In eigener Sache: Fahne an falscher Stelle

In den vergangenen Tagen haben bei einigen Demonstrationen der Partei ProNRW verschiedene Demo-Teilnehmer Piraten-Flaggen hochgehalten. Damit wollten sie den Eindruck erwecken, die Piraten seien rechtsradikal.

Dem ist nicht so! Ganz im Gegenteil!

Dr. Joachim Paul, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Wir bedauern außerordentlich, dass verschiedene ProNRW-Mitglieder mithilfe der Piraten-Flaggen die Aufmerksamkeit auf sich ziehen wollen. Dies verurteilen wir aufs Schärfste. Die Piraten in NRW begrüßen die Vielfalt im Zusammenleben mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und demonstrieren heute, in den kommenden Tagen und auch in Zukunft bei jeder sich bietenden Gelegenheit gegen ProNRW und ihre menschenfeindlichen Positionen.

 

Als Fraktion unterstützen wir unsere Partei, die in jedem Fall Parteiausschlussverfahren einleiten wird, sofern die Demo-Teilnehmer überhaupt Mitglied bei den Piraten sein sollten. Rechtsextremes Gedankengut, wie bei ProNRW oder ProKöln, wird bei uns nicht toleriert.

 

Gerne zitieren wir an dieser Stelle aus dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland: „Wir sehen die Vielfalt, die auch durch das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft entsteht, als Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens an. Wir erkennen den gegenseitigen Einfluss von Ausgrenzung durch die Mehrheitsgesellschaft und Segregation der als »fremd« gebrandmarkten Menschen und werten diese Situation als mit unseren Vorstellungen von Menschenwürde nicht vereinbar.” [1] [2]

 

Quellen:

[1] Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland

[2 ] Satzung der Piratenpartei Deutschland

 

Gerne verweisen wir auch auf die Stellungnahme der Piratenpartei, Landesverband NRW.

 

Veröffentlicht unter Homepage, Persönliche Blogposts
Ein Kommentar auf “In eigener Sache: Fahne an falscher Stelle
  1. Joachim Nöther sagt:

    Auch wir in Krefeld, haben gestern mit der Stadt und mit der Polizei gesprochen, beide konnten es nicht verhindern. Ich habe dieser Person persönlich ein Verbotsschreiben im Namen des LaVo NRW übergeben. Wir sollten zivilrechtlich dagegen vorgehen.

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