Ein Schelm, der Böses dabei denkt … WTF!?

Marina Weisband ist heimlich vor einem Jahr aus der Piratenpartei ausgetreten. Um der Partei nicht zu schaden. OK.

Und jetzt wird das bekannt (gemacht)? Einen Tag vor dem 10-jährigen Jubiläum der Partei und eine gute Woche vor der Berlin-Wahl?

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Möglicherweise haben auch einige Jemande gestrichen die Hosen voll. Und versuchen zu verhindern, dass etwas passiert, was ihrer Auffassung nach nicht sein darf. Der Wiedereinzug in das Berliner Abgeordnetenhaus. Und dann wird eben das prominenteste Gesicht der Piratenpartei instrumentalisiert. Hier in Spiegel Online und in der Zeitung „Welt“.

Fühlst Du Dich gut, Marina? Du würdest Dein Kreuzchen immer noch bei den Piraten machen, wenn Du in Berlin wohnen würdest?

Tust Du aber nicht. Ein Vorschlag, mach‘s doch 2017 in NRW bei den Piraten.

Aber ich frage mich, wie diese Deine Absichtserklärung damit zusammenpasst, dass der SPON-Artikel behauptet, Du, Marina, hättest gesagt, dass der progressive Flügel aus der Partei vertrieben worden sei, und nun „seien dort nur noch viele konservative Menschen, „die das Internet in den Grenzen von 1990 wollen““. Hmm.

Konservative Menschen, Internet 1990: Dennoch würdest Du Dein Kreuzchen bei uns machen? Echt jetzt?

Prof. Dr. Martin Haase, Rainer Thiem, Patrick Schiffer, um mal drei zu nennen, mir und vielen Anderen gegenüber ist das gelinde gesagt eine bodenlose Frechheit.

Andere können sich selbst äußern, wenn sie das wollen, was mich betrifft, ich war schon progressiv, da sind die sogenannten progessiven „Cybersozialisten“ (Lukas Lamla, vrrdmmt, ich brauche Cyber-Absperrband!), die massiv mitverantwortlich für die Streitereien waren und die offensichtlich in die geistige Gefangenschaft der Erinnerung an das eindimensionale politische Links-Rechts-Schema gefallen sind, noch mit dem Trömmelchen um den Christbaum gerannt.

(Denn die Linken sind ja die – zugegeben unfreiwilligen – Steigbügelhalter des Neoliberalismus. Und die AfD ist, mal abgesehen – was mir ziemlich schwer fällt – von der braunen Farbe, turboneoliberal. Also ist der alte LR-Kompass kaputt.)

Konservative Menschen, Internet 1990. Yep. Wie man‘s nimmt.

Die Partei hat gerade ein Netzpolitisches Manifest für das Informationszeitalter – als working document – verabschiedet, das weit über das hinausgeht, was man von anderen Parteien so lesen könnte (wenn man das aushalten würde):

https://www.peira.org/das-netzpolitische-manifest-ein-schoenes-geschenk-zum-10-jaehrigen-jubilaeum-der-piratenpartei-deutschland/

Ist Dir sicher entgangen.

Außerdem habe ich einen Auftrag. Von Wählerinnen und Wählern in NRW.

Und zwar bis 2017. Den erfülle ich zur Zeit als europa-, wirtschafts- und hochschulpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW. Zusammen mit den Aufgaben meiner geschätzten 17 Kolleginnen und Kollegen und einer ganzen Reihe von Super-FraktionsmitarbeiterInnen.

Insofern fühle ich mich von Dir in den verlängerten Rücken getreten. Und ich denke, vielen Piraten, Mandatsträgern und Parteiaktiven, gehts genauso.

Denn die über weite Strecken gute und impulsgebende parlamentarische Arbeit nicht nur der NRW-Fraktion, sondern auch der Kommunalen, bestätigen sogar so einige Kollegen der anderen Fraktionen – selbstredend hinter den Kulissen – es ist ja Wahlkampf.

Liebe Marina,

„Doch an Bertelsmann traute und traut sich niemand heran, mit Ausnahme eines Artikels im Tagesspiegel und der tapferen kleinen Neuen Westfälischen in der Provinz. [….] Ich würde mir außerhalb jeder politischen Machtfunktion nicht zutrauen, als David diesen Goliath juristisch zur Strecke zu bringen. Ich appelliere nur an alle, denen Stiftungen für eine offene Gesellschaft wichtig sind, endlich diese Debatte über Gemeinnutz zu führen.“

diese beiden Sätze finden sich in einem Interview der TAZ mit der Grünen-Politikerin Antje Vollmer mit dem Titel „Bertelsmann ist unberührbar“ vom 16.09.2010.

Nun, wir haben es versucht. Mit einer großen Anfrage an die Landesregierung NRW zur politischen Einflussnahme der Bertelsmann-Stiftung auf die Landespolitik.

Wir sind die einzige Partei/Fraktion, die das je versucht hat.

Ist Dir sicher auch entgangen.

Was wir sonst so treiben und getrieben haben, erfährst Du hier: https://fraktion2012.piratenpartei-nrw.de/

Politik in Deutschland, das ist nicht nur Berlin, weißt Du.

Und ich freue mich, wenn Du Dich entschuldigst – öffentlich – und vor der Berlin-Wahl.

Oder hat man Dich nur falsch oder unvollständig wiedergegeben?

Mit besten Grüßen, Nick Haflinger aka Joachim Paul
europa-, wirtschafts- und hochschulpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW

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Kein Beauftragter für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW

Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend hat sich heute gegen die Umsetzung der Menschenrechte der Kinder (UN-KRK) entschieden

Die Fraktionen SPD, CDU und Grüne haben heute gegen den von den Piraten eingebrachten Antrag „Einrichtung und Besetzung einer Stelle einer/eines unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen“ gestimmt. Sie stellten sich damit ganz klar gegen die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention).

Begründet haben sie diese Entscheidung damit, dass sie starke Bedenken haben, ob ein solcher Beauftragter/eine solche Beauftragte für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen förderlich ist. Dabei wäre, wie der UN Ausschuss für die Rechte des Kindes feststellt (1), eine solche Stelle wichtig, um die Umsetzung der Menschenrechte der Kinder auf Landesebene voranzutreiben und zu erreichen.

Olaf Wegner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend

Ich bin schockiert mit welcher Selbstgefälligkeit sich die anderen Fraktionen über die Menschenrechte hinwegsetzen. Ich hätte nie für möglich gehalten, dass in diesem Landtag die Menschenrechte so ignoriert werden.

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Chancen und Risiken des digitalen Arbeitswandels 2 – Berufliche Weiterbildung auch online ermöglichen

I. Ausgangslage

Wir leben in einer Gesellschaft in der Informationen allgegenwärtig, teilweise sogar aufdrängend sind. Allein die schiere Masse ungefilterter Informationen ist für den Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar oder gar überprüfbar.

Gleichzeitig wird aber vom Einzelnen erwartet, immer mehr Informationen in eigenes Wissen umzuwandeln. Denn der technische Fortschritt bringt nicht nur immer mehr und ungefilterte Informationen mit sich, sondern auch immer mehr Änderungen in der Mechanik, wie Arbeit erledigt und ausgeführt wird. Dazu kommt, dass das komplette Berufsleben  heutzutage in den wenigsten Berufsfeldern von der Ausbildung bis zum Erreichen der Altersrente in einem Berufsbild verbracht wird.

Hier zeigt sich damit immer deutlicher, dass eine ursprünglich erlernte Profession nicht ein ganzes Arbeitsleben lang bestehen bleibt. Und selbst innerhalb einer Profession gibt es teils erheblichen Wandel in der Arbeitsmechanik und den Voraussetzungen, wie diese Arbeit zu erledigen ist. War es z. B. für einen Automechaniker völlig ausreichend handwerkliche Fähigkeiten zu erlernen und zu verbessern, so hat sich dieses Berufsbild durch stetigen Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeugbau, deutlich gewandelt. Von der zukünftigen inhaltlichen Komplettwandelung durch E-Mobilität ganz zu schweigen.

Der beruflichen Weiterbildung kommt somit ein immer größer werdender Stellenwert zu.

Diese beruflichen Weiterbildungen finden weltweit inzwischen nicht nur im Präsenzverfahren statt, sondern vermehrt auch im virtuellen Raum.

Die bisherigen Regelungen im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW von 1984, zuletzt gründlich novelliert im Jahre 2009 (Drucksache 14/10134) trägt dem jedoch keine Rechnung. Denn ausweislich der Begründung zu § 9 Absatz 2 geht das Gesetz immer von einer „Ortsgebundenheit einer Veranstaltung“ aus. Dieses hatte schon die Europäische Kommission im Vorfeld der Novellierung bemängelt, da dieser Ansatz nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar wäre.

Hier ist es also nötig gleich zwei Schwächen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW zu beseitigen.

II. Der Landtag NRW stellt fest:

  1. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW hat in der Vergangenheit, vor der digitalen Revolution, dazu beigetragen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich eigeninitiativ weiterbilden konnten.
  2. Durch die digitale Revolution ist es notwendig das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW weiter zu entwickeln, in dem ortsunabhängige Weiterbildungen, auch im virtuellen Raum, ermöglicht werden.

III. Der Landtag NRW fordert die Landesregierung auf,

dem Landtag ein Gesetz vorzulegen um,

  1. die Ortsgebundenheit aus dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW zu streichen.
  2. explizit die Möglichkeit zur Onlineweiterbildung im Gesetz zu verankern.
  3. dem Landtag drei Jahre nach in Kraft treten des angepassten Gesetzes eine Evaluation über die Wirksamkeit des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW vorzulegen.
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Sanktionsverschärfungen im SGB II verhindern!

I. Ausgangslage

Wie Medien berichten hat die Bundesagentur für Arbeit eine Weisung an die Jobcenter herausgegeben, wonach noch härter gegen ihre “Kunden” vorzugehen sei. So soll “sozialwidriges Verhalten” direkt und stärker sanktioniert werden. Beispielsweise sollen Leistungen gekürzt werden, wenn nicht die vom Sachbearbeiter ausgesuchte Fortbildung besucht wird, sondern eine, die der “Kunde” sich selbst gesucht hat. Auch sollen alleinerziehende Mütter mehr unter Druck gesetzt werden, den eventuell nicht bekannten Vater ihres Kindes dem Jobcenter zu nennen.

Diese Weisung ist unsinnig und wird nicht einen Menschen mehr in Arbeit bringen oder auch nur einen Euro in der Repressionsmaschinerie Hartz IV einsparen. Stattdessen werden weiter Konflikte zwischen Sachbearbeitern und Kunden geschürt. Diese Konflikte fördern bereits jetzt tausendfache psychische Beeinträchtigungen auf beiden Seiten des Schreibtisches im Jobcenter. Weiterlesen ›

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Schluss mit der Dispoabzocke – Deutschland braucht einen Dispodeckel für den gesamten Bankensektor

I. Sachverhalt

Wie Zeit Online vom 16. August 2016 berichtet, hat die von Stiftung Warentest herausgegebene Zeitung Finanztest im Rahmen einer Studie die Höhe der Dispozinsen von allen 1.433 deutschen Banken und Sparkassen ausgewertet. Sie liegen durchschnittlich bei knapp zehn Prozent und damit nur minimal unter dem Vorjahreswert, wie Finanztest in ihrer Ausgabe September 2016 berichtet.

Banken verlangen von ihren Kunden erschreckend hohe Dispozinsen. Bei einigen Kreditinstituten werden sogar Zinsen von teilweise über 13 Prozent fällig. Die hohen Zinsen für die Ausschöpfung des Dispositionsrahmens im Bankensektor sind vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil die Kreditinstitute sich in der derzeitigen Niedrigzinsphase praktisch zum Nulltarif Geld von der Notenbank besorgen können. Seit dem 10.03.2016 hat die Europäische Zentralbank für den Euroraum den Leitzins von 0,05 Prozent auf 0,00 Prozent abgesenkt. Diesen Zinsvorteil geben die Banken, aber beim Dispokredit nicht an ihre Kunden weiter. In einer Zeit in der die Banken das Geld quasi geschenkt bekommen, leiden die Menschen am meisten, die durch ihre prekäre Lage auf den Dispositionskredit am meisten angewiesen sind.

Die Menschen in Deutschland stehen laut Bundesbank mit über 34 Milliarden Euro bei den Banken in der Kreide, weil sie ihr Konto überzogen haben. Jeder Prozentpunkt mehr Dispozins spült den Banken also 340 Millionen Euro in die Kassen. Gleichzeitig lassen die horrenden Dispozinsen viele Verbraucher direkt in die Schuldenfalle tappen.

Die Stiftung Warentest bemängelt außerdem, dass nicht alle Banken ihre Dispozinssätze im Internet transparent veröffentlichen – obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. 31 Geldhäuser kamen laut Finanztest dieser Veröffentlichungspflicht nicht im ausreichenden Maße nach. Bei 29 Banken sei nicht erkennbar, wie hoch die Überziehungsgebühren tatsächlich ausfallen. Weiterlesen ›

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Der Boom der Share-Deals muss jetzt ein Ende haben! – Durch aggressive Steuervermeidungsstrategien entgehen Nordrhein-Westfalen jedes Jahr Millionen an Grunderwerbsteuereinnahmen

I. Sachverhalt

Grunderwerbsteuerfreie Share-Deals erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Nach Schätzungen des Maklerhauses Aengevelt lag 2015 der Anteil der Share-Deals in Berlin, Frankfurt und Düsseldorf deutlich über dem Wert der Vorjahre.

Selbst die „Öffentliche Hand“ ist sich nicht zu schade, getrieben von der Pflicht zur Gewinnoptimierung Immobilienwerte unter Umgehung von Grunderwerbsteuer zu veräußern. So hat die Erste Abwicklungsanstalt (NRW), die komplett vom Land, den Sparkassen- und Landschaftsverbänden beherrscht wird, just die „Westfonds“, eine ehemalige Tochter der WestLB verkauft. „Westfonds“ besteht aus mehreren geschlossenen Fonds, die Immobilien halten. Verkauft wurde vermittels eines Share-Deals und damit ohne Anfall von Grunderwerbsteuer auf Seiten der Käufer.

Bei einem Share-Deal handelt es sich um eine Konstruktion, welche die Grunderwerbsteuer komplett aushebelt. Dabei wird die Immobilie nicht direkt verkauft, sondern in eine Gesellschaft eingebracht wie eine GmbH & Co. KG beispielsweise. Dann erwirbt der Käufer die Mehrheit der Anteile an dieser Gesellschaft, in der Regel 94,9 Prozent. Damit ist er de facto Eigentümer der Immobilie. Die 94,9 Prozent sind wichtig, denn solange weniger als 95 Prozent der Anteile gekauft werden, muss der Käufer keine Grunderwerbsteuer zahlen. Die restlichen Anteile behält oft der Voreigentümer.

Anders als für große Investoren, eignen sich Share-Deals für den normalen Bürger, der eine Wohnung oder ein Einfamilienhauses kaufen möchte, nicht. In der Praxis beschäftigen die sogenannten Share Deals eine Heerschar von Notaren, Anwälten und Wirtschaftsprüfern, die an ihnen gut verdienen. Aengevelt schätzt, dass sich Share-Deals erst ab einem Kaufpreis von 15 Millionen Euro rechnen. Weiterlesen ›

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Immer noch viele Missstände in der nordrhein-westfälischen Flüchtlingsaufnahme: Die Landesregierung muss endlich für Gewaltschutz, Transparenz und Kontrolle sorgen

I. Sachverhalt

In den letzten Monaten wurden erneut Missstände in den Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW bekannt. Neben Verdachtsfällen eines sexuellen Missbrauchs einer besonders schutzbedürftigen Frau in Burbach wurde durch Recherchen einer Journalistin und Bloggerin sowie Refugees Welcome Bonn e.V. bekannt, dass Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes „Bewa“, der in verschiedenen Unterkünften des Landes zum Einsatz kommt, in sozialen Netzwerken rechtes Gedankengut teilten und verbreiteten. Später ergaben weitere Recherchen, dass es in der ehemaligen Notunterkunft und heutigen Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Olpe zu Abrechnungsbetrug, Ausbeutung der Arbeitskraft von Bewohnerinnen und Bewohnern und zur Unterdrückung von Anzeigen und Beschwerden kam. Besonders schwer wiegen die Vorwürfe im Fall des Nichtanzeigens eines Falles von schwerer körperlicher Misshandlung einer Frau und des möglichen sexuellen Missbrauchs einer Siebenjährigen. Weiterlesen ›

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Unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten der Braunkohle

I. Sachverhalt

Der Braunkohleabbau verursacht massive Umweltbelastungen und einen enorm hohen Flächenverbrauch. Die Renaturierung und das Wiedernutzbarmachen der beanspruchten Flächen verursacht Kosten in Milliardenhöhe und wird Zeiträume von mehreren Jahrzehnten in Anspruch nehmen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass beispielsweise dauerhafte Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig sein könnten (sog. Ewigkeitslasten). Während langfristige Kosten und Risiken beim Steinkohlebergbau durch eine Stiftung abgesichert sind, beschränkt sich die finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich auf die unternehmensinternen Rückstellungen. Das Risiko einer Vergesellschaftung dieser Kosten und einer langfristigen Benachteiligung der Menschen im Rheinischen Revier ist damit hoch.

Die nach handelsrechtlichen Vorgaben bilanzierten Rückstellungen des Energiekonzerns RWE sind im Detail nicht öffentlich einsehbar. Es sollten diesen Berechnungen zum Teil detaillierte Informationen und Annahmen zugrunde liegen, wie zum Beispiel die Bepreisung einzelner Maßnahmen und deren Erfüllungszeiträume sowie (bilanzielle) Gegenwerte im Unternehmen. Die unterstellten Annahmen und Berechnungen können jedoch öffentlich weder nachvollzogen noch bewertet werden.

Zusätzlich steht zu befürchten, dass die Bergbauunternehmen zu optimistische künftige Zinssätze unterstellt haben und daher die Rückstellungen insgesamt zu niedrig ausfallen. Diese schon aus dem Atombereich bekannte Problematik beleuchtet die Studie „Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich“, welche vom FÖS und IASS erstellt und im Juni 2016 veröffentlicht wurde.

Insbesondere bei RWE ist auf die zusätzlichen langfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens für Rückbau und Endlagerung im Atombereich sowie die teilweise noch bestehenden Verpflichtungen im Steinkohlebergbau (z.B. Verfüllung von Altschächten) hinzuweisen. Insgesamt wird die Bonität des Unternehmens derzeit von den Ratingagenturen als deutlich mangelhaft bewertet. Dies lässt einen möglichen Zahlungsausfall von RWE bezüglich der Tagebaufolgekosten als Möglichkeit erscheinen. Bislang ist jedoch die Unternehmenshaftung in solchen Fällen gesetzlich nicht ausreichend gesichert.

Daher gebietet es das Prinzip der Vorsorge, dass die Landesregierung Maßnahmen ergreift, um möglichen Schaden vom Land und den Steuerzahlern abzuwenden. Bislang fehlt auf Seiten der Behörden und der Regierung eine Gesamtaufstellung aller Folgekosten im Braunkohlebereich. Gutachten, die ggf. von Behörden in Auftrag gegebenen wurden, sind insgesamt nicht öffentlich, so dass bei den Folgekosten im Braunkohlebereich eine hohe Unsicherheit und Intransparenz herrscht.

Deshalb sollte die Landesregierung die gesamten Folgekosten im Braunkohlebereich unabhängig bewerten lassen sowie die Berechnungen und Kostenschätzungen von RWE für die Rückstellungen unabhängig gutachterlich überprüfen lassen. So können mögliche Risiken identifiziert und Transparenz hergestellt werden, um eine tragfähige Basis für gegebenenfalls weitere notwendige Maßnahmen zu schaffen. Angesichts der wirtschaftlichen Lage von RWE sollte die Landesregierung eine Sicherheitsleistung nach §56 Bundesberggesetz einfordern. Aus dem gleichen Grunde sollte für die Absicherung der langfristigen Schäden die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht vorbereitet werden, um das Risiko einer Vergesellschaftung der Folgekosten im Braunkohlebereich zu minimieren.

 

II. Der Landtag stellt fest:

  • Unternehmensintern stattfindende Rückstellungsberechnungen für die Bewältigung der Tagebaufolgen können anhand öffentlich zugänglicher Informationen nicht im Detail nachvollzogen und bewertet werden.
  • Von Seiten der Behörden und der Landesregierung wurden die Folgekosten im Braunkohlebereich in NRW noch nie vollumfänglich ermittelt und zusammengestellt.
  • Ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgen des Braunkohlebergbaus sowie zur Bewertung der Unternehmensschätzungen und Berechnungen für die Rückstellungen schafft die Grundlage für eine langfristige Absicherung.
  • Um seinen wichtigen Beitrag zur Transparenz im Braunkohlebereich zu leisten, wird ein solches Gutachten im Auftrag der Landesregierung anschließend veröffentlicht.
  • In Anwendung des Verursacherprinzips und um die Allgemeinheit im Falle einer Unternehmensinsolvenz oder eines Zahlungsausfalls zu schützen, sollte eine Sicherheitsleistung nach §56 BBergG von RWE erhoben werden.
  • Die langfristig notwendigen finanziellen Mittel zur Bewältigung der Tagebaufolgen sollten zusätzlich gesichert werden, beispielsweise in einem öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten im Braunkohlebereich sowie zur Bewertung der Unternehmensschätzungen und Berechnungen für die Rückstellungen in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen.
  • Sicherheitsleistungen von RWE nach §56 BBergG einzufordern.
  • Konsultationen mit Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie der Bundesregierung über die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur langfristigen Kostenbewältigung aufzunehmen.
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Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Freifunk durch die zuständige Landesbehörde sofort erwirken!

I. Sachverhalt

Die Anerkennung der Freifunkvereine als gemeinnützig ist seit Jahren uneinheitlich. Laut neuesten Medienberichten streitet der zuständige Staatssekretär im Finanzministerium des Bundes, die Anerkennungsfähigkeit der Freifunkvereine zur Gemeinnützigkeit ab. Dies wird damit begründet, dass die Bereitstellung von Netzzugängen nicht im Katalog der gemeinnützigen Zwecke, aufgelistet sei. Weiterhin wird vom Staatssekretär beim Bundesminister für Finanzen eine fehlende Gemeinnützigkeit daran gemessen, dass der Freifunk bloße Netzversorgung betreibe. Dies sei ein Feld, welches bereits von kommerziellen Anbietern ausreichend abgedeckt wird.

Dem steht jedoch entgegen, dass der Freifunk und das Prinzip Netze in Nutzerhand eben nicht die alleinige Bereitstellung eines Netzes ist die zur passiven Nutzung bereitgestellt wird. Vielmehr ist der Bildungscharakter bei Freifunk im Vordergrund. Freifunkende lernen wie man in ihrem Quartier Netzwerke realisiert, es gibt Treffen zur Weiterbildung und Präsentation der Idee des Freifunks um den der Allgemeinheit zu Gute kommenden Nutzen weiter in die Gesellschaft hineinzutragen. Weiterlesen ›

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NRW muss das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA ablehnen

Hier geht’s zum Beratungsverlauf mit Abstimmungsprotokoll

I. Sachverhalt

Die finale Fassung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) liegt nun nach mehrjähriger Beratungszeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Das Abkommen soll nach Willen vieler europäischer Regierungen, darunter die deutsche Bundesregierung, zeitnah und ohne vorherige Zustimmung der Parlamente in Kraft gesetzt werden. Am 23. September 2016 will der EU-Rat in Bratislava darüber diskutieren, ob und ggf. in welchem Umfang CETA vorläufig Anwendung findet. Große Teile der in Deutschland lebenden Menschen stehen dem Abkommen überaus kritisch gegenüber. CETA gilt auch als Blaupause für das noch auszuhandelnde Freihandelskommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa TTIP.

CETA sieht sich seit Jahren massiver Kritik aus Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft gegenüber. Es heble demokratische Kontrolle aus und bevorzuge einseitig die Interessen internationaler Großkonzerne.

Der finale Abkommenstext bestätigt nun die Befürchtungen: Aufgrund unklarer Rechtsbegriffe und vager Formulierungen sowie der geplanten Schiedsgerichtsbarkeit (insbesondere Investor-Staat) muss davon ausgegangen werden, dass Maßnahmen und Auflagen der deutschen Bundesländer zum Grundrechte-, Menschenrechte-, Sozial-, Arbeits-, Verbraucher, Natur- oder Umweltschutz dem Risiko unüberschaubarer Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden. Weiterlesen ›

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