Antrag
34. Plenarsitzung, Donnerstag, 20.6.2013, TOP 12, ca. 19:10 Uhr
Aktives und passives Wahlrecht angleichen
Mit unserem Gesetzentwurf haben wir uns dafür eingesetzt, dass im Kommunalwahlgesetz aktives und passives Wahlrecht gleichgestellt wird. Bei Wiederholungswahlen sind derzeit neue Kandidaten und Parteien ausgeschlossen, während die Wählerverzeichnisse an den aktuellen Stand angepasst werden. Unsere Initiative hat dazu geführt, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen wird, der eine Angleichung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht bei Wiederholungswahlen vorsieht.
Urheber: Piraten
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