Frank Herrmann zur Änderungen des Antiterrordateigesetzes nach den Vorgaben des BVerfG

Donnerstag, 3. Juli 2014

 

Top 8. Einspruch! Die Änderungen des Antiterrordateigesetzes setzen die Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG vom 24. April 2013 (1 BVR 1215/07) nicht um

Antrag der Fraktion der PIRATEN

Drucksache 16/6117
Unser Redner: Frank Herrmann
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung

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Protokoll der Rede von Frank Herrmann

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg:

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der Piraten dem Kollegen Herrmann das Wort.

Frank Herrmann (PIRATEN): Vielen Dank.  Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürgerinnen und Bürger im Saal und im Stream! Nachdem wir gestern eindrucksvoll erfahren durften, dass die ehemalige Bürgerrechtspartei FDP  ein paar sind auch noch da  hier Angst und Schrecken verbreitet, um mehr Befugnisse und weniger Kontrolle für unsere Sicherheitsbehörden rauszuschlagen, kommen wir nun zu einem Antrag, der genau das Gegenteil will.

Damit wollen wir aber nicht unsere Sicherheitsbehörden unfähig machen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Aber: Sicher macht uns vor allem eine starke Zivilgesellschaft, die in Freiheit auf Basis gleichberechtigter Teilhabe zusammenlebt, und keine Überwachungsgesellschaft.

(Beifall von den PIRATEN)

Mit unserem Antrag versuchen wir heute, unseren Beitrag zu leisten, um die von der Bundesregierung angestrebte totale Vernetzung zwischen Polizei und Geheimdiensten zu verhindern. Ja, es ist ein Bundesgesetz, und ja, es wird nach aktuellem Stand der Beratungen erst im September verabschiedet.

Der Bundesrat hat bereits eine Stellungnahme abgegeben, die wir zähneknirschend als Minimalkonsens auch unterstützen würden. Allerdings hat die Bundesregierung alle dort vorgesehenen Änderungsvorschläge ignoriert. Denn der Bundesregierung schwebt mit ihren Änderungen des Antiterrordateigesetzes vor, den Sicherheitsbehörden eine projektbezogene erweiterte Datennutzung zu ermöglichen. Damit würde allerdings die letzte Grenze zwischen einer offen arbeitenden Polizei und verdeckt arbeitenden Geheimdiensten aufgehoben.

Die informationelle Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten, meine Damen und Herren, hat Verfassungsrang. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im April 2013 eindeutig festgestellt. Das Gericht leitet aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung das Trennungsgebot ab. Das wird aber ad absurdum geführt, wenn sämtliche Inhalte der Antiterrordatei allen Sicherheitsbehörden uneingeschränkt zugänglich gemacht werden. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag, das Vorhaben der Bundesregierung zu stoppen.

Mit dieser Forderung befinden wir uns übrigens in guter Gesellschaft. Neben dem höchsten deutschen Gericht fordern auch die Humanistische Union und das Deutsche Institut für Menschenrechte grundlegende Änderungen an der Antiterrordatei und deren gesetzlichen Ermächtigung. Wir Piraten waren sogar vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts enttäuscht, denn wir fordern weiter gehende Änderungen bis hin zur Abschaffung solcher Dateien, weil sie eben ein riesiges Missbrauchspotenzial bergen. Es gab in den letzten Jahren so viele Skandale rund um die Geheimdienste, dass man diese gar nicht alle in einer Fünf-Minuten-Rede unterbringen kann.

Sie, Kollegen von der SPD  ich sehe leider kaum welche , haben im letzten Plenum ihre Hand dafür ins Feuer gelegt, dass es keine Fehlspeicherungen beim NRW-Verfassungsschutz gibt. Wir hoffen, dass Sie sich an diese Aussage nicht irgendwann einmal die Finger verbrennen. Mit unserem Antrag wollen wir eine geheime Staatspolizei, die mittels Data-Mining Fahndungsprofile erstellt und somit Zigtausende Menschen unter Generalverdacht stellt und nach x-beliebigen Merkmalen rastert, verhindern. Wir wollen keine totale digitale Rasterfahndung.

(Beifall von den PIRATEN)

Heute wurde in Berlin im NSA-Untersuchungsausschuss über die seit Jahren bestehende Vernetzung von BND und NSA gesprochen. Mit den ersten Aufdeckungen von Edward Snowden vor einem Jahr hieß es noch, dass es die gar nicht gibt. Dieser Eindruck sollte entstehen. Ganz genau hieß es nur, dass man dort PRISM nicht kennt. Auch das wird sich wahrscheinlich bald relativieren. Gerade durch die jetzt belegte Verbindung von Verfassungsschutz, BND und NSA muss das Gesamtkonstrukt der Verbunddateien auf den Prüfstand. Denn zwei Drittel der Daten in der Antiterrordatei stammen vom Bundesverfassungsschutz und vom BND.

Sie als Landesregierung haben im Bundesrat Einflussmöglichkeiten auf den Gesetzentwurf und sollten mit Nachdruck weiter dafür Sorge tragen, dass Ihre Minimaländerungswünsche aus der Stellungnahme des Bundesrates Berücksichtigung finden. Sorgen Sie dafür, dass die im letzten Frühjahr durchgeführte Teilevaluierung nochmals richtig durchgeführt wird! Sorgen Sie dafür, dass es nicht zur Streichung aller Evaluierungen und Befristungen kommt, auch nicht beim Rechtsextremismus-Dateigesetz, wie es aktuell im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist! Und sorgen Sie vor allem dafür, dass die vorgesehene erweiterte Datennutzung nicht möglich wird!

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, zumindest im Bund haben Sie sich eindeutig gegen den Gesetzentwurf positioniert. Werden wir im Rechtsausschuss wieder eine Ihrer Umfallaktionen erleben? Ich bin sehr gespannt.  Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Herzlichen Dank für diese wunderbare Rede.  Als nächster Redner ist Herr Thomas Marquardt an der Reihe. Herr Kollege Marquardt hat das Wort.

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Veröffentlicht unter Frank Herrmann, Rechtsausschuss (A14), Reden

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