Zum neuen Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie sagt Frank Herrmann, Abgeordneter der Piratenfraktion NRW und Mitglied im Ausschuss für Kommunalpolitik:
Der Kern des Gesetzes ist gut und wichtig. Wir begrüßen die Zusammenlegung der Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten und der kommunalen Vertretungen auf einen Tag. Was zusammengehört, sollte man nicht trennen: Beide Organe sind für die kommunale Selbstverwaltung gemäß Artikel 28 des Grundgesetzes verantwortlich.
Wir befürworten außerdem, dass die Wahlzeit der Hauptverwaltungsbeamten wieder auf fünf Jahre verkürzt werden soll. Eine wichtige Grundlage der Demokratie ist es, dass sich die Gewählten ihrer Legitimation regelmäßig in absehbarer Zeit versichern. Eine Wahl alle sechs Jahre, wie 2007 durch die frühere schwarz-gelbe Landesregierung eingeführt, ist schon grenzwertig. Eine Wahlperiode von acht Jahren, wie es die FDP-Fraktion mit ihrem Entschließungs-
antrag heute gefordert hat, ist mit unserem Demokratie-Verständnis nicht zu vereinbaren. Durch kurze Wahlperioden kann der Bürger häufiger Einfluss nehmen, die politische Arbeit ist leichter zu erfassen und wird dadurch transparenter.
Nicht gut finden wir, dass auf Biegen und Brechen versucht wird, diese Änderung schon bei der nächsten Kommunalwahl im kommenden Jahr anzuwenden. Das dazu gewählte komplexe Konstrukt eines freiwilligen Rücktritts respektiert den Wählerwillen nicht: 2009 hat sich der Wähler für sechs Jahre, also bis 2015, für einen Kandidaten entschieden. Eine vorzeitige Beendigung wäre verfassungsrechtlich bedenklich. Das haben auch die Sachverständigen in der Anhörung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 1. Februar 2013 bestätigt.
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