peter Pauls und Anné Schwarzkopf mit:

  • Oliver Eckert, Geschäftsführer der Finanzen100 GmbH sowie der TOMORROW FOCUS Media GmbH
  • Thomas Jarzombek, MdB, Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ und des Unterausschusses „Neue Medien“ im Deutschen Bundestag
  • Dr. Joachim Paul, MdL, Fraktionsvorsitzender Piratenfraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen
  • Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter Kölner Forschungsstelle Medienrecht an der Fachhochschule Köln

Den Teilnehmerbeitrag in Höhe von 35,00 Euro pro Person inklusive Getränke und Fingerfood zahlen Sie bitte vor Ort in bar. Für Absagen nach dem 24. August 2012 bzw. bei Nichterscheinen nach Anmeldung bleibt die Kostenpflicht bestehen. Die Gesprächsrunde wird aufgezeichnet und fotografiert. Anmeldung unter: dealtalk@schwarzkopfcommunications.de

Wir freuen uns sehr auf Ihr Kommen!

Veranstalterin:
ANNÉ SCHWARZKOPF COMMUNICATIONS GMBH & CO. KG, Stadtwaldgürtel 42, D – 50931 Köln,
Phone +49 – 221 – 400 8390, Fax +49 – 221 – 400 8399
www.schwarzkopfcommuncations.de

Wir bedanken uns herzlich beim Verlag M. DuMont Schauberg, dass wir mit dem 15. DEAL TALK® zu Gast sein dürfen.

Der DEAL TALK® hat sich in NRW als hochkarätiger Wirtschaftstalk etabliert. Bis zu vier Mal im Jahr kommen geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft und Medien zum Live-Talk nach Köln, Düsseldorf oder Frankfurt. Mehr als 24 Millionen Zuschauer und Leser hat das Wirtschaftsgespräch bisher erreicht. Anné Schwarzkopf, Geschäftsführerin der gleichnamigen Kommunikationsberatung, hat den DEAL TALK® im Jahr 2008 entwickelt. Die ANNÉ SCHWARZKOPF COMMUNICATIONS GMBH & CO. KG bietet maßgeschneiderte Dienstleistungen – von der Strategieentwicklung über Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Eventmanagement bis hin zu Public Affairs. Die Agentur ist am 1. Juli 2012 aus der ehemaligen Kommunikationssparte der Unternehmensberatung Pálffy + Thöne hervorgegangen und vereint 14 Jahre Erfahrung in der professionellen Kommunikationsarbeit für die private Wirtschaft und die öffentliche Hand.
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PM: Asylbewerber-Urteil längst überfällig!

Pressemitteilung: Asylbewerber-Urteil längst überfällig!

 

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Asylbewerber mehr Geld bekommen müssen, war längst überfällig“, sagt Torsten Sommer, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW und Mitglied des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales. „Wir halten es für eine Selbstverständlichkeit, dass jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zusteht.“

Es könne nicht sein, dass die Bezüge von Flüchtlingen mit rund 220 Euro pro Monat noch unter den Hartz-IV-Sätzen von 364 Euro pro Monat liegen, die als Existenzminimum gelten. Die Piraten erwarten nun, dass die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Bezüge unverzüglich umsetzt.

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Fraktionssitzung vom 17.07.2012

Fraktionssitzung vom 17.07.2012 – das Wichtigste in Kürze

Die Debatte um den Zuschnitt der Arbeitsgruppen, die Arbeitskreise auf Landesebene mit der Fraktion verbinden soll, blieb noch ohne Beschluss.

Am Mittwoch und Freitag dieser Woche hilft die Landtagsverwaltung bei den Umzügen in die 6. Etage.

Das Sommerfest wird am 24. oder 31. August (Freitag ab Nachmittag) entweder vor dem Landtag oder in der Kantine stattfinden.

Das Protokoll der Fraktionssitzung in voller Länge

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Lieferant für Merchandising-Artikel gesucht

Angebotsaufforderung

Die Piratenfraktion im Landtag NRW sucht einen Lieferanten für Merchandising-Artikel. Gewünscht sind kreative Ideen, wie die Themen der Piraten bei den Werbeartikeln umgesetzt werden können (technik- und internetaffin, Transparenz etc.).

Die Angebote sollten eine gute Auswahlmöglichkeit an Merchandising-Artikeln aufzeigen und Massenartikel (Streugut), aber auch etwas höherwertige Artikel beinhalten. Da die Preise, die Volumen und die Mindestbestellmengen pro Artikel grundsätzlich sehr unterschiedlich sind, können an dieser Stelle keine konkreten Vorstellungen über Stückzahlen oder gar Budgets genannt werden.

Einsendeschluss für Angebote: Mittwoch, 25.07.2012, 23:59 Uhr

Angebote bitte einsenden an:

Piratenfraktion im Landtag NRW, Ingo Schneider

  • E-Mail: ingo.schneider [ at ] landtag.nrw.de
  • Telefon: 0211 884-4613
  • Fax: 0211 884-3723
  • Post: Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf

 

 

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Euer Satellit bewegt etwas

Es ist viel passiert in den letzten Wochen:
Viele von uns haben bereits ihre Jungfernreden gehalten, obwohl der eigentliche Politikbetrieb erst nach der Sommerpause losgeht.
meineRede
Der Aufbau der Fraktion schreitet gut voran, das Presseteam steht, einige Fachreferenten sind eingestellt und viele von uns haben bereits ihren persönlichen Mitarbeiter gefunden.
Und doch ist da so eine Ungeduld von vielen Seiten gepaart mit Ängsten wir würden uns als Fraktion gar abwenden, von der Basis ausgrenzen, man höre nichts von uns, ja wir wären gar wie ein Satellit in den Orbit entschwunden.
Zeitgleich wurde mir schmerzhaft bewußt, daß ich als MdL nicht mehr einfach meine Meinung sagen darf, ohne mir dafür Tadel einzuhandeln.
Wie kann ich nur? Schließlich sieht man mich jetzt doch anders, misst meinen Aussagen mehr Gewicht zu.
Als man mich auf einen hohen Platz der Landesliste gewählt hat, war ich unglaublich Stolz für diese Partei bald im Landtag politisch arbeiten zu dürfen – endlich nach einer langen Zeit, in der wir gegen Windmühlen der Ignoranz der Medien und der Überheblichkeit der anderen Parteien angekämpft haben. Ich war Stolz aus unserer Mitte ausgewählt worden zu sein und habe nur das eine Ziel das Beste für das Land und unsere Ziele zu erreichen.
Aber mir ist es mir auch sehr wichtig, daß ich ein Teil von uns Baispiraten bin und als solcher gesehen werde. Basisdemokratie ist eines der Gründe, wehalb ich damals zu den Piraten gekommen bin. Alle sind gleichwertig, alle Meinungen zählen gleich!
Nichtsdestotrotz bitte ich Euch auch weiter um Euer Vertrauen, daß ich Meinungsäußerungen aus meiner Erfahrung in der Partei und letztlich meiner Menschenkenntnis heraus äußere, wenn ich denke, daß diese der Sache dienen. Ich will nicht manipulieren, nein, erst recht bin ich kein “Königsmacher”, ich habe nur ungeschickt versucht, jemanden, der sich Kilometer unter Wert verkauft hat, noch ein bißchen mehr Raum zu geben um von seinen Kenntnissen zu erzählen.
Ich habe im Moment das Gefühl, daß egal was man macht, es entsprechend verdreht negativ interpretiert wird.
Wahrscheinlich sind es nur einzelne – hoffe ich – doch es ist schon eine krude Situation.

Eigentlich wollte ich aber von etwas anderem berichten. Es geht um die beiden letzten Plenartage vor der Sommerpause:
Während dieser Tage passierte etwas, was wir in einer solchen Geschwindigkeit und Dimension nicht für möglich gehalten hätten.
Protokolle
Die Abgeordneten stimmten nicht mehr nach Fraktionszwang einheitlich ab und applaudierten durch die Bänke zu Beiträgen, die ihnen gefielen egal welches Partei mitglied vorne am Pult stand.
Der Landtagspräsident hatte bei den Abstimmungen auf einmal Mühe die Übersicht zu behalten, denn sonst hieß es immer: Mit “ja” stimmten die Fraktionen x und y, mit “nein” stimmten die Fraktionen a und b, Fraktion c enthält sich.
Jetzt aber: Äh, ich stelle fest, daß Fraktion a und Teile von b und c für “ja” stimmen und da sehe ich “nein” Stimmen bei a und c und wohl auch einige Enthaltungen usw. usw.
Das war ein großer Augenblick, ich schaute in die Runde der Parlamentarier, sah wie sie alle sichtlich Freude an der Sitzung hatten und hatte feuchte Augen.
Sicher wird es nicht immer bei zukünftigen Abstimmungen so sein, aber es war ein Anfang, ein erster Schritt in Richtung selbstbestimmter, mitdenkender Abgeordnete.
Es ist ein wesentliches Ziel unserer Arbeit, daß fraktionsübergreifend die bestmögliche Lösung gefunden wird und dafür sind die ersten Dinge bereitet.
Euer kleiner Satellit, der doch weiter mitten unter Euch weilt, bewegt etwas.
Wir sind gespannt wie es weiter geht!

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