„Der Fall der Kommunalwahlen in Dortmund 2009 hat gezeigt, dass das bestehende Kommunalwahlgesetz unzureichend ist. In Dortmund hat es drei Jahre gedauert, bis ein neuer Termin für die als ungültig erklärte Wahl festgelegt wurde. In dieser Zeitspanne hat sich oftmals die Situation in einer Kommune komplett verändert. Eine Gesetzesänderung muss diesen Bedingungen Rechnung tragen. Es kann nicht im Sinne der kommunalen Demokratie sein, dass die Bürgerinnen und Bürger bei einer Wiederholungswahl drei Jahre später aus den gleichen Kandidatenlisten wählen.
Viele der heute angehörten Experten haben uns Recht gegeben, dass es neue Fristen für die Aufstellung der Kandidaten geben muss. Andere Bundesländer wie Bayern haben dies bereits umgesetzt. So fordern wir, dass es eine Wahl mit neuen Kandidatenlisten geben muss, wenn nach sechs Monaten keine Wiederholungswahl für eine als ungültig erklärte Wahl stattgefunden hat. Nach der aktuell gültigen Gesetzeslage müssen die Bürger aus der gleichen Kandidatenliste wählen wie ursprünglich 2009. Das widerspricht jeglicher demokratischer Überzeugung. Ein Festhalten am alten Kommunalwahlgesetz raubt der Wählerschaft alle Möglichkeiten der Ausübung der Gestaltungsmöglichkeiten durch ihr Wahlrecht.“
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