Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Antrag

34. Plenarsitzung, Donnerstag, 20.6.2013, TOP 12, ca. 19:10 Uhr

Aktives und passives Wahlrecht angleichen

Mit unserem Gesetzentwurf haben wir uns dafür eingesetzt, dass im Kommunalwahlgesetz aktives und passives Wahlrecht gleichgestellt wird. Bei Wiederholungswahlen sind derzeit neue Kandidaten und Parteien ausgeschlossen, während die Wählerverzeichnisse an den aktuellen Stand angepasst werden. Unsere Initiative hat dazu geführt, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen wird, der eine Angleichung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht bei Wiederholungswahlen vorsieht.

Urheber: Piraten

Drucksache 16/120

Getagged mit: , ,
Veröffentlicht unter Gesetzesentwürfe, Kommunalpolitik (A11)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

*