TOP 3, 02.03.2016, LT NRW – Düsseldorfer Allerlei

Meine Rede zu TOP 3 am Mittwoch, den 2. März 2016 zum Antrag von CDU und FDP – Wirtschaftspolitische Kehrtwende endlich einleiten – Zukunftschancen für den Produktionsstandort Nordrhein-Westfalen sichern, Wohlstand und Wachstum stärken, Ausbildungs- und Arbeitsplätze schaffen – Drucksache 16/11222

Plenarprotokoll folgt ….

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Fotos vom LPT 16.1 der Piraten NRW

Fotos vom #lptnrw161 der Piraten in NRW!
Es hat viel Spaß gemacht und es wurde intensiv gearbeitet und sehr konstruktiv diskutiert.
Die angenommenen und abgelehnten Anträge findet Mensch hier.

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Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Wie erfolgreich sind die Aussteigerprogramme des NRW-Verfassungsschutzes?

Kleine Anfrage 4576
Rydlewski, Birgit; Sommer, Torsten PIRATEN Drucksache 16/11530 18.03.2016 2 S.

Programme für ausstiegswillige Menschen aus Salafismus, Rechtsextremismus, Ausländerextremismus

Systematik: Innere Sicherheit
Schlagworte: Verfassungsschutz * Landesamt für Verfassungsschutz * Islamismus * Terrorismusbekämpfung * Rechtsextremismus * Salafismus * Extremismus

Antwort MIK Drucksache 16/11734 14.04.2016 4 S.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Tarifvertrag des NWO im Bezug auf mittelständische Busunternehmen


Es ist fast zum lachen wenn es nicht so traurig wäre: Wieder mal ein Antrag der CDU zum Tariftreue- und Vergabegesetz: „Die Landesregierung muss den willkürlichen Ausschluss mittelständischer Busunternehmen vom Wettbewerb beenden und den Tarifvertrag des NWO als repräsentativ einstufen“. Mein Beitrag dazu:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream. Wir sprechen wieder einmal über das Tariftreue- und Vergabegesetz. Ich hatte erst vor, bei der Technik zu fragen, ob wir hier einfach ein altes Video einbringen können, weil wir jetzt gefühlt zum zwölften Mal darüber sprechen.
(Zuruf von der SPD: Das machen wir noch zwölf Mal)
– Das machen wir auch noch zwölf Mal, davon bin ich auch fest überzeugt. Es geht auch gar nicht – das haben die Kollegen eben schon herausgearbeitet – um den aktuellen Einzelfall, bei dem es auf Antrag eine Anerkennung des neuen Tarifvertrages bei den privaten Busunternehmen geben soll.
(Zuruf von der FDP: Was macht denn Ihr eigener Betriebsrat?)
–Sprechen Sie doch mit denen.
(Zuruf von der FDP: Klagt der nicht auch?)
–Bitte?
(Zuruf von der FDP: Klagt der nicht auch?)
–Ja, das passiert schon mal. Das ist auch sein gutes Recht. Alles schön. Eine ganz normale Auseinandersetzung; machen wir gerne. So. Jetzt zurück zum Antrag der CDU: Wir haben eben schon gehört, dass alles auf dem Weg ist, und es auch keinen Sinn macht, den einzelnen Antrag hier noch einmal zu bearbeiten. Ich glaube ebenfalls, dass der Tarifvertrag für repräsentativ erklärt werden wird. Alles schön.

Jetzt sehen wir uns aber einmal Folgendes an: Es gab tatsächlich, ich glaube, fünf oder sechs Anträge zum Tariftreue- und Vergabegesetz. Das Tariftreue- und Vergabegesetz soll festlegen, dass der freie Wettbewerb nicht aufgrund von Lohnunterschieden geführt wird, sondern dass der freie Markt und der freie Wettbewerb mit gleichen Umgebungsvariablen geführt werden können, und zwar mit einem fairen und gerechten Lohn als Hintergrund. Alles andere müssen der Unternehmer und sein Unternehmen leisten. Lohnunterschiede dürfen nicht zu einem Wettbewerbsvorteil verkommen, und das ist genau der richtige Weg, den man hier gehen muss. Deshalb unterstützen wir auch weiterhin das Tariftreue- und Vergabegesetz.

Seit der Einführung im Mai 2012 kommen von der FDP und der CDU regelmäßig Weltuntergangsszenarien gegenüber den Busunternehmen, gegenüber den privaten ÖPNV-Anbietern. Wenn das alles so stimmen würde, dann gäbe es diese Unternehmen schon gar nicht mehr. Das ist jetzt immerhin vier Jahre her, und sie sind gar nicht alle pleite. Man mag es kaum glauben: Die fahren sogar für den öffentlichen Nahverkehr.

Ich habe mir mal völlig wahlfrei die Verkehrsbetriebe Bils herausgesucht. Diese fahren für die Verkehrsverbünde Verkehrsgemeinschaft Münsterland – öffentlicher Personennahverkehr –, für die Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe, im Auftrag der Stadtwerke Münster, für den Regionalverkehr Münsterland, für die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna und für die Stadtwerke Hamm.

Ich glaube, das sind alles öffentliche Auftraggeber, und anscheinend funktioniert das – sogar als der private Tarifvertrag noch nicht anerkannt worden ist. Die sind gar nicht Pleite gegangen. Es gab keine Massenentlassung. – Was also wollen Sie? Das macht doch keinen Sinn!
(Beifall von den PIRATEN – Zuruf von Kai Schmalenbach [PIRATEN])
Von daher: Die hier konstruierte Ausgangslage beseitigt sich von alleine. Das Tariftreue- und Vergabegesetz geht in die völlig richtige Richtung. Wir würden es noch viel schärfer konstruieren. Von daher empfehle ich meiner Fraktion, diesen Antrag abzulehnen, und ich freue mich tatsächlich schon auf die nächsten zwölf Anträge zu diesem Thema.
(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Der PUA Silvester und der Wahlkampf

Punktgenau einen Tag vor der Vernehmung von den Polizeiführern von Landes- und Bundespolizei erreicht das Wahlkampfgetöse einen weiteren Höhepunkt. Scheinbar siedeheiß wird im Express von angeblichen falschen Angaben zur Zahl der Polizisten vor Ort berichtet. Zusätzlich sei am 29.12 in … Weiterlesen
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Straftaten nach „PMK-rechts“ im Jahr 2015 in NRW

(Danke an Marvin und Mathias fürs Aufbereiten)

Wir haben die Landesregierung im letzten Jahr monatsbezogen nach Delikten gefragt, die in NRW im Bereich “PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität – rechts) registriert wurden – und zwar aufgelistet nach• Gewalttaten

• Nötigungen/Bedrohungen/Sachbeschädigungen

• Sonstigen Straftaten

Die Antworten der Landesregierung des gesamten Jahres 2015 haben wir jetzt ausgewertet und in Tabellen und Grafiken gegossen:

   
 
Die erste Grafik zeigt eine tabellarische Gesamtübersicht über alle registrierten Straftaten des Jahres 2015 aus dem Bereich „PMK-rechts“ (Hinweis: Im Januar und Februar wurden die Gewalttaten noch nicht einzeln tabellarisch aufgelistet). In dieser Tabelle selbst sind nach unserer Auswertung keine statistischen Auffälligkeiten zu entdecken – die Verteilung der Straftaten schwankt über das ganze Jahr jeweils mehr oder minder kontinuierlich in einem bestimmten Bereich. Einziger „Ausreißer“ ist der März, aber selbst dort sind die Schwankungen jetzt nicht so außerordentlich, dass eine Detailanalyse gerechtfertigt wäre. Das zeigt dann auch noch einmal die Darstellung aller Straftaten (aufgelistet nach den von uns gefragten Deliktsgruppen) in einem Balkendiagramm (Grafik 2).

Interessant wird es aber dann, wenn man sich die jeweiligen Detailtabellen für die Bereiche „Gewalttaten“ und „Nötigungen/Bedrohungen/Sachbeschädigungen“ nach Tatorten ansieht. Dazu muss man allerdings alle Antworten auf die von uns gestellten Kleinen Anfragen selbst auswerten und in neue Tabellen gießen – den Abdruck dieser vielen (und sehr großen) Tabellen haben wir uns jetzt aus Platzgründen gespart. 

   
 Die Auswertung (Tortendiagramme – Grafiken 3 und 4) ergibt dann aber zum einen, dass der Schwerpunkt der Straftaten – erwartbar – in den Großstädten von Nordrhein-Westfalen liegt. Zum anderen ist aber ebenfalls gut zu sehen, dass unter diesen Großstädten einige wenige unrühmlich hervorstechen, nämlich Dortmund, Wuppertal und (mit Einschränkungen) Köln. Wuppertal liegt nach Dortmund an der Spitze bei den Gewaltdelikten (Köln liegt hier im „Mittelfeld“), ist dafür aber mit Dortmund in der Spitzengruppe bei „Nötigungen/Bedrohungen/Sachbeschädigungen“.

Ganz eindeutig erkennbar: Dortmund sticht in allen Aspekten deutlich negativ hervor. Oder anders formuliert: Dortmund hat ein Nazi-Problem. Aber das wussten wir ja schon vorher…

Zu all diesen unschönen Erkenntnissen passt dann auch, dass die drei Tötungsdelikte (einschließlich Versuchen) nach „PMK-rechts“ des Jahres 2015 ebenfalls in Dortmund, Wuppertal und Köln stattgefunden haben.

Weil im Januar des Folgejahres immer noch einzelne Nachmeldungen aus dem Vorjahr nachgemeldet werden können, haben wir diesbezüglich eine entsprechende Kleine Anfrage gestellt, auf die die Antwort noch aussteht.

Auch die unabhängigen Opferberatungsstellen haben für NRW eine gemeinsame Statistik zu diesem Thema veröffentlicht.

Die dort genannten Zahlen unterscheiden sich von denen, die uns vom Innenministerium genannt wurden – und zwar aus folgenden Gründen:

• nicht alle Menschen, die zu einer Opferberatungsstelle gehen, trauen sich auch zur Polizei

• nicht alle rassistischen Straftaten werden auch von der Polizei als Straftat nach „PMK-rechts“ erfasst

• in der Statistik der Opferberatungsstellen werden Widerstandshandlungen gegen die Polizei erst dann erfasst, wenn sie eine Körperverletzung oder schwerwiegender sind (reines Nicht-aus-dem-Weg gehen oder ähnliche Widerstandshandlungen werden hier nicht erfasst, wohl aber von der Polizei)

Wir begrüßen die Arbeit der unabhängigen Opferberatungsstellen ausdrücklich, weil sie

• aufsuchend arbeiten

• betroffenen Menschen psychologische Betreuung in schwierigen Situationen anbieten können

• Betroffene darüber hinaus praktisch unterstützen und

• nicht die Erstattung einer Anzeige, sondern die Hilfeleistung in den Vordergrund stellen.

Deshalb ist es aus unserer Sicht wichtig, dass bei einer zunehmend stärkeren Anzahl rechter und rassistisch motivierter Straftaten die Opferberatungsstellen in die Lage versetzt werden, die entsprechend steigende Zahl von Opfern zu betreuen. Konkret heißt das, dass nicht nur die Mittel für die Opferberatungsstellen dringend erhöht werden müssen, sondern ihnen langfristige Planungssicherheit gegeben werden muss!

Es wäre schön, wenn die Landesregierung, namentlich der Innenminister, sich mit diesen Erkenntnissen auseinandersetzen und – besser noch – adäquat reagieren würde.

Wir bleiben dran – die erste Nachfrage für 2016 ist bereits gestellt.

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Einflussnahme des Verfassungsschutzes auf Bildungsinhalte in Schulen 2015

Kleine Anfrage 4575
Rydlewski, Birgit; Sommer, Torsten PIRATEN , Schwerd, Daniel fraktionslos Drucksache 16/11529 17.03.2016 1 S.

Veranstaltungen des Verfassungsschutzes an Schulen; Andi-Comic

Systematik: Verfassungsschutz/Spionage * Schulen
Schlagworte: Verfassungsschutz * Lehrplan * Landesamt für Verfassungsschutz

Antwort MIK Drucksache 16/11782 21.04.2016 14 S.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Ungleichbehandlung von Menschen unter 25 Jahren im SGBII abschaffen


Ein Antrag von Rot-Grün: „Ungleichbehandlung von Menschen unter 25 Jahren im SGB II abschaffen“ und meine Rede dazu:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und natürlich im Livestream! Sanktionen schaffen gar keine Arbeitsplätze. Sanktionen bringen niemanden in Arbeit. Zu diesen relativ einfachen Wahrheiten kommt bis jetzt jede einzelne Studie, die das betrachtet, auch die von Herrn Kerkhoff eben genannte Studie des IAB sagt im Endeffekt das Gleiche aus.

Der Teilaspekt, den Sie rausgenommen haben, Herr Kerkhoff, ist das subjektive Empfinden der Betroffenen, nicht das objektiv Erreichte über Sanktionen. Das objektiv Erreichte ist, dass über Sanktionen niemand in Arbeit kommt.
(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)
Ich weiß, dass Sie das alles nicht hören wollen, was ich besonders ärgerlich finde, weil gerade Sie sagen, Sie schauten objektiv und kaltherzig drauf. Gerade dann müsste Ihnen aufgehen, dass Sie zu einer Lösung beitragen müssten und nicht dazu, hier irgendwem Sand in die Augen zu streuen. Das finde ich nicht richtig.

Wenn Sie den gleichen Maßstab, den Sie bei den wirklich Ärmsten der Armen in Deutschland anlegen, mal bei sich und Ihresgleichen anlegen würden, dann möchte ich mal sehen, welcher Ihrer Fraktionskollegen nach zweimaligem Zuspätkommen innerhalb von 15 Monaten in dem großen Hohen Haus gerne mal einen Monat ohne Geld auskommen möchte.
(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
Ich fände es toll, wenn die CDU für ihre Fraktion beschließen würde, einfach mal die gleichen Maßstäbe anzulegen!
(Henning Rehbaum [CDU]: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!)
– Ja, aber manche Vergleiche wären vielleicht sinnvoll für das eigene Vorstellungsvermögen.
(Beifall von den PIRATEN)
Jetzt ganz explizit zur sachlichen Ebene zurück! – Warum behandeln wir die unter 25-Jährigen ungleich? – Herr Kerkhoff, Herr Alda, Sie haben es eben gesagt: weil wir gerade auf die Menschen besonders viel Druck ausüben wollen, damit sie dem Menschenbild derjenigen entsprechen, die hier die Gesetze machen – nicht wegen irgendetwas anderem. Sie wollen diese Menschen in ein Verhaltensmuster bringen, das Ihnen genehm ist.

Und das ist die Grundlage dafür, dass wir bei unter 25-Jährigen noch schärfer als bei anderen und bereits bei einem zweiten Verstoß – das kann zweimal zu spät kommen sein – tatsächlich drakonisch sanktionieren. Das müssen noch nicht einmal unterschiedliche Geschichten sein. Da ist völlig egal – Kollegin Jansen sagte es eben –, ob derjenige eingesehen hat, dass das mit dem Zuspätkommen Käse war oder nicht – völlig egal! – oder ob es eine Begründung für das Zuspätkommen gibt.

Ich meine, viele von uns fahren regelmäßig mit dem ÖPNV. Keiner von uns weiß immer ganz genau, ob er pünktlich irgendwo ankommt oder auch nicht. Das kann auch schon mal ordentlich danebengehen.

Gerade bei den unter 25-Jährigen sind zudem auch viele Alleinerziehende. Gerade Alleinerziehende sind stark abhängig von der Kinderbetreuung. Sobald die nicht funktioniert, sind sie schon wieder raus, da sie nicht pünktlich sind und den Termin nicht wahrnehmen können. Haben Sie schon mal versucht, beim Jobcenter anzurufen und zu sagen: „Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen“? Viel Spaß in der Warteschleife! Bis dahin steht Ihr Kind beim Kindergarten auf der Straße. – Das funktioniert alles nicht.
(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Zur sonstigen Gesetzeslage: Schauen Sie sich mal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz an! Nach dem Geiste des AGG darf es eine Unterscheidung rein nach dem Alter doch gar nicht geben. Das funktioniert in unserer Gesetzesmechanik überhaupt nicht. Dementsprechend gibt es auch kein einziges Urteil, das über die Landesebene hinausgegangen ist, mit dem nur sanktioniert wird, weil es unter 25-Jährige betrifft. Spätestens auf Landessozialgerichtsebene knicken alle Jobcenter wieder ein, weil niemand riskieren will, bis vor das Bundessozialgericht zu gehen. Allerspätestens vor dem Bundesverfassungsgericht würde diese Sanktionsmöglichkeit kassiert werden, weil die Unterscheidung einzig und allein nach dem Alter absolut verfassungswidrig ist.

Noch mal zu Sanktionen grundsätzlich: Niemand ist bisher durch Sanktionen in Arbeit gekommen. Keine Studie belegt das. Unserer Meinung nach gehören Sanktionen abgeschafft. Sie fordern ein Menschenbild, das wir nicht akzeptieren können.

Inzwischen ist es sogar so weit, dass auch in Nordrhein-Westfalen diverse Jobcenter freiwillig auf Sanktionen verzichten, weil sie den Betroffenen nicht helfen und bei denjenigen, die im Jobcenter arbeiten, für viele psychosoziale Probleme sorgen. Das macht Menschen krank – vor und hinter dem Schreibtisch. Deshalb gehören Sanktionen abgeschafft.

Ich freue mich, dass wir über die einzelnen Punkte im Antrag einzeln abstimmen werden. Ich empfehle meiner Fraktion, den Punkten 1 bis 3 zuzustimmen. Punkt 4 können wir nicht zustimmen. Damit würden wir Sanktionen unterstützen; das werden wir nicht tun. – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Steuerbescheid für 2014

Etwa verspätet dieses Mal die Zahlen des Steuerbescheids für 2014. Die vormals geschätzten Zahlen finden sich hier.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 5.880 €

Einkünfte als Abgeordnete: 115.474 €

Summe der Einkünfte: 121.354 €

Abziehbare Vorsorgeaufwendungen: 15.727 €

Unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben: 1.581 €

Zu versteuerndes Einkommen: 104.080 €

Festzusetzende Einkommensteuer: 35.450 € plus Solidaritätszuschlag: 1.948,75 €

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Präsidium des Landtags NRW bleibt unvollständig

Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion NRW, zur gescheiterten Wahl zum 4. Vizepräsidenten des Landtags NRW:

„Die Fraktion sieht in der vom Landtag entschiedenen Nichtberücksichtigung bei der Besetzung des Präsidiums eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Fraktionen, die verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt erscheint. Daher werden wir eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster prüfen.“


Olaf Wegner, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenfraktion NRW:

„Wir hatten mit Monika Pieper bereits zuvor eine integre Kanditation für das Amt im Präsidium. Bei meiner Mitarbeit als Schriftführer hatte ich durchaus den Eindruck, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.

Wir müssen leider feststellen, dass den anderen Fraktionen die Person bei einer Personenwahl herzlich egal ist. Es ist mehr als arrogant, dass die anderen Fraktionen die persönliche Beschädigung von Menschen in Kauf nehmen, um ihr selbstherrliches, auf Machterhalt ausgerichtetes Vorgehen starrsinnig beizubehalten.“

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