Reform des Verfassungsschutzes ist verfassungswidrig

Zur gemeinsamen Anhörung von Haupt- und Innenausschuss zum „Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen“ erklären Frank Herrmann, Obmann im Innenausschuss, und Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde als großer Wurf angekündigt – beim näheren Hinschauen, ist er aber noch nicht mal ein kleiner Sprung in die richtige Richtung. ‚Note 6 – setzen‘, würde es in der Schule heißen! Die Experten haben uns heute recht gegeben: Die Struktur, die Mentalität und das Personal bleiben gleich und es ist weiterhin keine transparente Darstellung der Arbeit der Nachrichtendienste zu erwarten.

Der Verfassungsschutz soll immer mehr dürfen, dabei sollte er sich lieber darauf konzentrieren, wofür er eigentlich da ist: extremistisch motivierte Straftaten verhindern – und nicht die Schüler auszubilden. Die Experten haben den Gesetzentwurf entlarvt: Er ist in Teilen verfassungswidrig und muss an vielen Stellen nachgebessert werden.

Der Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht nur Aufgabe einer nachrichten­dienstlichen Behörde.

Wir werden Änderungsanträge einbringen, in denen wir fordern, dass weder Bildungs- noch Aussteigerprogramme zum Repertoire des Verfassungsschutzes gehören.

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