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“Operation Last Chance”: Die letzten lebenden NS-Täter zur Verantwortung ziehen

Der deutschen Ostfront im zweiten Weltkrieg folgte eine etwa 3000 Mann starke Tötungsbrigade, die sogenannten Einsatzgruppen. Sie wurden aus Polizisten, SD, Gestapo und Waffen-SS zusammengesetzt. Aufgeteilt in vier Gruppen bezeichnet mit A, B, C und D waren sie seit Juni 1941 in Osteuropa im Einsatz. Sie sollte in den eroberten Gebieten Führungspersonal, Beamte, Intellektuelle, Kranke und Behinderte, mutmaßliche Partisanen, vor allen Dingen aber: Juden töten. Man umstellte die Opfer – Männer, Frauen und Kinder – und brachte sie außerhalb der Ortschaften. Dort wurden die Menschen erschossen und in Panzergräben, Steinbrüchen, Kiesgruben oder Schluchten verscharrt. Mindestens eine Millionen Mal legten diese Einsatzgruppen das Gewehr an und erschossen einen Menschen. Das Unterkommando 4a der Einsatzgruppe C etwa tötete allein am 29. und 30. September 1941 in Zusammenarbeit mit Wehrmacht und Polizei in Kiew 33.771 Juden und verscharrten sie in der Schlucht von Babyn Jar. Später kamen mobile Gaswagen zum Einsatz, damit die Massentötungen die Einheiten nicht zu sehr seelisch belasten. Darin wurden die Opfer mit den Motorabgasen ermordet. In den NS-Archiven liegen insgesamt 195 sog. Ereignismeldungen vor, insgesamt mehr als 4000 Seiten Papier. In ihnen ist, mit Datum, Ort und konkreten Umständen, der Mord an mindestens 535.000 Menschen dokumentiert. Im sogenannten Einsatzgruppenprozess 1947 und 48 sollten diese Taten verfolgt werden. Insgesamt 24 Kommandeure standen vor Gericht – weil der Gerichtssaal über 24 Sitze für Angeklagte verfügte. Die meisten anderen Mitglieder der Einsatzgruppen blieben trotz der klaren Quellenlage unbehelligt. Das gleiche gilt für zahlreiche Täter in Konzentrationslagern, die sich später auf Befehlsnotstand beriefen. Tradition des Wegschauens Leider hat unser Land eine lange Tradition, solche Täter weder gerichtlich zu belangen, noch sie dorthin auszuliefern, wo ihnen der Prozess gemacht wurde. Auch innerhalb NRWs gibt es unrühmliche Beispiele wie den SS-General Heinz Lammerding, der die 2. SS-Panzer-Division „Das Reich“ gegen Partisanen kommandierte. Er wurde wegen des Massakers von Ordadour in Frankreich zum Tode verurteilt. Unbesorgt vor einer möglichen Auslieferung oder Verurteilung im Inland war Lammerding nach dem Krieg als Bauunternehmer im Düsseldorfer Norden tätig, und genoss anschließend seinen Lebensabend am Tegernsee. 2013 startete das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Deutschland die Kampagne „Operation Last Chance“, mit deren Hilfe die letzten noch lebenden Kriegsverbrecher in Deutschland aufgespürt werden sollen. Zunächst wurden in Berlin, Hamburg und Köln insgesamt 2.000 Plakate mit dem Motto „Spät, aber nicht zu spät!“ aufgehängt. Auf den schwarz-roten Plakaten war das Tor zum KZ Auschwitz abgebildet. Am 1. Oktober 2014 übergab das Simon-Wiesenthal-Zentrum dem Bundes­innen­ministerium eine Liste mit den Namen von achtzig möglicherweise noch lebenden Mitgliedern der Einsatzgruppen. Der Leiter des Simon-Wiesenthal-Zentrums, Efraim Zuroff, wies darauf hin, dass es sich bei den auf der Liste aufgeführten Personen um die jüngsten Mitglieder der mobilen Einsatzgruppen handele, die zwischen 1920 und 1924 geboren wurden. Aufgrund dessen gehe man davon aus, dass einige davon möglicherweise noch am Leben und gesund genug seien, um angeklagt zu werden. Liste liegt dem Bundesinnenministerium vor Die Bundesregierung hat die Liste des Simon-Wiesenthal-Zentrums der „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg übermittelt. Aufgabe der Zentralen Stelle in Ludwigsburg ist es, das … Weiterlesen

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Wir sind gegen Fracking

Wir waren schon immer, sind es aktuell und werden es immer sein: Wir sind gegen Fracking! In einem Zeitungsartikel wurde am 24.04.2015 behauptet, dass „alle Landtagsfraktionen Fracking nicht ausschließen“. Das stimmt so nicht! Wir halten an unserer Forderung nach einem

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BND-Spionageskandal: Auch Unternehmen bei und aus Köln betroffen!

In Anlehnung an die heute abgehaltene aktuelle Stunde, habe ich eine Pressemitteilung verfasst, die ich den Pressevertretern, in Köln und Umgebung, zukommen lasse. BND-Spionageskandal – Auch Unternehmen aus und bei Köln betroffen – Daniel Schwerd erstattet Anzeige. Daniel Schwerd, Kölner Landtagsabgeordneter der Piratenpartei erstattete heute Strafanzeige [1] gegen führende Beamte im Kanzleramt und beim Bundesnachrichtendienst (BND). Der BND soll nach neuesten Erkenntnissen des NSA-Untersuchungsausschusses, bereits 2008 eng mit dem US-Geheimdienst NSA zusammengearbeitet und zur Ausspähung von Tausenden deutschen Unternehmen und Bürgern beigetragen haben. Der Untersuchungsausschuss wurde darüber informiert, dass über 40.000 Suchparameter angelegt worden sind, so genannte Selektoren. Damit wurden gezielt Daten deutscher und europäischer Unternehmen an Internet-Knotenpunkten abgegriffen und Spionage betrieben. Über die Zahl der durchgeführten Operationen schweigen sich die Verantwortlichen bisher aus. Experten gehen davon aus, dass diese Zahl um ein Vielfaches höher ist. Daniel Schwerd prangerte die Untätigkeit der Landes- und Bundesregierung in der heutigen aktuellen Stunde des Landtages an. “Es wurde bekannt, dass zwei Kommunikationsunternehmen in der Nähe von Köln vom britischen Nachrichtendienst ausgehorcht wurden. Wir waren bei einem der betroffenen Unternehmen vor Ort und haben hier im Landtag diverse Anträge gestellt, die samt und sonders abgelehnt wurden. Das Kölner Unternehmen DE-CIX wurde ebenfalls abgehört, und hat seinerseits Strafanzeige erstattet. Eine Taktik der Nachrichtendienste ist es, gezielt Arbeitnehmer dieser Firmen auszuspionieren, um mit den gewonnenen Informationen in die Firmennetzwerke einzudringen. Es sind also Menschen in Nordrhein-Westfalen ganz persönlich betroffen. Die verantwortlichen Politiker aus dem zuständigen Bundeskanzleramt sowie die Führungsspitze des Bundesnachrichtendienstes müssen nach §99 Strafgesetzbuch (Geheimdienstliche Agententätigkeit) zur Rechenschaft gezogen werden,” so Daniel Schwerd. [1] Text der Strafanzeige: http://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/04/bnd/

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Noam Chomsky über demokratische Debatten – ein smart guy über eine smarte Strategie, oder: Was hat der Mann mit Netzpolitik zu tun?

Noam Chomsky ist ohne Zweifel einer der bekanntesten Sprachwissenschaftler der Gegenwart. Zudem gilt er als profunder Kritiker nicht nur der US-amerikanischen Politik. Seine Stimme wird gehört. Besonders spannend wird es für mich immer dann, wenn der Linguist und Erfinder der “Chomsky-Grammatik” sich zu den Beziehungen von Sprache und Macht, von Macht und Kommunikation und zum […]

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Familienpolitik 2.0

Der Landtag NRW hat am 05. Dezember 2014 die Enquetekommission „Zukunft der Familienpolitik in Nordrhein-Westfalen” eingesetzt. Von meiner Fraktion wurde ich als Vertreter entsandt. Am Montag, den 20.04.2015 haben wir das Arbeitsprogramm verabschiedet. Was ist für uns wichtig? Die Enquetekommission wird sich intensiv mit den Lebenslagen und Rahmenbedingungen von Familie auseinandersetzen. Uns PIRATEN ist dabei wichtig, solche Familien nicht zu vernachlässigen, welche sich in schwierigen Lebenslagen befinden oder von Armut bedroht sind. Die zukünftige Familienpolitik sollte sich stärker an dem Ziel ausrichten, Armutsrisiken von Familien zu vermeiden, die ganze Familie und nicht die Ehe als spezielle Familienform zu fördern, sowie die Gleichstellung von Männern und Frauen zu unterstützen. Dazu muss das bestehende System der monetären Unterstützung von Ehe und Familie dringend reformiert werden. Möglichkeiten der Enquetekommission aus unserer Sicht: Vielfalt von Familienformen anerkennen Familien finden selbst individuelle Formen des Zusammenlebens. Familien sind überall, wo jüngere und ältere Menschen füreinander Sorge tragen und Verantwortung übernehmen. Familien entlasten Zeit ist nicht die einzige Ressource, welche in Familien fehlt. In Familien mit geringen Einkommen sind Kinder ein Armutsrisiko, noch stärker für Alleinerziehende ebenso wie für pflegende Angehörige. Wünschenswert sind ein kostenfreier Zugang zur Bildung von Kindesbeinen an, eine bedingungslose Grundsicherung für Erwachsene und für Kinder; dies schließt eine angemessene finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige mit ein. Politische Handlungsmöglichkeiten aufzeigen Die Enquetekommission „Zukunft der Familienpolitik in NRW“ wird Empfehlungen erarbeiten. Die politischen Rahmenbedingungen von Familie sind in ganz Deutschland einem überholten Rollen-bild unterworfen. Daher bedarf das System der Finanzierung von Familien einiger Anpassungen. Wie diese Anpassungen den Familien gerecht werden können, erarbeiten wir in der Enquetekommission. Fragestellungen, auf die wir verstärkt hinarbeiten möchten und die die Enquetekommission klären soll: – Welche Hilfestellungen muss das Land NRW für Familien in Armut, Ein-Eltern-Familien oder für Pflegebedürftige in Familien zur Verfügung stellen? – Gibt es Möglichkeiten, Familien finanziell zu entlasten? Welche Reformen der familienpoliti-schen Leistungen sind dafür nötig? – Wie würde sich ein bedingungsloses Grundeinkommen auf Familien auswirken? – Welche Auswirkungen hat eine Kindergrundsicherung auf die Bildungskarriere? – Welche weiteren Schritte sind notwendig, um eine Veränderung der geschlechtsstereotypen Beteiligung an Erziehungsaufgaben und Haushaltsführung zu erwirken? Kann Politik dafür Freiräume schaffen? – Mit welchen Maßnahmen lassen sich die Bedingungen für Flüchtlingsfamilien gerade auch in den Erstaufnahmestellen verbessern? – Welche Anreizsysteme können in NRW geschaffen werden, um die unterschiedlichsten Arbeitgeber zu bewegen, ihre Personalpolitik familienfreundlicher zu gestalten? Die Sitzungen der Enquetekommission werden grundsätzlich nichtöffentlich sein. Auf mein Bestreben hin haben wir vereinbart, etwa zwei bis vier Sitzungen im Jahr öffentlich stattfinden zu lassen. Nach meiner Auffassung werden das überwiegend Sachverständigenanhörungen und Expertengespräche sein.

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Die Sache mit der Souveränität ….

Dieser Beitrag war zuerst als Gastbeitrag bei peira.org veröffentlicht. Herrje, schon wieder so was Abgehobenes! Wird’s jetzt womöglich wieder philosophisch? Kannst du, könnt ihr Piraten euch nicht mal zu konkreten politischen Problemen äußern? Solchen, die die Menschen auch berühren? Ganz genau. Es verhält sich nur so, dass Kompliziertheit da nicht immer herauszuhalten ist. Das Universum […]

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Störerhaftung: Angst schaden Internet

Der folgende Artikel wurde am 13.April bei politik-digital e.V. in der Rubrik “Netzpolitischer Einspruch” veröffentlicht. Es scheint eine zutiefst deutsche Eigenart zu sein: Die Suche nach jemandem, den man für den Fall des Scheiterns verantwortlich macht. Kann man den Verursacher selbst nicht greifen, soll wenigstens jemand anderes für den Schaden haften. Und bevor man etwas Neues zulässt, unterhält man sich erst einmal über die Schadenersatzpflicht. Im deutschen Internet gibt es dafür die sogenannte Störerhaftung: Wenn über ein drahtloses Netzwerk urheberrechtsgeschützte Dateien heruntergeladen werden, so kann nach gegenwärtiger Rechtsprechung der Betreiber des Netzwerkes als „Mitstörer“ in Anspruch genommen werden. Dabei hat der Gesetzgeber es anders gewollt: Im Telemediengesetz ist niedergelegt, dass ein Netzwerkzugangsbetreiber für Rechtsverletzungen seiner Nutzer nicht haftet, solange er davon keine Kenntnis hat. Diese Haftungsfreistellung nennt sich „Providerprivileg“. Dabei orientiert man sich an der Post: Auch sie ist nicht dafür verantwortlich, wenn sie Bombenbaupläne, Erpresserbriefe, anstößige Fotos oder raubkopierte Bücher transportiert. Und niemand verlangt von ihr, jeden Brief zu öffnen und auf Rechtsverstöße zu überprüfen – ganz im Gegenteil, das Postgeheimnis verbietet ihr das sogar. Das Providerprivileg im Telemediengesetz ist aber kein Freibrief: Es gilt nämlich nicht, wenn sich der Netzbetreiber die Inhalte zu eigen macht, er Kenntnis von illegalen Inhalten bekommt, oder ihn jemand auf Rechtsverstöße hinweist: Er muss dann umgehend tätig werden und ist ab diesem Zeitpunkt sehr wohl haftbar für beanstandete Inhalte. Damit soll verhindert werden, dass sich jemand auf dem Providerprivileg ausruht und es zulässt, dass in seinem Netz fortlaufend Rechtsverstöße begangen werden. Aber es handelt sich um eine Ex-Post-Regelung: Zu vorauseilendem Gehorsam ist niemand verpflichtet. Störerhaftung – ein deutscher Sonderfall Aus irgendeinem Grund hat die deutsche Rechtsprechung die Betreiber von drahtlosen Internetzugängen, also von WLAN-Netzwerken, bislang oft anders behandelt. Ihnen wurden die Kosten der Rechtsverfolgung auferlegt, auch wenn ihnen persönlich gar kein Rechtsverstoß nachgewiesen wurde: Das Gericht ordnete dem Betreiber des Netzwerkes das Delikt auch ohne sein Wissen und Wollen zu. Daraus hat sich eine Abmahnindustrie in Deutschland entwickelt, die gezielt nach Urheberrechtsverstößen über Internetzugänge sucht und von den Betreibern des Zugangs dann horrende Kosten des Rechtsinstrumentes der Abmahnung einfordert. Darauf spezialisierte Kanzleien erzielten zwei- bis dreistellige Millionenbeträge an Gebühren pro Jahr. Betreiber von WLAN-Netzwerken in Schulen, Cafés, Hotels, aber auch private Betreiber von Netzwerken in Wohngemeinschaften, Nachbarschaften und Familien sahen sich mit solchen kostenpflichtigen Abmahnungen konfrontiert und sollten zahlen, auch wenn sie die Rechtsverletzungen weder persönlich begangen hatten noch überhaupt davon wissen konnten. Menschen, die ihren Internetzugang mit ihren Nachbarn oder Passanten teilen, Betreiber von sogenannten Freifunk-Knoten, mussten mit diesen Problemen ebenfalls rechnen. Unter diesen Voraussetzungen sind nicht viele Netzwerkbetreiber bereit, ihren Internetzugang zu teilen – und das ist schlecht für die öffentliche Netzversorgung mit drahtlosen Internetzugängen in Deutschland. In vielen anderen Ländern ist WLAN-Zugang im öffentlichen Raum eine Selbstverständlichkeit. Ob in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Fußgängerzonen oder irgendwo in Wohngebieten: Ein freies WLAN findet sich immer. So etwas wie die Störerhaftung gibt es nur in Deutschland, kein anderes Land kennt dieses Rechtskonstrukt. Die Politik hat das Problem ebenfalls erkannt: Eine Klarstellung, dass das Providerprivileg, … Weiterlesen

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Kleine Anfrage zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung durch das LKA in Düsseldorf

Kleine Anfrage 3333 Rydlewski, Birgit; Sommer, Torsten PIRATEN Drucksache 16/8480 21.04.2015 2 S. Nachfragen zur Antwort auf die Große Anfrage 10 (Drs 16/6051); Nutzung der Ermittlungsinstrumente Funkzellenabfrage, stille SMS, W-LAN-Catcher, IMSI-Catcher seit dem 01.01.2014; Rechtsgrundlagen … Weiterlesen

Torsten Sommer – Bürgerrechte muss man wählen!

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Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen in NRW 2009-2014

Angelehnt an eine in Sachsen von Enrico Stange – Die Linke Sachsen – gestellte Anfrage bekam ich auf meine Anfrage für NRW diese Antwort der Landesregierung: Zusammenfassend mit der dort erwähnten Anfrage von Dirk Schatz aus 2013 und der dazu gehörenden Antwort der Landesregierung ergibt sich zusammengefasst folgende Tabelle:   

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TTIP & Co.: Kein kritisches Begleiten möglich

Welthandel ist grundsätzlich eine gute Sache. Welthandel kann Bauern in Entwicklungsregionen emanzipieren, wenn sie ihre Produkte unter Umgehung von möglichst vielen der bisherigen Zwischenstationen weltweit verkaufen können, um einen möglichst fairen Preis zu erhalten. Werktätige, Dienstleisterinnen und Dienstleister, Produzentinnen und Produzenten können ihr Angebot an dem Ort der Welt anbieten, wo die Nachfrage einen für sie attraktiven Erlös verspricht. Gerade das Internet verstärkt und unterstützt diese Form des Handels. Der Abbau von Handelsschranken, die Schaffung eines gemeinsamen Handelsraumes ist ein Weg, um Grenzen zu überwinden und Menschen zusammenzuführen. Ein freier Handel wirkt gegen Monopole und die Macht weniger Konzerne in abgeschotteten Wirtschaftsräumen. Abkommen, die den Freihandel fördern, können also sinnvoll und wünschenswert sein. Dazu müssen sie so konstruiert sein, dass sie in erster Linie den Menschen dienen: Die Interessen der Menschen müssen an erster Stelle solcher Vereinbarungen stehen. Die aktuellen, in Verhandlungen befindlichen Abkommen wie TTIP, CETA, TISA und TPP erfüllen diese Grundforderung jedoch gerade nicht. Zudem erleben wir in den letzten Jahren einen sich verstärkenden Trend, Kosten zu sozialisieren und Gewinne zu privatisieren. Das Versprechen von sich durch den Freihandel erhöhendem Wirtschaftswachstum basiert zum großen Teil auf diesem Effekt. Doch was nützt Wirtschaftswachstum, wenn es mit steigenden Kosten für die Allgemeinheit finanziert wird? Das stellt lediglich eine sich verstärkende Umverteilung von unten nach oben dar. Standards auf dem höheren Niveau harmonisieren Wir haben in den unterschiedlichen Regionen der Erde unterschiedlich hohe Standards in Arbeitnehmerrechten, Verbraucherschutz und Umweltschutz erreiche, oft erst nach jahrzehntelangem Kampf. Das Bewusstsein, dass Kosten von Umweltverschmutzung, sozialer Sicherung und Verbraucherschutz von denjenigen zu tragen sind, die sie verursachen, hatte dazu geführt, dass bislang sozialisierte Produktionskosten stärker den Produzierenden auferlegt worden sind. Diese Bemühungen waren aber national höchst unterschiedlich von Erfolg gekrönt. Die Handelsabkommen wie TTIP und CETA begreifen solche Bemühungen nur als Handelshemmnis. Wenn unterschiedliche Standards in den Regionen existieren, oder wenn an einem Ort ein neuer, höherer Schutz erkämpft wird, bieten diese Abkommen Instrumente an, mit welchen Unternehmen Schutzstandards zerstören können. Der in den Verträgen formulierte sogenannte Investorenschutz bietet mit den umstrittenen Schiedsgerichtsverfahren ein gefährliches, außergesetzliches Werkzeug zum Angriff auf diese Rechte. Der Ansatz, Schutzstandards aus Umweltschutz, Bürgerrechten, Arbeitnehmerrechten oder Verbraucherrechten als Hindernis zu sehen, ist grundfalsch. Im Gegenteil: Überall dort, wo die Schutzstandards niedrig sind, stellt dies eine Subvention der Wirtschaft dar, denn die mit niedrigen Standards verbundenen Kosten für Sozialsysteme, für Abfallentsorgung, für Umweltschutz trägt die Allgemeinheit, und nicht das verursachende Unternehmen. Geringerer Verbraucherschutz geht zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die auf diese Weise erhöhte Gewinnspanne ist eine unmittelbare Subvention der Wirtschaft, und daher eine Wettbewerbsverzerrung. Niedrige Schutzstandards wirken wie versteckte Subventionen. Ein Handelsabkommen sollte darauf gerichtet sein, solche Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. Ein Klagerecht für Gewerkschaften, für Verbraucherverbände, für Umweltverbände gegen niedrige Schutzstandards verbunden mit einem Recht, die jeweils höheren Schutzstandards der Handelspartner auch bei sich durchzusetzen, könnte eine Lösung sein. Der Handel findet dann auf beiden Seiten gleiche Bedingungen vor, und die Chancengleichheit ist hergestellt. Das höhere Schutzniveau wurde von dem einen Land in das andere exportiert. Grenzen nach innen und außen abbauen … Weiterlesen

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