Wir brauchen einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Und wir brauchen ihn jetzt!

Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW, nimmt Stellung zur heutigen Unterrichtung in der Landtagsdebatte:

„Die Ministerpräsidentin hat es versäumt, der Fehlerkette im Bereich des Innenministers durch dessen Ablösung ein Ende zu setzen. Das ist niemandem mehr zu vermitteln.

Die Ministerpräsidentin schützt durch ihr arrogant anmutendes Nichtstun nur ihren Minister, nicht aber die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.

Sie macht sich mit dem Fehlerminister Jäger gemein und trägt damit eine Mitschuld. Ansonsten weiß die Ministerpräsidentin nachher immer alles schon vorher. „Ich weiß, dass ich nichts weiß“ ist für die Ministerpräsidentin dem Anschein nach keine erreichbare Erkenntnis.

Der Rechtsstaat ist nicht an seine Grenzen gelangt, sehr wohl aber der Innenminister an die Grenzen seiner Fähigkeiten. Diese Landesregierung wird gar nichts aufklären. Auch der Gutachter nicht. Ein von der Landesregierung bestellter Gutachter ersetzt keine unabhängige, parlamentarische Aufklärung. Ein von der Landesregierung bestellter Gutachter ist vor allem nicht eines: unabhängig. Die Ankündigung von Ministerpräsidentin Kraft, eine unabhängige Aufklärung durchzuführen, ist damit nicht erreichbar.

Wir brauchen einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Und wir brauchen ihn jetzt!“

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Hat die SPD den Kampf gegen die AfD bereits verloren gegeben?

Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW, nimmt Stellung zum angekündigten Verzicht Sigmar Gabriels auf die Kanzlerkandidatur und die Personalspiele der SPD:

„Der angekündigte Rücktritt des Wirtschaftsministers und Vizekanzlers ist nichts weniger als das Eingeständnis, dass er und die SPD gegen die Merkel-CDU keine Chance haben. Angesichts der Umfragewerte der Sozialdemokraten im Bund stellt sich sogar die Frage, ob Gabriel auch den Kampf gegen die AfD um Platz 2 verloren gegeben hat und sich nur der Verantwortung für die Politik der großen Koalition entziehen will.

Das sich daraus ergebende Personalgeschacher ist selbst einer SPD unwürdig. Martin Schulz ist damit nicht mehr der Heilsbringer aus Brüssel, sondern der designierte Wahlverlierer. Ich bin mir nicht sicher, dass er dies bei seinem Ausscheiden aus der europäischen Politik bereits wusste.

Sehr interessant und wenig glaubwürdig erscheint in diesem Zusammenhang, die Aussage von Ministerpräsidentin Kraft beim Ständehaus-Treff der Rheinischen Post, dass sie dies bereits am 28. November wusste.“

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Die Kindergrundsicherung ist der erste, richtige Schritt

Daniel Düngel, Familienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW und Mitglied in der Enquetekommission „Zukunft der Familienpolitik in Nordrhein-Westfalen“, erklärt zum heute vorgestellten Abschlussbericht:

Die Arbeit in der Enquetekommission war geprägt von einem gemeinsamen Ziel: Wir wollen gute Rahmenbedingungen für Kinder und Familien in NRW schaffen.

Ein wesentliches Kernelement unserer Vorstellung von gelingender Kinder- und Familienpolitik wurde von der gesamten Kommission aufgenommen: Die Kindergrundsicherung. Leider waren die anderen Fraktionen nicht mutig genug, mit uns gemeinsam über ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder nachzudenken.

Geldmangel ist das zentrale Problem von Familien mit Kindern. Besonders Alleinerziehende und Kinder sind in Nordrhein-Westfalen von Armut betroffen. Wir sind der Überzeugung, dass unser gesamtes Sozialsystem einen Reboot braucht – ein Grundeinkommen weg vom diskriminierenden und menschenunwürdigen Hartz4 wäre ein solcher Neustart.“

 

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Rechtsfreier Raum – mal wieder

Nein, dieses mal geht es nicht um irgendeinen frei drehenden CSU Politdarsteller á la Friedrich. Dieses mal geht es um eine ordentliche, zwischenstaatliche Organisation, die Europäische Patentorganisation (EPO) [1] und das von ihr betriebene Europäische … Weiterlesen

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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#Hanfdebatte (2. Teaser)

Tagesordnung der Plenarsitzung mit #Hanfdebatte (TOP 9)
Antrag der Piratenfraktion

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Fraktionssitzung vom 24.01.2017


Live-Protokoll der Sitzung

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Weder Terroristen noch Innenminister dürfen an der langen Leine gehalten werden

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss nimmt Stellung zur wiederholt getroffenen Einschätzung des Innenministers, dass alle rechtsstaatlichen Mittel im Fall Amri ausgenutzt wurden:

„Der Innenminister liegt mit seiner Einschätzung schlicht falsch, wie nicht nur das Gutachten von Prof. Dr. Henning Ernst Müller aufzeigt. Es drängt sich nach den Berichten im Innenausschuss der Eindruck auf, dass auf Anis Amri bewusst kein Verfolgungsdruck ausgeübt wurde, damit die Ermittlungsbehörden weitere Erkenntnisse gewinnen. Das ist eine fatale Vorgehensweise.

Weder Terroristen noch Innenminister dürfen an der langen Leine gehalten werden, wenn die Menschen vor Schäden bewahrt werden sollen. Gefahrenabwehr verlangt präventives Handeln und nicht stures Aussitzen. Das erlebt in den letzten Tagen auch die Ministerpräsidentin. Ihre immer verzweifelter wirkenden Unterstützungsappelle für den Innenminister fallen auf sie zurück.

Die Behörden hätten an mehrere Stellen die Möglichkeit gehabt, den Mörder Anis Amri klar zu machen, dass er unter der dauernden Beobachtung des Rechtsstaats steht. Und die Behörden hätten ebenso mehrfach die ausländerrechtlichen Möglichkeiten nutzen können, ihn an seinem Treiben zu hindern. Es ist unerheblich, ob der Innenminister öffentlich noch anderes behauptet.“

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Wer wird neuer Innenminister?

Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW, nimmt Stellung zu der angerkündigten Regierungserklärung der Ministerpräsidentin:

„Die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin kann nur die Verkündung des designierten Nachfolgers des Unsicherheitsministers Jäger bedeuten. Alles andere wäre das Eingeständnis der eigenen Regierungsunfähigkeit.

Der Innenminister wird nicht aufgrund eigener Einsicht zurücktreten – so viel steht fest. Dass sich die Ministerpräsidentin noch am Wochenende schützend vor ihren Risikominister Nummer 1 stellt, kann nur bedeuten, dass sie Machterhalt und parteipolitische Seilschaften vor Aufklärung der Vorgänge und Prävention für die Zukunft stellt.“

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Das Land NRW muss die Freigabe von Cannabis in lizenzierten kommunalen Abgabestellen unterstützen!

I. Sachverhalt

Der freizeitorientierte Konsum von Cannabis ist in Deutschland und in NRW immer noch und weiterhin verboten. Zahlreiche gesellschaftliche Probleme resultieren aus diesem Verbot: Kriminalisierung und Diskriminierung von Bürgerinnen und Bürgern, unkontrollierter Handel mit verunreinigten und gesundheitsschädlichen Cannabissubstanzen auf dem Schwarzmarkt und ein enormer aber wirkungsloser Einsatz von Polizei zur Bekämpfung der illegalen Strukturen. Weltweit werden Auswege aus dieser gescheiterten Verbotspolitik gesucht, diskutiert und teilweise umgesetzt. Da in Deutschland auf Bundesebne eine Abkehr der gescheiterten Verbotspolitik nicht zu erwarten ist, nimmt der Druck auf Lands- und kommunaler Ebene, wie kürzlich in Berlin oder Köln, zu.

Auch der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragte seinen Gesundheitsausschuss bereits im letzten Jahr damit, Lösungen zu finden, die modellhaft an die Stelle dieser bisherigen Verbotsstrukturen treten können und zugleich stärker auf Aufklärung, Prävention und Hilfe setzen. So veranstaltete das Gesundheitsdezernat der Stadt Düsseldorf am 07. Dezember 2016 eine Fachtagung zum Thema „Gesundheitspolitischer Spielraum von Kommunen“, um die Chancen und Risiken des Betriebs von lizenzierten Abgabestellen für Cannabisprodukte für Erwachsene zu diskutieren.

Ein wissenschaftlich begleitetes, zeitlich und räumlich begrenztes Modellprojekt zur lizenzierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene könnte laut Experten eine Lösung für die mit der Prohibition einhergehenden Probleme darstellen. Im Rahmen eines solchen Projektes ließe sich klären, ob Personen mit problematischen Konsummustern durch die legale Abgabe besser erreicht und gesundheitliche Schädigungen verringert werden können. Zudem könnte untersucht werden, inwieweit der Jugendschutz und die öffentliche Sicherheit von einer Zerschlagung des Schwarzmarktes konkret profitiert.

Die Veranstalter der Fachtagung in Düsseldorf sowie die anwesenden Experten beziffern die Kosten der Beantragung eines solchen Projektes auf circa 20.000 Euro. Darüber hinaus müssten für die Durchführung noch einmal circa 1.000.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf kann diese Kosten ohne die Kooperation mit anderen Kommunen und ohne die Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht aufbringen.

Am 29. November 2016 fand am Berufskolleg des Bistum Münster die 19. Podiumsdiskussion der Reihe „Schüler diskutieren mit Experten“ statt. Neben einem leitenden Oberstaatsanwalt und einer leitenden Ärztin einer Klinik für Sucht- und Traumapatienten war auch die Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen), zu Gast auf dem Podium.

Laut Medienberichterstattung vom 30. November 2016[1] und der medialen Aufbereitung der Podiumsdiskussion durch das Berufskolleg des Bistum Münster[2] sieht die grüne Gesundheitsministerin die Freigabe des Verkaufs von Cannabis in streng kontrollierten Spezialgeschäften oder Apotheken „als beste Lösung“.

II. Der Landtag stellt fest

  1. Zahlreiche Kommunen (Düsseldorf, Münster, etc.) in Nordrhein-Westfalen haben großes Interesse lizenzierte Abgabestellen für Cannabisprodukte einzurichten.
  2. Die Entwicklung, Beantragung und Durchführung eines Modellprojekts zur Einrichtung von lizenzierten Abgabestellen für Cannabisprodukte ist mit finanziellem Aufwand verbunden.
  3. Die Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich öffentlich für Modellprojekte zur Schaffung von lizenzierten Abgabestellen von Cannabisprodukten ein und muss diesem öffentlichen Einsatz mit konkretem Regierungshandeln endlich Rechnung tragen.

III. Der Landtag beschließt

  1. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, insbesondere das Gesundheitsministerium unter Führung von Barbara Steffens (Bündnis 90/ Die Grünen), stellt unkompliziert einen Fördertopf bereit, um Kommunen bei der Entwicklung, Antragstellung und Durchführung von Modellprojekten zur Einrichtung von lizenzierten Abgabestellen finanziell zu unterstützen.

[1] Vgl http://www.rp-online.de/nrw/staedte/geldern/hitzige-debatte-ueber-cannabiskonsum-aid-1.6430366 (Zuletzt aufgerufen am 12.01.2016).

[2] Vgl. http://www.lfs-berufskolleg-geldern.de/cms/?p=12399 (Zuletzt aufgerufen am 12.01.2016).

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Endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2000 umsetzen: Keine verfassungswidrigen Funktionszulagen an Mitglieder des Landtags mehr zahlen!

I. Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21.07.2000 (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 21. Juli 2000 – 2 BvH 3/91 – R, siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/07/hs20000721_2bvh000391.html) festgestellt, dass „Regelungen über ergänzende Entschädigungen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, für die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und für die Ausschussvorsitzenden mit dem Verfassungsrecht unvereinbar sind. Sie verstoßen gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten“. Es hat ausgeführt, dass „mit der Gewährung von zusätzlichen Entschädigungen an stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer der Fraktionen und Ausschussvorsitzende das Tor geöffnet wäre zu einem differenzierten, Abhängigkeiten erzeugenden oder verstärkenden Entschädigungssystem, das unvereinbar mit dem Grundsatz der Abgeordnetengleichheit“ ist (BVerfG, a.a.O., Rn. 75).

Der Landesrechnungshof des Landes NRW hat seine Prüfungsergebnisse bzgl. der Fraktionen des Landtags NRW in der 15. Wahlperiode SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Haushaltsjahre 09.06.2010 – 30.05.2012) mit Schreiben vom 18.05.2016 zusammengefasst. Dabei hat er darauf hingewiesen, dass der Empfängerkreis von Funktionszulagen über den im Urteil des Bundesverfassungsge­richts genannten Personenkreis, der nur die Präsidentin bzw. den Prä­sidenten, die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen und die Fraktionsvorsitzenden umfasst, hinausgeht, und die Rechtmäßigkeit einzelner Funktionszulagen in Frage ge­stellt. Der Landesrechnungshof plädiert daher für eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen und regt insbesondere an, dass die Fraktionen in ihren Rechenschaftsberichten – über den bisher im Gesetz vorgeschriebe­nen Ausweis des Gesamtbetrages der Entschädigungen an Fraktionsmitglieder mit be­sonderen Funktionen hinaus – auch angeben müssen, welche Funktionsstellen beson­ders vergütet worden sind. Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bei ihrer Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen des Landesrechnungshofs geäußert, dass sie keinen Anpassungs- bzw. Änderungsbedarf sehen (siehe zum Ganzen die Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags vom 05.01.2017, S. 4 f., Drucksache 16/13925).

II. Der Landtag beschließt:

  1. Alle Fraktionen des Landtags betrachten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2000 ­- 2 BvH 3/91 – als rechtsverbindlich.
  1. Alle Fraktionen des Landtags bringen in die Februar-Sitzung einen gemeinsamen Gesetzentwurf ein, durch den die Empfehlungen des Landesrechnungshofs NRW vom 18.05.2016 zur Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes bzgl. der Funktionszulagen in der laufenden Wahlperiode umgesetzt werden.
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