Frank Herrmann zu Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes

Mittwoch, 27. November 2013

 

TOP 8. Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes

Gesetzentwurf der   Landesregierung
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
2.   Lesung
Unser Redner: Frank Herrmann
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung
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Protokoll der Rede von Frank Herrmann:

Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns einig, dass wir Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, menschenwürdig versorgen müssen. Aber es ist gerade einmal sechs Wochen her, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes eingebracht wurde. In den damaligen Reden und auch heute ist viel von Verantwortung gesprochen worden.

Aber was passiert gerade? – Der Gesetzentwurf wird im Hauruckverfahren durch die Ausschüsse geschleust. Lediglich im Innenausschuss hatte man zumindest die Gelegenheit, die Meinungen der kommunalen Spitzenverbände zu hören und zu besprechen. Die Spitzenverbände haben Probleme für die Kommunen aufgezeigt. Auch Lösungsvorschläge wurden hier gerade schon genannt, vor allem zum Beispiel im Bereich der Krankheitskosten.

Zurzeit werden die Kommunen nämlich mit ihren Problemen im Stich gelassen. Deswegen danke an die Kollegen der CDU-Fraktion, dass Sie das Thema aufgegriffen haben. Allerdings sehe ich nicht, dass Ihr Änderungsantrag hier in dem Verfahren berücksichtigt werden kann, weil gar keine Paragrafen aufgeführt sind, die geändert werden können.

Gerne beraten wir aber natürlich mit Ihnen gemeinsam über eine Lösung, um die Kommunen bei den Krankheitskosten für die Flüchtlinge entlasten zu können. Die Anhörung hat die Notwendigkeit dafür ja klar gezeigt.

In einem weiteren Punkt bei der Anhörung konnten allerdings die Spitzenverbände unsere Fragen nicht beantworten, nämlich was mit den Geldern passiert, die ausschließlich für die soziale Betreuung der Flüchtlinge vom Land zur Verfügung gestellt werden. Zurzeit können wir leider nicht ausschließen, dass von dem Geld Hausmeister, Baumaßnahmen, Reparaturarbeiten oder solche Dinge bezahlt werden. Das wäre aber keine soziale Betreuung. Deshalb sollen die Kommunen einmal jährlich über die Verwendung der zweckgebundenen Gelder berichten. Das stellen wir mit unserem Änderungsantrag sicher.

Das Sachverständigengespräch im Innenausschuss sollte uns allen ganz klar die Augen geöffnet haben. Ich denke, wir haben das hier eben auch schon gehört. Wir brauchen weitergehende Änderungen am Flüchtlingsaufnahmegesetz. Aber dadurch, dass Sie sich heute der Befristung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes entledigen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, nehmen Sie uns die Chance, nächstes Jahr die Weichen für eine bessere Flüchtlingsaufnahme zu stellen.

Wir fordern Sie in unserem vorliegenden Änderungsantrag dazu auf, dass das Flüchtlingsaufnahmegesetz wie ursprünglich vorgesehen am 31. Dezember 2014 außer Kraft tritt. Denn, verehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, Ihre Begründung für die komplette Entfristung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist ein schlechter Witz. Da steht ganz lapidar in Ihrem Antrag: Eine weitere Befristung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes kann gemäß Kabinettsbeschluss vom 20. Dezember 2011 entfallen.

Entschuldigung, was ist das für eine Begründung? Das ist wieder einmal ein Zeichen dafür, wie Sie Gesetze hier intransparent durchdrücken.

Unserer Ansicht nach – wir haben es eben beim Landespressegesetz auch schon gesagt – sind Befristungen unentbehrlich. Nur so wird garantiert, dass Gesetze auf mögliche Änderungsbedarfe hin überprüft werden können.

Grundsätzlich begrüßen wir übrigens die neue Regel des § 3. Es scheint eine gute Lösung zu sein, die Zahl der Flüchtlinge einer Landesaufnahmeeinrichtung auf die Quote der Flüchtlingsaufnahme nach dem Flächen- und Einwohnerschlüssel anzurechnen. Aber auch hier sollte man den Tag nicht vor dem Abend loben; denn hierzu gibt es auch sehr unterschiedliche Positionen aus dem Kreis der kommunalen Familie.

Unter anderem deswegen wollen wir mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass die Landesregierung

(Unruhe von der SPD)

– Sie hören doch noch zu? – bis zum 30. Juni 2014 prüft, welche Gemeinde Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des neuen Abs. 4 schafft, um uns dann bis zum 30. September 2014 über die Erkenntnisse zu unterrichten, Herr Hübner.

Meines Erachtens benötigen wir auch noch andere Anreize für die Kommunen. Sie wissen alle, dass wir schnelle Lösungen brauchen. Im Moment brennt der Baum. Die Menschen werden teilweise in Notunterkünften ohne jegliche Standards untergebracht. Wir brauchen dringend geeignete Gebäude. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass die Bevölkerung über die Situation der Flüchtlinge sensibilisiert wird. Wir brauchen Mittel zur Schaffung einer Willkommenskultur.

Es gibt viele Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen, die sich für die Belange der Flüchtlinge einsetzen. Diese wichtige Arbeit sollten wir durch eine gemeinsam getragene Initiative unterstützen; denn wir alle waren uns doch einig, dass ein Weiter-so in der Flüchtlingspolitik nicht der richtige Weg ist.

Nächstes Jahr beraten wir den Antrag „Unser Land braucht eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme – hin zu einer humanen und dezentralen Unterbringung in ganz NRW“ mit einer Anhörung. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Ergebnisse dieser Anhörung in eine erneute Beratung und Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes im nächsten Jahr einfließen würden. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

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Veröffentlicht unter Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Reden

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