Walter-Borjans legt sich mit 10-Mrd-Forderung für Flüchtlinge ins Zeug aber bleibt den 3. Nachtragshaushalt für 2015 schuldig!

Zur Forderung des NRW-Finanzministers Walter-Borjans an den Bund in Höhe von 10 Mrd EUR für 2016:

Mit verhaltener Freude nehme ich zur Kenntnis, dass der Finanzminister – wenn auch recht spät – das Heft des Handelns in Anbetracht des sich erwartbar rasant nach oben entwickelnden Flüchtlings- und Asylbewerberaufkommens endlich in die Hand nimmt. Die Konkretisierung der notwendigen Forderung von 10 Mrd EUR durch Walter-Borjans deckt sich im Wesentlichen mit unserem Ultimatum vom 18.August des Jahres welches in der Haushaltsdebatte am 3. September bekräftigt wurde. Ein Zuwarten auf einen Flüchtlingsgipfel Ende September in Berlin oder auf eine nächste Plenarwoche im Landtag NRW Anfang Oktober verbietet sich. Hier muss umgehend gehandelt und gezahlt werden, zumal die Landesregierung schon mindestens 1 Monat hinter den Entwicklungen hinterher hinkt.

Wermutstropfen: Der 3. Nachtragshaushalt 2015 bleibt trotz vorliegender Zahlen und Fakten überfällig! (Video ab 04:30:00). Die Kommunen hängen angesichts der immensen Flüchtlings-Zuweisungen weiterhin am leeren Tropf.
Das Land ist insgesamt bei der Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge und Asylbewerber in der sofortigen Vorleistungspflicht. Dies gilt vor allem nach den vollmundigen Ankündigungen von Hannelore Kraft am 2. September im Landtag: 2.625 Lehrerstellen sind zu schaffen und zu besetzen, 400 hauptamtliche Betreuungskräfte sind zu besorgen, 76 zusätzliche Stellen bei der Justiz sind angekündigt und 360 Mio € für Grundstücke und Gebäude sind zu leisten. Ein Volumen von bis zu 700 Mio € noch in 2015 ist zudem eines, welches das Land aus den enormen Mehreinnahmen 2015 (ca. 2,2 Mrd €) leichtens decken kann. Auf die Brosamen der Bundesregierung am St. Nimmerleinstag darf nicht gewartet werden.

Ähnlich verhält es sich mit der Sichtweise auf die Prognosen für 2016 und der völligen Unterfinanzierung der Länder seitens des Bundes, wo die aktuelle Forderung von 10 Mrd EUR der Inaussichtstellung von lediglich 3 Mrd gegenüber steht. Eine Zurverfügungstellung des Bundes von weiteren 3 Mrd EUR als Darlehen an die Kommunen direkt für die Schaffung von Unterbringungsstätten ist ein Hohn.

Die halbherzige Inaussichtstellung des Bundes von 3 Mrd € für die Erfüllung notwendiger Aufgaben der Länder und Kommunen in 2016 verkennt völlig, dass die Aufgaben JETZT drängen. Wo bleibt der Nachschlag und Nachtrag an die Länder für 2015? Außerdem soll offenbar lediglich verdeckt werden, dass der Bund sich vor seiner gesamtstaatlichen Aufgabe im Bereich der Flüchtlingszuwanderung noch im laufenden Jahr unter Verweis auf 2016 in weiten Teilen zu drücken beabsichtigt.

Die Tatsache, dass die Bundesregierung angesichts des für Ende September geplanten Flüchtlingsgipfels in Berlin bereits jetzt zu pokern gedenkt, ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten und konterkariert die warmen Worte der Bundeskanzlerin in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Menschen in unserem Land. Dabei ist angesichts der klaren Forderungen der Länder vorauszusehen, dass Länder und Kommunen zu einem Bärenanteil im Regen stehen gelassen werden sollen. Leistungsbereit und -fähig sind offenbar derzeit einzig die zahlreichen Hilfsorganisationen und tausende ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Zivilgesellschaft, denen unserer besonderer Dank zu jeder Zeit gebührt.
NRW ist insbesondere den Kommunen gegenüber vorleistungspflichtig. Der Bund ist in der Pflicht, umgehend nachzuziehen. Für die auskömmliche Finanzausstattung der Länder und vermittels dieser der Kommunen bedarf es keines Gipfels. Die im Raum stehende Forderung von 10 Mrd EUR für 2016 für alle Bundesländer ist eine „notwendige“ Größenordnung und springt zu kurz.

Allerdings muss NRW ebenfalls nachbessern, da die Kommunen mit 7.578 € pro Flüchtling nur einen Teil pauschal erstattet bekommen. Das ist mit der Verantwortung des Landes gegenüber den Kommunen, die finanziell alle auf dem letzten Loch pfeifen, nicht mehr vereinbar. Die notwendige Nachbesserung zu Gunsten der Kommunen ist auch im Licht des bisherigen und neuen Wordings der Landesregierung zu sehen, statt wie bisher von knapp 10.000 EUR pro Flüchtling nunmehr – so Walter-Borjans heute – von der Länderübereinkunft hinsichtlich Kosten i.H.v. 12.500 EUR im Mittel auszugehen und darf sich nicht in der Vorverlegung von Stichtagsregelungen erschöpfen.

Für NRW heißt das mit Blick auf die Haushaltsberatungen 2016: Mit der 10-Mrd-Forderung legt Walter-Borjans die Messlatte für die Landesfinanzen im Bereich der Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern auf 21,2 % von 10 Mrd € = 2,12 Mrd €. Jeder Euro, der nicht vom Bund kommen wird, wird aus dem Landeshaushalt aufgewendet werden müssen. Bonne Chance!

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