PKW-Maut von CDU, SPD und CSU durch den Bundesrat stoppen.

I. Sachverhalt

Am 24. März 2017 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit Stimmen von Abgeordneten der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion der für die Einführung der „PKW-Maut nach Dobrindt“ erforderlichen Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes zugestimmt. Die geplante PKW-Maut steht damit vor der Einführung, sofern nicht von den Mitgliedern des Bundesrats ein Vermittlungsausschuss angerufen wird. Der Vermittlungsausschuss kann die PKW-Maut bis zur Bundestagswahl verzögern und dadurch erneut auf den Prüfstand stellen. Die Bundesländer können jedoch auch entscheidende Änderungen erreichen.

Hierbei ist es von größter Bedeutung, dass nicht ein ungenügender Kompromiss geschlossen wird, sondern wirklich Verbesserungen und vor allem Vereinfachungen erreicht werden.

Die NRW-Landesregierung stellt in Aussicht, der teuren PKW-Maut letztlich zuzustimmen, wenn Ausnahmen für Grenzregionen ermöglicht würden. Zwar wurde die PKW-Maut auf Grund der Grenzsituation mit der Schweiz und Österreich erfunden, dennoch ist das Anliegen zunächst verständlich: Die Grenzregionen würden wirtschaftlich und gesellschaftlich besonders stark unter der Einführung der PKW-Maut leiden.

Allerdings würden zusätzliche Ausnahmen die sowieso unnötig komplexe PKW-Maut weiter verkomplizieren und verteuern. Die PKW-Maut muss – sofern sie nicht zu verhindern ist – insgesamt deutlich vereinfacht werden, denn nur dann besteht die Chance, dass durch sie überhaupt Geld eingenommen werden kann.

Die derzeit geplante Maut-Infrastruktur hat eine Komplexität, die für die Aufgaben, die geplanten Tarife, nicht benötigt wird. Eine solche überdimensionierte Überwachungs­infrastruktur wäre allemal für kombinierte Kilometer- und Zeittarife notwendig. Eine angemessenere, einfache Ausführung einer PKW-Maut ist die Vignette. Die intelligenteste Variante jedoch ist Nutzung der Energiesteuer (Mineralölsteuer). Eine entsprechende Erhöhung der Energiesteuer würde kaum bürokratischen Aufwand bedeuten und das Geld könnte nahezu vollständig für die Infrastruktur verwendet werden. Es ergäbe sich sogar ohne zusätzlichen Aufwand eine politisch wünschenswerte Lenkungswirkung – ganz ohne die Risiken, die bei dem Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur entstehen würden.

Die PKW-Maut hat wirksame Finanzierungs-Lösungen und die Debatte um die Zukunft der Verkehrsinfrastruktur bereits über Jahre blockiert. Sie darf nicht zusätzlich der Einführung von Straßenprivatisierungen dienen. Im Gegenteil müssen die verkehrsträgerübergreifende Sanierung der Infrastruktur und die priorisierte Investition in eine smartgerechte Verkehrswende zu den wichtigsten verkehrspolitischen Themen werden.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

in einem Vermittlungsausschuss des Bundestags und Bundesrats, zur PKW-Maut (Infrastrukturabgabengesetz) die folgenden Forderungen einzubringen und zu verhandeln:

  • Die Nutzung von intelligenten und einfachen Alternativen zur PKW-Maut, wie die Energiesteuer.
  • Die massive Vereinfachung der PKW-Maut z.B. auf Basis von Vignetten.
  • Ein allumfassendes und dauerhaftes Verbot der Nutzung der Maut-Infrastruktur für jegliche Zwecke, die nicht der Mauterfassung dienen.
  • Das dauerhafte Ausschließen der Nutzung der PKW-Maut, der Maut-Daten oder der Maut-Infrastruktur für die Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen sowie für die entsprechende Abrechnung – einschließlich aller Statistiken, die zur Privatisierung und Bewertung herangezogen werden.
  • Neue finanzielle Mittel müssen mit hoher Priorität für die Verkehrswende aufgebracht werden. Dazu gehören die Finanzierung der Sanierung alter Stadtbahntrassen und -tunnel durch den Bund und die Investition des Bundes in einen massiven Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs.
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Das Fach Informatik an allen nordrhein-westfälischen Schulen stärken!

I. Sachverhalt

In der Diskussion über die Bildungsaufgaben für ein Leben in der digitali­sierten Welt wird der hohe Stellenwert des Fachs Informatik allgemein an­erkannt. Denn: „Informatik ist die Be­zugswissenschaft sowohl für die di­gitale Bildung wie auch für die Entwicklung der Medien­kompetenz und für den Übergang von der Industriegesellschaft zur Informationsgesell­schaft.“ (Fachgruppe Informatische Bildung Nordrhein-Westfalen in der Gesellschaft für Infor­matik, Stellungnahme 16/3815) Diesem hohen Stellenwert für eine zeitgemäße Allgemeinbil­dung kann nicht allei­n mit der Vermittlung von informatischen Grundkenntnissen in anderen Fächern entspro­chen werden.

Ein Blick über die Grenzen Deutschlands hinaus zeigt, dass in anderen Ländern bereits An­sätze existieren, um informatisches Denken bereits für Kinder im Grundschulalter verfügbar zu ma­chen. Beispielsweise in England wurde zum Schuljahr 2014/15 das Fach „Computing“ als Pflichtfach ab der 1. Klasse eingeführt. Neben dem Erwerb von Medienkompetenz zielt der Kernlehrplan in England auch darauf ab, ein Verständnis für grundlegende Konzepte der In­formatik bei den Schülerinnen und Schülern zu schaffen (vgl. Renate Acht, Wie passt ein Video durchs Kabel? Informatische Bildung im Primarbereich, in: Schule NRW, 07/08 2015, S. 327ff.). Auch in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Projekt „Informatik an Grundschulen“ ein erster Schritt in diese Richtung unternommen worden. In diesem Projekt wird an fünf Grund­schulen in NRW erprobt, wie informatische Bildung ohne den Einsatz von Informatiksyste­men für Grundschülerinnen und Grundschüler gestaltet werden kann.

Im Ganzen betrachtet ist das Fach Informatik an den nordrhein-westfäli­schen Schulen im Ver­gleich zu den meisten anderen Fächer nur schwach vertreten. Gegenwärtig wird Informa­tik als Wahlpflichtfach in der Sekun­darstufe I angeboten. Zu Beginn der gymnasialen Ober­stufe kann es als Grundkurs gewählt werden und in der Qualifikationsphase auch als Leis­tungskurs weitergeführt werden. So kann Informatikunterricht zwar an der Mehrzahl der wei­terführenden Schulen angeboten werden, aber auf das Fach entfällt nur ein kleiner Unter­richtsanteil. 

Es wird auch nur von relativ wenig Schülerinnen und Schülern in der gymnasia­len Oberstufe gewählt. Dabei belegen in der gymnasialen Oberstufe nur sehr wenige Schüle­rinnen das Fach. Im Schuljahr 2015/16 wur­den in der gymnasialen Oberstufe insgesamt 42041 Schülerinnen und Schüler im Fach Infor­matik unterrichtet, darunter ledig­lich 10472 Schülerinnen. Unter den 1576 Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2015/16 in der Qualifikationsphase Informatik als Leistungskurs be­legt haben, finden sich nur 287 Schüle­rinnen (vgl. Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht 2015/16, hrsg. v. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Lan­des Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2016, S. 92).

Auch wird das Fach Informatik oftmals von Lehrerinnen und Lehrern unter­richtet, die keine Lehrbefähigung für dieses Fach haben. Im Bericht zur Aktuellen Situation bezüglich des Fachs Informatik (Vorlage 16/4904) gibt die rot-grünen Landesregierung zum fachfremd er­teilten Unterricht im Fach Informatik für das Schul­jahr 2016/17 Quoten zwischen 36,2% an Gymnasien und 82,8% an Hauptschulen an. Dies zeigt, dass Fachlehrer für Informatik in den Kollegien nicht ausreichend vertreten sind. Es ist anzunehmen, dass sich die Situation in Zukunft noch verschärft. Hierauf weist bei­spielsweise Klaus Klemm in seiner aktualisierten Version der Studie „Lehrerinnen und Lehrer der MINT-Fächer: Zur Bedarfs- und Angebots­entwicklung in den allgemein bildenden Schu­len der Sekundarstufen I und II am Beispiel Nordrhein-Westfalens“ aus wem Juli 2015 hin. Für die Bestandsentwick­lung der Lehrkräfte dieses Fachs bis zum Schuljahr 2025/26 erwartet Klemm einen Rück­gang auf 52% des Wer­tes des Schul­jahrs 2012/13. Als Bedarfsdeckungs­quote bis zum Schuljahr 2025/26 prognos­tiziert Klemm für das Fach Informatik lediglich eine Quote von 25%.

II. Der Landtag stellt fest

  • Angesichts der zentralen Bedeutung des Fachs Informatik für die Bildung in der digi­talisierten Welt ist anzustreben, dass mehr Kinder und Jugendliche in die­sem Fach unterrichtet werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Fachs Informatik zu ergreifen und dabei insbeson­dere gegenüber den Hochschulen, die Standorte der Lehrerausbildung sind, anzuregen, die Kapazitäten für die Lehramtsstudiengänge für das Fach Informatik auszubauen, so dass auf Zulassungsbeschrän­kungen für diese Studiengänge möglichst verzichtet werden kann.
  • in der Lehramtszulassungsverordnung das Studienfach Informatik bei den Studien­gängen der weiterführenden Schulen (§3 Abs. 2 und §4 Abs. 2) in die Liste jener Fä­cher aufzunehmen, die mit einem beliebi­gen zweiten Fach kombiniert werden können.
  • das Projekt „Informatik an Grundschulen“ mit dem Ziel fortzuführen, die verbindliche Aufnahme von Lerninhalten der informatischen All­gemeinbildung in den Unterricht der Grundschulen vorzu­bereiten.
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Die Game- und Netzkultur lebt mit dem Streaming: Veraltete Rundfunkkonzepte der Medienanstalten müssen für das digitale Zeitalter neu konzipiert werden!

I. Sachverhalt

Gemäß des aktuell gültigen Rundfunkstaatsvertrages braucht ein regelmäßig ausgestrahltes Liveprogramm für über 500 Personen eine Zulassung als Rundfunkangebot. Demnach hat am 21. März die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten beschlossen, einem beliebten Streaming-Kanal aus NRW, der auf der Streaming-Plattform „Twitch“ den Betrieb untersagen, wenn kein Zulassungsantrag gestellt wird.

Diese Einschätzung des ZAK entspricht der zurzeit gültigen Rechtslage. Problematisch ist jedoch die Übertragung von Regelungen, die für traditionellen Rundfunk geschaffen worden sind, auf das Internet. Streaming-Angebote, wie im aktuellen Fall für das sogenannte „Let’s Play“ – der Liveübertragung von Gaminghandlungen ins Netz – sind fluktuierend. Die Streaming-Angebote sind nicht immer mit kommerziellen Absichten verbunden.

Jede Privatperson im Netz kann mit entsprechender Motivation selbst zum Live-Sender werden und damit Teil einer netztypischen „n:n-Kommunikation“ (Nutzer zu Nutzer). Diese Form der Kommunikation bedeutet, dass ein Sender gleichzeitig Empfänger ist und diese Rolle sich je nach Blickwinkel und aktueller Aktivität ändern kann. Ein Sender nach traditioneller Auffassung von Rundfunk strahlt aus und wird von einem Publikum empfangen. Der Sender selbst ist kein Empfänger.

Zusätzlich muss beachtet werden, dass die Anbieter von solchen Live-Streams nicht die Inhaber der jeweiligen technischen Plattform sind, von der aus sie ihr Angebot zur Verfügung stellen. Daher ist es notwendig, die Rolle der jeweiligen Streaming-Plattform zu evaluieren.

II. Der Landtag stellt fest

  • Die aktuell gültige Rechtslage im Rundfunkstaatsvertrag für genehmigungspflichtigen Rundfunk ist für die Art und Form von Video-Liveübertragungen im Internet nicht in allen Aspekten übertragbar.
  • Für die Live-Übertragungen von Audioinhalten gelten nicht dieselben Regeln.
  • Einzelpersonen ohne kommerzielle Interessen können potenziell ein großes Publikum im Netz erreichen. Dies würde nach derzeitiger Rechtslage zu hohem bürokratischen Genehmigungsaufwand führen, der nicht gerechtfertigt ist und Innovation hindert.
  • Die Situation bezüglich Live-Streaming-Angeboten muss bezüglich der Anbieter von technischen Streaming-Plattformen und der jeweiligen einzelnen Streamer getrennt evaluiert werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • Die Unterschiede zwischen traditionellem Rundfunk und Live-Streaming-Angeboten im Internet zu evaluieren
  • die Unterschiede zwischen den jeweiligen Technischen Streaming-Plattformen und einzelnen Live-Streamern zu untersuchen
  • Die Ergebnisse der oben genannten Prüfaufträge für die Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages zu nutzen
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Davon würde Erdogan träumen: Das neue Patriotismus-Gesetz von Heiko Maas

Wenn es nach dem neuen Gesetzesentwurf von Justiziminister Heiko Maas geht, werden in Deutschland schon bald “verfassungsfeindliche Verunglimpfungen” oder “landesverräterische Fälschungen” innerhalb von 24 Stunden gelöscht. Das geht aus dem Referentenentwurf des „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ hervor, der zur Notifizierung an die EU geschickt wurde. (Heise.de und Netzpolitzik.org berichten)

„Hätte es so etwas in der Art schon 1962 gegeben, wäre es nie zur Spiegel-Affäre gekommen, weil der ausschlaggebende Artikel einfach gelöscht worden wäre“, sagt Michele Marsching, Fraktionsvorsitzender Piratenfraktion im Landtag NRW. „Dieser Gesetzesentwurf ist der er erste Schritt zu einer vollumfänglichen Zensur, vor der wir PIRATEN schon immer gewarnt haben. Denn was verfassungsfeindlich oder Landesverrat ist, haben immer noch Gerichte zu entscheiden und nicht eine privatisierte Patriotismus-Polizei, wie Heiko Maas sie offenbar fordert.“

Bereits am 17. März hatten die PIRATEN im Landtag NRW einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung aufforderte, solchen Bestrebungen vorzubeugen. „Wir sind gegen Zensur, für Meinungsfreiheit“, sagte Nico Kern in seiner Rede. Doch alle anderen Fraktionen – selbst die sich sonst so liberal gebenden Grünen und FDP – lehnten den Antrag ab.

„Wir PIRATEN sind offenbar die letzte Partei in Deutschland, die sich noch dafür einsetzt, dass die Gewaltenteilung beibehalten wird: Die Exekutive darf sich nicht in die Belange der Judikative einmischen“, sagt Marsching. „Derzeit zeigen wir immer mit dem Finger auf die Türkei und kritisieren Erdogan für seinen Umgang mit der Meinungsfreiheit. Was aber in unserem eigenen Land geschieht, bekommt kaum jemand mit – und irgendwann fliegt uns das um die Ohren. Dann aber wird keiner mehr darüber berichten.“

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PIRATEN zwingen Rot-Grün zum Handeln: Informationspflicht für Fußballfans kommt

Wer bei einem Fußballspiel nur zuschaut, kann unter Umständen – ohne etwas getan zu haben – ganz schnell aktenkundig bei der Polizei werden und steht plötzlich als Krimineller da. Möglich machen das die Regeln der sogenannten Datei „Szenekundige Beamte“ – kurz: SKB-Datei (mehr dazu hier).

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„Wollten Grüne nur kurz erinnern, dass sie Anträge zu Braunkohle und Afghanistan-Abschiebestopp erfolgreich abgelehnt haben“

Zum Lacher der Woche der Grünen Fraktion „Grüne Fraktionsvorsitzende fordern Ende der Kohle und Abschiebestopp nach Afghanistan“ erklären die Piraten: 

„Wir wollten die Grünen nur kurz daran erinnern, dass wir zu den beiden angesprochenen Themen Anträge zur Abstimmung stehen hatten, die sie beide erfolgreich abgelehnt haben“, sagt Piraten-Abgeordneter Marc ‚Grumpy‘ Olejak. „Herzlichen Glückwunsch und ein schönes Wochenende. Achja, und viel Spaß beim Aufblasen von grünen Plastik-Herzen im rheinischen Braunkohlerevier.“

Weitere Informationen:

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VRR erwägt fahrscheinfreien Nahverkehr – eine Forderung der PIRATEN

Der Abschlussbericht der Piraten-Enquetekommission zur Finanzierung des Öffentlichen Personenverkehrs schlägt hohe Wellen beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Im Ausschuss für Tarif und Marketing hat der VRR den Vertretern von Kommunalpolitik und Fahrgästen zugesagt, die Finanzierbarkeit eines von allen Bewohnern gemeinschaftlich zu finanzierenden Tickets für Bus und Bahn zu untersuchen.

„Genau das ist eine der Empfehlungen unseres Berichtes“, sagt Oliver Bayer, Verkehrsexperte der Piratenfraktion NRW und Vorsitzender der Enquetekommission. „Wir sprechen vom fahrscheinfreien Öffentlichen Nahverkehr, bei dem alle – ohne Fahrschein – einfach einsteigen und mitfahren können. Piraten fordern das seit Jahren und haben vor und nach der Enquetekommission verschiedene Machbarkeitsstudien dazu in Auftrag gegeben und vorgelegt. Vorbild ist das ebenfalls solidarisch finanzierte Semesterticket für Studierende – ein Erfolgsmodell.“

Christian Gebel, Vertreter der Piratenpartei in der Verbandsversammlung des VRR, ergänzt: „Noch liegt die Berechnung natürlich nicht vor, aber das Ziel liegt bei etwa 30 Euro pro Person und Monat. Das scheint auch realistisch, denn in diesem Preisrahmen liegt heute bereits das Semester-Ticket der Studierenden.“

Auf www.fahrscheinfrei.de erfährt man mehr.

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CDU, SPD und Grüne verhindern Abstimmung über verfassungswidrige Abgeordneten-Boni

Das Urteil des renommierten Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim fällt deutlich aus: „Die Funktionszulagen sind verfassungswidrig und in Nordrhein-Westfalen besonders hoch. Deswegen wollen die Abgeordneten sie möglichst verstecken“, sagte er in einem Bericht von Report Mainz vom 7. März 2017.

Die Piratenfraktion NRW hatte schon im Januar einen Antrag und im Februar einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung dieser Boni für Abgeordnete gestellt. Eigentlich hätte der Gesetzesentwurf heute im Hauptausschuss beraten und abgestimmt werden können. CDU, SPD und Grüne meldeten aber plötzlich noch weiteren Beratungsbedarf an – wohlwissend, dass keine weitere Sitzung des Hauptausschuss vor der Wahl mehr stattfindet.

„Das ist eine Riesensauerei“, sagt Michele Marsching, Sprecher der Piraten im Hauptausschuss. „Ich kann nicht glauben, dass CDU, SPD und Grüne auf so dreiste Art und Weise eine Abstimmung über diese Boni im Sande verlaufen lassen.“

Der Landesrechnungshof NRW kritisiert diese Boni-Vergabe ebenfalls, hat aber keine Sanktionsmöglichkeiten.

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Fraktionssitzung vom 21.03.2017

Live-Protokoll der Sitzung

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Qualiltät von Polizeibewerbern in NRW auf Rekordtief

Wie aus einer Antwort der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage hervorgeht, steht es sehr schlecht um den dringend benötigten Polizeinachwuchs. Nicht nur, dass die Bewerberzahlen bei immer mehr Einstellungen nicht entsprechend mit ansteigen, sinkt auch die durchschnittliche Leistung beim Einstellungstest seit Jahren kontinuierlich.

Nun rächt sich, was ich im Landtag schon seit Jahren immer wieder kritisiere. Die Forderung nach immer mehr Einstellungen bei der Polizei wirkt sich gleichzeitig negativ auf die Qualität der Polizeianwärterinnen und -anwärter aus, denn bei den seit Jahren kontinuierlich steigenden Einstellungszahlen hat sich die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber dagegen kaum verändert. Immer nur mehr Polizei zu fordern geht am Ziel vorbei, wenn gleichzeitig die Qualität darunter leidet. Denn dies schadet letztlich nur dem Rechtsstaat, dem Image der Polizei und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die insbesondere in einem derart sensiblen Bereich wie der inneren Sicherheit zurecht eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Leistung ihrer Polizei erwarten dürfen.

Die Leistung einer Polizeibewerberin bzw. eines Polizeibewerbers bemisst sich nach dem sogenannten Rangordnungswert (ROW). Je höher dieser ist, desto weiter oben wird die jeweilige Bewerberin bzw. der jeweilige Bewerber in eine Rangliste eingetragen. Werden, wie z.B. im Jahr 2016, 1.920 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, bekommen die ersten 1.920 Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste eine Einstellungszusage. Sagt jemand ab oder kann aus sonstigen Gründen doch nicht eingestellt werden, rückt die oder der Nächste auf der Liste nach.

Während im Jahr 2010 noch so gut wie alle letztlich eingestellten Bewerberinnen und Bewerber überdurchschnittliche Leistungen erbrachten, konnte im Jahr 2016 bereits ein knappes Drittel dieser Gruppe nur unterdurchschnittliche Leistungen vorweisen, und dies obwohl seit 2010 zusätzlich auch die durchschnittliche Leistung insgesamt signifikant gesunken ist.

Diese Zahlen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Hinzu kommt, dass auch die Anforderungen in sportlicher und medizinischer Hinsicht (Anforderungen, die nicht in den ROW mit einfließen) ebenfalls seit Jahren herabgesetzt werden. Während die Polizei vor einigen Jahren die sportliche Leistungsfähigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern noch selbst feststellte, reicht heute der externe Nachweis des deutschen Sportabzeichens sowie des DLRG-Rettungsschwimmerabzeichen jeweils in Bronze. Und selbst dort haben sich die Anforderungen immer weiter reduziert. Musste ein männlicher, 19-29 Jahre alter Bewerber beispielsweise im Jahr 2012 eine Laufstrecke von 3.000m noch in 13:00 Min. absolvieren, hat er heute, je nach Altersstufe (inwischen gibt es drei statt wie vorher nur eine Altersgruppe im Bereich zwischen 19 und 29 Jahren), zwischen 16:50 Min. und 17:20 Min. Zeit. Das hat nichts mehr mit Sport zu tun, das ist 3.000m Spazierengehen. Es gibt Anwärterinnen und Anwärter, bei denen sich nach(!) der Einstellung herausstellt, dass sie nicht einmal ihren Kopf unter Wasser tauchen können. Da frage ich mich schon manchmal, welcher Onkel denen wohl das Schwimmabzeichen bescheinigt hat, ohne dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde.

Die Landesregierung schafft es einfach nicht, eine ausreichende Zahl an Menschen für den Polizeiberuf zu interessieren. Dies ist jedoch nicht verwunderlich. Schlechte Bezahlung, schlechte Aufstiegschancen sowie schlechte Voraussetzungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gleichzeitig immer mehr Belastung und Aufgaben. Unter solchen Bedingungen reicht das Argument des sicheren Arbeitsplatzes allein nicht mehr aus.

Wir müssen den Polizeiberuf attraktiv und modern gestalten, um mehr Menschen dafür zu interessieren. Außerdem könnte man, indem man auch Haupt- und Realschüler wieder für den Polizeidienst zulässt, die Zahl der potentiellen Bewerberinnen und Bewerber kurzfristig und auf einen Schlag nahezu verdoppeln. Nur weil jemand kein Abitur hat, ist er nicht automatisch ein schlechterer Polizeibeamter, zumal auch die Bewerberinnen und Bewerber dieser Schulformen letztendlich dieselben Leistungen erbringen müssten, wie ihre Kolleginnen und Kollegen mit Abitur. Zunächst müsste allerdings sichergestellt werden, dass diese Bewerberinnen und Bewerber im Vorfeld der eigentlichen Ausbildung die Fachhochschulreife nachholen, da es sich bei der Polizeiausbildung in NRW um ein Fachhochschulstudium handelt. Dies wäre jedoch kein großes Problem, wie entsprechende Modelle anderer Bundesländer beweisen.

Die Landesregierung sowie die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen müssen sich die Frage stellen, was für eine Polizei sie zukünftig haben möchten. Möchten sie Bewerberinnen und Bewerber einstellen, die gerade noch soeben für den Polizeidienst geeignet sind oder möchten sie lieber solche einstellen, die im vorderen Drittel des Leistungsspektrums liegen? Die derzeitige Situation jedenfalls hat nicht mehr das Geringste mit Bestenauslese zu tun. Bei gerade einmal 2.625 geeigneten Bewerbern und knapp 2.000 Einstellungen im Jahr 2016 musste so gut wie jeder genommen werden, der gerade noch irgendwie geeignet war. Zumal 203 Bewerberinnen und Bewerber ihre Bewerbung im Nachhinein von sich aus zurückgezogen haben. Ich befürchte, dass das ausgerechnet 203 aus dem oberen Leistungsdrittel waren, denn solche Bewerberinnen und Bewerber bekommen natürlich auch Stellen mit deutlich besseren Konditionen in der freien Wirtschaft.

 

Die Antwort der Landesregierung trägt die Drucksachennummer 16/14518 und wird ab dem 21.03.2017 in der Datenbank des Landtages NRW verfügbar sein.

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