Hier unsere aktuellen Anträge mit Statements:
Überwachungsgesamtrechnung vorlegen: Transparenz über Situation der Freiheiten in unserer Gesellschaft schaffen!
Drucksache 16/8976
Datensammlungen schränken die Freiheit ein. Daher darf die durch die Bundesregierung geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nicht vor Veröffentlichung einer Überwachungsgesamtrechnung erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass anlasslose Datensammlungen durch den Staat nur eine Ausnahme darstellen dürfen. Schon bei der Erwägung neuer Datensammlungen muss daher eine Gesamtübersicht der bestehenden Sammlungen erstellt werden, damit der Zustand der Freiheiten für die Gesellschaft erkennbar ist.
Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion für Privatsphäre und Datenschutz:
„Überwachung darf weiterhin nur eine Ausnahme bleiben. Viele Gesetze schränken unsere Freiheit ein und schaffen immer neue Ausnahmebereiche, in denen wir überwacht werden können. Das darf nicht so weitergehen. Deswegen müssen wir die Summe der Überwachungsgesetze bilden, um zu sehen, was unterm Strich noch an Freiheit übrig bleibt. Wir fordern eine ganzheitliche Reform der Überwachungsgesetze und Rücknahme der überzogenen Anti-Terror-Gesetzgebung.“
Eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle für Nordrhein-Westfalen schaffen
Drucksache 16/8974
NRW braucht eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle. Damit soll ein niedrigschwelliger Zugang zu einer unabhängigen Stelle geschaffen werden, um Beschwerden und Eingaben von Bürgern und Polizeibeamten schnell und kompetent zu untersuchen und zu bearbeiten. Eine unabhängige Beschwerdestelle ist für die Förderung eines modernen und transparenten Beschwerdemanagements für die Polizei in NRW unabdingbar.
Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:
„Eine unabhängige Beschwerdestelle stärkt das Vertrauen in die Polizei und macht polizeiliches Handeln noch nachvollziehbarer und transparenter. Daneben kann eine unabhängige Beschwerdestelle auch die Polizei vor ungerechtfertigten Anschuldigungen schützen. Sie trägt somit zu einer offenen und bürgernahen Polizei bei und fördert so die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern. Daneben erhalten auch unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Möglichkeit, sich außerhalb des Dienstweges an eine unabhängige Stelle zu wenden, um innerdienstliches Fehlverhalten, aber auch im dienstlichen Zusammenhang stehende soziale oder persönliche Konflikte vorzutragen.“
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