Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Freifunk durch die zuständige Landesbehörde sofort erwirken!

I. Sachverhalt

Die Anerkennung der Freifunkvereine als gemeinnützig ist seit Jahren uneinheitlich. Laut neuesten Medienberichten streitet der zuständige Staatssekretär im Finanzministerium des Bundes, die Anerkennungsfähigkeit der Freifunkvereine zur Gemeinnützigkeit ab. Dies wird damit begründet, dass die Bereitstellung von Netzzugängen nicht im Katalog der gemeinnützigen Zwecke, aufgelistet sei. Weiterhin wird vom Staatssekretär beim Bundesminister für Finanzen eine fehlende Gemeinnützigkeit daran gemessen, dass der Freifunk bloße Netzversorgung betreibe. Dies sei ein Feld, welches bereits von kommerziellen Anbietern ausreichend abgedeckt wird.

Dem steht jedoch entgegen, dass der Freifunk und das Prinzip Netze in Nutzerhand eben nicht die alleinige Bereitstellung eines Netzes ist die zur passiven Nutzung bereitgestellt wird. Vielmehr ist der Bildungscharakter bei Freifunk im Vordergrund. Freifunkende lernen wie man in ihrem Quartier Netzwerke realisiert, es gibt Treffen zur Weiterbildung und Präsentation der Idee des Freifunks um den der Allgemeinheit zu Gute kommenden Nutzen weiter in die Gesellschaft hineinzutragen.

Freie Netzwerktechnologien, deren Erforschung und Verbreitung dienen dazu, den Zugang zum Netz und zur Kommunikation und Wissensaustausch auch für sozial benachteiligte Menschen bereitzustellen. Der Anspruch der Freifunkenden, diesen Zugang möglichst uneingeschränkt und barrierefrei zu gestalten, ist im Sinne einer sozialen und gemeinschaftsfördernden Infrastruktur die durch Ehrenamt und freiwillige Leistungen realisiert wird.

Gerade auch zu aktuelle Zusammenarbeit von Freifunkenden für und mit Geflüchteten ist ein gutes Beispiel dafür, dass der integrative und gemeinschaftsfördernde Charakter von Freifunk vor der reinen Bereitstellung eines Internetzugangs steht.

Die Einschätzung auf Bundesebene ist für die Entscheidung auf Landesebene jedoch nicht bindend.

 

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass Freifunk bzw. Freifunkvereine und -initiativen gem. § 52 Abs. 2 Satz 2 AO als gemeinnützig anerkannt werden.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

Protokoll der Rede von Lukas Lamla:

Lukas Lamla (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Freifunkengagierte! Liebes Backbone Team! Wir verfolgen ausschließlich gemeinnützige Ziele. Natürlich hat uns seit etwa eineinhalb Jahren die Arbeit mit Geflüchteten und für Geflüchtete massiv beschäftigt und sie beschäftigt uns weiterhin. – Ich zitiere an dieser Stelle Herrn Philip Berndroth, Vorstand des Freifunk Rheinland e. V., aus der Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien vom 3. Mai 2016.

Worum ging es da? Es ging um den Integrationsplan, um Hilfen für Geflüchtete. Vertreter des Freifunks saßen hier wie selbstverständlich gleichberechtigt am Tisch. Da sind wir schon bei einem der Punkte im Katalog der gemeinnützigen Zwecke. § 52 Abs. 2 Nr. 10 Abgabeordnung: Hilfe für Verfolgte, für Flüchtlinge. In diesem Katalog sind noch 24 weitere Punkte, zum Beispiel Punkt 7: Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.

Auch das machen die Menschen vom Freifunk. Sie bieten regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen rund um die Nutzung und Entwicklung von offener Software, Netzsicherheit und um den Aufbau von gemeinschaftlich getragener Infrastruktur.

(Unruhe)

Ich warte, bis es ein wenig ruhiger wird. Ich höre mich kaum selbst. – Vielen Dank, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte noch Punkt 1 aufführen: Förderung von Wissenschaft und Forschung. Auch das ist ein originärer Zweck von Freifunk. Denn die Freifunkenden selbst betreiben wissenschaftliche Forschung an Netzwerktechnologie und Infrastruktur. Teilweise haben sich sogar Universitäten mit an das Freifunknetz geklemmt, um wertvolle Informationen über Mesh-Netzwerke zu bekommen. Viele andere Punkte aus dem Katalog sind nicht so unmittelbar wie diese genannten, aber dennoch mittelbare Zwecke von Freifunk: Förderung von Kunst und Kultur. Förderung von Jugend- und Altenhilfe. Förderung eines bürgerschaftlichen Engagements zugunsten mildtätiger Zwecke. Wenn nicht sogar fast alle Zwecke in der Abgabenordnung haben irgendwie Bezug zur Freifunkidee.

Jetzt geht es hier um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Wie kommt es dazu? Bundesweit – auch in NRW – werden Freifunkvereine nicht einheitlich als gemeinnützig anerkannt. Ein mehr oder weniger cleveres Kerlchen aus der SPD-Bundestagsfraktion, Herr Dirk Wiese, hat beim Bundesfinanzministerium nachgefragt: Wie ist es denn mit dem Freifunk und der Gemeinnützigkeit? Die vom Bundesfinanzministerium haben gesagt: Freifunk: gemeinnützig? Nein.

Grundlage dieser Einschätzung war eine völlig unzureichende Recherche und mangelnde Kenntnis sowohl auf organisatorischer als auch auf konzeptioneller und vor allem auch technischer Ebene. Aber nun hatten wir diesen Salat. Netterweise lautete die Antwort der NRW-Landesregierung darauf umgehend „Doch!“, und wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass es so bleibt bzw. so kommen wird. An dieser Stelle würde ich mich ganz gerne persönlich bei Herrn Minister Lersch-Mense bedanken, aber leider ist er jetzt nicht da.

(Minister Michael Groschek: Ich gebe es weiter!)

– Vielen Dank.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Wir Piraten arbeiten eigentlich in Sachen Freifunk ganz gut mit der Landesregierung zusammen. Aber warum wendet man sich zuerst an die Bundesebene? Warum trifft das NRW-Finanzministerium nicht selbst eine Entscheidung dazu? Zuständig ist doch eigentlich erst einmal unser Finanzminister Dr. Walter-Borjans. Leider ist er auch nicht da. Warum äußert sich an dieser Stelle zuerst der Medienminister und nicht der eigentlich zuständige Finanzminister?

Angenommen – wirklich nur einmal angenommen –, keiner der Punkte aus der Abgabenordnung würde unmittelbar für Freifunk gelten. Dann läge es an der obersten Finanzbehörde in NRW, zu entscheiden. So einfach ist das eigentlich. Wir sind uns eigentlich alle einig darüber, dass wir mit dem Freifunk die Allgemeinheit selbstlos fördern. Deshalb muss NRW in dieser Hinsicht sofort aktiv werden; denn, glauben Sie mir, niemand will hier vor dem Finanzgericht klagen, ob Freifunk gemeinnützig ist oder nicht. Das ist nun mal eine politische Frage, die wir hier klären können. Als bevölkerungsreichstes Bundesland können wir hier in NRW wieder einmal Vorreiter in Sachen Freifunk sein. Also, lassen Sie uns die Chance ergreifen.

Unser Antrag wird übrigens, entgegen der Verlautbarung in der ersten Version der Tagesordnung, direkt abgestimmt. Zwischenzeitlich haben SPD, Grüne und FDP sich zu dem Sachverhalt mit einem eigenen Antrag positioniert, weshalb ich denke, dass eine Diskussion in den Ausschüssen hinfällig geworden ist. Trotzdem werden wir Piraten der Landesregierung natürlich auf die Finger schauen, ob sie auch wirklich an der Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Freifunkvereine arbeitet. –

Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den PIRATEN)

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