Kein generelles Handyverbot an Schulen in Nordrhein-Westfalen: Das Smartphone als Teil der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen respektieren

Hier geht’s zum Beratungsverlauf mit Abstimmungsprotokoll

21. April 2016, TOP 6, ca. 15.15 Uhr

Drucksache 16/11691

I. Sachverhalt

Immer wieder wird in den Medien über Handyverbote an Schulen in Nordrhein-Westfalen berichtet. Dort wo keine generellen Handyverbote ausgesprochen werden, gibt es oft sogenannte „Handynutzungsordnungen“ mit restriktiven Charakter: Geräte müssen weggesperrt und dürfen nicht genutzt werden. Dabei ist das Smartphone ein Alltagsgegenstand insbesondere für Menschen unter 18 Jahren. Die zunehmende Diskrepanz in der Wahrnehmung des Smartphones zwischen Schülerinnen und Schülern auf der einen Seite und dem Lehrpersonal auf der anderen erreicht mittlerweile bedenkliche Ausmaße. Dies führt auf beiden Seiten zu grassierendem Unmut.

Die Gründe dafür sind historischer Natur. Während junge Menschen unter 18 Jahren fast vollends mit dieser Technologie aufgewachsen sind und sie komplett in ihren Alltag integriert haben, nehmen die meisten Lehrkörper intelligente Mobiltelefone als potenziell störend im Schulalltag wahr. Heute sind Smartphones pädagogisch noch kaum in den Unterricht integriert – auch weil, auf Seiten der „Institution Schule“ Expertise fehlt, den wahren Mehrwert dieser Technologie für das Lernen zu erkennen.

Jede verfügbare digitale Technologie beinhaltet positives Potenzial, das es zu heben gilt. Dabei sind wir bei Smartphones der jüngsten Generation ungefähr bei der 180-fachen Rechenleistung, die zur ersten Mondlandung benötigt wurde. Digitale Technologien, insbesondere Smartphones, üben auf Jugendliche aufgrund ihres enormen Innovationspotenzials eine hohe Faszination aus: Durch immer kürzere Innovationszyklen werden laufend neue Funktionen, Kommunikationsmuster und soziale Interaktionsmöglichkeiten entdeckt bzw. geschaffen.

Dem entgegen steht die weitverbreitete Auffassung vieler Lehrkörper und Schulkonferenzen in Nordrhein-Westfalen, wonach das Smartphone aus dem Schulalltag verbannt werden sollte.

Natürlich gibt es bei jeder Technologie auch Missbrauchspotenzial, sowohl hinsichtlich der angemessenen Nutzung als auch der Nutzungsdauer. Ein generelles Handyverbot an Schulen wird der Tragweite der Situation allerdings nicht gerecht.

Sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch die Eltern sind aufgerufen, das Smartphone als Alltagsgegenstand in der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen zu begreifen. Daher führt nur das Vorleben vernünftiger Normen bei der Nutzung und die differenzierte Sanktion bei Regelverstößen langfristig und vor allem außerhalb der Schulzeit zu einer Verbesserung des Nutzungsverhaltens. Denn ein Handyverbot in der Schule wird erzieherisch das Verhalten am Nachmittag oder am Wochenende kaum verändern.

Handyverbote werden von der Schulkonferenz der jeweiligen Schule beschlossen. In weiterführenden Schulen sind Vertreterinnen und Vertreter der Schülerschaft hier mit einem Drittel Stimmanteil vertreten. Die Eltern und Lehrerinnen und Lehrer stellen jeweils ein weiteres Drittel. Somit hat in der Regel eine Mehrheit der Schulkonferenzen einen weniger positiven Zugang zu dieser digitalen Technologie. Da es sich aus Schülersicht um einen wichtigen Alltagsgegenstand handelt, gilt es hier, besondere Rücksicht zu nehmen.

II. Der Landtag beschließt

Die Landesregierung wird aufgefordert, im ganzen Land dafür zu werben, dass das „generelle“ oder „allgemeine“ Handyverbot keinen sinnvollen Ansatz in der modernen Schulpolitik darstellt. Lehrerinnen und Lehrer sollten ermuntert werden, in die Medienwirklichkeit von Jugendlichen einzutauchen und mit ihnen zusammen über eine reflektierte Nutzung des Smartphones zu diskutieren. Dabei müssen insbesondere Potenziale für den Unterricht erkannt werden und mögliche Gefahren für den einzelnen Schüler und die Gesellschaft thematisiert werden.
Mitschnitt der kompletten Debatte:

Veröffentlicht unter Anträge

Fraktionssitzung vom 12.04.2016

Live-Protokoll der Sitzung

Veröffentlicht unter Fraktionssitzungen

Der Freifunk Ausbau in NRW darf nicht ins Stocken geraten – offener Brief an den Minister

quovadis_freifunkIm Juni 2015, also vor fast einem Jahr, hat der Landtag in NRW einen Antrag beschlossen, der die Freifunkbewegung nachhaltig stützen sollte
(Rede und Antrag)

Eine der wichtigsten Forderungen ist der Zugang zu den Dachflächen der Gebäude des Landes NRW. Diese Dachflächen der meist hohen Gebäude sind ein unerlässlicher Baustein bei dem Ausbau der Freifunkinfrastruktur.

Leider ist bisher noch nicht viel passiert.

Weder gibt es eine Veröffentlichung der Geokoordinaten der in Frage kommenden Gebäude, noch gibt es die Möglichkeit für die Freifunk Communities die vorhandenen Dachflächen zu erschließen.

Dazu habe ich gerade an Herrn Minister Lersch-Mense folgenden Brief verfasst: Weiterlesen ›

Getagged mit:
Veröffentlicht unter Homepage, Lukas Lamla, Persönliche Blogposts

Kein generelles Handyverbot an Schulen in Nordrhein-Westfalen: Das Smartphone als Teil der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen respektieren

Antrag PIRATEN Drucksache 16/11691 12.04.2016 2 S.

Vor dem Hintergrund der positiven Einstellung besonders von Jugendlichen gegenüber digitaler Technologie Ermunterung der Lehrer zur Nutzung der Potentiale von Smartphones für den Unterricht und zur Thematisierung möglicher Gefahren 

Veröffentlicht unter Persönliche Blogposts

16.04.2016 „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in den Schulen in NRW“

Das Barcamp: Ein Austausch- und Vernetzungstreffen der besonderen Art!

Samstag, 16. April 2016
Villa Media, Viehhofstrasse 125, 42117 Wuppertal
Einlass: 09:30 Uhr mit Frühstück  / Beginn: 10:00 Uhr / Ende: 17:00 Uhr

Nach der erfolgreichen Veranstaltung im September 2015 („Mitbestimmung in NRW! – Ein Menschenrecht von Kindern und Jugendlichen“) diskutieren wir dieses Mal in einem Barcamp über die Rechte und Chancen der Mitbestimmung in der Schule.

Wie können Kinder und Jugendliche in der Schule mitbestimmen? Wie werden sie über ihre Möglichkeiten der Mitbestimmung informiert? Welche Einflussmöglichkeiten haben sie tatsächlich? Weiterlesen ›

Getagged mit: , ,
Veröffentlicht unter Ankündigungen, Mitmachen

Grade fragt Sommer: Ausländerwahlrecht

GradefragtSommerAusländerwahlrecht-e1460129452933

Ich habe mit David Grade über das Ausländerwahlrecht gesprochen:

David Grade (DG): Wie ist das Ausländerwahlrecht in NRW geregelt? Wer darf wählen, wer nicht?

Torsten Sommer (TS): Bei Landtags- oder Bundestagswahlen dürfen ausschließlich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die gesetzgebenden Versammlungen wählen. Ausländer und Ausländerinnen dürfen keine Vertreter wählen.

DG: Und wie sieht das kommunal aus?

TS: In den Kommunen dürfen zusätzlich hier lebenden EU Bürger wählen. Andere Ausländer, zum Beispiel Menschen aus der Türkei oder Marokko, dürfen nicht wählen. Egal wie lange sie hier schon wohnen, arbeiten und Steuern zahlen.

DG: Wie hätten die Piraten das gerne?

TS: Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass alle Menschen, die auf Dauer hier leben und dadurch von den beschlossenen gesetzlichen Regelungen direkt betroffen sind, auch dabei mitbestimmen dürfen. Wir sind für ein Wahl- und Abstimmrecht rein nach dem Lebensmittelpunkt, nicht nach Staatsbürgerschaft.

DG: Gibt es da Möglichkeiten, um diesem Ziel mit den anderen Parteien im Landtag näher zu kommen?

TS: Die Grünen und die SPD stehen unseren Forderungen teilweise offen gegenüber. CDU und FDP lehnen unserer Vorstellungen rund heraus ab. Da es zur Umsetzung unserer Forderung auf Landesebene eine Änderung der Verfassung bedarf, müsste sich zumindest noch die FDP bewegen.

DG: Danke für das Gespräch. Das nächste Thema wird transferfreier Mindestlohn sein.

TS: Danke Dir, David!

Das Interview führte David Grade (DG), Mitglied der Piratenpartei Dortmund und seit 2014 für die Piraten in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

Veröffentlicht unter Persönliche Blogposts

Urteil des BVerwG zu Cannabis gibt klare Richtung vor

statement_cannabisLukas Lamla, Drogenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW zum richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken:

Das gestrige Urteil des Bundeverwaltungsgerichtes ist kein Leipziger-Allerlei sondern gibt ganz klar eine konkrete Richtung vor. Der Eigenanbau von Cannabis für alle Patienten mit Ausnahmegenehmigung muss erlaubt und gesetzlich geregelt werden. Schwer kranke Menschen sollen leichter Zugang zu Ihrer Medizin bekommen und nicht viel Kraft, Zeit und Geld in die Hand nehmen müssen, sich durch sämtliche gerichtliche Instanzen klagen zu müssen, um ihr Recht durchzusetzen.

 

Patientinnen und Patienten sind keine Kriminellen. 122 Strafrechtsprofessoren, das Bundesverwaltungsgericht – Frau Mortler in Berlin muss die vielen Hinweise endlich wahrnehmen und ihre Cannabisphobie endlich überwinden.

Getagged mit: ,
Veröffentlicht unter Homepage, Pressemitteilungen

Die Landesregierung hat aus dem Warhol-Debakel nicht gelernt

statement_wdrDer WDR will seine Pläne zum Verkauf von Kunstwerken aus seiner Sammlung in die Tat umsetzen. Die wertvollsten 48 Kunstwerke der WDR Sammlung sollen versteigert werden.

Lukas Lamla, Kulturpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

Die Landesregierung hat aus der Blamage um die Warhol-Versteigerungen nichts gelernt. Die Aufgabe des WDR als öffentlich rechtliche Sendeanstalt ist es, ein ausgewogenes Programm anzubieten und sich nicht als Kunsthändler zu inszenieren. Die Sammlung des Senders sollte der Kunstsammlung NRW überlassen und anschließend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

Die Piraten in NRW stehen für freien Zugang zu Kunst- und Kulturgütern im Besitz von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen.

Weiterlesen ›

Getagged mit:
Veröffentlicht unter Homepage, Kultur- und Medien (A12), Pressemitteilungen

Interview von Lukas „Hanfpirat“ Lamla mit dem Jugendrichter Andreas Müller

Veröffentlicht unter Filme, Lukas Lamla

Fraktionssitzung vom 05.04.2016

Live-Protokoll der Sitzung

Veröffentlicht unter Fraktionssitzungen

Home Widget 1

Dies ist dein erstes Homewidget-Kästchen. Um diesen Text zu bearbeiten, gehe zu Designs > Widgets > Home Widget 1. Benutze ein Text-Widget. Titel ist auch Einstellbar.

Home Widget 2

Dies ist dein zweites Homewidget-Kästchen. Um diesen Text zu bearbeiten, gehe zu Designs > Widgets > Home Widget 2. Benutze ein Text-Widget. Titel ist auch Einstellbar.

Home Widget 3

Dies ist dein drittes Homewidget-Kästchen. Um diesen Text zu bearbeiten, gehe zu Designs > Widgets > Home Widget 3. Benutze ein Text-Widget. Titel ist auch Einstellbar.