Das BND-Gesetz ist verfassungswidrig: Klage

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Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW im Innenausschuss, erklärt zum heute verabschiedeten BND-Gesetz:

„Dieses Gesetz ermächtigt den BND zur unkontrollierten Massenerhebung von Daten. SPD und CDU/CSU haben es geschafft, die feuchten Träume der Überwachungsfanatiker Gesetz werden zu lassen. Ich könnte kotzen.“

Herrmann weiter: „Nicht nur, dass dies Gesetz Ausländern in Deutschland Grundrechte abspricht, dürfte verfassungswidrig sein. Auch die Auswirkungen des Gesetzes auf unsere Pressefreiheit, die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse anlasslos auf jedermann sowie die unzureichende Kontrolle des BND durch die Parlamente lassen sich mit dem Grundgesetz nicht in Einklang bringen.

Ich werde daher mit einigen anderen Landtagsabgeordneten die Möglichkeit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen.“

feuchte-traeume-fanatiker

Zum Hintergrund:

Nach der BND-Reform darf Geheimdienst nun Internetkknotenpunkte in Deutschland anzpafen, über die der weltweite Datenverkehr abgewickelt wird, und darf seine Daten an ausländische Dienste wie den NSA weitergeben. Außerdem darf er schon zur Überwachung greifen, um “sonstige Erkenntnisse” von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu gewinnen. Ein sehr dehnbarer Begriff.

Spiegel.de, Heise.de

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Ein Kommentar auf “Das BND-Gesetz ist verfassungswidrig: Klage
  1. Wolfhardt sagt:

    Macht das, DASS ist einer der gründe warum wir euch in den Landtag gewählt haben!
    Diese Sauerei darf nicht Bestand haben, sonst wird der Überwachungsstaat (den natürlich niemand errichten will) Realität!

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