Wir brauchen einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, damit vom ‚Zurückweisungsminister‘ nichts unter den Teppich gekehrt wird

Simone Brand, Stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss für die Piratenfraktion im Landtag NRW, erläutert die Gründe der PIRATEN für die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss:

„Die Landesregierung unter Ministerpräsidentin Kraft wollte über die Einsetzung eines so genannten „unabhängigen Gutachters“ die parlamentarische Kontrolle durch den Landtag umgehen.

Auch wenn es dem Machterhalt nicht unbedingt dient, obliegt dem Parlament nun einmal die Kontrolle der Landesregierung. Es ist allerdings höchst bemerkenswert, wenn ‚grün-rot‘ dabei eine innenpolitische Koalition gegen sich schafft, die es natürlicherweise nicht gibt.

Die Opposition aus PIRATEN, CDU und FDP will mit diesem Untersuchungsausschuss verhindern, dass Versäumnisse von Behörden oder einzelnen Personen im Verantwortungsbereich des Innenministers unter den Teppich gekehrt werden. Dieser hat sich landesweit vor allem als ‚Zurückweisungsminister‘ einen Namen gemacht. IM PUA soll es um Aufklärung und Lernen für die Zukunft und nicht um die nächste Wahl und deren Ausgang gehen.

Wir wollen wissen, was schief gelaufen ist. Wir wollen wissen, was die Politik tun kann und muss, um das Risiko von Anschlägen zu minimieren, denn gänzlich verhindern können wir sie leider nicht.“

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So stellen wir uns Familienpolitik der Zukunft vor

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Plenarreden ab Januar 2017

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Fraktionssitzung vom 14.02.2017


Live-Protokoll

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#BoniDebatte: Live-Übertragung am 16.02., 13.25 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21.07.2000 festgestellt, dass „Regelungen über ergänzende Entschädigungen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, für die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und für die Ausschussvorsitzenden mit dem Verfassungsrecht unvereinbar sind. Sie verstoßen gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten“. [1]

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#KohleDebatte: Live-Übertragung am 15.02., 15.15 Uhr

71 Prozent der Bürger in Nordrhein-Westfalen fordern ein rasches Ende der Braunkohle [1] – doch danach sieht es nicht aus. Wir Piraten fordern ein unabhängiges Gutachten, das die Folgekosten des schmutzigen Energieträgers beziffern soll. Eine moderate und sinnvolle Forderung, wie wir finden. Denn belastbare Fakten und Zahlen sind wichtig, um über einen Ausstieg richtig diskutieren zu können.

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Bus und Bahn attraktiver machen; kommunale Finanzierungsinstrumente für den ÖPNV ermöglichen.

I. Sachverhalt

Der öffentliche Personennahverkehr ist unverzichtbar für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens. Die Fahrgastzahlen konnten in den vergangenen Jahren zwar kontinuierlich gesteigert werden, allerdings liegt der Anteil des ÖPNV am Gesamtverkehr (modal split des Verkehrsaufwandes) beinahe unverändert bei 8,5 %.

Der gestiegene Mobilitätsbedarf kann weder in den Ballungs-, noch in den peripheren Räumen befriedigt werden: in den Städten sind die Kapazitäten der ÖPNV-Infrastruktur erschöpft und können einen weiteren Fahrgastzuwachs wohl nicht verkraften. Im ländlichen Raum gibt es ein unzureichendes Verkehrsangebot, das von der Bevölkerung nicht angenommen wird und in hohem Maße von öffentlichen Geldern abhängig ist.

Eine Erhöhung der Bundes- und Landesmittel für den ÖPNV ist notwendig – aber nicht als Gesamtlösung erwartbar. Dabei ist die öffentliche Finanzierung die tragende Säule der ÖPNV-Finanzierung. Durchschnittlich zwei Drittel des deutschen Nahverkehrs wird auf diese Weise finanziert.

Die zweite wichtige Säule stellt die Nutzendenfinanzierung über Fahrgeldeinnahmen und sonstige Erträge dar. Vielerorts ist die Grenze der Zahlungsbereitschaft erreicht. Ohne eine entsprechende Gegenleistung – ein besseres Nahverkehrsangebot – wird es keine nennenswerten Steigerungen des Anteils der Nutzendenfinanzierung am Gesamtfinanzvolumen geben.

Auf kommunaler Ebene wird der ÖPNV außerdem über die besondere Konstruktion des steuerlichen Querverbundes finanziert. Aufgrund der zurückgehenden Gewinne der Energiesparte ist auch diese Finanzierungssäule langfristig nicht auskömmlich. Damit fehlt den Kommunen als Aufgabenträger des ÖPNV eine eigene zuverlässige Finanzierungsbasis. Daher ist es folgerichtig, den Kommunen auch Finanzierungsinstrumente an die Hand zu geben, um die finanziellen Mittel für Bus und Bahn dort erwirtschaften zu können, wo die Erschließung durch den ÖPNV stattfindet.

In der Enquetekommission “Finanzierungsoptionen des Öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen im Kontext des gesellschaftlichen und technischen Wandels” wurden unterschiedliche Lösungsansätze erarbeitet. Viele dieser neuen Finanzierungsinstrumente können auf kommunaler Ebene umgesetzt werden.

II. Der Landtag stellt fest:

Die bisherigen Säulen der ÖPNV-Finanzierung reichen nicht aus, um ein flächendeckend angemessenes ÖPNV-Verkehrsangebot aufrecht zu erhalten. Die Erschließung neuer Finanzierungsquellen ist für die Sicherung und Schaffung eines attraktiven ÖPNV notwendig. Neue Finanzierungsquellen sind oft auf kommunaler Ebene angesiedelt.

III.        Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. den Bericht der Enquetekommission “Finanzierungsoptionen des Öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen im Kontext des gesellschaftlichen und technischen Wandels” zur Kenntnis zu nehmen und als Ausgangslage für ihr verkehrspolitisches Handeln zu nutzen.
  2. eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vorzulegen, mit der die Kommunen die Möglichkeit erhalten, eigene Erschließungsbeiträge zur Finanzierung der erstmaligen Herstellung der ÖPNV-Infrastruktur zu erheben.
  3. eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vorzulegen, mit der die Kommunen die Möglichkeit erhalten, eigene Beiträge zur Finanzierung des ÖPNV-Betriebs zu erheben.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

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Selbstbedienungsladen Sparkasse – NRW braucht endlich eine Deckelung der Gehälter und Pensionen von Sparkassen-Vorständen!

Hier geht’s zum Beratungsverlauf mit Abstimmungsprotokoll

I. Sachverhalt

Laut einem Bericht des Handelsblatts vom 01.02.2017 kommen die Vorstandsmitglieder der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen nach wie vor in den Genuss von üppigen Pensionsregelungen und exorbitanten Gehältern. In der derzeitigen Niedrigzinsphase hat dies zur Folge, dass die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute immer höhere Pensionsrückstellungen bilden müssen. So belief sich der Barwert der Pensionsrückstellungen für die Vorstandschefs der rund 100 Sparkassen in NRW am Ende des Jahres 2015 auf 250 Millionen Euro. Das Volumen der Pensionsrückstellungen aller Vorstandsmitglieder erreichte einen Barwert von 570 Millionen Euro. Damit überstieg der Wert der Pensionsrückstellungen für die Vorstände den Gewinn nach Steuern (rund 530 Millionen Euro) der nordrheinwestfälischen Sparkassen im Jahr 2015.

Die strukturelle Ursache für dieses Ungleichgewicht und das Anschwellen der Pensionsrückstellungen der Sparkassen sind aber nicht in erster Linie die gegenwärtigen Minizinsen, sondern vor allem die üppigen Versorgungsregelungen im Alter für die Vorstände. Je nachdem wie lange sie im Amt sind, erhalten Sparkassenvorstände Pensionen in Höhe von 55 Prozent, vereinzelt sogar in Höhe von 75 Prozent, des bisherigen Grundgehalts. So wird der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Dortmund 75 Prozent seines Grundgehalts im Ruhestand kassieren. Der Chef der Sparkasse Bochum hat Anspruch auf 70 Prozent.

Auch die beiden NRW-Sparkassenverbände Rheinland und Westfalen haben inzwischen erkannt, dass derartige Regelungen für die Altersversorge von Vorstandsmitgliedern völlig anachronistisch sind. Ihre Vergütungsempfehlungen aus dem Jahr 2016 sehen einen Wegfall der oben genannten Direktzusagen für die Altersversorge vor. Allerdings sollen dafür die Sparkassenvorstände künftig ein höheres Gehalt beziehen.

In Anbetracht der horrenden Gehälter, die Vorstandsvorsitzende bereits gegenwärtig beziehen, sind solche Empfehlungen völlig unzureichend. So erhielt der Vorstandschef der Kreissparkasse Köln 913.000 Euro im Jahr 2015. Der Vorsitzende des Vorstands der Sparkasse Köln-Bonn bezog in diesem Zeitraum ein Gehalt von 782.900 Euro. Der Vorstandschef der Sparkasse Aachen konnte sich 2015 über eine Vergütung von 705.000 Euro freuen. Die Sparkasse Münsterland Ost entlohnte ihren Vorstandsvorsitzenden mit 664.000 Euro. Der Chef der Sparkasse Dortmund bezog 2015 ein Gehalt von 573.000 Euro.

Die Vergütung aller Vorstandsmitglieder der Sparkassen in NRW stieg 2015 im Durchschnitt um 3,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2014. In diesem Zeitraum stiegen die Gehälter der Vorstandschefs um durchschnittlich 2,9 Prozent. Spitzenreiter hinsichtlich der Gehaltssteigerungen war der Vorstandschef der Sparkasse Lüdenscheid mit einem Plus von sage und schreibe 16 Prozent im Vergleich zu 2014. Der bereits oben genannte Chef der Sparkasse Aachen konnte sich 2015 über eine Gehaltssteigerung von satten 11,2 Prozent freuen. Auch die beiden Topverdiener unter den Vorstandschefs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen steigerten ihre Gehälter 2015 nochmal um rund 5 Prozent.

Damit sind die Gehälter der nordrheinwestfälischen Sparkassenchefs nicht selten um ein Vielfaches höher als die Vergütung der Bundeskanzlerin (ca. 247.200 Euro pro Jahr) und der Ministerpräsidentin von NRW (ca. 220.000 Euro pro Jahr).

Sparkassenvorstände in NRW, insbesondere die Vorstandschefs, leben somit immer noch in der besten aller Welten: Sie erhalten Vergütungen auf dem Niveau des Privatbankensektors und Pensionsansprüche, die an die Altersversorgung von Beamten erinnern. Ermöglicht wird ihnen das dadurch, dass Lokalpolitiker in den Verwaltungsräten der Sparkassen die Luxusgehälter und Luxuspensionen der Vorstände durchwinken und nicht ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Zwar sind die Verwaltungsratsmitglieder angehalten, sich an die ohnehin schon sehr generösen Empfehlungen der nordrheinwestfälischen Sparkassenverbände zu halten, aber diese Empfehlungen sind nicht verbindlich und finden in der Praxis zu häufig keine Anwendung. Denn die Politiker in den Verwaltungsräten sind wiederum abhängig von den Vorständen, wenn es um die Vergabe von Spenden an lokale Vereine oder Kreditvergabe an örtliche Bauprojekte geht. Diese ganze Konstruktion aus wechselseitigen Abhängigkeiten und Interessenskonflikten bei der Entgeltfindung und der Spendenpraxis degradiert Sparkassen zu Selbstbedingungsläden.

Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute. Laut Sparkassengesetz unterliegen die Sparkassen und die Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen der Aufsicht des Landes. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das nordrhein-westfälische Finanzministerium. Mit dem Sparkassengesetz NRW regelt der Gesetzgeber, also der Landtag von Nordrhein-Westfalen, die Rahmenbedingungen für das Sparkassenwesen auf seinem Territorium. Das Sparkassenrecht ist in Deutschland Ländersache. Der Landtag muss daher das Sparkassengesetz dahingehend ändern, dass Gehälter von neu eingesetzten Sparkassen-Vorstandschefs auf einen Höchstbetrag von 220.000 Euro pro Jahr, also in Höhe des Gehalts der nordrheinwestfälischen Ministerpräsidentin, gedeckelt werden. Die Vergütung von neu eingesetzten einfachen Vorstandsmitgliedern von Sparkassen soll auf höchstens 150.000 Euro pro Jahr gedeckelt werden. Ferner muss im Sparkassengesetz festgeschrieben werden, dass alle neu eingesetzten Vorstände privat für ihr Alter vorsorgen müssen.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Nach wie vor kommen Vorstandsmitglieder der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen in den Genuss von üppigen Pensionsregelungen und exorbitanten Gehältern. Die Vergütungen der nordrheinwestfälischen Sparkassenchefs sind nicht selten um ein Vielfaches höher als das Gehalt der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentin von NRW.
  2. Sparkassenvorstände in NRW, insbesondere die Vorstandschefs, leben somit immer noch in der besten aller Welten: Sie erhalten Vergütungen auf dem Niveau des Privatbankensektors und Pensionsansprüche, die an die Altersversorgung von Beamten erinnern.
  3. Es ist untragbar, dass in Zeiten von Minizinsen und steigenden Gebühren für die Sparkassenkunden sowie massenhafter Filialschließungen, den Sparkassen-Vorständen in NRW weiterhin exorbitant hohe Vergütungen ausbezahlt werden.

III. Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes mit folgender Maßgabe vorzulegen:

  1. für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen festzuschreiben, dass die Gehälter ihrer neu eingesetzten Vorstandschefs höchstens 220.000 Euro pro Jahr betragen dürfen;
  2. für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen festzuschreiben, dass die Gehälter ihrer neu eingesetzten einfachen Vorstandsmitglieder höchsten 150.000 Euro pro Jahr betragen dürfen;
  3. für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen festzuschreiben, dass alle ihre neu eingesetzten Vorstände privat für ihr Alter vorsorgen müssen.
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Gerechtes Gehalt auch für angestellte Lehrerinnen und Lehrer

I. Sachverhalt

Alle bisherigen Tarifverhandlungen zwischen den Ländern als Arbeitgeber und den Gewerk­schaften haben die Nettolohndiskriminierung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich mit ihren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen nicht beseitigen können. Des­halb besteht weiterhin eine Situation, die von den Betroffenen oftmals als ungerecht empfun­den wird. Entsprechend setzen sich die Gewerkschaften in den Tarifrunde des öffentlichen Dienstes der Länder für eine Verbesserung der Gehälter der angestellten Lehrerinnen und Lehrer ein.

„Für uns steht getreu dem Motto ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ die Realisie­rung der Paralleltabelle ganz oben auf der Agenda. Es ist nicht hinnehmbar, dass tarifbe­schäftigte Lehrkräfte für die gleiche Arbeit mehrere hundert Euro weniger in der Tasche ha­ben als ihre verbeamteten Kollegen“, so Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung. (in: Schule heute, Tarif Spezial, 57. Jahrgang)

Die Vorsitzende der Gewerk­schaft Erziehung und Wissenschaft, Marlis Tepe, weißt im Zusammenhang der Eingruppie­rung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer darauf hin, dass für die notwendige Ge­winnung von neuen Lehrkräften attraktivere Konditionen erforderlich sind. „Aber auch die Länder müssten ein großes Interesse daran haben, die Bezahlung und die Arbeitsbedingun­gen der Lehrkräfte deutlich zu verbessern. Schon jetzt können die meisten Länder allein den Ersatzbedarf, der entsteht, weil Lehrkräfte in den Ruhestand gehen, nicht mehr mit ausgebil­deten Lehrerinnen und Lehrern decken“, so die GEW-Vorsitzende in einer Pressemitteilung vom 31. Januar 2017.

II. Der Landtag stellt fest

  1. Hinsichtlich einer gerechten Besoldung von verbeamteten Lehrern einerseits und an­gestellten Lehrern andererseits besteht für das Land Nordrhein-Westfalen in Anbe­tracht erheblicher Ungerechtigkeiten Handlungsbedarf. Dasselbe gilt für andere, ver­gleichbare Berufsfelder.
  2. Gute Rahmenbedingungen für Unterricht, Bildung und Erziehung an den Schulen sind notwendig, um ein gute Bildung für die Kinder und Jugendlichen im Land zu er­möglichen. Hierzu zählen auch die Arbeitsbedingungen für die Lehrerinnen und Leh­rer, gleichermaßen für verbeamtete wie auch für angestellte Kolleginnen und Kolle­gen. Die bestehenden Differenzen der Entgelte angestellter Lehrkräfte und der Besol­dung ihrer verbeamteten Kollegen auf identischen Stellen sind in vielen Fällen nicht zu rechtfertigen, belasten das Klima in den Kollegien und mindern die Motivation der angestellten Lehrkräfte.

III. Der Landtag beschließt

  1. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in Gesetzgebung und in ihrer Position als Arbeitgeber wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den angestellten Lehrkräften faire Einkommensmöglichkeiten zu bieten.
  2. Entsprechend dem in Art. 24 Absatz 2 Satz 2 der Landesverfassung von NRW festge­schriebenen Grundsatz muss für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung gleiche Ver­gütung gezahlt werden. Diesen Grundsatz erkennt der Landtag NRW an.
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Aktionistischer Symbolpolitik entgegentreten – Schranken für private Videoüberwachung bewahren

I. Sachverhalt

Die Bundesregierung hat mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-elektronische Einrichtungen“ ein Gesetz zur Reduzierung von Schranken für Videoüberwachung durch Private in den Bundestag eingebracht.

Begründet wird der Entwurf mit der Bewertung und Abwägung der Landesdatenschutzbeauftragen zwischen den Grundrechten der Betroffenen und den berechtigten Interessen der Betreiber von Videoüberwachungsanlagen. Zudem wird angeführt, dass „angesichts der Vorfälle in München und Ansbach im Sommer 2016 die Notwendigkeit [besteht], Sicherheitsbelange stärker zu berücksichtigen“.

Wie der Landtag NRW in zahlreichen Anhörungen zur Videoüberwachung, zur Videobeobachtung und zum Einsatz von Bodycams ermittelt hat, gibt es keine nachgewiesene präventive Wirkung von Überwachungskameras. Es gibt ebenfalls keinerlei Erkenntnisse, inwiefern Videoüberwachungsanlagen die Taten in Ansbach und in München verhindert hätten können. Auch die gewissenhafte Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragen begründet keine Neuregelung der Videoüberwachung durch Private im öffentlich zugänglichen Raum. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung übt aber genau daran Kritik.

Ziel der Gesetzesänderung ist auch die Einführung der flächendeckenden Videoüberwachung im öffentlichen Personenverkehr. Gleichzeitig werden die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung von automatischer Gesichtserkennung und Software zur Personenidentifizierung in Videoüberwachungsanlagen geschaffen. Eine Begründung hierzu findet nicht statt.

Für die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sollten jedoch immer tatsächliche Gründe vorliegen, insbesondere wenn das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Menschen im Land wieder weiter eingeschränkt werden soll. Eine Einschränkung von Grundrechten darf nur vorgenommen werden, wenn ein sorgfältiger Abwägungsprozess stattgefunden hat und selbst dann nur, sofern die Einschränkung zweckmäßig, notwendig und verhältnismäßig ist. Vor diesem Hintergrund muss das Land Nordrhein-Westfalen sich dafür einsetzen, das von der Verfassung garantierte Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung, der Datenschutz und auch das Recht auf Privatheit seiner Bürgerinnen und Bürger nicht einer aktionistischen Symbolpolitik geopfert wird.

II. Der Landtag stellt fest

Die Kritik der Bundesregierung an der Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragten ist unbegründet. Die Landesdatenschutzbeauftragten führen ihre Aufgabe gewissenhaft und sorgfältig durch, auf Basis geltender Gesetze.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Sich auf allen Ebenen für den Daten- und den Privatheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen einzusetzen.
  1. Sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass das Datenschutzniveau in Deutschland nicht gesenkt wird.
  2. Eine wissenschaftliche Untersuchung zur Wirkung von Videoüberwachung auf die Gesellschaft und die Kriminalität zu initiieren.
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