Keine geheimen Datensammlungen über Fußballfans! Kontrolle und Transparenz ermöglichen – Betroffene proaktiv informieren

I. Sachverhalt

Immer wieder werden eklatante Datenschutzverstöße bekannt, wenn es um polizeiliche oder nachrichtendienstliche Speicherungen von Personen und personenbezogenen Hinweisen in Dateien geht. Zuletzt beanstandeten die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder rechtswidrige Speicherung in der sogenannten „Falldatei-Rauschgift“. In der Datei wurden Personen wegen Bagatelldelikten gespeichert sowie Kontaktpersonen erfasst, die in keinerlei Zusammenhang mit Rauschgift stehen.

Währenddessen kämpft die Deutsche AIDS-Hilfe in NRW gegen die Stigmatisierung von HIV-Positiven als ansteckend (ANST) in Polizeidatenbanken wie dem Auskunftssystem „POLAS NRW“. In einer Erklärung im Oktober dieses Jahres forderte die Deutsche AIDS-Hilfe die Innenminister aller Bundesländer auf, die Kennzeichnung von Menschen mit ANST zu beenden. Es gibt weitere problematische Personenbezogene Hinweise, wie die Antwort auf eine Anfrage der Piratenfraktion („Personengebundene Hinweise in polizeilichen Datenbanken“, Drucksache 16/10114) zeigt. In Niedersachsen wurden 2013 beim dortigen Verfassungsschutz rechtswidrige Speicherungen entdeckt. Dies führte dazu, dass mehr als die Hälfte der Datenbestände der Amtsdatei des niedersächsischen Verfassungsschutzes gelöscht oder korrigiert werden musste.

In NRW wird insbesondere über die polizeiliche Speicherung von Informationen über Fußballfans gestritten. Fans können viele Nachteile durch eine Abspeicherung ihrer Daten erleben: Beispielsweise werden aus diesen Dateien personenbezogene Daten an Vereine und Verkehrsunternehmen weitergeleitet, was zu Stadionverboten oder Absagen für Fan-Busfahrten führen kann.

Seit 1994 führt das Bundeskriminalamt auf Grundlage des BKA-Gesetzes die durch Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren eingerichtete Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. Zurzeit sind ca. 13.000 Personen in dieser Volltext-Datei verzeichnet. Die Eintragungen in die Datei für Gewalttäter rund um Sportveranstaltungen erfolgt nicht aufgrund von Gewalttaten, wie der Name vermuten lässt. Für die Eintragung können einfache Personalienfeststellungen, Platzverweise, der Besitz von Pyrotechnik oder eine Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit einem Sportereignis genügen. Dabei reicht die Einleitung eines polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen unterschiedlichster Straftatbestände, darunter Diebstahl oder Beleidigung, aus.

Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens führt nicht automatisch zur Löschung. Meistens wird die grundsätzlich zugelassene Speicherdauer von fünf Jahren ausgeschöpft. Gespeichert werden nicht nur Vorfälle im Stadion, sondern auch bei An- und Abreise oder an „Treffpunkten“ von Fans. Zugriff auf die DGS haben die Polizeibehörden der Länder, das BKA sowie die Bundespolizei. Da für Eintragungen und Pflege der Bestände das Tatortprinzip gilt, erfolgt ein Großteil der Datenerhebungen und Speicherungen durch das Land NRW. Gemäß § 8 Abs. 4 BKAG dürfen auch Kontakt -und Begleitpersonen, Hinweisgeber und sonstige Auskunftspersonen gespeichert werden, soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. In NRW werden dabei eingetragene Personen nicht über eine Speicherung informiert und müssen selbstständig Auskunft bei der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze (ZIS) verlangen. Das Bundesland Bremen hat sich 2013 dafür entschieden, gespeicherte Personen proaktiv über einen Eintrag in der DGS zu informieren.

Neben der DGS führen Kreispolizeibehörden einiger Bundesländer noch eigene Arbeitsdateien ihrer „Szenekundigen Beamten“ (SKB). Solche Arbeitsdateien wurden durch die Antwort auf die Kleine Anfrage „Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans“ im September 2015 bekannt. Nordrhein-westfälische Behörden führten zum damaligen Zeitpunkt die Daten von 6.500 Bürgern und Bürgerinnen in den SKB-Dateien. Für eine Eintragung gelten noch weichere Kriterien als bei der DGS. Dies führt dazu, dass in NRW viel mehr Personen in den „SKB-Dateien“ landen als in der Verbunddatei DGS. Da die Dateien bis 2015 in NRW unbekannt waren, gab es für Fans nicht einmal die Möglichkeit, sich über eine Speicherung zu informieren. Auskünfte darüber, welche Anlässe zu den Speicherungen der Personen führen, wurden bis heute nicht offengelegt.

Die Entdeckung der geheimen SKB-Dateien hat in verschiedenen Bundesländern zur Überprüfung der Datenbestände geführt: Der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte beanstandete die dortige SKB-Landesdatei als „zum großen Teil rechtswidrig“. Die Polizei musste daraufhin 900 von 2.200 Personen aus der Datenbank entfernen. In Niedersachsen werden Überprüfungen und die Zusammenlegung der dortigen SKB-Dateien erwartet, nachdem ein Fan vor dem OVG Lüneburg geklagt hatte und Teillöschungen vorgenommen werden mussten. In Schleswig-Holstein wurden als Folge der Aufdeckung der dortigen Datei „Fußball SH“ alle Personen über den Umstand der Speicherung informiert.

Diese Vorgehensweise wäre für die DGS sowie für die nordrhein-westfälischen SKB-Dateien wünschenswert, da gespeicherte Fans die Möglichkeit erhalten, die Rechtmäßigkeit des Eintrags überprüfen zu lassen. Die Landesregierung NRW gibt bei der Gruppe der sogenannten „Intensivtäter“ an, dass die Mitteilung über die Beobachtung durch Sicherheitsbehörden einen präventiven Effekt habe. In der Stellungnahme 16/1558 an den Landtag NRW schreibt der Rechtsanwalt Jan-Rüdiger Albert: „Eine Mitteilungspflicht an die Betroffenen über die Eintragung ist erforderlich, da für die Eintragung nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sein muss. Darüber hinaus wird nicht jedes Ermittlungsverfahren dem Betroffenen bekannt gemacht, auch die Einstellung nicht, § 170 Abs. 2 StPO. Es handelt sich auch nicht etwa nur um ein reines Polizeiinternum, da die DGS-Eintragung eine Ausschreibung mit sich führt, die mit erheblichen Nachteilen für die Eingetragenen verbunden ist. Die Speicherung als solche stellt einen Grundrechtseingriff dar (informationelle Selbstbestimmung). Die Mitteilungspflicht ist in besonderem Maße wegen der schwierigen Rechts- und Praxisfragen im Zusammenhang mit der Löschung der Daten zwingend erforderlich.“

Ebenso ist der Aufwand für potenziell betroffene Personen, ihr Recht auf Auskunft gemäß §18 DSG NRW wahrzunehmen, unverhältnismäßig, wenn keine definierte Stelle zuständig ist.

Es ist nicht verständlich, warum Fans nicht über eine Eintragung informiert werden sollten. Transparenz kann im Bereich der Sicherheit rund um die Stadien einen präventiven Effekt haben und die Dialogbereitschaft zwischen Polizei und Fans fördern.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 

  1. alle betroffenen Personen über einen Eintrag durch nordrhein-westfälische Behörden in die Verbunddatei DGS und über Speicherungen in anderweitigen lokalen „SKB-Dateien“, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen geführt werden, zu informieren.
  2. eine Prüfung des Datenbestandes der sogenannten „SKB-Dateien“ und deren Anwendung sowie Nutzung seitens der Sicherheitsbehörden durch eine unabhängige Stelle zu veranlassen und dem Landtag bis zum 31.03.2017 zu berichten.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

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Wahlkampfgetöse von FDP und CDU

Simone Brand, Sprecherin der Piratenfraktion NRW im Untersuchungsausschuss Silvesternacht 2015, erklärt zur Ankündigung der Klage von FDP und CDU:

Es ist doch egal, ob Kraft mit Jäger um 14:30 oder 13:40 Uhr telefoniert hat. Das ist bloßes Wahlkampfgetöse von FDP und CDU.

 

Ohne Rücksicht auf die Würde der Opfer – und gänzlich am Ziel des Untersuchungsausschusses vorbei – wird einfach nur laut gepoltert. Dabei hat eine Klage von vorne herein gar keine Aussicht auf Erfolg. Gemäß Artikel 41 unserer Landesverfassung bleiben das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis bei Ermittlungen eines Ausschusses unberührt.

 

Ein Richter kann dies nur aufheben, wenn der Verdacht von erheblichen Straftaten besteht. Und das ist hier nicht der Fall. FDP und CDU schaden mit dieser Forderung dem Ruf dieses Untersuchungsausschusses erheblich.

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Investitionsprogramm für mehr IT- und Patientensicherheit in NRW! Die Landesregierung muss 600 Millionen Euro in die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser investieren!

I. Sachverhalt

Im August 2015, den darauffolgenden Monaten sowie insbesondere im Februar 2016 wurden zahlreiche Krankenhäuser in NRW Opfer einer breit gestreuten Attacke durch Schadsoftware. Die IT-Infrastruktur der Krankenhäuser hielt diesen kriminellen Angriffen nicht stand und das Lukaskrankenhaus in Neuss musste sich beispielsweise von der Versorgung abmelden und geplante Operationen verschieben. Bereits am 23. Februar 2016 thematisierte die Piratenfraktion mit ihrem Antrag „Die IT-Infrastruktur der Krankenhäuser in NRW muss sicher sein – die Gesundheit der Patientinnen und Patienten darf nicht zum Spielball von Kriminellen im Netz werden“ (Drucksache 16/11216) dieses Problem. Am 01. Juni 2016 wurde darüber hinaus eine öffentliche Anhörung mit zahlreichen ausgewiesenen IT-Sicherheits- und Krankenhausexperten durchgeführt. Die einhellige Meinung der anwesenden Fachleute deckt sich mit der Einschätzung der Piratenfraktion: Die Landesregierung stellt zu wenig Mittel für notwendige Investitionen im IT-Sicherheitsbereich zur Verfügung.

Die seit Jahrzehnten stagnierende Investitionskostenförderung der Landesregierung hat über die erwähnten Einzelbeispiele hinaus gravierende direkte und indirekte Folgen:

Als direkte Folge der mangelnden Investitionskostenförderung wird zunehmend eine unsichere IT-Infrastruktur im Gesundheitswesen festgestellt, wie auch die öffentliche Expertenanhörung am 01. Juni 2016 zum Antrag der Piratenfraktion (Drucksache 16/11216) bestätigte. Hier beschrieben die Fachleute ausführlich, dass insbesondere die Krankenhaus IT ein hochinvestiver Bereich ist: Strukturen für Medikationspläne müssen geschaffen werden, Programme und Sicherheitsupdates müssen tagesaktuell sein. Es muss dauerhaft investiert werden, sonst drohen alarmierende Sicherheitslücken. Die Krankenhausgesellschaft fasst den aktuellen Stand wie folgt zusammen: „Die Investitionsmittel, die im Moment vorhanden sind, reichen nicht für die Herausforderungen, die im Rahmen der Digitalisierung auf die Krankenhäuser zukommen“ (vgl. APr 16/1219, Seite 14).

Indirekt hat die seit Jahren anhaltende mangelnde Investitionskostenfinanzierung durch die Länder auch auf die Pflege am Bett verheerende Auswirkungen. So stehen viele Krankenhausverantwortliche zusätzlich unter Druck, die Investitionskosten mit Geldern zu kompensieren, die eigentlich für das Pflegepersonal eingesetzt werden sollten. In der Anhörung am 25. Mai 2016 zum Antrag der Piratenfraktion „Mehr Pflegepersonal für eine menschliche Versorgung und Patientensicherheit“ (16/9586) erläuterte die Krankenhausgesellschaft, dass die Mittel für die Pflege am Bett zwar nicht für Investitionen zweckentfremdet würden. Aber in der Güterabwägung der Krankenhausmanager würde es immer wieder vorkommen, dass Mittel, die für die Pflege benötigt werden, zur Realisierung dringendster Bauprojekte aufgewandt werden (vgl. APr 16/1298, Seite 11 und 25).

Um den Investitionskostenstau im Bereich der Modernisierung und Harmonisierung der digitalen Infrastruktur sowie des Datenschutzes zu entschärfen, ist die Investitionskostenförderung deshalb um 600 Millionen Euro anzuheben. Damit soll auch der gängigen Praxis entgegengewirkt werden, dass Teile der Fallpauschalen, die eigentlich für die Patientenversorgung und damit für die Finanzierung des Personals vorgesehen sind, für die Finanzierung von Investitionskosten verwendet werden.

In der Anhörung am 01. Juni 2016 zum Antrag der Piratenfraktion (Drucksache 16/11216) wurde ausführlich dargestellt, welche Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur mit den 600 Millionen Euro ergriffen werden können. Die Einführung eines flächendeckenden Datenschutzmanagementsystems kostet durchschnittlich circa 100.000 Euro pro Krankenhaus; für alle Krankenhäuser ergibt sich eine Summe von 36 Millionen Euro. Personalschulungen kosten etwa 200 Euro pro Beschäftigter. Bei circa 247.000 Beschäftigten in den Krankenhäusern in NRW ist mit circa 50 Millionen Euro zu rechnen. Die Hardware wird mit 1,5 Millionen Euro durchschnittlich pro Krankenhaus angesetzt. Insgesamt benötigt NRW also eine Summe von circa 600 Millionen Euro (vgl. APr 16/1319, Seite 28).

II. Der Landtag stellt fest

  1. Die Landesregierung ist für die Investitionskostenförderung und damit unmittelbar für die IT-Infrastruktur der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen zuständig.
  1. Die seit Jahren stagnierende Investitionskostenförderung der Landesregierung kann für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten zu verheerenden Folgen führen. 

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  1. Die Investitionskostenförderung für die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser um 600 Millionen Euro anzuheben.
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Ehrliche und offene Evaluation kriminalpolitischer Maßnahmen ermöglichen – Kriminalitätsstatistiken reformieren

I. Sachverhalt

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (u.a.) dient der Polizei, der Öffentlichkeit und der Politik insbesondere zur Evaluation und kritischen Bewertung von Polizeiarbeit. Gleichzeitig steht die Statistik seit Jahren in der Kritik, anfällig für politische Beeinflussung zu sein.

Die in der öffentlichen Debatte häufig als vermeintlich objektives Messinstrument für Kriminalität genutzte PKS dient nicht selten der Überprüfung der Kriminalitätsentwicklung und somit auch als Erfolgsfaktor für kriminalpolitische bzw. konkrete polizeiliche Maßnahmen. Auch neuere Ansätze in der Polizeiarbeit, wie etwa sogenanntes Predictive Policing oder Predictive Crime basieren auf Informationen und Daten aus der PKS. Allerdings ist das Ergebnis einer Datenanalyse abhängig von der Qualität und Zuverlässigkeit der Datenquelle.

Im Rahmen einer Anhörung des Landtags beschrieben die Sachständigen wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen in ihren schriftlichen Stellungnahmen[1] massive Verzerrungen in der PKS, die durch die aktuellen Vorgaben und die polizeiliche Organisationsstruktur begünstigt werden. Eine Messung des (tatsächlichen) Erfolgs einer polizeilichen (bzw. allgemeiner einer kriminalpolitischen) Maßnahme findet nicht statt und kann auch nicht stattfinden. Dies schon deshalb, weil eine Verknüpfung mit anderen Statistiken, wie z.B. der Verurteilungsstatistik nicht möglich ist.

Die aktuelle Struktur der Polizeilichen Kriminalstatistik führt zu zwei Problemen. Zum einen werden die Zahlen, die öffentlichkeitswirksam durch die Innenminister präsentiert werden, in der öffentlichen Diskussion ihrem Kontext entrissen und prägen somit ein falsches Bild in der Öffentlichkeit über Kriminalität und Täterprofile, obwohl die PKS keine Aussagekraft über begangene Straftaten besitzt. So veranlassten die Schwächen der PKS z.B. auch die Bundeszentrale für politische Bildung über die Schwächen der Erfassung der „Ausländerkriminalität“ in der PKS aufzuklären.[2]

Zum anderen kann die PKS in dieser Form auch nicht als Messinstrument für den Erfolg und die Effizienz kriminalpolitischer oder konkreter exekutiver Maßnahmen dienen. Die PKS wird deshalb auch in der Wissenschaft nicht als Erkenntnisquelle für die Organisations- und Haushaltsplanung betrachtet.[3]

Um also eine fundierte Aufgabenkritik an kriminalpolitischen und konkreten exekutiven Maßnahmen vornehmen zu können, muss der Erfolg einer Maßnahme am Gesamtverlauf eines Einzelfalles gemessen werden können. Dafür bedarf es einer neuen Einheitsstatistik, die den Verlauf eines Strafverfahrens von Beginn (Anzeigenerstattung) bis zu seinem Ende (Verurteilung, Einstellung, etc.) und ggf. sogar darüber hinaus (Rückfälligkeit von Tätern, etc.) vollumfänglich und einheitlich erfasst.

II. Der Landtag stellt fest

  1. Die Polizeiliche Kriminalstatistik bedarf einer Reform.
  1. Eine statistische Auswertung zur Bewertung des Erfolgs von Maßnahmen benötigt Informationen zum Gesamtverlauf eines Verfahren bzw. Einzelfalls.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Dem Landtag ein Konzept für die Umsetzung einer Einheitsstatistik vorzulegen.
  2. Sich auf allen Ebenen (auch in der Innenministerkonferenz) dafür einzusetzen, die Vorgaben zur statistischen Erfassung von Kriminalität zu überarbeiten und eine entsprechende Einheitsstatistik zu schaffen.

[1] Drs 16/4352 , Drs. 16/4315.

[2] Vgl. https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/76639/auslaenderkriminalitaet?p=all

[3] Stadler, W./Walser, W.: Fehlerquellen der Polizeilichen Kriminalstatistik, in: Liebl, K./Ohlemacher, T.: Empirische Polizeiforschung. Interdisziplinäre Perspektiven in einem sich entwickelnden Forschungsfeld, Herbolzheim 2000, S. 68-89 (80).

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Fraktionssitzung vom 22.11.2016

Live-Protokoll der Sitzung

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NachDenkTreff Dortmund 24. Oktober 2016 – Unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit

Die Rollen der Bertelsmann-Stiftung in NRW

Videoaufzeichnung der Vernstaltung
Veranstaltungsort: Auslandsgesellschaft Dortmund, Steinstr. 48 (Nordausgang Hbf., neben Cinestar)
Veranstalter: DGB (Stadtverband Dortmund), attac (Regionalgruppe Dortmund AG Globalisierung konkret)

Der Videobeitrag zeigt nicht den ebenfalls verwendeten Foliensatz. Im Referat ist jedoch eindeutig auf die zugehörigen Folien referenziert. Den Foliensatz gibt es hier als pdf-Datei zum Download.

Aus dem Ankündigungstext der Veranstaltung:

Interessenverbände, Lobbyisten, Pressure Groups, Think Tanks, die Einflüsterer der Politik gehören zum Erscheinungsbild heutiger Demokratien und sind aus der modernen Gesellschaft nicht mehr weg zu denken. Da sie Einfluss nehmen auf den staatlichen Entscheidungsprozess und Ihre Mitwirkung an der politischen Gestaltung politischer Willensbildung nicht über die Verfassung geregelt ist, ist es wichtig, ihre „Macht ohne Mandat“ transparent zu machen und zu beschränken. Geschieht dies nicht, ist die Demokratie durch starke Lobbyakteure in Gefahr.

Nicht nur im Bereich der Bildungspolitik sind viele „Reformen“ der letzten Jahre unter Mitwirkung der Bertelsmann-Stiftung zustande gekommen oder von ihr initiiert worden, ohne dass die Stimmen von Wissenschaftlern, Lehrern oder Eltern angemessen – das heißt über inszenierte Runde Tische hinaus – berücksichtigt wurden. Die Bertelsmann-Stiftung ist in Deutschland und Europa ein besonders starker Lobbyakteur. Insofern ist es naheliegend, sich in Zeiten zunehmender Intransparenz und Machtverschiebungen zwischen Markt und Staat mit der Bertelsmann-Stiftung, ihren Tochtergesellschaften, ihren Gesellschaftsanteilen und den mit ihr verbundenen Initiativen, Einrichtungen und Personen etc. auseinanderzusetzen.

Die Piratenfraktion in Nordrhein-Westfalen hat im April 2016 im Landtag eine Große Anfrage eingebracht, in der sie von der Landesregierung wissen will, welchen Einfluss die Bertelsmann-Stiftung auf die Landespolitik, insbesondere die Bildungspolitik hat.

Die Anfrage der Piratenfraktion NRW auf dem Server des Landtages.

Die Antwort der Landesregierung auf dem Server des Landtages.

Eine öffentliche Diskussion dazu steht bislang aus. Die zur Anfrage gehörige Plenardebatte ist in Vorbereitung.

Bestes, Nick H. aka Joachim Paul

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Erfahrungen mit Click & Crowdworking Teil 2

Wie angekündigt, aber mit etwas Verspätung, der zweite Teil der Erfahrungsberichte mit Click & Crowdworking. Ich bin Crowdworker und nutze für meine Tätigkeit die Angebote mehrerer Internetplattformen, auf denen Firmen unterschiedliche Arbeiten outsourcen. Mein Arbeitsschwerpunkt … Weiterlesen

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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„Aktion vor Ort“ im Rahmen des Tags der Medienkompetenz 2016

Die Abgeordnete Monika Pieper, bildungspolitische Sprecherin der Piraten im Landtag, besuchte am 16.11.2016 die Erich Kästner-Schule in Bochum.
Präsentiert wurden die Notebookprofile und das Medienscout-Konzept der Schule. Mit den  Schüler – und Lehrervertretern wurden wichtige Bestandteile des schulischen Mediencurriculums angesprochen und einige infrastrukturelle Erweiterungsnotwendigkeiten der Schule diskutiert. Als besonders beeindruckend erwies sich die Präsentation der Medienscouts. Sie konnten überzeugend darstellen, warum die Erich Kästner-Schule als einzige Bochumer Schule als Medienscouts NRW- Schule 2016/17 ausgezeichnet wurde.
Ich bin begeistert von dem img_kleinEngagement, mit dem die Medienscouts ihre Aufgaben wahrnehmen und umsetzen. Das ist einfach vorbildlich.
Das 2012 initiierte Projekt zielt darauf ab, Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I für die Risiken medialer Angebote zu sensibilisieren und den selbstbestimmten, kritischen und kreativen Umgang mit Medien zu fördern. Dazu werden sie zu Experten in Medienfragen ausgebildet und stehen dann ihren Mitschülerinnen und Mitschülern bei Schwierigkeiten im Alltag zur Seite.
Zur zentralen Abschlussveranstaltung am Tag der Medienkompetenz am 28.November 2016 im Düsseldorfer Landtag sollen Vertreter der EKS-Medienscouts eingeladen werden. Der Tag der Medienkompetenz 2016 ist eine Veranstaltung des Landtags und der Landesregierung NRW. Organisiert und durchgeführt wird sie vom Grimme-Institut.
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Die DPSG zu Besuch im Landtag NRW

Am vergangenen Freitag waren viele Pfadfinder unterschiedlicher Stufen und Stämme bei uns im Landtag zu Besuch. In einer rund 90-minütigen Diskussionsrunde stellten wir Jugendpolitiker uns den Fragen der jungen Menschen.
Spannende Diskussionen rund um die Themen Freiräume, G8/G9, Ehrenamt, Schule usw. .. Danke, dass ihr uns besucht habt!

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Diskussionsabend in Aachen zu G9

aachenAm Anfang stand  ein kurzer Vortrag zu den aktuellen Entwicklungen und den Positionen der anderen Parteien in NRW zur Schulzeitverkürzung.

Mit einigen interessierten Menschen und den Piraten aus Aachen entwickelte sich eine interessante Diskussion. Deutlich wurde wieder einmal, dass es nicht darum gehen kann, ob der Notendurchschnitt durch das G8 besser oder schlechter geworden ist, sondern um den Bildungsbegriff und den Anspruch, den wir an unsere Bildungsinstitutionen haben. Die Bedeutung der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu selbstbewussten, kritisch denkenden Menschen wurde von allen Teilnehmerinnen betont. Einigkeit bestand darüber, wie wichtig dabei das nicht gesteuerte Lernen im Freundeskreis, im Sportverein oder auch in Jugendverbänden ist und dass es dafür genügend Zeit geben muss, die durch den Nachmittagsunterricht im G8 stark eingeschränkt ist.  Später ging es neben den Fragen zu „Turboabi“ auch um Fragen, die durchaus im Zusammenhang mit der verkürzten Schulzeit stehen, wie z.B. die Tatsache, dass durch die Bologna-Reform ein Studium inzwischen wesentlich mehr Ähnlichkeit mit dem Schulbesuch hat, als es noch vor der Reform der Fall war.

Vielen Dank an die Aachener Piraten für die tolle Vorbereitung und den schönen konstruktiven Abend mit vielen Gesprächspartnern.

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