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Das „#Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ist ein Schuss in den Ofen. #LSR jetzt abschaffen!

Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7149 für den heutigen Plenartag eingereicht. Er wird im Landtag – zunächst ohne Debatte – an die zuständigen Ausschüsse, nämlich den Ausschuss für Kultur und Medien (federführend) und an den Wirtschaftsausschuss (mitberatend) überwiesen, eine Debatte im Plenum wird dann nach der jeweiligen Beratung im Ausschuss erfolgen. Im Ausschuss haben wir dann die Gelegenheit, Experten zum Scheitern dieses Vorhabens zu befragen. Das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ sollte ursprünglich bewirken, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, auch Snippets genannt, für ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Allein den Verlagen sollte das ausschließliche Recht eingeräumt werden, solche kleinen Ausschnitte zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen, beispielsweise beim Suchmaschinenanbieter Google, wäre demnach nicht mehr zulässig gewesen, soweit nicht eine Regelung bzw. Lizenzierung mit dem jeweiligen Verlag getroffen wurde. Im Gegenzug hätten Suchmaschinenbetreiber eine angemessene Vergütung an die Verlage zahlen müssen. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP von 2009 vorgesehen war, wurde das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ im Jahr 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat – nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März 2013 – am 1. August 2013 in Kraft. Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hatte bereits am 27. November 2012 eine Stellungnahme zum damals geplanten „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ veröffentlicht. Es prophezeite, dass das geplante „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „leer laufen“ werde. Verleger würden nicht aus Suchindexen gelöscht werden wollen, gleichzeitig seien Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht bereit, Lizenzgebühren für Snippets zu zahlen. Dies könne zur Vergabe von Gratislizenzen und damit zu einem hohen Aufwand ohne direkten Mehrwert führen. Das Institut kommt zu dem Schluss, dass sich das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken“ und inländische Nutzer benachteiligen würde. Der Regierungsentwurf lasse sich „durch kein sachliches Argument rechtfertigen“, daher fehle „jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden“. Wie zuvor von den Kritikern des Gesetzes befürchtet, setzte nach Inkrafttreten des „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ eine Rechtsunsicherheit ein, und einige Anbieter von Newsaggregatoren stellten ihre Dienstleistung ein. Die Berliner Verwertungsgesellschaft VG Media, die etwa 200 digitale verlegerische Angebote vertritt, und der Suchmachinenbetreiber Google stritten sich in den vergangenen Monaten um die Anzeige von Snippets der durch die VG Media vertretenen Verleger in den Google-Suchergebnissen. Daraufhin kündigte Google zunächst an, die entsprechenden Angebote ab dem 9. Oktober 2014 aus ihrem Index zu streichen. Nach Bitten der VG Media verschob Google die Streichung auf den 23. Oktober 2014. Am Tag zuvor, am 22. Oktober, räumte die VG Media Google ein “widerrufliches Gratisrecht” ein, die Angebote der von ihnen vertretenen Unternehmen vorläufig kostenfrei nutzen zu dürfen. Die VG Media sah sich “angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen”. Während Google durch diese Gratislizenz gestärkt aus der Auseinandersetzung hervorgeht, sind die kleinen deutschen Anbieter von Newsaggregatoren und Suchmaschinen extrem benachteiligt. Sie dürfen ohne Lizenz keine Snippets verwenden und können aufgrund ihrer geringen Größe kaum auf Gratislizenzen hoffen. Die Rechtsunsicherheit, unter welchen Umständen und bei welcher Größe ein Snippet noch frei zur Benutzung oder lizenzpflichtig ist, … Weiterlesen

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Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen #CETA stoppen!

Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7150 für die kommenden Plenartage eingereicht. Er wird am Donnerstag, den 06.11., etwa gegen 14:30 Uhr im Landtag NRW debattiert und abgestimmt werden. Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) steht nach fünfjähriger Beratungszeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit kurz vor seinem Abschluss. Am 26. September 2014 wurde von den Vertragsparteien eine Erklärung zum Abschluss der Verhandlungen unterzeichnet. CETA gilt auch als Blaupause für das sich in den Beratungen befindliche Freihandelskommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa, TTIP. An CETA ist vielfache Kritik laut geworden. Es heble demokratische Kontrolle aus und bevorzuge einseitig die Interessen internationaler Großkonzerne. Die Vereinbarungen sind den Parlamentariern von Bund und Ländern nicht zur Verfügung gestellt worden. Eine transparente öffentliche Debatte fand bisher ebenso wenig statt. Wegen unklarer Rechtsbegriffe im Abkommen und der fehlenden institutionellen Unabhängigkeit privater Schiedsgerichte könnten Maßnahmen und Auflagen des Landes zum Grundrechts-, Menschenrechts-, Sozial-, Arbeits-, Verbraucher-, Natur- oder Umweltschutz dem Risiko unüberschaubarer Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden. Die privaten Schiedsgerichte, die internationale Unternehmen zur Durchsetzung ihrer Interessen anrufen können, werden ad-hoc gebildet, wobei die Verdienstmöglichkeiten der Schiedsrichter mit der Zahl der Verfahren steigen. Es gibt keine Rechtsmittel gegen einen Schiedsspruch. Selbst wenn der Staat obsiegt, ist eine vollständige Erstattung seiner Rechtsverteidigungskosten nicht gewährleistet, so dass alleine schon das hohe Kostenrisiko eine Kommune oder ein Land veranlassen kann, auf ihr Regulierungsrecht zu verzichten. Schiedsverfahren zwischen demokratischen Rechtstaaten etablieren unnötigerweise eine doppelte Gerichtsbarkeit, da ausländische Konzerne gegen Beschränkungen gleichzeitig vor staatlichen Gerichten vorgehen und vor dem privaten Schiedsgericht Entschädigung fordern können. Auch die kommunalen Spitzenverbände wenden sich in einem gemeinsamen Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen vom Oktober 2014 gegen eine solche Schiedsgerichtsbarkeit. Sie sehen in den transatlantischen Freihandelsabkommen eine Gefährdung der kommunalen Rechte. Weiter besteht die Ansicht, dass CETA die demokratischen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern vielfach beschränken. So sollen staatliche Genehmigungsverfahren laut CETA „so einfach wie möglich“ und ohne „unangemessene Verzögerung oder Verkomplizierung“ zu gestalten sein. Bei so unbestimmten Rechtsbegriffen könnte schon eine Beteiligung der Öffentlichkeit oder Umweltverträglichkeitsgutachten als „unangemessen“ oder „kompliziert“ angesehen werden. Auch dort wo das Abkommen den bestehenden Standards entsprechen soll, könnte es die gewählten Volksvertretungen an zukünftigen Änderungen hindern, etwa wenn Umwelt oder Verbraucher auf der Grundlage neuer Erkenntnisse oder einer neuen Bewertung besser geschützt werden sollen. Es ist zudem vollkommen unklar, ob das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW als „ungerechtfertigte Diskriminierung“ oder „unnötige Handelsbeschränkung“ im Sinne von CETA verworfen würde. Im Kapitel über „Rechte am geistigen Eigentum“ finden sich zahlreiche Ansätze des von der europäischen Öffentlichkeit und vom Europäischen Parlament mehrheitlich abgelehnten ACTA-Abkommens wieder. So soll etwa privaten Internetprovidern die Durchsetzung von Urheberrechten aufgebürdet werden, wodurch die Interpretation von Gesetzen privatwirtschaftlichen Firmen überlassen würde. Bestimmte Urheberrechtsverstöße könnten sogar unter das Strafrecht fallen. CETA würde die Spielräume bei der für die laufende Legislaturperiode anvisierte und mittlerweile auch seitens der Kommission geforderte EU-Urheberrechtsreform massiv einschränken. CETA geht über bestehende Freihandelsabkommen nicht nur insofern hinaus, als es neben Handel und Dienstleistungen erstmals für jegliche „wirtschaftliche Tätigkeit“ gelten soll, beispielsweise auch für den … Weiterlesen

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netzpolitik.org alles Gute zum Geburtstag

Seit zehn Jahren bloggt ihr, das Team um Markus Beckedahl bei netzpolitik.org zur deutschen und internationalen Netzpolitik. Dafür möchte ich Euch herzlich danken! Ihr legt immer wieder den Finger in die netzpolitischen Wunden – immer der Sache verpflichtet. Ihr habt zahlreiche brisante Dokumente veröffentlicht und die Debatten rund um Themen wie ACTA, TTIP oder die NSA-Leaks von Snowden spürbar vorangetrieben. Danke für Eure Ausdauer und Eure Begeisterung! Es ist auch Euch zu verdanken, dass Netzpolitik die Nische verlassen hat und in der Mitte der Gesellschaft und Politik angekommen ist. Ich wünschen Euch weiter viel Erfolg bei der Arbeit und viel Spaß auf der Geburtstagskonferenz ‘Das ist Netzpolitik!’.

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Happy Birthday Netzpolitik.org

Wir wünschen www.netzpolitik.org alles Gute zum Geburtstag! Seit zehn Jahren bloggt ein Team um Markus Beckedahl zur deutschen und internationalen Netzpolitik. „Ihr legt immer wieder den Finger in die netzpolitischen Wunden – immer der Sache verpflichtet. Ihr habt zahlreiche brisante

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Solidarität mit Rotkäppchen und der Großmutter! Hilfe für Kobane!

Die Dummheit der Menschen ist grenzenlos. Heißt es. Ich musste daran denken, als ich bei Facebook ein Foto der Bundestags-Abgeordneten und verteidigungspolitischen Sprecherin der Linken Christine Buchholz sah, in der sie ein Plakat in der Hand hielt, auf dem stand: “Solidarität mit Kobane! US-Bombardement stoppen!” Pazifismus und die Wendung gegen jeden Krieg sind ehrenwert. Doch so, wie es da steht, erscheint es, als ob es die US-Amerikaner seien, die den Krieg gegen die Bewohner von Kobane führen. Dass die Bombardements auf Wunsch der dort kämpfenden Kurden durchgeführt werden, also die eingeforderte und gelebte Solidarität mit Kobane darstellen, blendet Frau Buchholz völlig aus. Eine lesenswerte, harsche Kritik zu diesem Plakat findet sich bei den Ruhrbaronen, geschrieben von Thomas Heck. Es ist eine Schande, wie die Welt dem drohenden Genozid tatenlos zuschaut. Natürlich ließ die Antwort der Netzgemeinde nicht auf sich warten, darunter auch mein Foto, wie abgebildet. Ich freue mich über hundertfache Verbreitung in den sozialen Medien. Damit das Ganze aber nicht nur ein trauriger Spaß bleibt, habe ich heute das Plakat bei Ebay eingestellt. Bis zum 14. Okt. 2014, um 16:37 Uhr, kann man jetzt auf das Papp-Plakat bieten. Dem Höchstbieter werde ich einen Kaffee im Landtag kredenzen, wenn ich ihm das Plakat persönlich überreiche. Zeit für ein nettes Gepräch ist dann ebenfalls. Und den Erlös der Versteigerung werde ich verdoppeln, und der humaitären Kobane-Aktion von Medico International spenden (bzw. einer anderen, passenden humanitären Organisation in Absprache mit dem Höchstbieter). Deswegen bitte ich Euch um Gebote, und fleissige Verbreitung der Aktion! Ich würde mich freuen, wenn viel zusammenkommt! http://www.ebay.de/itm/Plakat-034-Solidaritaet-mit-Rotkaeppchen-und-der-Grossmutter-034-netnrd-pro-KOBANE-/171501236454

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Im Gespräch mit Studierenden der Fachhochschule des Mittelstands

Am Donnerstag, den 11.09.2014 besuchte mich eine Gruppe von 14 Studentinnen und Studenten aus dem Kurs “Journalistische Darstellungsformen” der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) des Studiengangs Medienkommunikation und Journalismus aus …

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Dankeschön! Ganz besondere Post.

Ich bin sehr gerührt. Vielen Dank!

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Causa Klausner weiter ungeklärt

Das Landgericht Münster hat am Donnerstag entschieden, den zwischen dem Land und der Firma Klausner geschlossene Vertrag dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. In dem Vertrag verpflichtete sich das Land, zwischen 2007 und 2014 jährlic…

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Causa Klausner – Klamme Kasse, zu wenig Holz und ein politischer Sumpf

Das Landgericht Münster hat heute entschieden, den zwischen dem Land und der Firma Klausner geschlossene Vertrag dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. In dem Vertrag verpflichtete sich das Land, zwischen 2007 und 2014 jährlich 500.000 Kubikmeter frisches Holz an den

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Landesregierung und die Geheimdienste: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.

Der Spiegel berichtet, dass die Geheimdienste NSA und GCHQ im Rahmen des Spionageprogramms “Treasure Map” Zugriff auf das Netz der Deutschen Telekom und der im Kölner Raum tätige Firma Netcologne haben. Vor einigen Wochen bereits wurde be…

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