Online-Frasi Mumble 10.02.2014

Heute (10.02.14) treffen wir uns um 20 Uhr im Mumble-Raum der Fraktion auf dem NRW-Server zu unserer Online-Fraktionssitzung: Dort besprechen wir mit euch unsere parlamentarischen Anträge, die wir für die kommende Plenarphase vorbereitet haben.

Tagesordnung und Live-Protokoll:

Wir freuen uns auf euch!

Bis jetzt haben wir folgende Anträge vorbereitet. Diese Anträge sollen während der anstehenden Mumble-Sitzung final von der Fraktion verabschiedet werden. Es kann sich also noch etwas an dem Inhalt verändern…

 

Antrag

Archivgesetz NRW jetzt evaluieren und ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren gewährleisten

Lukas Lamla, Block I, Direkte Abstimmung

Das Archivgesetz NRW wurde im Jahr 2010 grundsätzlich überarbeitet. Das Gesetz wurde damals relativ kurz befristet, um nach wenigen Jahren die Erfahrungen zu evaluieren und ggf. Änderungen vorzunehmen. Das Gesetz tritt Ende September 2014 außer Kraft. Um ein geregeltes Gesetzgebungsverfahren zu gewährleisten, müssen Landesregierung und Landtag schnell mit der Evaluierung beginnen.

 

Antrag

Nordrhein-Westfalens analoges und digitales Kulturerbe gemeinsam bewahren!
Status Quo ermitteln, Zukunftsvision entwickeln, Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen bündeln

Lukas Lamla, Block I, A12 – Ausschuss für Kultur und Medien

Nordrhein-Westfälische Institutionen bewahren eine Vielzahl analoger und digitaler Kulturgüter, die es zu sichern gilt. Die Landesregierung hat mit ihren Initiativen zum Bestanderhalt und zur digitalen Archivierung erste richtige Schritte eingeleitet – es fehlt ihr aber ein Gesamtkonzept sowohl in fachlicher als besonders auch in finanzieller Hinsicht. Die Digitalisierung im Kulturbereich bietet viele Chancen sowohl für eine nachhaltige Erhaltung des Kulturgutes als auch für die kulturelle Bildungsarbeit. Wir fordern die Landesregierung auf, einen Rahmenplan „Landesinitiative Kulturgutschutz“, also ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das allen Kulturgut bewahrenden Institutionen Planungssicherheit bietet.

 

Antrag

Mehr Chancengleichheit durch verlässliche Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen

Monika Pieper, Birgit Rydlewski, Block I, A15 – Ausschuss für Schule und Weiterbildung, A01 – Arbeit, Gesundheit, Soziales

Für Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen ist die Gewährung von Nachteilsausgleichen eine notwendige Maßnahme zur Herstellung von Chancengleichheit. Die geltenden Regelungen hierzu werden von Betroffenen als unzureichend empfunden. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Reglungen zu prüfen und ein besseres Konzept zu erarbeiten, das den Betroffenen Rechtssicherheit gibt. Zudem sollen Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern zu den Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs besser informiert werden.

 

Antrag

Verpflichtende Bürgerentscheide einführen

Frank Herrmann, Torsten Sommer, Block I, A11 – Ausschuss für Kommunalpolitik, A18 – Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

Nordrhein-Westfalen kennt nur das selbstergriffene Recht der Bürgerbeteiligung. Zum Beispiel beim Bürgerbegehren. Danach können entweder die Bürger einen Antrag stellen oder der Rat einen Beschluss fassen, nach dem die Bürger zu befragen sind. Eine verpflichtende Abstimmung der Bürger ist somit kommunal nicht vorgesehen. Es gibt aber Entscheidungen auf kommunaler Ebene, deren Tragweite vergleichbar groß ist wie die Neugliederung des Bundesgebietes oder Verfassungsänderungen auf Länderebene: Wenn nämlich die finanzielle und wirtschaftliche Fähigkeit einer Kommune derart beansprucht wird, dass es sich bürgerfreundlich geradezu aufdrängt, die Bürger in der betreffenden Gemeinde am Entscheidungsprozess unmittelbar zu beteiligen. Deshalb müssen verpflichtende Bürgerentscheide eingeführt werden.

 

Antrag

Untersuchungsausschuss ist wichtiger Schritt zur Aufklärung der Spionageaffäre

Daniel Schwerd, Block I, Direkte Abstimmung

Das Ausmaß des Überwachungsskandals ist bis heute ungeklärt. Festzustehen scheint, dass die Sicherheit und die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation von in Deutschland lebenden Menschen, hiesigen Unternehmen und deutschen Behörden und Regierungsstellen in hohem Maße gefährdet sind. Auch Nordrhein-Westfalen ist von der Überwachung betroffen. Ein Untersuchungsausschuss auf Bundesebene, wie ihn die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag fordern, würde einen wichtigen Schritt zur Aufklärung des Spionageskandals darstellen. Aus diesem Grund wäre ein solcher Untersuchungsausschuss auch in nordrhein-westfälischem Interesse. Der Landtag unterstützt daher die Initiative, einen Untersuchungsausschuss auf Bundesebene für die Aufklärung der Überwachungsaffäre einzurichten.

 

 

 

Im Anschluss wird es auch wieder einen Audiomitschnitt der Sitzung geben.

Beteiligt Euch zahlreich!

 

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