Etwas Neues für mich, aber ich möchte meine eigenen Werte leben: Die Erklärung zu einem Abstimmungsverhalten. Ginge es nach mir, sollte jedes von der Empfehlung abweichende Verhalten erklärt werden. Es muss ja einen Grund haben? Wissensvorsprung oder Bauchgefühl? Beides müsste in die Diskussion VOR dem Plenum einfließen. Spätestens NACH der Plenarsitzung aber sollten wir über unser Verhalten reden…
Ich habe mich gewundert: Nach dem mißglückten Interview vor der Landtagswahl, das mich einige Sympathien bei der Parteimannschaft gekostet hat und meinem Verhalten bei der Abstimmung im letzten Jahr sind die Shitstorm-Wellen über mich geflogen. Dieses mal hat sich keiner hierfür interessiert:
Dann sind wir am Schluss der Beratungen und stimmen nach der ersten Lesung über den Inhalt des Gesetzentwurfs ab.
Ich darf fragen, wer diesem Gesetzentwurf in erster Lesung zustimmen möchte. – Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/3194 in erster Lesung einstimmig angenommen.
Die Fraktionen haben sich einvernehmlich darauf verständigt, die zweite Lesung in der heutigen Plenarsitzung unmittelbar im Anschluss an diese erste Lesung durchzuführen. – Ich sehe hiergegen keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Ich rufe daher den Gesetzentwurf Drucksache 16/3194 zur zweiten Lesung auf.
Eine weitere Debatte ist nicht vorgesehen.
Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/3194. Ich darf fragen, wer diesem Gesetzentwurf auch in zweiter Lesung zustimmen möchte. – Zu meiner Überraschung sind das wieder alle fünf Landtagsfraktionen. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
(Zurufe von den PIRATEN)
– Habe ich eine Enthaltung übersehen? Dann bitte ich, das zu Protokoll zu nehmen. Der Kollege Marsching von der Piratenfraktion enthält sich in zweiter Lesung.
Der Marsching hat sich als einziger gegen die Aussetzung der Erhöhung der Diäten eingesetzt! Der geldgeile Sack!
Hier also meine erste Erklärung zu einem abweichenden Abstimmungsverhalten:
Die Fraktion hatte bei der Abstimmung über die Aussetzung der Abgeordnetendiäten für die nächsten zwei Jahre Zustimmung bekundet. Beide Lesungen zur Gesetzesänderung wurden direkt nacheinander abgehalten, die Begründung wurde nur in erster Lesung als Rede gehalten, in Runde 2 wurde auf Reden verzichtet.
Ich habe mich als einziger(!) der 237 Abgeordneten im Landtag NRW enthalten und damit dem Aussetzen der Diätenerhöhungen NICHT zugestimmt. Ich habe ja schon in der Begründung der Ablehnung des letzten Gesetzes zu den Diäten gesagt, dass mich die Verbindung von verschiedenen Entscheidungen sehr stört. Seinerzeit sollten wir entscheiden, zwar ein Jahr auf die Anpassung der Diäten zu verzichten, in den vier folgenden Jahren sollte aber turnusmäßig erhöht werden. Wir hatten im Wahlkampf (ohne Basisbeschluss, aber mit Mathematik auf unserer Seite) immer gefordert, dass mindestens zwei Runden die Erhöhung ausgesetzt werden müsse, um die 500,-€ Erhöhung aus dem Vorjahr zu kompensieren.
Dieses mal ist die Verknüpfung sogar noch perfider: Erstens verzichten wir zwei Jahre lang und damit mehr als die seinerzeit betonten zwei Nullrunden, zweitens begründet das Gesetz die Entscheidung mit der Nicht-Erhöhung der höheren Beamtengehälter. Nach dem Motto (und leider hat Monika das auch ähnlich in der Rede gesagt): „Wenn wir denen zwei Nullrunden aufbürden, dann müssen wir mit gutem Beispiel voran gehen!“.
Das ist nett und die Beamten haben auch jedes Verständnis von mir. Aber mit der Zustimmung zu dieser Entscheidung hat die Fraktion vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Beamtenbesoldung der Landesregierung und mithin auch Rot-Grün einen Persilschein ausgestellt. „Wir machen auch mit!“ war eine großartige Munition für die Regierung zu sagen: „Liebe Beamte ihr bekommt zwar weniger Geld, aber wir doch auch.“
Wenn ich gegen die Ungleichbehandlung der Beamten bin, darf ich die Politik der Landesregierung nicht mit einer solchen Entscheidung aufwerten und legitimieren. Deshalb habe ich mich dazu entscheiden, mich entgegen aller anderen Abgeordneten in diesem Punkt zu enthalten.