Bestandsdatenauskunft nennen sie es. Das klingt harmlos, fast lieblich. Das klingt nach der freundlichen Dame von der Auskunft, die Dir weiterhilft, wenn Du mal nicht weiterweißt. Bestandsdaten, das klingt nach harmlosen Informationen, die ohnehin öffentlich sind. Das ist natürlich Absicht. Das soll verharmlosen, was es wirklich ist: Ein Frontalangriff auf unsere Privatsphäre, auf den Datenschutz und unsere Meinungsfreiheit. Es ist ein feuchter Traum von Sicherheitspolitikern und Terrorparanoikern. Ausgedacht in der Hölle der Überwachungsindustrie. Einen großen Schritt weiter zum transparenten Bürger, zum Schüffelstaat. Eigentlich müsste es so heißen: Überwachungsschnittstelle. Denn es ist eben keine Auskunft, sondern eine Schnittstelle, auf die diverse Behörden einfach so zugreifen können, ohne dass eine Kontrolle, eine Schranke vorgesehen ist. Es können Behörden wie Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Militärischer Abschirmdienst, Verfassungsschutz, Polizei und Zollfahndung ungehemmt Daten abfragen – ohne dass die Betroffenen davon erfahren, ohne dass ein schwerer Verdacht vorliegen muss, meist ohne Richtervorbehalt und ohne dass ein Mensch davon etwas mitbekommt. Es reicht schon eine Ordnungswidrigkeit als Begründung, ein geringster Verdacht – einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein, und Du wirst durchleuchtet. Das macht jeden Bürger zum Generalverdächtigen, das stellt die Unschuldsvermutung auf den Kopf. Eine automatisierte Schnittstelle wird zur Verfügung gestellt – zusammen mit den vielen anderen verknüpften Datenbanken ist die Analyse von Menschen demnächst auf Knopfdruck möglich. Das INDECT-Projekt zur automatischen Überwachung von Menschen in der Öffentlichkeit bekommt hiermit eine neue Bedeutung. INDECT angeschlossen an die automatisierte Bestandsdatenauskunft führt zu einer ganz neuen Dimension von Überwachung, die sich George Orwell nicht schlimmer hätte ausdenken können. Wer sich in der Öffentlichkeit auffällig im Sinne der INDECT-Parameter bewegt, löst damit den Verdacht automatisch aus, der den Zugriff auf seine digitale Privatsphäre rechtfertigt – wiederrum vollautomatisch. Und welche Daten da abgefragt werden dürfen hat es in sich. Neben den üblichen Adressdaten, Geburtsdatum, Telefonnummern, Bankkonten auch die PIN Deines Mobiltelefons und die Passwörter von Emailaccounts oder sozialen Netzwerken wie Xing, Facebook, Twitter oder Google. Wer kommt auf die dämliche Idee, Passwörter herausgeben zu müssen? Passwörter müssen aus Sicherheitsgründen verschlüsselt gespeichert werden. Eine Herausgabe von Passwörtern erfordert aber die Speicherung im Klartext. Damit explodiert das Risiko bei Angriffen von aussen, dass Passwörter von Hackern gelesen werden können. Ein datenschutztechnischer Alptraum. Auch Passwörter zu Cloud-Diensten können einfach abgefragt werden. Damit ist der Zugriff auf alle Dokumente möglich, die da gesichert sind, egal ob privat oder nicht. Nutzer von IP-Adressen müssen ebenfalls herausgegeben werden. So ist es in Zukunft automatisch möglich, deine digitale Spur im Internet zu verfolgen und einen Zugriff im Web Dir zuzuordnen. Ein Richtervorbehalt ist nicht vorgesehen. Eine digitale Privatsphäre gibt es dann nicht mehr. Das gilt übrigens auch für Telefonnummern: Es kann vollautomatisch jeder identifiziert werden, der irgendwo anruft oder irgendeine Webseite aufruft. Das ist der Todesstoß der Meinungsfreiheit, wenn man sich nicht mehr informieren und äußern kann, ohne sofort automatisch identifiziert zu werden. So kann dann die jeweilige Behörde dein gesamtes digitales Leben ausschnüffeln: deine Emails, deine Direktnachrichten bei Twitter und Facebook, deine in der Cloud gespeicherten Dokumente, deine SMS auf deinem Telefon, … Weiterlesen →