Datenschutzgesetz muss Privatheit von Polizeibeamten sichern

Nach dem Entwurf der Landesregierung sollen nicht nur die Leitstellen ihre eigenen Einsatzkräfte orten dürfen, sondern auch eine unbestimmte Gruppe von Anwendern soll sämtliche Einsatzkräfte in NRW orten können. Während die Nutzung von Positionsdaten durch die Leitstellen auch in anderen Ländern schon geübte Praxis ist, geht der Vorschlag der Regierung weit über das datenschutzrechtlich zulässige hinaus.

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss zur Anhörung zur Änderung des Datenschutzgesetzes NRW:

„Der aktuelle Entwurf der Landesregierung ist leider unzureichend. Der Einsatzzweck ist zwar nachvollziehbar und eine bessere Koordination von Polizei  und Rettungskräften durch die Leitstellen in NRW ist wünschenswert, allerdings sehen wir in dem aktuellen Entwurf noch zahlreiche Probleme. Auch die Sachverständigen haben den Änderungsbedarf bestätigt. Die unbestimmte Gruppe der Zugriffsberechtigten ist ein Problem, da neben den Leitstellen auch der Verfassungsschutz Einsatzkräfte orten können soll. Weder der sachverständige Richter noch die DPolG sahen einen Grund, warum der Verfassungsschutz Zugriff auf die Standortdaten von Polizisten während eines Einsatzes erhalten sollte. Wir unterstützen die Position des sachverständigen Richters, Ulf Buermyer, dass der Gesetzentwurf durch eine klare Trennung von Polizei und Verfassungsschutz nachgebessert werden muss.“

Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion:

„Wir Piraten wollen die Koordination und den Schutz von Einsatzkräften verbessern. Ein Zugriff für die Leitstellen auf die Position von Fahrzeugen und Einsatzkräften kann aus unserer Sicht für einen besseren Überblick sorgen. Gleichzeitig müssen wir aber auch sorgfältig mit den Daten der vielen Beschäftigten und ehrenamtlichen Einsatzkräfte umgehen. Das Sachverständigengespräch ergab, dass der aktuelle Entwurf die Privatheit der Sanitäter und Polizisten nur unzureichend schützt. Die Einsatzkräfte müssen wissen, dass sie nicht dauerhaft überwacht werden, dass sie in den Pausen unbeobachtet sind und dass diese Ortung nicht zur Leistungsüberwachung stattfindet.“

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