Plenarrede zur “Causa Klausner”

Am Freitag, den 26. April 2013, sprach ich zu der aktuellen Unterrichtung der Landesregierung zu den sogenannten “Klausner-Verträgen”, ein Vorgang, der zum Himmel stinkt. Im Jahre 2007 schloss die damalige Landesregierung Verträge zu Lieferung von Holz, die schon damals als unerfüllbar eingeschätzt wurden – nun fällt dem Land ein dreistelliger Millionenbetrag als Schadenersatz auf die Füße. Aber seht selbst:

Diese Pressemitteilung haben wir dazu rausgegeben:

Der Fall Klausner – Verhalten der Landesregierung war „kriminell dämlich“
„Die Causa Klausner stinkt gewaltig“, bilanziert Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion, die heutige Debatte im Landtag über die Rahmenverkaufsverträge des Landes NRW mit dem österreichischen Holzverarbeitungsbetrieb Klausner aus dem Jahr 2007.

Der damalige CDU-Landwirtschaftsminister Uhlenberg hatte der Klausner GmbH Holzlieferungen bis ins Jahr 2014 zugesagt, die das Land in der zugesicherten Größenordnung jedoch zu keinem Zeitpunkt erfüllen konnte. Der Gegenwert des Vertrags wird auf rund 500 Millionen Euro geschätzt. „Dieser Vertrag war jedoch nicht nur unerfüllbar, sondern garantierte noch dazu einem einzelnen Unternehmen ohne Sitz in NRW das Monopol auf Staatsholz – ansässige Unternehmen gingen hingegen leer aus“, erklärt Schwerd.

Nach bisherigen Erkenntnissen war der Vertrag 2007 vom damaligen Leiter der Forstverwaltung im Umweltministerium ohne Ausschreibung vergeben worden. „Wer glaubt, dass ein Vertrag mit Lieferungszusagen vom Land im Wert von einer halben Milliarde Euro in einem Rechtsstaat wie Deutschland selbstverständlich in einem transparenten Vergabeverfahren ausgeschrieben werde, wird hier eines besseren belehrt”, so Schwerd

Im Jahr 2009 versuchte die Landesregierung per mündlicher Kündigung aus dem Vertrag auszusteigen. Die Firma Klausner ließ inzwischen gerichtlich feststellen, dass keine gültige Kündigung vorlag. Schwerd: „Jeder, der einen Telefonanschluss kündigen will, weiß, dass er besser ein Einschreiben schickt. Die Landesregierung wusste das offenbar nicht. Das Verhalten der Landesregierung, eine mündliche Kündigung nicht schriftlich zu dokumentieren, ist dermaßen amateurhaft, dass es einem die Sprache verschlägt!“

Klausner hat inzwischen Schadenersatzklagen gegen das Land in Höhe von 120 Millionen Euro angestrengt und pocht auf die Einhaltung der Verträge. Schwerd fasst zusammen: „Der Vertrag ist unter dubiosen und intransparenten Umständen entstanden und zeugt in seiner Ausgestaltung von einer fachlichen Inkompetenz, die ihres Gleichen sucht – und das bei einem Gegenwert von rund einer halben Milliarde Euro! Das Zustandekommen dieses Vertrags war entweder kriminell, oder kriminell dämlich.“

Die Piratenfraktion forderte in der Debatte politische Konsequenzen und maximale Transparenz. Besonders die Rolle des ehemaligen Landwirtschaftsministers Uhlenberg muss geklärt werden. Die Abwicklung der Verträge darf nicht zu Lasten des Staatsforstes und der Umwelt gehen.

 
Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

(Begrüßung)

Im Jahr 2007 wurde ein Vertrag zwischen dem Land NRW und einem Holzverarbeitungsbetrieb geschlossen, der das Zeug hat, in die Geschichte einzugehen. Ein Vertrag, der unter dubiosen und intransparenten Umständen entstanden ist und dessen Ausgestaltung von einer fachlichen Inkompetenz zeugt, die ihres Gleichen sucht. Ein Vertrag, den das Land teuer bezahlen wird: Entschädigungsforderungen in Höhe von 120 Millionen Euro stehen im Raum. Und ich möchte gleich zu Beginn sehr deutlich sagen: Wie dieser Vertrag zustande gekommen ist – das kann ich mir als nur als entweder kriminell, oder kriminell dämlich erklären!

Zu Beginn des Jahres 2007 hatte der Orkan “Kyrill” unvorstellbare Schäden im Baumbestand in NRW verursacht. Hunderttausende umgeknickte Bäume lagen herum und wollten einer Bestimmung zugeführt werden. Also schloss ein geschickter Umweltminister von der CDU einen Vertrag mit einem österreichischen Holzverarbeitungsbetrieb, um dieses “Kyrill-Holz” zu verkaufen. So lautet die Geschichte, die uns die CDU hier verkaufen möchte.

Leider ist dies nicht einmal die halbe Wahrheit. Zwar schloss der damalige Umweltminister Uhlenberg von der CDU nach “Kyrill” tatsächlich einen Vertrag mit dem Unternehmen Klausner – doch dieser hatte mit dem Orkan nur am Anfang etwas zu tun. Denn der Vertrag sieht vor, dass das Land bis 2014 jährlich 500.000 Festmeter Frischholz an das Unternehmen liefern muss. Die Betonung liegt auf “frisch”. In dem Vertrag geht es eben nicht um die Kyrill-Bestände! Der Wert dieses Deals: Eine gute halbe Milliarde Euro.

500.000 Festmeter – das ist ein halbes Empire State Building, angefüllt mit massivem Holz. Jedes Jahr. So viel Holz hat das Land der Firma Klausner per Vertrag zugesichert. Pro Jahr. Das Problem ist nur: So viel Holz kann das Land NRW aus dem Staatswald gar nicht liefern – wenn es richtig gut läuft, weniger als die Hälfte. Und das ist nicht erst seit heute bekannt, sondern war es auch schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Es wird jedoch noch seltsamer. Die behördliche Zuständigkeit für das Holzgeschäft war erst kurz vor Vertragsschluss vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW auf die Landesforstverwaltung im Ministerium für Landwirtschaft übertragen worden. Wer glaubt, dass ein Vertrag mit Lieferungszusagen vom Land im Wert von einer halben Milliarde Euro in einem Rechtsstaat wie Deutschland selbstverständlich in einem transparenten Vergabeverfahren ausgeschrieben werde, wird hier eines besseren belehrt!

Stattdessen, so konstatiert ein Gutachten von Prof. Dr. Andreas Schulte aus dem Jahr 2008, hat der Leiter der Landesforstverwaltung im Ministerium für Landwirtschaft den Vertrag „freihändig” vergeben, also ohne erkennbaren Wettbewerb und ohne transparentes Vergabeverfahren. Nach allem was wir heute wissen, hat noch nicht einmal der damalige Landwirtschaftsminister Uhlenberg diesen Vertrag unterzeichnet.

Es ist mir unbegreiflich, wie der damalige Leiter der Landesforstverwaltung, unter noch nicht geklärten Umständen, diese schriftlichen Zusagen mit von ihm ausgewählten Firmen machen konnte. Wurde dieser Vertrag im expliziten Wissen des damaligen Ministers Uhlenberg geschlossen? Und warum hat er dann nicht selbst unterschrieben? Wir Piraten fordern hier politische Aufklärung!

Staatliches Handeln bedarf immer der Kontrolle der Öffentlichkeit und des Parlaments, das sieht man hier wieder besonders deutlich. Es ist ein Skandal, dass ein Beamter des Ministeriums einen Vertrag im Gegenwert von 500 Millionen Euro unterzeichnen kann, ohne dass es zu einem transparenten Vergabeverfahren kommt. Und darum ist die Forderung nach Transparenz nicht nur eine politische Mode, wie das Herr Schlemmer gestern formulierte, sondern unabdingbar für das Funktionieren der Demokratie und im Kampf gegen Inkompetenz und Korruption!

Die Geschichte dieses unsäglichen Vertrags ist jedoch noch nicht zu Ende. Der erste Fehler der damaligen schwarz-gelben Landesregierung war es, den Vertrag abzuschließen. Denn der war nicht nur unerfüllbar, sondern garantierte noch dazu einem einzelnen Unternehmen ohne Sitz in NRW das Monopol auf Staatsholz – ansässige Unternehmen gingen leer aus. Doch die Landesregierung machte einen weiteren kapitalen Fehler:

Im Jahr 2009 nahm die Firma Klausner kein Holz des Landes mehr an, weil der Holzpreis zwischenzeitlich so stark gefallen war, dass sich nicht einmal mehr das Sägen gelohnt hätte.

Dies wäre vielleicht eine Möglichkeit gewesen, aus dem Vertrag auszusteigen. Und was tat die Landesregierung? Sie “kündigte” den Vertrag. Aber – jetzt halten Sie sich fest – das tat sie, so berichtet man, nur mündlich. Jeder, der einen Telefonanschluss kündigen will, weiß, dass er besser ein Einschreiben schickt. Die Landesregierung wusste das offenbar nicht. Und die Firma Klausner? Die will nichts von einer Kündigung wissen – und das OLG Hamm hat Klausner Recht gegeben. Das Land ist weiterhin an die Verträge gebunden.

Das Verhalten der Landesregierung, eine mündliche Kündigung nicht schriftlich zu dokumentieren, ist dermaßen amateurhaft, dass es einem die Sprache verschlägt.
Diese doppelte Unfähigkeit – erst der katastrophale Vertragsinhalt, dann die vergeigte Kündigung – wirkt so unwahrscheinlich, dass ich mich frage, ob am Ende nicht vielleicht doch Absicht hinter der ganzen Sache steckte? Ich selbst kann mir das nur mit drei Begründungen erklären: 1) himmelschreiende, unfassbare Inkompetenz, 2) Korruption, oder 3) beides zugleich.

Ein erster Schritt zur Aufklärung würde darin bestehen, die Verträge mit der Klausner GmbH endlich offenzulegen. Bisher weigert sich der jetzige Umweltminister Remmel jedoch. Erstaunlich, dabei hatte er selbst im Jahr 2008, als er noch in der Opposition saß, die Offenlegung der Verträge gefordert! Herr Remmel, was ist da los? Warum sorgen Sie nicht für die Klarheit, die Sie selbst vor wenigen Jahren noch gefordert haben?

Eines wissen wir schon jetzt: Diese ganze “Causa Klausner” stinkt gewaltig. Sie stinkt zum Himmel. Und sie ist noch lange nicht vorüber. Denn die eigentlichen Kosten kommen jetzt erst auf das Land zu: Die Firma Klausner fordert Schadenersatz und beharrt auf Erfüllung der Verträge. Das ist ihr gutes Recht. Aber das Land wird dies einen dreistelligen Millionenbetrag kosten.

Wichtig ist, dass jetzt Konsequenzen folgen. Wir brauchen hier maximale Transparenz! Zugleich müssen sämtliche rechtlichen Möglichkeiten zur Kündigung oder zur Abwicklung des Vertrags ausgelotet werden. Und wir müssen Regeln finden, die verhindern, dass sich solche Vorfälle wiederholen – dazu müssen sie mit Sanktionen bedroht sein!

Vor allem aber muss für diesen Vertrag mit der Firma Klausner von politischer Seite Verantwortung übernommen werden – und zwar zuallererst von der CDU und ihrem ehemaligen Landwirtschaftsminister Uhlenberg!

Herzlichen Dank.

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Schulbesuche des Präsidiums – meine Premiere in Gummersbach

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Schulbesuche an sich sind ja nichts Neues für mich. Termine im Rahmen meiner Tätigkeit als Vizepräsident des Landtags auch nicht. Ein ganz besonderes Erlebnis war aber heute mein erster Termin im Rahmen der “Schulbesuche des Präsidiums” in der GGS Steinenbrück in Gummersbach.

Oberberg-Aktuell war dabei und hat heute bereits berichtet.

 

 

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Bestandsdatenauskunft: Rot-Grün ignoriert Bürgerrechte

Bezüglich der Bundesratsentscheidung über das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft:

Die Piratenfraktion im Landtag NRW bedauert zutiefst, dass das heute verabschiedete Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erneut nicht an die Vorgaben des Bundes­verfassungsgerichtes und somit an wichtige rechtsstaatliche Prinzipien heranreicht.

 

Frank Herrmann, Sprecher für Privatsphäre und Datenschutz der Piratenfraktion:

„Heute, am Tag der Pressefreiheit, ist das Gesetz zur Aufhebung der Anonymität im Internet angenommen worden. Dabei hatte doch das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2012 klare Grenzen für die Ermittlungs­behörden gesetzt. Leider wollen Bundestag und Bundesrat diese Grenzen partout nicht akzeptieren. Weiterlesen ›

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Transparenz – oder wir wollen es nicht wissen!

Heute (02.05.13) tagte der Innenausschuss und eigentlich sollte die Landesregierung auf unsere Fragen antworten:

„NSU-Spur nach NRW? Weitere V-Mann-Panne? Welche Erkenntnisse bezüglich der Verbindungen des NSU nach NRW liegen der Landesregierung vor?“

Innenminister Jäger war zwar heute Morgen bereit, uns detaillierte Auskünfte zu geben. Dies allerdings nur unter der Prämisse, dass wir die Bürger im Land darüber nicht informieren: Er hatte den Tagesordnungspunkt als nicht-öffentlich deklariert und wollte uns also zur „Intransparenz“ verdonnern.

Die Piraten stehen für Offenheit und Transparenz. Die Bürger haben ein Anrecht darauf informiert zu werden, und dafür wollen wir sorgen. Der Schutz von Persönlichkeitsrechten ist natürlich zu beachten, doch dies war offenbar nicht der Grund für die heutige Nicht-Öffentlichkeit dieses Tagesordnungspunktes.

Keine Transparenz – kein Gespräch: Wir haben kurzerhand unsere Fragen zurückgezogen, und der Minister hat sie nicht beantwortet. Ob wir etwas anderes erfahren hätten, als der Spiegel schreibt?

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Reform des Verfassungsschutzes ist verfassungswidrig

Zur gemeinsamen Anhörung von Haupt- und Innenausschuss zum „Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen“ erklären Frank Herrmann, Obmann im Innenausschuss, und Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde als großer Wurf angekündigt – beim näheren Hinschauen, ist er aber noch nicht mal ein kleiner Sprung in die richtige Richtung. ‚Note 6 – setzen‘, würde es in der Schule heißen! Weiterlesen ›

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Drs. 16/2711: Dauerlagerung von Uranoxid an der Urananreicherungsanlage Gronau“

Dauerlagerung von Uranoxid an der Urananreicherungsanlage Gronau“

Kleine Anfrage 1106

Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN

Drucksache 16/2711

23.04.2013

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Plenarrede “IHK-Geschäftsführergehälter offenlegen”

Am Donnerstag, den 25. April 2013 wurde unser Antrag “Industrie- und Handelskammern in NRW: Geschäftsführergehälter offenlegen” debattiert. Obgleich sich einige Grüne selbst auf ihren Webseiten schon für eine Veröffentlichungspflicht der Gehälter von IHK-Vorständen ausgesprochen haben, wurde unser Antrag mit den Stimmen der Grünen, sowie von SPD, FDP und CDU abgelehnt. Die Regierungsfraktionen nahmen stattdessen mit ihrer Mehrheit eine windelweiche Entschließung an.

Diese Pressemitteilung haben wir dazu rausgegeben:

IHK: Keine Transparenz im Mittelstand
Wir haben heute im Plenum gefordert, die Gehälter der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammern (IHK) offenzulegen. Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Die IHK handeln in gesetzlichem Auftrag und nehmen teilweise hoheitliche Aufgaben war. Wer jedoch öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist in besonderem Maße zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet. Und wer, wie die IHK, über Gelder verfügt, die aus gesetzlichen Pflichtbeiträgen stammen, muss Klarheit über die Verwendung dieser Mittel herstellen. Mitglieder sollten sehen können, was mit ihren Beiträgen geschieht. Die Offenlegung der Geschäftsführergehälter ist daher nur konsequent und ein wichtiger Baustein zur erforderlichen Transparenz.

Dass sich die meisten NRW-Politiker gegen diesen Antrag ausgesprochen haben, zeigt nur wieder einmal deutlich, dass sie den Wunsch nach mehr Transparenz nicht ernst meinen. Dies zeigt auch deutlich der wachsweiche rot-grüne Entschließungsantrag, in dem beide Fraktionen auf einen ‚Dialogprozess‘ verweisen, der allerdings weit entfernt von einer Verpflichtung ist und ausschließlich auf ‚Good will‘ setzt. Die IHK haben doch schon mehrfach bestätigt, kein Interesse an dieser Transparenz zu haben. Daher wäre jetzt Handeln notwendig.“

 
Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

(Begrüßung)

In Nordrhein-Westfalen existieren zurzeit 16 Industrie- und Handelskammern. Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts, Ausdruck der Selbstverwaltung der Wirtschaft und zählen zur mittelbaren Staatsverwaltung. Mitglieder der IHK’n sind die Unternehmen und Gewerbetreibenden dieses Landes. Laut Bundesgesetz haben die IHK´n die Aufgabe, das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen.

Die IHK´n sind ein wichtiger Teil des wirtschaftlichen Lebens in NRW. Im Bereich der Berufsausbildung etwa leisten sie seit Jahren gute Arbeit.

Die Mitgliedschaft in einer IHK ist aber nicht freiwillig. Wer ein Unternehmen oder ein Gewerbe betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, Mitglied zu werden. Dann werden Mitgliedsbeiträge fällig. Man könnte es Zwangsbeiträge nennen.

Wenn die Unternehmen und Gewerbetreibenden gezwungen sind, Beiträge an die IHKs zu zahlen, dann haben sie auch ein Recht zu erfahren, was mit ihren Beiträgen geschieht. Und genau darum geht es in unserem Antrag.

Die IHK´n handeln in gesetzlichem Auftrag und nehmen teilweise hoheitliche Aufgaben war. Wer jedoch öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist in besonderem Maße zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet.

Und wer, wie die IHK´n, über Gelder verfügt, die aus gesetzlichen Pflichtbeiträgen stammen, muss Klarheit über die Verwendung dieser Gelder herstellen. Oder, wie es die Kollegin Schneckenburger auf ihrer Homepage formuliert: „Die Mitgliedsbetriebe der Industrie- und Handelskammern sollten sehen können, was mit ihren Beiträgen geschieht.“ Die Offenlegung der Geschäftsführergehälter ist ein wichtiger Baustein zur erforderlichen Transparenz.

Diese Forderung ist weder neu noch ungewöhnlich: Die meisten Rundfunkanstalten und Krankenkassen veröffentlichen schon heute die individualisierten Gehälter ihrer Geschäftsführungen – und zwar freiwillig. Aber auch gesetzliche Maßnahmen gibt es: Durch das Transparenzgesetz von 2009 müssen in NRW Sparkassen, öffentlich-rechtliche Unternehmen und Landesbetriebe die Vergütungen für jedes Mitglied ihrer Geschäftsführungen und Vorstände veröffentlichen.

Nur die IHK´n sind von dem Gesetz nicht betroffen. Das finden nicht nur wir ungerecht. Ich zitiere aus einem Brief von Sylvia Löhrmann an den Bundesverband für freie Kammern vom 30.04.2010, der öffentlich einsehbar im Internet steht. Dort heißt es:

„Im Zuge des nordrhein-westfälischen Transparenzgesetzes hat der Landesgesetzgeber zum Beispiel für kommunale Unternehmen und Sparkassen eine Veröffentlichungspflicht bezüglich der Vorstandsgehälter normiert. Aus diesem Grund ist nicht einzusehen, warum die Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts in Bezug auf ihre Geschäftsführer nicht ebenfalls einer solchen Veröffentlichungsvorschrift unterliegen sollten.“

Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen. Da die IHK´n als mittelbare Landesbehörden fungieren, ist die Landesregierung hier in der Pflicht einzugreifen.

Die Fraktionen der SPD und Grünen haben einen wachsweichen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem sie auf einen Dialogprozess verweisen, in dem sie auf einen guten Ausgang hoffen. Es ist aber zu erwarten, dass dies zu nichts führt: Die IHK’n haben doch schon mehrfach bestätigt, kein Interesse an dieser Transparenz zu haben. Daher ist jetzt Handeln notwendig.

Welche inhaltlichen Argumente sprächen gegen die Offenlegung der Geschäftsführergehälter der IHK? Die IHK´n selber bemühen immer wieder vor allem ein Argument – ich zitiere Herrn Mittelstädt von der IHK NRW aus der WAZ vom 27.03.2012: „Einzelgehälter werden nicht veröffentlicht, da es sich wie auch in der freien Wirtschaft um individuelle Einzelverträge handelt.“

Zu diesem Argument zwei Anmerkungen: Zunächst sind die IHK´n eben nicht Teil der freien Wirtschaft – im Gegenteil: Ihre Einnahmen kommen aus gesetzlichen Zwangsbeiträgen. Die Landesregierung selbst hat dies in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 823 vom 18.02.2013 so formuliert: „Die Kammern fallen nicht unter den Unternehmensbegriff, da es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften mit einem gesetzlichen Auftrag handelt.“

Zum anderen: Zwar kann es sein, dass die IHK´n die Verträge mit ihren Geschäftsführern unter einer Geheimhaltungsprämisse geschlossen haben. Nun – dann müssen die IHKs neue Verträge schließen, sobald es eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht gibt. Hierfür kann man angemessene Übergangsfristen definieren.

Lassen sie mich zum Schluss kommen:

Es spricht viel für die Offenlegung der Geschäftsführergehälter der IHK´n: Es ist erstens legitim zu fordern, dass die Verwendung öffentlicher Mittel transparent gemacht wird. Zweitens sind andere öffentliche Unternehmen bereits zur Offenlegung ihrer Geschäftsführergehälter verpflichtet. Es ist aus unserer Sicht nicht plausibel erklärbar, warum gerade die IHK‘n hier eine Ausnahme darstellen sollten.

Herzlichen Dank.

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Themenübersicht 16. Wirtschaftsausschuss

Hallo liebe Leute,

folgende Themen werden im Wirtschaftsausschuss am 08.Mai 2013 im Landtag behandelt:

1) Umsetzungsstand Landestourismus-Strategie

  • Bericht der Landesregierung und Tourismus NRW e.V.

2) Entwurf einer Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksich-tigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbar-keit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabege-setzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nord-rhein-Westfalen – RVO TVgG-NRW)

 

3) Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich

4) Unser Land braucht Entwicklung – Anforderungen an die Novelle der Landes-planung

5) Teilplan großflächiger Einzelhandel

  • Vorlage wird erwartet

6) Mit mehr Marktwirtschaft die Energiewende aktiv gestalten – Verantwortung für den Energie- und Industriestandort Nordrhein-Westfalen übernehmen

7)Situation bei der Adam Opel AG

  • Bericht der Landesregierung

8) Verschiedenes

 

 

Die Sitzung ist öffentlich, sie findet am Mittwoch, den 08.Mai 2013 ab 10:00 Uhr in Raum E1-D05 statt.

Über Feedback / Input freue ich mich.

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#Leistungsschutzrecht im Landtag: Die ganze Debatte

Wer noch irgendeine Hoffnung in den Parlamentarismus legt, wie ihn die “Altparteien” betreiben, der möge sich bitte die Debatte zum Leistungsschutzrechtsgesetz ansehen. Da ging es um einen Antrag, sich gegen das Verhalten der Landesregierung zum Bundesrats-Abstimmung des Leistungsschutzrechts auszusprechen, den wir eingereicht haben, nachdem uns die Landesregierung mit unserem Grundantrag über den Tisch gezogen hatte. Ich habe dazu Klartext geredet – sogar von Seiten mancher Abgeordneten der Grünen und der SPD kam unter der Hand Zustimmung.

Dass CDU und FDP pro Leistungsschutzrecht sprechen war zu erwarten, offenbarten sie jedoch ihre Ahnungslosigkeit zum Thema. Die Verrenkungen, die die Sprecher von SPD und den Grünen machen mussten, eine Entscheidung zu verteidigen, die sie selbst nicht mittragen, sind definitiv sehenswert. Alexander Vogt von der SPD musste sichtlich selbst lachen angesichts der Absurdität seiner Argumente – Matthi Bolte war sein körperiches Unwohlsein wegen der Ablenkungsmanöver in seiner Rede anzusehen. Frau Ministerin Schwall-Düren las hölzern vom Blatt ab – sie fühlte sich offensichtlich ebenfalls nicht wohl in ihrer Haut.

Wenn Ihr die halbe Stunde Zeit erübrigen könnt, tut das, es ist sehenswert.

Interessant ist auch das Abstimmungsverhalten. SPD und Grüne haben Einzelabstimmung der Beschlusspunkte beantragt. So kam es, dass unser Antrag in Teilen angenommen wurde (in seiner Gänze dann aber wieder abgelehnt).

Die drei Beschlussaussagen lauteten:

– Der Landtag lehnt das Leitungsschutzrecht für Presseverlage ab

wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen;

– Der Landtag kritisiert das Verhalten der Landesregierung in der 908. Sitzung des Bundesrats am 22. März 2013, bei der sie ein handwerklich mangelhaftes und unnützes Gesetz, das schädlich für die Meinungs- und Informationsfreiheit ist, entgegen der eigenen Überzeugungen durchgewunken hat. Die Landesregierung beschädigt mit ihrem Verhalten nicht nur ihre eigene politische Glaubwürdigkeit, sondern auch die Position der Abgeordneten des Landtags NRW

wurde abgelehnt, SPD, CDU, GRÜNE und FDP stimmten geschlossen dagegen;

– Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in Zukunft Absichtserklärungen und tatsächliches Handeln miteinander in Einklang zu bringen, zu den eigenen Überzeugungen zu stehen und diese in politisches Handeln umzusetzen

wurde ebenfalls abgelehnt, mit der Mehrheit von SPD und GRÜNEN. Neben uns Piraten stimmten auch CDU und FDP für diesen Punkt. Man könnte sagen, die Regierungsfraktionen haben ihrer Regierung einen Freifahrtsschein ausgestellt, in Zukunft die eigenen Überzeugungen vernachlässigen zu können, sowie die eigenen Absichtserklärungen dann im Handeln zu missachten.

Der Gesamtantrag wurde dann allerdings wieder abgelehnt, mit den Stimmen aller Fraktionen ausser den Piraten.

Über Feedback freue ich mich immer!

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Verfassungsschutz an unseren Schulen? Nein, danke!

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses und des Innenausschusses des Landtags NRW zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes, am Donnerstag, 02.05.2013, 10 Uhr, im Plenarsaal des Landtags nehmen Sie bitte folgendes Pressestatement der Piratenfraktion zur Kenntnis:

Verfassungsschutz an unseren Schulen? Nein, danke!

Der Verfassungsschutz hat in den vergangenen zwei Jahren über 360 Veranstaltungen zur „Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit mit Bezug zu Themen des Verfassungsschutzes“ ausgerichtet. Das hat Innenminister Jäger auf unsere Kleine Anfrage geantwortet. Das Problem dieser Einflussnahme durch den Verfassungsschutz auf Bildungsinhalte für Schüler: Es fehlt an der pädagogischen Kompetenz und einer rechtlichen Grundlage. Weiterlesen ›

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