Sanktionsverschärfungen im SGB II verhindern!

I. Ausgangslage

Wie Medien berichten hat die Bundesagentur für Arbeit eine Weisung an die Jobcenter herausgegeben, wonach noch härter gegen ihre „Kunden“ vorzugehen sei. So soll „sozialwidriges Verhalten“ direkt und stärker sanktioniert werden. Beispielsweise sollen Leistungen gekürzt werden, wenn nicht die vom Sachbearbeiter ausgesuchte Fortbildung besucht wird, sondern eine, die der „Kunde“ sich selbst gesucht hat. Auch sollen alleinerziehende Mütter mehr unter Druck gesetzt werden, den eventuell nicht bekannten Vater ihres Kindes dem Jobcenter zu nennen.

Diese Weisung ist unsinnig und wird nicht einen Menschen mehr in Arbeit bringen oder auch nur einen Euro in der Repressionsmaschinerie Hartz IV einsparen. Stattdessen werden weiter Konflikte zwischen Sachbearbeitern und Kunden geschürt. Diese Konflikte fördern bereits jetzt tausendfache psychische Beeinträchtigungen auf beiden Seiten des Schreibtisches im Jobcenter. Weiterlesen ›

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Schluss mit der Dispoabzocke – Deutschland braucht einen Dispodeckel für den gesamten Bankensektor

I. Sachverhalt

Wie Zeit Online vom 16. August 2016 berichtet, hat die von Stiftung Warentest herausgegebene Zeitung Finanztest im Rahmen einer Studie die Höhe der Dispozinsen von allen 1.433 deutschen Banken und Sparkassen ausgewertet. Sie liegen durchschnittlich bei knapp zehn Prozent und damit nur minimal unter dem Vorjahreswert, wie Finanztest in ihrer Ausgabe September 2016 berichtet.

Banken verlangen von ihren Kunden erschreckend hohe Dispozinsen. Bei einigen Kreditinstituten werden sogar Zinsen von teilweise über 13 Prozent fällig. Die hohen Zinsen für die Ausschöpfung des Dispositionsrahmens im Bankensektor sind vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil die Kreditinstitute sich in der derzeitigen Niedrigzinsphase praktisch zum Nulltarif Geld von der Notenbank besorgen können. Seit dem 10.03.2016 hat die Europäische Zentralbank für den Euroraum den Leitzins von 0,05 Prozent auf 0,00 Prozent abgesenkt. Diesen Zinsvorteil geben die Banken, aber beim Dispokredit nicht an ihre Kunden weiter. In einer Zeit in der die Banken das Geld quasi geschenkt bekommen, leiden die Menschen am meisten, die durch ihre prekäre Lage auf den Dispositionskredit am meisten angewiesen sind.

Die Menschen in Deutschland stehen laut Bundesbank mit über 34 Milliarden Euro bei den Banken in der Kreide, weil sie ihr Konto überzogen haben. Jeder Prozentpunkt mehr Dispozins spült den Banken also 340 Millionen Euro in die Kassen. Gleichzeitig lassen die horrenden Dispozinsen viele Verbraucher direkt in die Schuldenfalle tappen.

Die Stiftung Warentest bemängelt außerdem, dass nicht alle Banken ihre Dispozinssätze im Internet transparent veröffentlichen – obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. 31 Geldhäuser kamen laut Finanztest dieser Veröffentlichungspflicht nicht im ausreichenden Maße nach. Bei 29 Banken sei nicht erkennbar, wie hoch die Überziehungsgebühren tatsächlich ausfallen. Weiterlesen ›

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Der Boom der Share-Deals muss jetzt ein Ende haben! – Durch aggressive Steuervermeidungsstrategien entgehen Nordrhein-Westfalen jedes Jahr Millionen an Grunderwerbsteuereinnahmen

I. Sachverhalt

Grunderwerbsteuerfreie Share-Deals erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Nach Schätzungen des Maklerhauses Aengevelt lag 2015 der Anteil der Share-Deals in Berlin, Frankfurt und Düsseldorf deutlich über dem Wert der Vorjahre.

Selbst die „Öffentliche Hand“ ist sich nicht zu schade, getrieben von der Pflicht zur Gewinnoptimierung Immobilienwerte unter Umgehung von Grunderwerbsteuer zu veräußern. So hat die Erste Abwicklungsanstalt (NRW), die komplett vom Land, den Sparkassen- und Landschaftsverbänden beherrscht wird, just die „Westfonds“, eine ehemalige Tochter der WestLB verkauft. „Westfonds“ besteht aus mehreren geschlossenen Fonds, die Immobilien halten. Verkauft wurde vermittels eines Share-Deals und damit ohne Anfall von Grunderwerbsteuer auf Seiten der Käufer.

Bei einem Share-Deal handelt es sich um eine Konstruktion, welche die Grunderwerbsteuer komplett aushebelt. Dabei wird die Immobilie nicht direkt verkauft, sondern in eine Gesellschaft eingebracht wie eine GmbH & Co. KG beispielsweise. Dann erwirbt der Käufer die Mehrheit der Anteile an dieser Gesellschaft, in der Regel 94,9 Prozent. Damit ist er de facto Eigentümer der Immobilie. Die 94,9 Prozent sind wichtig, denn solange weniger als 95 Prozent der Anteile gekauft werden, muss der Käufer keine Grunderwerbsteuer zahlen. Die restlichen Anteile behält oft der Voreigentümer.

Anders als für große Investoren, eignen sich Share-Deals für den normalen Bürger, der eine Wohnung oder ein Einfamilienhauses kaufen möchte, nicht. In der Praxis beschäftigen die sogenannten Share Deals eine Heerschar von Notaren, Anwälten und Wirtschaftsprüfern, die an ihnen gut verdienen. Aengevelt schätzt, dass sich Share-Deals erst ab einem Kaufpreis von 15 Millionen Euro rechnen. Weiterlesen ›

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Immer noch viele Missstände in der nordrhein-westfälischen Flüchtlingsaufnahme: Die Landesregierung muss endlich für Gewaltschutz, Transparenz und Kontrolle sorgen

I. Sachverhalt

In den letzten Monaten wurden erneut Missstände in den Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW bekannt. Neben Verdachtsfällen eines sexuellen Missbrauchs einer besonders schutzbedürftigen Frau in Burbach wurde durch Recherchen einer Journalistin und Bloggerin sowie Refugees Welcome Bonn e.V. bekannt, dass Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes „Bewa“, der in verschiedenen Unterkünften des Landes zum Einsatz kommt, in sozialen Netzwerken rechtes Gedankengut teilten und verbreiteten. Später ergaben weitere Recherchen, dass es in der ehemaligen Notunterkunft und heutigen Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Olpe zu Abrechnungsbetrug, Ausbeutung der Arbeitskraft von Bewohnerinnen und Bewohnern und zur Unterdrückung von Anzeigen und Beschwerden kam. Besonders schwer wiegen die Vorwürfe im Fall des Nichtanzeigens eines Falles von schwerer körperlicher Misshandlung einer Frau und des möglichen sexuellen Missbrauchs einer Siebenjährigen. Weiterlesen ›

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Unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten der Braunkohle

I. Sachverhalt

Der Braunkohleabbau verursacht massive Umweltbelastungen und einen enorm hohen Flächenverbrauch. Die Renaturierung und das Wiedernutzbarmachen der beanspruchten Flächen verursacht Kosten in Milliardenhöhe und wird Zeiträume von mehreren Jahrzehnten in Anspruch nehmen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass beispielsweise dauerhafte Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig sein könnten (sog. Ewigkeitslasten). Während langfristige Kosten und Risiken beim Steinkohlebergbau durch eine Stiftung abgesichert sind, beschränkt sich die finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich auf die unternehmensinternen Rückstellungen. Das Risiko einer Vergesellschaftung dieser Kosten und einer langfristigen Benachteiligung der Menschen im Rheinischen Revier ist damit hoch.

Die nach handelsrechtlichen Vorgaben bilanzierten Rückstellungen des Energiekonzerns RWE sind im Detail nicht öffentlich einsehbar. Es sollten diesen Berechnungen zum Teil detaillierte Informationen und Annahmen zugrunde liegen, wie zum Beispiel die Bepreisung einzelner Maßnahmen und deren Erfüllungszeiträume sowie (bilanzielle) Gegenwerte im Unternehmen. Die unterstellten Annahmen und Berechnungen können jedoch öffentlich weder nachvollzogen noch bewertet werden.

Zusätzlich steht zu befürchten, dass die Bergbauunternehmen zu optimistische künftige Zinssätze unterstellt haben und daher die Rückstellungen insgesamt zu niedrig ausfallen. Diese schon aus dem Atombereich bekannte Problematik beleuchtet die Studie „Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich“, welche vom FÖS und IASS erstellt und im Juni 2016 veröffentlicht wurde.

Insbesondere bei RWE ist auf die zusätzlichen langfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens für Rückbau und Endlagerung im Atombereich sowie die teilweise noch bestehenden Verpflichtungen im Steinkohlebergbau (z.B. Verfüllung von Altschächten) hinzuweisen. Insgesamt wird die Bonität des Unternehmens derzeit von den Ratingagenturen als deutlich mangelhaft bewertet. Dies lässt einen möglichen Zahlungsausfall von RWE bezüglich der Tagebaufolgekosten als Möglichkeit erscheinen. Bislang ist jedoch die Unternehmenshaftung in solchen Fällen gesetzlich nicht ausreichend gesichert.

Daher gebietet es das Prinzip der Vorsorge, dass die Landesregierung Maßnahmen ergreift, um möglichen Schaden vom Land und den Steuerzahlern abzuwenden. Bislang fehlt auf Seiten der Behörden und der Regierung eine Gesamtaufstellung aller Folgekosten im Braunkohlebereich. Gutachten, die ggf. von Behörden in Auftrag gegebenen wurden, sind insgesamt nicht öffentlich, so dass bei den Folgekosten im Braunkohlebereich eine hohe Unsicherheit und Intransparenz herrscht.

Deshalb sollte die Landesregierung die gesamten Folgekosten im Braunkohlebereich unabhängig bewerten lassen sowie die Berechnungen und Kostenschätzungen von RWE für die Rückstellungen unabhängig gutachterlich überprüfen lassen. So können mögliche Risiken identifiziert und Transparenz hergestellt werden, um eine tragfähige Basis für gegebenenfalls weitere notwendige Maßnahmen zu schaffen. Angesichts der wirtschaftlichen Lage von RWE sollte die Landesregierung eine Sicherheitsleistung nach §56 Bundesberggesetz einfordern. Aus dem gleichen Grunde sollte für die Absicherung der langfristigen Schäden die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht vorbereitet werden, um das Risiko einer Vergesellschaftung der Folgekosten im Braunkohlebereich zu minimieren.

 

II. Der Landtag stellt fest:

  • Unternehmensintern stattfindende Rückstellungsberechnungen für die Bewältigung der Tagebaufolgen können anhand öffentlich zugänglicher Informationen nicht im Detail nachvollzogen und bewertet werden.
  • Von Seiten der Behörden und der Landesregierung wurden die Folgekosten im Braunkohlebereich in NRW noch nie vollumfänglich ermittelt und zusammengestellt.
  • Ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgen des Braunkohlebergbaus sowie zur Bewertung der Unternehmensschätzungen und Berechnungen für die Rückstellungen schafft die Grundlage für eine langfristige Absicherung.
  • Um seinen wichtigen Beitrag zur Transparenz im Braunkohlebereich zu leisten, wird ein solches Gutachten im Auftrag der Landesregierung anschließend veröffentlicht.
  • In Anwendung des Verursacherprinzips und um die Allgemeinheit im Falle einer Unternehmensinsolvenz oder eines Zahlungsausfalls zu schützen, sollte eine Sicherheitsleistung nach §56 BBergG von RWE erhoben werden.
  • Die langfristig notwendigen finanziellen Mittel zur Bewältigung der Tagebaufolgen sollten zusätzlich gesichert werden, beispielsweise in einem öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten im Braunkohlebereich sowie zur Bewertung der Unternehmensschätzungen und Berechnungen für die Rückstellungen in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen.
  • Sicherheitsleistungen von RWE nach §56 BBergG einzufordern.
  • Konsultationen mit Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie der Bundesregierung über die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur langfristigen Kostenbewältigung aufzunehmen.
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Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Freifunk durch die zuständige Landesbehörde sofort erwirken!

I. Sachverhalt

Die Anerkennung der Freifunkvereine als gemeinnützig ist seit Jahren uneinheitlich. Laut neuesten Medienberichten streitet der zuständige Staatssekretär im Finanzministerium des Bundes, die Anerkennungsfähigkeit der Freifunkvereine zur Gemeinnützigkeit ab. Dies wird damit begründet, dass die Bereitstellung von Netzzugängen nicht im Katalog der gemeinnützigen Zwecke, aufgelistet sei. Weiterhin wird vom Staatssekretär beim Bundesminister für Finanzen eine fehlende Gemeinnützigkeit daran gemessen, dass der Freifunk bloße Netzversorgung betreibe. Dies sei ein Feld, welches bereits von kommerziellen Anbietern ausreichend abgedeckt wird.

Dem steht jedoch entgegen, dass der Freifunk und das Prinzip Netze in Nutzerhand eben nicht die alleinige Bereitstellung eines Netzes ist die zur passiven Nutzung bereitgestellt wird. Vielmehr ist der Bildungscharakter bei Freifunk im Vordergrund. Freifunkende lernen wie man in ihrem Quartier Netzwerke realisiert, es gibt Treffen zur Weiterbildung und Präsentation der Idee des Freifunks um den der Allgemeinheit zu Gute kommenden Nutzen weiter in die Gesellschaft hineinzutragen. Weiterlesen ›

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NRW muss das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA ablehnen

Hier geht’s zum Beratungsverlauf mit Abstimmungsprotokoll

I. Sachverhalt

Die finale Fassung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) liegt nun nach mehrjähriger Beratungszeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Das Abkommen soll nach Willen vieler europäischer Regierungen, darunter die deutsche Bundesregierung, zeitnah und ohne vorherige Zustimmung der Parlamente in Kraft gesetzt werden. Am 23. September 2016 will der EU-Rat in Bratislava darüber diskutieren, ob und ggf. in welchem Umfang CETA vorläufig Anwendung findet. Große Teile der in Deutschland lebenden Menschen stehen dem Abkommen überaus kritisch gegenüber. CETA gilt auch als Blaupause für das noch auszuhandelnde Freihandelskommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa TTIP.

CETA sieht sich seit Jahren massiver Kritik aus Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft gegenüber. Es heble demokratische Kontrolle aus und bevorzuge einseitig die Interessen internationaler Großkonzerne.

Der finale Abkommenstext bestätigt nun die Befürchtungen: Aufgrund unklarer Rechtsbegriffe und vager Formulierungen sowie der geplanten Schiedsgerichtsbarkeit (insbesondere Investor-Staat) muss davon ausgegangen werden, dass Maßnahmen und Auflagen der deutschen Bundesländer zum Grundrechte-, Menschenrechte-, Sozial-, Arbeits-, Verbraucher, Natur- oder Umweltschutz dem Risiko unüberschaubarer Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden. Weiterlesen ›

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Pflegekonferenz am Freitag, 9. September – (Miss)stand der Dinge

Einladung Pflegekonferenz

Wir wollen uns austauschen, vernetzen und eine bessere Zusammenarbeit organisieren.

Diskutiert mit uns!

Alle sind herzlich eingeladen, weitere Pflegende, Aktivisten und Interessierte mitzubringen.

Zum Thema „Rechte und Pflichten Pflegender“ spricht Markus Lauter, Pflegeaktivist und -blogger. Über die Aktivitäten, Kampagnen, Zusammenschlüsse berichtet Sandra Leurs von Pflege am Boden. Moderiert wird die Veranstaltung von Monika Pieper, MdL der Piraten.

Für unsere Planung ist es einfacher, wenn Ihr Euch unter pflegestimme@piratenfraktion-nrw.de anmeldet.

Der Einlass ist um 17 Uhr. Die Veranstaltung beginnt um 17.30 Uhr und endet gegen 20.30 Uhr.

Wir freuen uns auf Euch!

Veranstaltung auf Facebook

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ImS! Demokratie zwischen Städten und Bundesländern

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Am Dienstag, 6. September, haben wir mal etwas Neues ausprobiert: Einige Abgeordnete aus Düsseldorf sind nach Kiel gereist, um mit der Piratenfraktion in Schleswig-Holstein gemeinsam zu diskutieren. Zusammen verabschiedeten wir unseren 10-Punkte-Plan „Mit Transparenz und digitalem Weitblick auf Kurs“. Zwei Abgeordnete aus Düsseldorf waren dabei zugeschaltet und konnten mit abstimmen. Kurz und knapp: Das Pilotprojekt „Interfraktionelle multilokale Sitzung“ (ImS) war ein Erfolg.

Die meisten Abgeordneten sind nach Kiel gereist, um sich dort mit der Fraktion auszutauschen.

Die meisten Abgeordneten waren nach Kiel gereist, um sich dort mit der Fraktion auszutauschen.

In Düsseldorf sind Hanns-Jörg Rohwedder und Marc Olejak geblieben und wurden nach Kiel zugeschaltet.

In Düsseldorf sind Hanns-Jörg Rohwedder und Marc Olejak geblieben und wurden nach Kiel zugeschaltet.

Per Mumble funktionierte die Sprachübertragung und per Periscope kam der Video-Stream von Kiel nach Düsseldorf. Manchmal kann ortsunabhängige Demokratie so einfach sein.

Per Mumble funktionierte die Sprachübertragung und per Periscope kam der Video-Stream von Kiel nach Düsseldorf. Manchmal kann ortsunabhängige Demokratie so einfach sein.

Unter anderem haben wir auch über unser gemeinsam Projekt "Digitaler Kompass" diskutiert (www.digitaler-kompass.de).

Unter anderem haben wir auch über unser gemeinsam Projekt „Digitaler Kompass“ diskutiert (www.digitaler-kompass.de).

Allerdings war es schon ein wenig traurig, wie leer der Fraktionssaal in Düsseldorf war :'( Nächsten Dienstag wirds wieder voller.

Allerdings war es schon ein wenig traurig, wie leer der Fraktionssaal in Düsseldorf war :'( Nächsten Dienstag wirds wieder voller.

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Debattieren über die Zukunft – Workshop zum Digitalen Kompass in Köln

Unter www.digitaler-kompass.de kann jeder unsere Vorschläge zur Digitalen Revolution kommentieren. In Köln haben unsere Abgeordneten Lukas Lamlaund Monika Pieper am Samstag, 3.9., mit Interessierten diskutiert.

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