I. Sachverhalt Der Unterlassungsanspruch gegen Betreiber offener WLAN-Netze, den Urheberrechteinhaber im Falle von Urheberrechtsverletzungen Dritter haben, die sogenannte Störerhaftung, wurde durch die Reform des Telemediengesetzes im Juni 2016 nicht beseitigt. Auch das EuGH-Urteil in der Rechtssache C‑484/14 vom 15. September…